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der Sitzung und Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit","reference":"2011/185","date":"2011-10-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100186","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/185","fileName":"110610100186","mimeType":"application/pdf","size":18480,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 06.10.2011 aktenzeichen gr-eml/11-11-08 2011/185 top 1 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 08.11.2011 er\u00f6ffnung der sitzung und feststellung der beschlussf\u00e4higkeit sach- und rechtslage: in mitgliedsgemeinden von samtgemeinden beruft der bis zur wahl eines neuen b\u00fcrgermeisters in der konstituierenden ratssitzung im amt befindliche b\u00fcrgermeister der abgelaufenen wahlperiode den rat ein. die konstituierung des rates besteht in der wahl des b\u00fcrgermeisters aus dem kreis der ratsmitglieder f\u00fcr die dauer der wahlperiode. das \u00e4lteste anwesende und hierzu bereite ratsmitglied (altersvorsitzender/altersvorsitzende) er\u00f6ffnet die sitzung und stellt die beschlussf\u00e4higkeit fest. durch den bisherigen b\u00fcrgermeister sollte festgestellt werden, wer \u00e4ltestes ratsmitglied ist und wer bereit ist, die sitzung zu er\u00f6ffnen, die beschlussf\u00e4higkeit festzustellen und die wahl des b\u00fcrgermeisters zu leiten. danach ist die sitzung durch das \u00e4lteste ratsmitglied zu er\u00f6ffnen. das \u00e4lteste gew\u00e4hlte ratsmitglied ist herr horst dr\u00e4ger, gefolgt von herrn rudolf ribbert und herrn jan ensink. beschlussvorschlag: die beschlussf\u00e4higkeit wird durch das \u00e4lteste anwesende und hierzu bereite ratsmitglied festgestellt.er\u00f6ffnung der sitzung und feststellung der beschlussf\u00e4higkeit2011/185%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100186&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100186&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2944","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100186%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100187","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"F\u00f6rmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren","reference":"2011/186","date":"2011-10-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100187","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/186","fileName":"110610100187","mimeType":"application/pdf","size":18226,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 06.10.2011 aktenzeichen gr-eml/11-11-08 2011/186 top 2 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 08.11.2011 f\u00f6rmliche verpflichtung und pflichtenbelehrung der ratsfrauen und ratsherren sach- und rechtslage: die leitung der sitzung hat das \u00e4lteste anwesende ratsmitglied. vor der wahl der/des b\u00fcrgermeisterin/b\u00fcrgermeisters sind die ratsfrauen und ratsherren gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a060 des nieders\u00e4chsischen kommunalverfassungsgesetzes (nkomvg) f\u00f6rmlich zu verpflichten. au\u00dferdem hat die pflichtenbelehrung (\u00a7 54 abs. 3, \u00a7\u00a043 nkomvg) zu erfolgen. diese verpflichtung bzw. pflichtenbelehrung ist aktenkundig zu machen. sowohl die f\u00f6rmliche verpflichtung als auch die pflichtenbelehrung obliegen dem bisherigen b\u00fcrgermeister. beschlussvorschlag: -f\u00f6rmliche verpflichtung und pflichtenbelehrung der ratsfrauen und ratsherren2011/186%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100187&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100187&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2945","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100187%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100188","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Wahl der B\u00fcrgermeisterin bzw. des 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folgende sitzverteilung im gemeinderat: cdu = 8 sitze spd = 7 sitze gbf. = 2 sitze fdp = 2 sitze die aufgrund der wahlvorschl\u00e4ge der einzelnen parteien bzw. w\u00e4hlergruppen gew\u00e4hlten ratsmitglieder k\u00f6nnen erkl\u00e4ren, ob sie sich zu einer fraktion oder gruppe zusammenschlie\u00dfen. diese erkl\u00e4rung ist gegen\u00fcber dem ratsvorsitzenden abzugeben. entsprechende vordrucke sind bereits an die wahlvorschlagstr\u00e4ger verteilt worden. b) vorschlagsberechtigung und wahl vorschlagsberechtigt ist mit r\u00fccksicht auf die anrechnung des b\u00fcrgermeisters bei der sitzverteilung (\u00a7 75 absatz\u00a01 satz\u00a02 nkomvg) nur eine fraktion oder gruppe, die anspruch auf mindestens einen sitz im verwaltungsausschuss hat (\u00a7\u00a0105 abs. 1 s. 2 nkomvg). da die bildung des verwaltungsausschusses erst nach der wahl des b\u00fcrgermeisters in betracht kommt, macht es diese voraussetzung notwendig, durch eine probeberechnung im voraus festzustellen, welche fraktionen und gruppen im verwaltungsausschuss vertreten sein werden. unabh\u00e4ngig davon, ob seitens der parteien bzw. w\u00e4hlergruppen erkl\u00e4rt wird, ob sie sich zu einer fraktion oder gruppe zusammenschlie\u00dfen, ist unter der annahme, dass alle ratsmitglieder der im rat vertretenen parteien den fraktionsstatus erkl\u00e4rt haben, seitens der verwaltung folgendes ermittelt worden: unter der annahme, dass unter dem vorherigen tagesordnungspunkt beschlossen wurde, die anzahl der beigeordneten um zwei zu erh\u00f6hen, ergibt sich bei sieben mitgliedern (sechs beigeordnete und der b\u00fcrgermeister/die b\u00fcrgermeisterin) im neu zu bildenden verwaltungsausschuss folgende sitzverteilung: cdu = 3 mitglieder spd = 2 mitglieder gbf. = 1 mitglied fdp = 1 mitglied demnach w\u00e4ren alle im rat vertretenen parteien bzw. fraktionen vorschlagsberechtigt. die wahl des/der b\u00fcrgermeisters/in erfolgt nach \u00a7\u00a067 nkomvg. gew\u00e4hlt wird schriftlich. ist nur ein wahlvorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch zuruf bzw. offen gew\u00e4hlt. auf verlangen eines ratsmitgliedes ist jedoch geheim zu w\u00e4hlen. gew\u00e4hlt ist derjenige, f\u00fcr den die mehrheit der ratsmitglieder gestimmt hat (qualifizierte mehrheit \u2013 10 stimmen). wird dieses ergebnis im ersten wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter wahlgang statt. im zweiten wahlgang ist die person gew\u00e4hlt, f\u00fcr die die meisten stimmen abgegeben worden sind. der/die b\u00fcrgermeister/in ist ehrenamtlich t\u00e4tig und mit der annahme der wahl in das ehrenbeamtenverh\u00e4ltnis berufen. er/sie f\u00fchrt den vorsitz im rat. das bedeutet, dass ein ratsvorsitzender nicht separat zu w\u00e4hlen ist. das ehrenbeamtenverh\u00e4ltnis endet, sofern der rat unter punkt 11 der heutigen sitzung eine/n gemeindedirektor/in bestimmt, mit der aush\u00e4ndigung der urkunde an den/die gemeindedirektor/in. sollte ein/e gemeindedirektor/in in der konstituierenden sitzung bestimmt werden, so kann auf die vereidigung des/der b\u00fcrgermeisters/in verzichtet werden. beschlussvorschlag: dem gemeinderat zur entscheidung.wahl der b\u00fcrgermeisterin bzw. des b\u00fcrgermeisters2011/187%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100188&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100188&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2946","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100188%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100189","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Feststellung der Tagesordnung","reference":"2011/188","date":"2011-10-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100189","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/188","fileName":"110610100189","mimeType":"application/pdf","size":15966,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 06.10.2011 aktenzeichen gr-eml/11-11-08 2011/188 top 5 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 08.11.2011 feststellung der tagesordnung sach- und rechtslage: der neu gew\u00e4hlte b\u00fcrgermeister hat nunmehr die tagesordnung festzustellen. es ist lediglich eine feststellung des b\u00fcrgermeisters. ein beschluss ist nicht erforderlich. beschlussvorschlag: -feststellung der tagesordnung2011/188%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100189&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100189&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2947","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100189%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100190","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Beschluss \u00fcber die Gesch\u00e4ftsordnung","reference":"2011/189","date":"2011-10-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100190","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/189","fileName":"110610100190","mimeType":"application/pdf","size":19682,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 06.10.2011 aktenzeichen gr-eml/11-11-08 2011/189 top 6 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 08.11.2011 beschluss \u00fcber die gesch\u00e4ftsordnung sach- und rechtslage: nach \u00a7 69 nkomvg gibt sich der gemeinderat eine gesch\u00e4ftsordnung. sie soll insbesondere bestimmungen \u00fcber die aufrechterhaltung der ordnung, die ladung und das abstimmungsverfahren enthalten. die g\u00fcltigkeit der gesch\u00e4ftsordnung endet mit ablauf der wahlperiode des alten gemeinderates, so dass sich der neu gew\u00e4hlte gemeinderat in seiner ersten sitzung eine neue gesch\u00e4ftsordnung geben muss. die beschlussfassung \u00fcber die gesch\u00e4ftsordnung bedarf nicht der vorbereitung durch den verwaltungsausschuss, weil es sich um einen teil der selbstorganisation der verwaltung handelt. eine neufassung der gesch\u00e4ftsordnung ist der vorlage beigef\u00fcgt. die \u00e4nderungen gegen\u00fcber der bisher g\u00fcltigen gesch\u00e4ftsordnung beinhaltet im wesentlichen die anpassung an die vorschriften des seit dem 01.11.2011 g\u00fcltigen neuen nieders\u00e4chsischen kommunalverfassungsgesetzes (nkomvg), das die bisherige nieders\u00e4chsische gemeindeordnung (ngo) abl\u00f6st. hierbei wurde die vom nieders\u00e4chsischen st\u00e4dte- und gemeindebund herausgegebene muster-gesch\u00e4ftsordnung ber\u00fccksichtigt. inhaltlich ergeben sich keine wesentlichen \u00e4nderungen gegen\u00fcber der bisher g\u00fcltigen gesch\u00e4ftsordnung. beschlussvorschlag: der rat der gemeinde emlichheim beschlie\u00dft mit \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0stimmen bei \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0gegenstimmen und \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0enthaltungen/einstimmig die in der heutigen sitzung im entwurf vorliegende gesch\u00e4ftsordnung des rates und der ratsaussch\u00fcsse der gemeinde emlichheim f\u00fcr die legislaturperiode 2011 bis 2016.beschluss \u00fcber die gesch\u00e4ftsordnung2011/189%anl%;gesch\u00e4ftsordnung ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100190&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100190&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C110610100190%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100190","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2948","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100190%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100191","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Beschlussfassung \u00fcber die Anzahl der Beigeordneten","reference":"2011/190","date":"2011-10-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100191","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/190","fileName":"110610100191","mimeType":"application/pdf","size":21259,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 06.10.2011 aktenzeichen gr-eml/11-11-08 2011/190 top 3 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 08.11.2011 beschlussfassung \u00fcber die anzahl der beigeordneten sach- und rechtslage: gem\u00e4\u00df \u00a7 74 abs. 1 nkomvg setzt sich der verwaltungsausschuss aus dem b\u00fcrgermeister, den beigeordneten und abgeordneten mit beratender stimme (sogenannte grundmandate) zusammen. bei der bildung des verwaltungsausschusses werden in die verteilung anders als in gemeinden mit hauptamtlichen b\u00fcrgermeistern/innen alle sitze einschlie\u00dflich des f\u00fcr den/die b\u00fcrgermeister/in einbezogen. dabei wird der/die b\u00fcrgermeister/in derjenigen fraktion oder gruppe angerechnet, die ihn vorgeschlagen hat. es kommt also nicht darauf an, welcher fraktion oder gruppe der/die b\u00fcrgermeister/in angeh\u00f6rt. gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a074 abs. 2 nkomvg betr\u00e4gt die zahl der beigeordneten in gemeinden, die neben dem b\u00fcrgermeister 14 \u2013 24 ratsmitglieder haben, 4 beigeordnete. in gemeinden, die neben dem/der b\u00fcrgermeister/in 16 \u2013 44 ratsmitglieder haben, kann der rat f\u00fcr die dauer der ratsperiode beschlie\u00dfen, dass sich die zahl der beigeordneten um zwei erh\u00f6ht. der beschluss \u00fcber die erh\u00f6hung der zahl der beigeordneten muss in der konstituierenden sitzung gefasst werden. in den letzten legislaturperioden hat der rat der gemeinde emlichheim von der erh\u00f6hung der zahl der beigeordneten auf 6 beigeordnete jeweils gebrauch gemacht. somit bestand der verwaltungsausschuss insgesamt aus 7 stimmberechtigten mitgliedern (b\u00fcrgermeister + 6 beigeordnete). der beschluss \u00fcber die erh\u00f6hung der anzahl der beigeordneten muss mit r\u00fccksicht auf das vorschlagsrecht (\u00a7 105 abs. 1 s. 2 nkomvg) vor der wahl des b\u00fcrgermeister/der b\u00fcrgermeisterin gefasst werden (\u00a7 104 s. 3 nkomvg). sonst k\u00f6nnte nicht festgestellt werden, wer vorschlagsberechtigt bei der wahl des b\u00fcrgermeisters/der b\u00fcrgermeisterin ist. beschlussvorschlag: der rat der gemeinde emlichheim beschlie\u00dft mit \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0stimmen bei \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0gegenstimmen und \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0enthaltungen/einstimmig, die zahl der beigeordneten f\u00fcr die dauer der legislaturperiode 2011 bis 2016 um zwei auf sechs beigeordnete zu erh\u00f6hen.beschlussfassung \u00fcber die anzahl der beigeordneten2011/190%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100191&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100191&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2949","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100191%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100192","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Bildung des Verwaltungsausschusses","reference":"2011/191","date":"2011-10-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100192","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/191","fileName":"110610100192","mimeType":"application/pdf","size":21355,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 06.10.2011 aktenzeichen gr-eml/11-11-08 2011/191 top 7 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 08.11.2011 bildung des verwaltungsausschusses sach- und rechtslage: unter der annahme, dass beschlossen wurde, die zahl der beigeordneten von vier auf sechs beigeordnete zu erh\u00f6hen, k\u00f6nnen die cdu-fraktion drei beigeordnete, die spd-fraktion zwei beigeordnete, und die die gbf.-fraktion und fdp-fraktion je einen beigeordneten vorschlagen. zwei bzw. drei beigeordnete vorschlagen. der/die b\u00fcrgermeister/in geh\u00f6rt kraft amtes dem verwaltungsausschuss an. die fraktion bzw. gruppe, die den/die b\u00fcrgermeister/in vorgeschlagen hat, muss sich diesen sitz anrechnen lassen. von der gbf.-fraktion und der fdp-fraktion k\u00f6nnten jeweils zwei stellvertreter/innen benannt werden. hier ist \u00a7\u00a075 abs. 1 s. 5 nkomvg anzuwenden, nach dem eine fraktion oder gruppe, die nur durch ein mitglied im verwaltungsausschuss vertreten ist, eine zweite stellvertreterin oder einen zweiten stellvertreter bestimmen kann. da sowohl die gbf.-fraktion als auch die fdp-frakion \u201enur\u201c \u00fcber zwei sitze im gemeinderat verf\u00fcgen, k\u00f6nnen beide fraktionen von dieser m\u00f6glichkeit tats\u00e4chlich nicht gebrauch machen. beschlussvorschlag: sodann schl\u00e4gt frau/herr ______________________ im namen der cdu-fraktion f\u00fcr den verwaltungsausschuss folgende beigeordnete und stimmberechtigte vertreter vor: beigeordnete stimmberechtigte stellvertreter ________________________________ _______________________________ ________________________________ _______________________________ ________________________________ _______________________________ frau/herr ____________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die spd-fraktion folgende beigeordnete und stellvertreter vor: ________________________________ _______________________________ ________________________________ _______________________________ frau/herr ____________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die gbf.-fraktion folgenden beigeordneten und folgenden stimmberechtigte stellvertreter vor: ________________________________ _______________________________ herr ____________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die fdp-fraktion folgenden beigeordneten und folgende stimmberechtigte vertreter vor: ________________________________ _______________________________ der rat der gemeinde emlichheim stellt mit \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0stimmen bei \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0gegenstimmen und \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0enthaltungen/einstimmig fest, dass damit die beigeordneten und deren stimmberechtigte vertreter ordnungsgem\u00e4\u00df bestimmt sind.bildung des verwaltungsausschusses2011/191%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100192&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100192&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2950","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100192%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100193","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Wahl der stellvertretenden 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einschlie\u00dflich der aufstellung der tagesordnung, der leitung der sitzungen des verwaltungsausschusses, der verpflichtung der ratsfrauen und ratsherren und ihrer pflichtenbelehrung vertreten. der rat bestimmt die reihenfolge der stellvertretung, wenn sie denn bestehen soll. vorgeschlagen wird, wie in der vergangenheit eine reihenfolge festzulegen. daher sollte zun\u00e4chst der/die erste und danach der/die zweite stellvertretende b\u00fcrgermeister/in gew\u00e4hlt werden. es handelt sich um eine wahl, so dass \u00a7\u00a067 nkomvg wie bei der wahl des/der b\u00fcrgermeisters/in anzuwenden ist. beschlussvorschlag: dem gemeinderat zur entscheidung.wahl der stellvertretenden b\u00fcrgermeister2011/192%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100193&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100193&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2951","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100193%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100194","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Bildung der Fach- und sondergesetzlichen Aussch\u00fcsse, Besetzung sonstiger Stellen","reference":"2011/193","date":"2011-10-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100194","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/193","fileName":"110610100194","mimeType":"application/pdf","size":43475,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 06.10.2011 aktenzeichen gr-eml/11-11-08 2011/193 top 9 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 08.11.2011 bildung der fach- und sondergesetzlichen aussch\u00fcsse, besetzung sonstiger stellen sach- und rechtslage: nach der bildung des verwaltungsausschusses und der wahl der stellvertretenden b\u00fcrgermeister sind nunmehr die fachaussch\u00fcsse zu bilden sowie die besetzung der sonstigen stellen in anderen k\u00f6rperschaften und organisationen vorzunehmen. bei der bildung und besetzung ist \u00a7\u00a071 nkomvg zu beachten. die verteilung der vom rat festgelegten sitze auf die einzelnen fraktionen und gruppen erfolgt nach dem proportionalverfahren (hare/niemeyer - \u00a7 71 abs. 2 nkomvg). die ausschussvorsitze werden den fraktionen und gruppen dagegen in der reihenfolge der h\u00f6chstzahlen zugeteilt (d\u00b4hondt - \u00a7 71 abs. 8 nkomvg). die verteilung der sitze und die festlegung, wer auf welche vorsitze zugreifen kann, kann noch nicht abschlie\u00dfend vorbereitet werden, da zum einen die st\u00e4rke der aussch\u00fcsse noch nicht bekannt ist und zum anderen nicht bekannt ist, ob eine gruppenbildung erfolgt. unabh\u00e4ngig davon ist die verwaltung bei den nachfolgenden vorschl\u00e4gen davon ausgegangen, dass es bis auf den bisherigen jugend- und kulturausschuss, der nach auffassung der verwaltung entfallen kann, bei der bildung der bisherigen aussch\u00fcsse bleibt, die st\u00e4rken der aussch\u00fcsse nicht ver\u00e4ndert werden und es nicht zu einer gruppenbildung kommt. bei wegfall des jugend- und kulturausschusses schl\u00e4gt die verwaltung vor, den bisherigen sportausschuss k\u00fcnftig \u201esport- und kulturausschuss\u201c zu bezeichnen. der rat hat zun\u00e4chst festzulegen, welche aussch\u00fcsse mit welcher sitzzahl gebildet werden sollen. danach erfolgt die zuteilung bzw. der zugriff auf die ausschussvorsitze, und danach sind von den einzelnen fraktionen und gruppen die mitglieder zu benennen. \u00a7 71 abs. 7 nkomvg er\u00f6ffnet die m\u00f6glichkeit, dass neben ratsmitgliedern auch andere personen mitglieder der aussch\u00fcsse \u2013 allerdings ohne stimmrecht - werden (sogenannte kooptierende mitglieder). hiervon wurde in der vergangenheit beim sportausschuss (5 kooptierende mitglieder) beim jugend- und kulturausschuss (5 kooptierende mitglieder) und beim bau- und grundst\u00fccksausschuss (1 kooptierendes mitglied \u2013 seniorenbeirat) gebrauch gemacht. mindestens zwei drittel der ausschussmitglieder sollen ratsmitglieder sein. von dieser vorschrift kann aber aus gewichtigen sachlichen gr\u00fcnden abgewichen werden. somit ist z.b. die besetzung des sportausschusses (bzw. zuk\u00fcnftig sport- und kulturausschusses) mit 5 kooptierenden mitgliedern nicht zu beanstanden. beschlussvorschlag: a) bestimmung der anzahl der ausschusssitze der rat der gemeinde emlichheim beschlie\u00dft mit \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0stimmen bei \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0gegenstimmen und \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0enthaltungen/einstimmig, folgende aussch\u00fcsse mit der nachfolgend aufgef\u00fchrten sitzzahl zu bilden: 1. bau- und grundst\u00fccksausschuss - 9 ratsmitglieder - 1 kooptierendes mitglied 2. finanzausschuss - 7 ratsmitglieder 3. sport- und kulturausschuss - 7 ratsmitglieder - 5 kooptierende mitglieder b) zuteilung der ausschussvorsitze die ausschussvorsitze werden gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a071 abs. 8 nkomvg in der reihenfolge der h\u00f6chstzahlen wie folgt zugeteilt: cdu-fraktion = _________________________________ spd-fraktion = _________________________________ cdu-fraktion = _________________________________ spd-fraktion = _________________________________(entf\u00e4llt ggf.) c) benennung der ausschussmitglieder und deren vertreter ________________________-ausschuss den vorsitz in diesem ausschuss hat die _____-fraktion beansprucht. frau/herr_______________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die _____-fraktion folgende mitglieder und folgende stimmberechtigte vertreter vor. mitglieder: stimmberechtigte vertreter: vorsitzende/r: ___________________________ - _________________________ stellvertr. vorsitzende/r: __________________________ - __________________________ ____________________________ - ____________________________ frau/herr _________________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die _____-fraktion folgende mitglieder und folgende stimmberechtigte vertreter vor: ____________________________ - ____________________________ ____________________________ - ____________________________ ____________________________ - ____________________________ frau/herr _________________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die gbf.-fraktion folgende mitglieder und folgende stimmberechtigte vertreter vor: ____________________________ - ____________________________ ____________________________ - ____________________________ herr___________________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die fdp-fraktion herrn ____________________als mitglied und herrn ________________als stimmberechtigten vertreter vor. ________________________-ausschuss den vorsitz in diesem ausschuss hat die ______-fraktion beansprucht. frau/herr_______________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die _____-fraktion folgende mitglieder und folgende stimmberechtigte vertreter vor. mitglieder: stimmberechtigte vertreter: vorsitzende/r: _________________________... - __________________________ stellvertr. vorsitzende/r: __________________________ - ___________________________ ____________________________ - _____________________________ frau/herr _________________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die _____-fraktion folgende mitglieder und folgende stimmberechtigte vertreter vor. ____________________________ - _____________________________ ____________________________ - _____________________________ herr/frau ___________________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die gbf.-fraktion frau/herrn ____________________als mitglied und frau/herrn ________________als stimmberechtigten vertreter vor. herr___________________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die fdp-fraktion herrn ____________________als mitglied und herrn ________________als stimmberechtigten vertreter vor. ________________________-ausschuss den vorsitz in diesem ausschuss hat die ______-fraktion beansprucht. frau/herr_______________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die _____-fraktion folgende mitglieder und folgende stimmberechtigte vertreter vor. mitglieder: stimmberechtigte vertreter: vorsitzende/r: ___________________________ - ___________________________ stellvertr. vorsitzende/r: ___________________________ - ____________________________ _____________________________ - ______________________________ frau/herr _________________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die _____-fraktion folgende mitglieder und folgende stimmberechtigte vertreter vor. _____________________________ - ______________________________ _____________________________ - ______________________________ herr/frau ___________________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die gbf.-fraktion frau/herrn ____________________als mitglied und frau/herrn ________________als stimmberechtigten vertreter vor. herr___________________________ schl\u00e4gt f\u00fcr die fdp-fraktion herrn ____________________als mitglied und herrn ________________als stimmberechtigten vertreter vor. von den einzelnen fraktionen werden folgende kooptierende mitglieder vorgeschlagen: _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ der rat der gemeinde emlichheim stellt mit stimmen bei \u00a0\u00a0\u00a0gegenstimmen und \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0enthaltungen/einstimmig fest, dass damit der bau- und grundst\u00fccksausschuss, der finanzausschuss und der sportausschuss ordnungsgem\u00e4\u00df gebildet wurden. d) besetzung sonstiger stellen kuratorium kindergarten \u201earche noah\u201c und kuratorium \u201ekleiner leuchtturm\u201c den kuratorien der beiden emlichheimer kinderg\u00e4rten geh\u00f6ren zwei ratsvertreter und ein vertreter der verwaltung an. bislang haben die cdu-fraktion und die gbf.-fraktion jeweils ein mitglied bestimmt. seitens der verwaltung geh\u00f6rte als mitglied frau k\u00f6sters und als stv. mitglied herr breukelman den beiden kuratorien an. die cdu- und die spd-fraktion k\u00f6nnen jeweils ein mitglied bestimmen. ferner sollte jeweils eine vertreterin bzw. ein vertreter benannt werden. kommission 700-jahr-feier der verwaltungsausschuss hat in seiner sitzung am 11.10.2011 beschlossen, dass zur vorbereitung der 700-jahr-feier eine kommission gebildet wird. schwerpunkt der kommissionsarbeit soll die vorbereitung eines offiziellen festaktes am 17.04.2012, dem datum der erstmaligen nachweisbaren urkundlichen erw\u00e4hnung emlichheims, sein. nach dem beschluss des verwaltungsausschusses soll die kommission aus 7 mitgliedern des gemeinderates bestehen: die cdu kann 3 mitglieder, die spd kann 2 mitglieder, gbf. und fdp k\u00f6nnen jeweils ein mitglied bestimmen. die kommission wird durch vertreter der verwaltung noch erg\u00e4nzt. partnerschaftskommission genemuiden bislang gibt es eine sog. partnerschaftskommission genemuiden. ihr geh\u00f6ren seitens der cdu herr k\u00fcter-luks, seitens der spd frau roggenkamp und herr strenge, seitens gbf. herr oppel und seitens der fdp herr warsen, seitens der verwaltung frau daniela k\u00f6sters, herr august k\u00f6sters und herr johann beerlink an. partnerschaftskommission grabow bislang gibt es ebenfalls partnerschaftskommission grabow. ihr geh\u00f6ren seitens der cdu herr friedrich harland und herr vennegeerts, seitens der spd herr strenge, seitens gbf. frau h\u00fcbers und frau mosebach sowie herr rudolf lichtenborg, gemeindedirektorin daniela k\u00f6sters und herr herbert eggengoor an. verwaltungsseitig wird angeregt, auf jeden fall herrn norbert michalik in die kommission zu berufen. sinnvoll erscheint auch, je einen vertreter des drk und der ortsfeuerwehr emlichheim zu berufen.bildung der fach- und sondergesetzlichen aussch\u00fcsse, besetzung sonstiger stellen2011/193%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100194&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100194&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2952","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100194%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100195","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Bestimmung der allgemeinen Stellvertreterin bzw. des allgemeinen Stellvertreters der B\u00fcrgermeisterin/des B\u00fcrgermeisters oder Beschluss nach \u00a7 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG","reference":"2011/194","date":"2011-10-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100195","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/194","fileName":"110610100195","mimeType":"application/pdf","size":20845,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 06.10.2011 aktenzeichen gr-eml/11-11-08 2011/194 top 10 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 08.11.2011 bestimmung der allgemeinen stellvertreterin bzw. des allgemeinen stellvertreters der b\u00fcrgermeisterin/des b\u00fcrgermeisters oder beschluss nach \u00a7 106 abs. 1 satz 1 nkomvg sach- und rechtslage: in der heutigen sitzung hat der rat bereits die/den b\u00fcrgermeister/in gew\u00e4hlt. gem\u00e4\u00df \u00a7 105 abs. 2 nkomvg ist die b\u00fcrgermeisterin oder der b\u00fcrgermeister ehrenamtlich t\u00e4tig und mit annahme der wahl in das ehrenbeamtenverh\u00e4ltnis berufen. das bedeutet, dass eine urkunde nicht ausgeh\u00e4ndigt werden muss. wohl aber w\u00e4re die b\u00fcrgermeisterin oder der b\u00fcrgermeister zu vereidigen. f\u00fcr die vereidigung w\u00fcrde \u00a7 81 abs. 1 s. 1 nkomvg entsprechend gelten. auf die vereidigung ist zu verzichten, wenn noch in der konstituierenden sitzung beschlossen wird, dass die b\u00fcrgermeisterin/der b\u00fcrgermeister f\u00fcr die dauer der wahlperiode nur die repr\u00e4sentative vertretung der gemeinde, den vorsitz im rat und im verwaltungsausschuss, die einberufung des rates und des verwaltungsausschusses usw. wahrnehmen soll und die \u00fcbrigen aufgaben (verwaltungsaufgaben) von der bzw. dem gemeindedirektor/in \u00fcbernommen werden sollen. der gemeinderat hat also, bevor es m\u00f6glicherweise zur bestimmung eines allgemeinen vertreters kommt, zu entscheiden, von wem die verwaltungsaufgaben \u00fcbernommen werden soll bzw. es ist festzulegen, welche aufgaben die b\u00fcrgermeisterin/der b\u00fcrgermeister wahrnehmen sollen. beschlussvorschlag: der rat der gemeinde emlichheim beschlie\u00dft mit stimmen bei gegenstimmen und enthaltungen/einstimmig, der b\u00fcrgermeisterin/dem b\u00fcrgermeister f\u00fcr die dauer der wahlperiode 2011 bis 2016 nur die repr\u00e4sentative vertretung der gemeinde, den vorsitz im rat und im verwaltungsausschuss, die einberufung des rates und des verwaltungsausschusses einschlie\u00dflich der aufstellung der tagesordnung im benehmen mit der gemeindedirektorin/dem gemeindedirektor, die verpflichtung der ratsfrauen und ratsherren und ihre pflichtenbelehrung zu \u00fcbertragen.bestimmung der allgemeinen stellvertreterin bzw. des allgemeinen stellvertreters der b\u00fcrgermeisterin/des b\u00fcrgermeisters oder beschluss nach \u00a7 106 abs. 1 satz 1 nkomvg2011/194%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100195&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100195&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2953","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100195%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100196","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Evtl. Bestimmung der Gemeindedirektorin/des Gemeindedirektors","reference":"2011/195","date":"2011-10-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100196","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/195","fileName":"110610100196","mimeType":"application/pdf","size":21332,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 06.10.2011 aktenzeichen gr-eml/11-11-08 2011/195 top 11 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 08.11.2011 evtl. bestimmung der gemeindedirektorin/des gemeindedirektors sach- und rechtslage: da im vorangegangenen tagesordnungspunkt (wahrscheinlich!) beschlossen wurde, dass die b\u00fcrgermeisterin/der b\u00fcrgermeister nur die in \u00a7 106 abs. 1 s. 1 nkomvg aufgef\u00fchrten aufgaben wahrnehmen soll, ist nunmehr zu entscheiden, wer die \u00fcbrigen aufgaben \u00fcbernimmt. gem\u00e4\u00df \u00a7 106 abs. 1 s. 2 nkomvg bestimmt der rat, dass die \u00fcbrigen aufgaben einem anderen ratsmitglied, der samtgemeindeb\u00fcrgermeisterin, dem allgemeinen stellvertreter der samtgemeindeb\u00fcrgermeisterin oder einem anderen mitglied des leitungspersonals der samtgemeinde \u00fcbertragen werden. die \u00fcbertragung bedarf au\u00dfer beim allgemeinen stellvertreter der samtgemeindeb\u00fcrgermeisterin der zustimmung der betroffenen personen. anders als bisher ist damit die samtgemeindeb\u00fcrgermeisterin nicht mehr kraft amtes auch gemeindedirektorin. die mit den \u00fcbrigen aufgaben betraute person ist in das ehrenbeamtenverh\u00e4ltnis zu berufen und f\u00fchrt die bezeichnung gemeindedirektorin oder gemeindedirektor. mit der aush\u00e4ndigung der ernennungsurkunde an die gemeindedirektorin/den gemeindedirektor w\u00fcrde das ehrenbeamtenverh\u00e4ltnis der b\u00fcrgermeisterin/des b\u00fcrgermeisters, das durch die wahl gesetzlich begr\u00fcndet war, automatisch enden. beschlussvorschlag: der rat der gemeinde emlichheim beschlie\u00dft mit stimmen bei gegenstimmen und enthaltungen/einstimmig, frau/herrn________________________________ f\u00fcr die dauer der wahlperiode 2011 bis 2016 zur gemeindedirektorin/zum gemeindedirektor zu berufen. sie/er wird in das ehrenbeamtenverh\u00e4ltnis der gemeinde emlichheim berufen.evtl. bestimmung der gemeindedirektorin/des gemeindedirektors2011/195%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100196&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100196&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2954","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100196%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100197","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Evtl. Bestimmung der Vertreterin/des Vertreters der Gemeindedirektorin/des Gemeindedirektors","reference":"2011/196","date":"2011-10-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100197","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/196","fileName":"110610100197","mimeType":"application/pdf","size":19622,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 06.10.2011 aktenzeichen gr-eml/11-11-08 2011/196 top 12 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 08.11.2011 evtl. bestimmung der vertreterin/des vertreters der gemeindedirektorin/des gemeindedirektors sach- und rechtslage: der rat hat zu beschlie\u00dfen, wer die gemeindedirektorin/den gemeindedirektor vertritt. dieses ergibt sich aus \u00a7 106 abs. 1 s. 7 nkomvg. obwohl die gemeindedirektorin/der gemeindedirektor kein vorschlagsrecht f\u00fcr die berufung des allgemeinen vertreters hat, sollte im hinblick auf die notwendige vertrauensvolle zusammenarbeit nicht jemand gegen ihren/seinen willen berufen werden. der rat beschlie\u00dft auch dar\u00fcber, ob der vertreter allgemeiner stellvertreter oder verhinderungsvertreter des gemeindedirektors/der gemeindedirektorin ist. in der vergangenheit war der stellvertretende gemeindedirektor allgemeiner stellvertreter der gemeindedirektorin/des gemeindedirektors. als allgemeiner stellvertreter ist die berufung in das ehrenbeamtenverh\u00e4ltnis auf zeit angezeigt. die von der gemeindedirektorin/dem gemeindedirektor auszuh\u00e4ndigende urkunde ist von ihr und der b\u00fcrgermeisterin/dem b\u00fcrgermeister zu unterzeichnen. beschlussvorschlag: der rat der gemeinde emlichheim beschlie\u00dft mit stimmen bei gegenstimmen und enthaltungen/einstimmig, frau/herrn________________________________ f\u00fcr die dauer der wahlperiode 2011 bis 20116 als allgemeiner stellvertreter/allgemeine stellvertreterin zur stellvertretenden gemeindedirektorin/zum stellvertretenden gemeindedirektor zu berufen. sie/er wird in das ehrenbeamtenverh\u00e4ltnis der gemeinde emlichheim berufen.evtl. bestimmung der vertreterin/des vertreters der gemeindedirektorin/des gemeindedirektors2011/196%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100197&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100197&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2955","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100197%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100198","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Bericht \u00fcber die Gemeindewahl","reference":"2011/197","date":"2011-10-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100198","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/197","fileName":"110610100198","mimeType":"application/pdf","size":18310,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 06.10.2011 aktenzeichen gr-eml/11-11-08 2011/197 top 13 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 08.11.2011 bericht \u00fcber die gemeindewahl sach- und rechtslage: der wahlausschuss hat in seiner sitzung am 15.09.2011 das ergebnis der gemeindewahl am 11.09.2011 festgestellt. die bekanntmachung des wahlergebnisses durch die wahlleitung erfolgte am 16.09.2011 durch aushang und am 17.09.2011 in den grafschafter nachrichten. innerhalb der gesetzlichen frist von zwei wochen nach bekanntmachung (\u00a7 46 abs. 3 nkwg) sind bei der wahlleitung keine wahleinspr\u00fcche eingereicht worden. das wahlergebnis ist damit endg\u00fcltig. ein beschluss des gemeinderates \u00fcber einen bzw. mehrere wahleinspr\u00fcche nach \u00a7 47 nkwg ist damit nicht erforderlich. beschlussvorschlag: der gemeinderat nimmt den bericht zur kenntnis.bericht \u00fcber die gemeindewahl2011/197%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100198&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100198&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2956","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100198%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/110610100199","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Evtl. Vereidigung der B\u00fcrgermeisterin/des B\u00fcrgermeisters","reference":"2011/198","date":"2011-10-06","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/110610100199","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/198","fileName":"110610100199","mimeType":"application/pdf","size":16872,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 06.10.2011 aktenzeichen gr-eml/11-11-08 2011/198 top 14 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 08.11.2011 evtl. vereidigung der b\u00fcrgermeisterin/des b\u00fcrgermeisters sach- und rechtslage: die vereidigung wird nach den vorgaben des nkomvg durchgef\u00fchrt. sollte beschlossen worden sein, die aufgaben des b\u00fcrgermeisters nach \u00a7 106 abs. 1 nkomvg zu beschr\u00e4nken, ist die vereidigung des b\u00fcrgermeisters nicht erforderlich. beschlussvorschlag: -evtl. vereidigung der b\u00fcrgermeisterin/des b\u00fcrgermeisters2011/198%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100199&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=110610100199&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2957","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-GR-EML-24%7C110610100199%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-GR-EML-24","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/111401100017","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsplan und Haushaltssatzung 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Stra\u00dfenausbaubeitragssatzung","reference":"2011/044","date":"2011-02-16","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/111602100043","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/044","fileName":"111602100043","mimeType":"application/pdf","size":66172,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung fachbereich 3 verfasser(in) eggengoor, herbert \u00f6ffentlich datum 16.02.2011 aktenzeichen gr-eml/11-02-24 2011/044 top 8 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 24.02.2011 aufhebung der stra\u00dfenausbaubeitragssatzung sach- und rechtslage: a. zwischenergebnisse aus vorangegangenen beratungen: der verwaltungsausschuss hat mehrfach kontrovers \u00fcber die erhebung von stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4gen f\u00fcr wirtschaftswegebauma\u00dfnahmen beraten. aufgrund des \u00f6ffentliches interesses und der grunds\u00e4tzlichen bedeutung der thematik hat sich auch der bau- und grundst\u00fccksausschuss in seiner letzen sitzung am 8. februar 2011 ausf\u00fchrlich mit der angelegenheit befasst. der bau- und grundst\u00fccksausschuss hat mehrheitlich auf antrag der cdu-und der spd-fraktion, dem sich die fdp-fraktion angeschlossen hat, die empfehlung ausgesprochen, die stra\u00dfenausbaubeitragssatzung der gemeinde emlichheim aufzuheben und gleichzeitig die grundsteuern moderat zu erh\u00f6hen. der verwaltungsausschuss der gemeinde emlichheim hat in seiner sitzung am 9. februar 2011 mehrheitlich beschlossen, dem rat der gemeinde emlichheim vorzuschlagen, die stra\u00dfenausbaubeitragssatzung aufzuheben. in der gleichen sitzung wurde unter dem tagesordnungspunkt \u201ehaushaltsplan und haushaltssatzung 2011\u201c beschlossen, dem gemeinderat die erh\u00f6hung der grundsteuern a und b von jeweils 310 auf 325 prozentpunkte vorzuschlagen. b. darstellung des bisherigen sachverhalts und der rechtslage die verwaltung wurde im vorfeld der oben genannten beratungsfolge vom verwaltungsausschuss beauftragt, die bestehende stra\u00dfenausbaubeitragssatzung zu \u00fcberpr\u00fcfen und ggf. bestehende alternativen zu pr\u00fcfen. auf die beschlussvorlage 2010/129 zu der am 07.07.2010 stattgefundenen verwaltungsausschusssitzung sowie auf das sitzungsprotokoll wird verwiesen. die verwaltung hat zwischenzeitlich ein gespr\u00e4ch mit der kommunalaufsicht beim landkreis grafschaft bentheim gef\u00fchrt. dieses gespr\u00e4ch hat ergeben, dass im landkreis grafschaft bentheim keine kommune wirtschaftswegebauma\u00dfnahmen nach dem stra\u00dfenausbaubeitragsrecht abrechnet. die stadt nordhorn hat ihre erlassene stra\u00dfenausbaubeitragssatzung im jahre 2007 aufgehoben. im hinblick auf die sich des \u00f6fteren ge\u00e4nderte rechtslage bez\u00fcglich einer beitragserhebungspflicht ist der landkreis grafschaft bentheim im wege der kommunalaufsicht nicht t\u00e4tig geworden, wenn einzelne kommunen von der erhebung von stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4gen abgesehen haben. aus dortiger sicht gibt es somit auch weiterhin keinen anlass zu beanstandungen, wenn die kreisangeh\u00f6rigen kommunen beim ausbau von wirtschaftswegen keine anliegerbeitr\u00e4ge erheben. dar\u00fcber hinaus hat die verwaltung rechtsrat mit dem auf beitragsrecht spezialisierten rechtsanwalt herrn dr. klausing (fachanwalt f\u00fcr verwaltungsrecht) aus hannover eingeholt. herr dr. klausing beurteilt die angelegenheit wie folgt: allgemeine feststellungen zur beitragserhebung \u00a7 6 abs. 1 nkag enth\u00e4lt die erm\u00e4chtigung f\u00fcr die gemeinden, zur deckung ihres aufwandes f\u00fcr die herstellung, anschaffung, erweiterung, verbesserung und erneuerung ihrer \u00f6ffentlichen einrichtungen beitr\u00e4ge zu erheben. anders als in nahezu allen anderen bundesl\u00e4ndern besteht allerdings f\u00fcr die nieders\u00e4chsischen gemeinden keine pflicht zur beitragserhebung. durch gesetz vom 17.12.1991 hat der nds. landesgesetzgeber die durch die einnahmebeschaffungsgrunds\u00e4tze in \u00a7 83 ngo begr\u00fcndete beitragserhebungspflicht aufgehoben, in dem er dem \u00a7 83 ngo den satz hinzugef\u00fcgt hat, dass \u201eeine rechtspflicht zur erhebung von stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4gen nicht bestehe\u201c. mit gesetz vom 15.11.2005 ist dieser zusatz wieder aufgehoben und damit die beitragserhebungspflicht f\u00fcr das stra\u00dfenbaubeitragsrecht in niedersachsen mit wirkung vom 01.01.2006 wieder eingef\u00fchrt worden. bereits mit gesetz vom 07.12.2006 ist dann \u00a7 83 abs. 2 ngo wieder in seine ursprungsfassung versetzt worden mit der folge, dass mit wirkung vom 01.01.2007 die beitragserhebungspflicht erneut aufgehoben wurde. diese gesetzeslage gilt bis heute. den nieders\u00e4chsischen gemeinden ist es nach \u00a7 83 abs. 2 ngo seit dem 01.01.2007 freigestellt, ob sie von der erm\u00e4chtigung in \u00a7 6 abs. 1 nkag zur beitragserhebung gebrauch machen wollen oder nicht. entscheidet sich die gemeinde zur beitragserhebung, so muss sie nach \u00a7 2 abs. 1 satz 1 eine entsprechende abgabensatzung erlassen. nach der entscheidung \u00fcber das \u201eob\u201c der beitragserhebung hat die gemeinde die frage zu beantworten, nach welchen regeln die beitragserhebung durchzuf\u00fchren ist. es sind dann die regeln und vorgaben des kommunalabgabenrechts zu beachten. zu den ma\u00dfgeblichen regeln gebietet zun\u00e4chst der gleichbehandlungsgrundsatz, dass die abgabensatzung als rechtsgrundlage sp\u00e4terer beitragserhebungen alle in der gemeinde denkbaren beitragsf\u00e4lle erfassen muss. es ist also ausgeschlossen, die refinanzierung \u00fcber beitr\u00e4ge nach \u00a7 6 abs. 1 nkag ganz oder teilweise auf stra\u00dfen in der innerortslage zu beschr\u00e4nken, w\u00e4hrend au\u00dfenbereichsanlagen aus der satzung ausgeklammert werden. der kreis der von \u00a7 6 abs. 1 nkag betroffenen \u00f6ffentlichen einrichtungen wird durch \u00a7 47 nstrg bestimmt und umfasst neben den inner\u00f6rtlichen gemeindestra\u00dfen und den sonstigen \u00f6ffentlichen stra\u00dfen nach \u00a7 47 nr. 3 nstrg u. u. auch gemeindeverbindungsstra\u00dfen, sofern die betreffende gemeinde nicht mitglied einer samtgemeinde ist. die mit erlass der abgabensatzung begr\u00fcndete beitragserhebungspflicht zwingt zur beachtung des in \u00a7 6 abs. 5 satz 4 nkag bestimmten vorteilsprinzips, wonach bei einer inanspruchnahme der \u00f6ffentlichen einrichtungen durch die allgemeinheit einerseits und die eigent\u00fcmer der angrenzenden grundst\u00fccke andererseits ein dem vorteil der allgemeinheit entsprechender anteil am aufwand au\u00dfer ansatz zu lassen ist. die gemeinde muss also bei der bestimmung des gemeindeanteils in der satzung nach stra\u00dfenarten und teileinrichtungen differenzieren. ma\u00dfgeblich ist das verh\u00e4ltnis der zu erwartenden inanspruchnahme durch die allgemeinheit einerseits und die grundst\u00fcckseigent\u00fcmer andererseits. dieses verh\u00e4ltnis h\u00e4ngt ab zum einen von der verkehrsbedeutung der ausgebauten stra\u00dfe, so dass in den satzungen in aller regel nach anliegerstra\u00dfen, stra\u00dfen mit starkem inner\u00f6rtlichen verkehr und stra\u00dfen mit \u00fcberwiegendem durchgangsverkehr zu differenzieren ist. dar\u00fcber hinaus hat die gemeinde auch hinsichtlich der au\u00dfenbereichsanlagen vorteilgerechte s\u00e4tze f\u00fcr den gemeindeanteil und den anliegeranteil zu bestimmen. dabei hat die gemeinde zu beachten, dass es verschiedene typen von au\u00dfenbereichsstra\u00dfen gibt (z. b. solche mit verbindungsfunktion und folglich \u00fcberwiegendem durchgangsverkehr einerseits und solche mit der prim\u00e4ren aufgabe, die angrenzenden au\u00dfenbereichsgrundst\u00fccke zu bewirtschaften, andererseits) und dass sie die festlegung des gemeindeanteils/anliegeranteils unter zugrundelegung einer typisierenden betrachtungsweise daran auszurichten hat, wie hoch der verkehr zu den anliegenden grundst\u00fccken (vorteil der anlieger) im verh\u00e4ltnis zum durchgangsverkehr (vorteil der allgemeinheit) ist. das ovg l\u00fcneburg vertritt den standpunkt, dass auch bei au\u00dfenbereichsstra\u00dfen der gemeindeanteil vorteilsgerecht abgestuft sein muss und zwar sowohl im verh\u00e4ltnis der au\u00dfenbereichsstra\u00dfen zueinander als auch in deren verh\u00e4ltnis zu innerortsstra\u00dfen. bei wirtschaftswegen bewegt sich der gemeindeanteil in der regel zwischen 25 v. h. bis 40 v.h., so dass auf die eigent\u00fcmer der bevorteilten grundst\u00fccke 75 v. h. bis 60 v.h. des aufwandes entfallen. in diesem rahmen ist das durch das vorteilsprinzip begrenzte ortsgesetzgeberische ermessen gewahrt (ovg l\u00fcneburg, urteil vom 27.02.1980 \u2013 9 c 2/79 \u2013 dvbl. 1980, 760 = kstz 1981, 89; im ergebnis ebenso vgh kassel, urteil vom 27.10.1994 \u2013 5 ue 327/90 \u2013 nvwz-rr 1995, 351). in der entscheidung des ovg l\u00fcneburg hei\u00dft es dann weiter: \u201ees ist offensichtlich und bedarf keiner n\u00e4heren begr\u00fcndung, dass wirtschaftswege in erster linie zur benutzung durch (regelm\u00e4\u00dfig) die eigent\u00fcmer der anliegenden landwirtschaftlich genutzten grundst\u00fccke bestimmt sind und auch regelm\u00e4\u00dfig in erster linie von diesem personenkreis benutzt werden. demgegen\u00fcber werden derartige wege von der allgemeinheit erfahrungsgem\u00e4\u00df in erheblich geringerem ma\u00dfe in anspruch genommen, etwa von spazierg\u00e4ngern und gelegentlich von rad- und autofahrern, denen diese wege die verbindung z. b. zu nahegelegenen w\u00e4ldern vermitteln\u201c. das damit gekennzeichnete verh\u00e4ltnis der erfahrungsgem\u00e4\u00df zu erwartenden inanspruchnahme von wirtschaftswegen und der durch deren inanspruchnahmem\u00f6glichkeit gebotenen (wirtschaftlichen) vorteile darf bei der festlegung des gemeindeanteils nicht zu lasten der allgemeinheit umgedreht werden. es ist deshalb unzul\u00e4ssig, z.b. f\u00fcr anliegerstra\u00dfen einen gemeindeanteil von 25 v.h. und f\u00fcr wirtschaftswege nach \u00a7 47 nr. 3 nstrg einen gemeindeanteil von 75 v.h. zu bestimmen. eine solche regelung ist nicht mehr vorteilsgerecht und erweist sich auch mit den \u00fcbrigen gemeindeanteilen f\u00fcr andere \u00f6ffentliche einrichtungen nicht als abgestimmt. ii. \u00a0nach den grunds\u00e4tzlichen anmerkungen zum system des beitragsrechts in niedersachsen ist auf emlichheim bezogen folgendes festzustellen: die bestehende stra\u00dfenausbaubeitragssatzung der gemeinde emlichheim vom 08.11.1989 i. d. f. vom 16.03.1995 bedingt f\u00fcr das gemeindegebiet eine beitragserhebungspflicht f\u00fcr ma\u00dfnahmen nach \u00a7 6 abs. 1 nkag. der gesetzlichen verpflichtung zur erhebung von beitr\u00e4gen folgt das gesetzliche verbot, von der beteiligung der bevorteilten grundst\u00fcckseigent\u00fcmer an der aufwandsfinanzierung abzusehen. verst\u00f6\u00dft der gemeinderat mit entscheidungen gegen die beitragserhebungs-pflicht, so ist es pflicht des hauptverwaltungsbeamten von seinem einspruchsrecht gebrauch zu machen, um eine korrektur der rechtswidrigen entscheidung herbeizuf\u00fchren. vertragliche vereinbarungen zwischen der gemeinde und den beitragspflichtigen sind grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig, da sie gegen den in art. 20 abs. 3 gg verankerten grundsatz der gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der abgabenerhebung versto\u00dfen. zu den gemeindeanteilen ist bereits ausgef\u00fchrt, dass diese anteile vorteilsgerecht aufeinander abgestimmt sein m\u00fcssen, denn \u201eder gleichheitssatz verlangt eine plausible abstufung der anteilss\u00e4tze, also deren hinreichende \u201estimmigkeit\u201c untereinander. das in \u00a7 6 abs. 5 satz 4 nkag verankerte vorteilsprinzip gibt f\u00fcr die bestimmung des gemeindeanteils einen verbindlichen rahmen mit einer ober- und untergrenze vor. nur innerhalb dieses rahmens hat die gemeinde ein gewisses \u201ebewertungsermessen\u201c (ovg l\u00fcneburg, urteil vom 30.03.1976 \u2013 vt a 221/75 \u2013 dvbl. 1977, 390). da eine sichere prognose \u00fcber das zur bestimmung der vorteile ma\u00dfgebliche verh\u00e4ltnis der wahrscheinlichen inanspruchnahme der ausgebauten verkehrsanlage durch die allgemeinheit (gemeinde) einerseits und die grundeigent\u00fcmer andererseits schlechterdings nicht m\u00f6glich ist, bleibt der der gemeinde ein gewisser spielraum, der \u201eaus der natur der sache heraus eine ca. +/- 5% umfassende bandbreite\u201c hat (ovg koblenz, urteile vom 07.12.2004 \u2013 6 a 11406/04 \u2013 kstz 2005, 212 und vom 15.12.2005 \u2013 6 k 19220/05 -). mit einer verminderung des gemeindeanteils f\u00fcr wirtschaftswege um ca. 5 v.h. ist der gemeinde vermutlich nicht gedient. eine senkung des gemeindeanteils k\u00f6nnte allerdings dadurch erreicht werden, dass f\u00fcr alle anderen stra\u00dfen auch die anteile verringert werden. der anteil der gemeinde bei anliegerstra\u00dfen und damit auch bei wirtschaftswegen d\u00fcrfte aber auf 40 v. h. beschr\u00e4nkt sein. f\u00fcr differenzierungen im fall einer zuschussgew\u00e4hrung ist \u00fcber die gesetzliche regelung hinaus in \u00a7 6 abs. 5 satz 5 nkag kein raum. wie der zuschuss zu verwenden ist, h\u00e4ngt in erster linie von der bestimmung des zuschussgebers ab. daran kann die gemeinde \u2013 auch durch satzungsbeschluss \u2013 nichts \u00e4ndern. die geltende stra\u00dfenbaubeitragssatzung vom 08.11.1989 i. d. f. vom 16.03.1995 bedarf dringend der \u00fcberarbeitung. aus heutiger sicht stellt die vorteilsbemessung in sonderf\u00e4llen (\u00a7 5) kein instrument zur vorteilsgerechten aufwandsverteilung bei au\u00dfenbereichsanlagen dar. in neueren abgabensatzungen wird bei au\u00dfenbereichsgrundst\u00fccken die ma\u00dfgebliche beitragsfl\u00e4che \u00fcber nutzungsfaktoren ermittelt (vgl. zu den einzelheiten, driehaus kommunalabgabenrecht, \u00a7 8 rn. 480 af.). in der verteilungsvorschrift (\u00a7 6) ist die generelle tiefenbegrenzungsregelung f\u00fcr grundst\u00fccke au\u00dferhalb von bebauungsplangebieten zu beanstanden. tiefenbegrenzungen dienen dazu, fl\u00e4chen in innenbereichslage zu fl\u00e4chen im au\u00dfengebiet abzugrenzen. liegt ein grundst\u00fcck insgesamt innerhalb des im zusammenhang bebauten ortsteiles, kommt eine fl\u00e4chenk\u00fcrzung \u00fcber die tiefenbegrenzungsregelung nicht in betracht. geht ein grundst\u00fcck vom innenbereich in den au\u00dfenbereich \u00fcber, so dient die tiefenbegrenzungslinie dazu, dass h\u00f6her bevorteilte vorderland von dem ebenfalls bevorteilten land im au\u00dfenbereich abzugrenzen. eine einschr\u00e4nkung der vorteilsfl\u00e4che \u00fcber eine durch satzung angeordnete tiefenbegrenzung erweist sich deshalb als unzul\u00e4ssig. wenn sich die gemeinde dazu entschlie\u00dft, zur vermeidung von beitragserhebungen f\u00fcr au\u00dfenbereichsstra\u00dfen \u2013 mangels anderer l\u00f6sungen \u2013 ihre stra\u00dfenbaubeitragssatzung vollst\u00e4ndig aufzuheben, so bleibt das aus beitragsrechtlicher sicht ohne folgen. auch haushaltsrechtliche auswirkungen d\u00fcrften sich nicht ergeben. die gemeinde muss dann die investitionskosten f\u00fcr ausbauma\u00dfnahmen i. s. von \u00a7 6 abs. 1 nkag \u00fcber steuern und allgemeine deckungsmittel finanzieren. dabei kommt auch eine erh\u00f6hung der grundsteuer in betracht, wobei sich die gemeinde allerdings deutlich machen muss, dass sie damit alle grundst\u00fcckseigent\u00fcmer im gemeindegebiet und \u2013 da die grundsteuer auf mieter abgew\u00e4lzt werden kann \u2013 auch weitere bewohner trifft, die vom stra\u00dfenbaubeitragsrecht nicht betroffen w\u00e4ren. iii. zusammenfassend ist festzustellen, dass in niedersachsen die gemeinden in einem ersten schritt dar\u00fcber zu entschieden haben, ob sie von der erm\u00e4chtigung in \u00a7 6 abs. 1 nkag gebrauch machen wollen. entschlie\u00dft sich die gemeinde dazu, eine investitionskostendeckung f\u00fcr gemeindliche stra\u00dfen i. s. von \u00a7 47 nstrg \u00fcber kommunale beitr\u00e4ge vorzunehmen, so unterliegt sie damit bei der ausgestaltung des ortsrechts und bei der durchf\u00fchrung der abgabenerhebung den regeln des kommunalabgabenrechts. das schlie\u00dft zugleich vom beitragsrecht abweichende regelungen einschlie\u00dflich eines evtl. verzichts vollst\u00e4ndig aus. die vorstehenden ausf\u00fchrungen sind eindeutig, so dass von politischer seite nunmehr zu entscheiden ist, ob f\u00fcr die durchf\u00fchrung von wirtschaftswegebauma\u00dfnahmen k\u00fcnftig stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge erhoben werden sollen oder ob die bestehende stra\u00dfenausbaubeitragssatzung aufgehoben werden soll. ein am 08.11.2010 gef\u00fchrtes gespr\u00e4ch mit den b\u00fcrgermeistern der nachbargemeinden hoogstede, laar und ringe hat ergeben, dass in diesen gemeinden nicht daran gedacht ist, stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge f\u00fcr wirtschaftswegebauma\u00dfnahmen zu erheben. in laar und ringe ist es sogar so, dass dort keine stra\u00dfenausbaubeitragssatzungen existieren. der rat der gemeinde hoogstede hat in seiner sitzung am 07.12.2010 beschlossen, ihre seit 1982 bestehende stra\u00dfenausbaubeitragssatzung aufzuheben. auch in emlichheim hat von je her der \u00fcberwiegende politische wille bestanden, die wirtschaftswegebauma\u00dfnahmen nicht abzurechnen. hier wurde die erhebung von stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4gen f\u00fcr wirtschaftswegebauma\u00dfnahmen zuletzt im zusammenhang mit dem geplanten ausbau einer teilstrecke des hahnenberger dieks diskutiert. hier kann die gemeinde f\u00fcr den ausbau mit f\u00f6rdergeldern des gll rechnen. ein zuwendungsbescheid liegt der gemeinde allerdings noch nicht vor. im hinblick auf die in k\u00fcrze zu erwartende entscheidung \u00fcber die f\u00f6rderung zum ausbau dieses wirtschaftsweges sollte die gemeinde nunmehr eine grundsatzentscheidung \u00fcber die zuk\u00fcnftige verfahrensweise treffen. im grunde gibt es nur zwei entscheidungsalternativen: auch f\u00fcr wirtschaftswege im au\u00dfenbereich werden zuk\u00fcnftig beitr\u00e4ge erhoben. dann ist die stra\u00dfenausbaubeitragssatzung von der verwaltung entsprechend den empfehlungen von rechtanwalt dr. klausing zu \u00fcberarbeiten und zu aktualisieren. \u00fcber die ge\u00e4nderte satzung ist nach entsprechender vorbereitung des verwaltungsausschusses vom gemeinderat zeitnah ein beschluss zu fassen. die bestehende stra\u00dfenausbaubeitragssatzung wird entsprechend \u00a7 83 abs. 2 ngo in der n\u00e4chsten sitzung des gemeinderates vollst\u00e4ndig aufgehoben. um die anstehende grundsatzentscheidung zu erleichtern, hat die verwaltung bezogen auf die stra\u00dfenbauma\u00dfnahme am hahnenberger diek unter ber\u00fccksichtigung neuerlicher satzungsregelungen eine probeberechnung von stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4gen durchgef\u00fchrt. hierbei wurden beitragsf\u00e4hige gesamtkosten in h\u00f6he von 202.071,43\u00a0\u20ac (348.500,00\u00a0\u20ac gesamtkosten abzgl. 146.428,57\u00a0\u20ac zuschuss der gll) zugrunde gelegt. ferner wurde von einem gemeindeanteil von 40\u00a0% und von einem anliegeranteil von 60 % ausgegangen. die berechnung ergab letztlich, dass die anlieger einen beitrag von rd. 907,00 \u20ac/ha zu entrichten h\u00e4tten. obwohl sich die zusch\u00fcsse des gll grunds\u00e4tzlich beitragsmindernd f\u00fcr die pflichtigen auswirken, w\u00fcrden sich in den extremf\u00e4llen die beitr\u00e4ge z. b. auf ca. 11.800,00 \u20ac, ca. 14.200,00\u00a0\u20ac, ca. 17.000,00\u00a0\u20ac und sogar auf 22.600,00\u00a0\u20ac belaufen. mit diesen zahlen ist die grenze der belastbarkeit nach auffassung der verwaltung in einigen f\u00e4llen wahrscheinlich \u00fcberschritten. zu ber\u00fccksichtigen ist auch, dass einige grundst\u00fcckseigent\u00fcmer ihre fl\u00e4chen verpachtet haben, jedoch in vollem umfang der beitragspflicht unterliegen. f\u00fcr den fall, dass von politischer seite gew\u00fcnscht werden sollte, dass auch wirtschaftswegebauma\u00dfnahmen abgerechnet werden, ist zwar eine \u00e4nderung der bestehenden stra\u00dfenausbaubeitragssatzung erforderlich, jedoch eine r\u00fcckwirkende inkraftsetzung der ge\u00e4nderten satzung nicht n\u00f6tig. ein teilabschnitt der aatalstra\u00dfe (iii. ba) wurde zwar erst im jahre 2009 ausgebaut, jedoch handelt es sich bei der aatalstra\u00dfe um eine gemeindeverbindungsstra\u00dfe innerhalb einer samtgemeinde, die nicht unter den kreis der abrechnungsf\u00e4higen \u00f6ffentlichen einrichtungen gem. \u00a7 6 abs. 1 nkag f\u00e4llt. gemeindeverbindungsstra\u00dfen sind in \u00a7 47 ziff. 2 n\u00e4her definiert. danach handelt es sich bei gemeindeverbindungsstra\u00dfen um stra\u00dfen im au\u00dfenbereich, die vorwiegend den nachbarlichen verkehr der gemeinden oder ortsteile untereinander oder den verkehr mit anderen \u00f6ffentlichen verkehrswegen vermitteln. im falle einer \u00e4nderung der stra\u00dfenausbaubeitragssatzung k\u00e4me eine r\u00fcckwirkende inkraftsetzung auch f\u00fcr andere bereits ausgebaute wirtschaftswege nicht in betracht, da alle anderen ausbauma\u00dfnahmen bis auf die aatalstra\u00dfe schon l\u00e4nger zur\u00fcckliegen und in diesen f\u00e4llen bereits die verj\u00e4hrung eingetreten ist. an dieser stelle sei der hinweis erlaubt, dass sich gewisse ungleichbehandlungen unter den einwohnern auch bei konsequenter anwendung der satzung ergeben. so genie\u00dfen beispielsweise die anlieger bzw. eigent\u00fcmer vorteile, die an gemeindeverbindungsstra\u00dfen innerhalb der samtgemeinde, kreis- landes oder bundesstra\u00dfen liegen, da diese nicht der beitragspflicht unterliegen. somit w\u00e4re ein gro\u00dfer anteil der emlichheimer bev\u00f6lkerung besser gestellt als die anlieger an gemeindestra\u00dfen, da die gemeinde emlichheim von zahlreichen stra\u00dfen der genannten qualifizierungen durchzogen ist. die anlieger im au\u00dfenbereich sind zudem schlechter gestellt als die anlieger z.b. in wohnsiedlungen. denn die ausbaukosten sind im au\u00dfenbereich allein wegen der l\u00e4nge der wirtschaftswege wesentlich h\u00f6her als im inner\u00f6rtlichen bereich. bei der diskussion um die erhebung von stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4gen ist daher auch die m\u00f6glichkeit in betracht zu ziehen, die bisherige stra\u00dfenausbaubeitragssatzung aufzuheben. die verwaltung weist jedoch darauf hin, dass f\u00fcr einige gemeindestrassen in den n\u00e4chsten jahren aufgrund des schlechten zustandes mit einem ausbau gerechnet werden muss. der fehlende anliegeranteil m\u00fcsste bei aufhebung der satzung anderweitig kompensiert werden. eine m\u00f6glichkeit ist die finanzierung des einnahmeausfalls \u00fcber eine anhebung der grundsteuer a und b. in der stadt nordhorn ist man seinerzeit so verfahren, um die einnahmeausf\u00e4lle zu kompensieren. hier wurde seinerzeit jedoch nur die grundsteuer b angehoben. beispielberechnungen f\u00fcr die anhebung der grundsteuern a und b: in der gemeinde emlichheim betr\u00e4gt der hebesatz f\u00fcr die grundsteuer b 310 v.h. die einnahmen aus der grundsteuer b beliefen sich im haushaltsjahr 2010 auf rd. 799.000,00 \u20ac. eine anhebung der grundsteuer b w\u00fcrde f\u00fcr emlichheim folgende einnahmeerh\u00f6hung bedeuten: anhebung des hebesatzes auf 320 v.h. = 824.774,17 \u20ac anhebung des hebesatzes auf 330 v.h. = 850.548,36 \u20ac anhebung des hebesatzes auf 340 v.h. = 876.322,56 \u20ac anhebung des hebesatzes auf 350 v.h. = 902.096,75 \u20ac anhebung des hebesatzes auf 360 v.h. = 927.870,94\u00a0\u20ac f\u00fcr ein freistehendes haus mit einer wohnfl\u00e4che von 150 m\u00b2 betr\u00e4gt die grundsteuer b bei einem hebesatz von 310 v.h. derzeit ca. 250,00 \u20ac. eine erh\u00f6hung w\u00fcrde sich wie folgt auswirken: 320 v.h. - 258,00 euro 330 v.h. - 266,00 euro 340 v.h. - 274,00 euro 350 v.h. - 282,00 euro 360 v.h. - 290,00 euro f\u00fcr einen betrieb mit rund 20 ha (einschlie\u00dflich wirtschaftsgeb\u00e4ude) betr\u00e4gt die grundsteuer a (hebesatz 310 v.h.) zwischen ca. 420,00 euro bis 500,00 euro. dieses ist jedoch sehr stark abh\u00e4ngig von der art und beschaffenheit der geb\u00e4ude sowie der bodenqualit\u00e4t. eine erh\u00f6hung w\u00fcrde sich wie folgt auswirken: 320 v.h. - 434,00 euro \u2013 516,00 euro 330 v.h. - 447,00 euro \u2013 532,00 euro 340 v.h. - 460,00 euro \u2013 548,00 euro 350 v.h. - 473,00 euro \u2013 564,00 euro 360 v.h. - 487,00 euro \u2013 580,00 euro wenn eine aufhebung der stra\u00dfenausbaubeitragssatzung bei korrespondierender anhebung der steuers\u00e4tze gewollt ist, sollte die gemeinde festlegen, dass aus den mehreinnahmen (oder aus teilen davon) eine zweckgebundene r\u00fccklage f\u00fcr zuk\u00fcnftige stra\u00dfenausbauma\u00dfnahmen gebildet wird. letztlich ist es eine rein politische grundsatzentscheidung, welche der beiden von der verwaltung aufgezeigten und ausf\u00fchrlich dargestellten handlungsalternativen man bef\u00fcrwortet. nach entsprechenden beschlussvorschl\u00e4gen aus dem fachausschuss vom 08.02.2011 und dem verwaltungssauschuss vom 09.02.2011 hat nun zust\u00e4ndigkeitshalber (\u00a7 40 i nr. 4 ngo) der gemeinderat zu entscheiden, wenn die satzung aufgehoben werden soll. beschlussvorschlag: der rat der gemeinde emlichheim beschlie\u00dft mit stimmen bei gegenstimmen und enthaltungen/einstimmig, die stra\u00dfenausbaubeitragssatzung der gemeinde emlichheim vom 08.11.1989 einschlie\u00dflich der erlassenen \u00e4nderungssatzungen vom 02.10.1990 bzw. 16.03.1995 ersatzlos aufzuheben.aufhebung der stra\u00dfenausbaubeitragssatzung2011/044%anl%; 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beratungen war der in der info-veranstaltung vorgelegt entwurf. zu den jeweiligen sitzungen wurden die bis dahin angefallenen \u00e4nderungen in einer gesonderten liste aufgef\u00fchrt und mit in die beratungen eingebracht. dieser vorlage sind folgende unterlagen als anlage beigef\u00fcgt: haushaltssatzung 2011 gesamt\u00fcbersicht ergebnishaushalt 2011 gesamt\u00fcbersicht finanzhaushalt 2011 die verwaltung wird sobald als m\u00f6glich, sp\u00e4testens aber zur gemeinderatssitzung einen haushaltsplan in gedruckter und gebundener form vorlegen. der verwaltungsausschuss empfiehlt dem gemeinderat mehrheitlich, den haushaltsplan und die haushaltssatzung 2011 in der jetzt vorliegenden fassung zu beschlie\u00dfen. beschlussvorschlag: der gemeinderat beschlie\u00dft mit ______ stimmen bei ______ gegenstimmen und ______ enthaltungen / einstimmig den haushaltsplan und die haushaltssatzung 2011 in der in dieser sitzung vorliegenden fassung.haushaltsplan und haushaltssatzung 20112011/045%anl%;haushaltssatzung 2011gesamt\u00fcbersicht ergebnishaushalt 2011gesamt\u00fcbersicht finanzhaushalt 2011 ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=111602100044&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=111602100044&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C111602100044%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20110216162617.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"40ae8c9cfc43b2b031d589acfe3cf88382a2dd80","size":16832,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=111602100044%7C20110216162617.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=111602100044%7C20110216162617.pdf%7C","text":"Haushaltssatzung 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der CDU-Fraktion bez\u00fcglich Anbindung des Fu\u00df- und Radweges an den neuen Busbahnhof ","reference":"2011/031","date":"2011-01-28","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/112801100028","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/031","fileName":"112801100028","mimeType":"application/pdf","size":25876,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung fachbereich 3 verfasser(in) baarlink, friedrich \u00f6ffentlich datum 28.01.2011 aktenzeichen bga/11-02-08 2011/031 top bezug-nr. beratungsfolge gremium termin bau- und grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 08.02.2011 verwaltungsausschuss (beschlie\u00dfend) 09.03.2011 antrag der cdu-fraktion bez\u00fcglich anbindung des fu\u00df- und radweges an den neuen busbahnhof sach- und rechtslage: im hinblick auf den neubau des busbahnhofes und dem neubau des k+k verbrauchermarktes wurde seitens der cdu-fraktion im gemeinderat beantragt, die situation bez\u00fcglich des zu erwartenden verkehrs (pkw, radfahrer und fu\u00dfg\u00e4nger) im bereich der stra\u00dfe \u201ewiggerskamp\u201c zu pr\u00fcfen, um hier f\u00fcr alle verkehrsteilnehmer eine sichere verbindung zu schaffen und ggf. die ben\u00f6tigten haushaltsmittel im haushaltsplan f\u00fcr das jahr 2011 zu veranschlagen. die stra\u00dfe \u201ewiggerskamp\u201c, so wie diese im bebauungsplan nr. 14 \u201ehuskamp i\u201c geplant ist, ist bis zum ende des grundst\u00fccks wiggerskamp 9 (r\u00f6cker) ausgebaut worden. etwa bis zu diesem bereich verl\u00e4uft in der bisherigen trasse der dorfstra\u00dfe auch ein fu\u00df- und radweg. im bereich des weiteren verlaufs der stra\u00dfe wiggerskamp, bis zur ehemaligen ladestra\u00dfe, befindet sich die stra\u00dfe \u201ewiggerskamp\u201c noch in der bisherigen ausbauart als schmale asphaltstra\u00dfe mit einem hochbord auf der ostseite. im bereich dieser nicht ausgebauten strecke ist ein pkw / pkw begegnungsverkehr bereits schwierig. begegnungsf\u00e4lle mit gr\u00f6\u00dferen fahrzeugen f\u00fchren dazu, dass in den unbefestigten seitenraum ausgewichen werden muss. zudem muss sich der radfahrer- und fu\u00dfg\u00e4ngerverkehr ebenfalls auf dieser schmalen trasse bewegen. mit der aufstellung des bebauungsplanes nr. 49 \u201ewiggerskamp i\u201c wurde die verbindung von dem jetzt ausgebauten abschnitt der stra\u00dfe \u201ewiggerskamp\u201c bis zur entlastungsstra\u00dfe huskamp geplant. die trasse in der neuplanung entspricht nicht der alten trasse der stra\u00dfe \u201ewiggerskamp\u201c (siehe anliegenden \u00fcbersichtsplan). zur feststellung der lage der alten stra\u00dfe in der stra\u00dfenfl\u00e4che wurde eine grenzanzeige durchgef\u00fchrt. hierbei wurde festgestellt, dass hinter dem hochbord auf der ostseite der stra\u00dfe ein freiraum von reichlich 4,00 m zur verf\u00fcgung steht. in diesem freiraum k\u00f6nnte der vorhandene fu\u00df- und radweg fortgef\u00fchrt werden, allerdings m\u00fcsste ohne einen grunderwerb zu t\u00e4tigen, die f\u00fchrung in der vorhandenen trasse erfolgen, was nicht der planung im bebauungsplan nr. 49 \u201ewiggerskamp i\u201c entspr\u00e4che. folge hieraus w\u00e4re, dass die jetzt vorgenommene ma\u00dfnahme bei einem endg\u00fcltigen ausbau hinf\u00e4llig w\u00e4re. ferner w\u00e4re die frage des motorisierten verkehrs nicht geregelt. im hinblick hierauf ist es sinnvoll f\u00fcr die neue stra\u00dfenf\u00fchrung entsprechend dem g\u00fcltigen bebauungsplan einen grunderwerb zu t\u00e4tigen. sollte hier ein grunderwerb m\u00f6glich sein, k\u00f6nnte ein weitgehender endausbau in der sp\u00e4teren trasse und damit bereits endg\u00fcltig erfolgen. der verwaltungsausschuss hat in seiner sitzung am 08.12.2010 \u00fcber den antrag der cdu \u2013 fraktion beraten, die wie vor dargelegte situation zur kenntnis genommen und den bau- und grundst\u00fccksausschuss beauftragt, f\u00fcr diese situation eine l\u00f6sung zu erarbeiten. nach einem ersten gespr\u00e4ch zeichnet es sich ab, dass ein erwerb der ben\u00f6tigten fl\u00e4che zu erreichen ist. f\u00fcr den fall, dass der erwerb der ben\u00f6tigten grundst\u00fccksfl\u00e4che letztlich m\u00f6glich ist, wird vorgeschlagen, die trasse \u201ewiggerskamp\u201c in der neuen lage bis zur k\u00fcnftigen entlastungsstra\u00dfe endg\u00fcltig auszubauen und einen vorl\u00e4ufigen anschluss an die erschlie\u00dfungsstra\u00dfe zum k+k herzustellen. in den entwurf des haushaltsplanes wurde f\u00fcr diese ma\u00dfnahme einschlie\u00dflich grunderwerb ein betrag von 62.000,00 \u20ac eingeplant. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss schl\u00e4gt dem verwaltungsausschuss mit ... stimmen bei ... gegenstimmen und ... enthaltungen / einstimmig vor, die stra\u00dfe \u201ewiggerskamp\u201c entsprechend der festsetzung im bebauungsplan auszubauen, sofern der f\u00fcr die stra\u00dfe ben\u00f6tigte grunderwerb get\u00e4tigt werden kann.antrag der cdu-fraktion bez\u00fcglich anbindung des fu\u00df- und radweges an den neuen busbahnhof2011/031%anl%;antrag cdu-fraktion\u00fcbersichtsplan2011-03-02 va vermerk + beschlussvorschlag ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=112801100028&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=112801100028&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C112801100028%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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Beschlussvorschlag","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/112801100028","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2760","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-BGA-13%7C112801100028%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-BGA-13","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/112801100029","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Beengte Wegesituation an der Verl\u00e4ngerung Volzeler M\u00fchlenweg 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\u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 39 'Wetten K\u00e4mpe I' (\u00c4nderung von Mischgebiet in Allgemeines Wohngebiet)","reference":"2011/032","date":"2011-01-28","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/112801100031","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2011/032","fileName":"112801100031","mimeType":"application/pdf","size":28657,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung fachbereich 3 verfasser(in) prenger, holger \u00f6ffentlich datum 28.01.2011 aktenzeichen bga/11-02-08 2011/032 top bezug-nr. beratungsfolge gremium termin bau- und grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 08.02.2011 2. \u00e4nderung des bebauungsplanes nr. 39 wetten k\u00e4mpe i (\u00e4nderung von mischgebiet in allgemeines wohngebiet) sach- und rechtslage: entlang der emslandstra\u00dfe und des haselaarweges wird durch die 42. \u00e4nderung des fl\u00e4chennutzungsplanes eine mischbaufl\u00e4che dargestellt. analog hierzu setzt der bebauungsplan nr. 39 \u201ewetten k\u00e4mpe i\u201c f\u00fcr diesen bereich eine mischbaufl\u00e4che fest. mit diesen darstellungen bzw. festsetzungen wurden die seinerzeit vorhandenen mischnutzungen aufgegriffen und weiterentwickelt. die festsetzung als mischgebiet entlang der emslandstra\u00dfe und des haselaarweges im bebauungsplan nr. 39 \u201ewetten k\u00e4mpe i\u201c wurde somit der tats\u00e4chlichen gemischten nutzung, dem entwicklungspotential der emslandstra\u00dfe und den nachbarnutzungen auf der westseite der emslandstra\u00dfe und des haselaarweges geschuldet. hier sollten neben wohnen auch betriebe untergebracht werden. bei der damaligen aufstellung des bebauungsplanes ging man davon aus, dass die mischnutzung in diesem bereich keine realit\u00e4tsferne, st\u00e4dtebauliche wunschvorstellung, sondern realit\u00e4t und von dem vorhandenen lagepotential gedeckt ist. das festgesetzte mischgebiet sollte entwicklungschancen f\u00fcr m\u00f6gliche, nicht wesentlich st\u00f6rende oder nicht st\u00f6rende betriebe bieten. in der praxis zeigte sich in den vergangenen jahren, dass sich die nachfrage nach mischbaugrundst\u00fccken f\u00fcr das baugebiet \u201ewetten k\u00e4mpe i\u201c stark in grenzen h\u00e4lt. die gemeinde emlichheim hat innerhalb des baugebietes 2 mischgebietsgrundst\u00fccke im eigentum, ein weiteres mischgebietsgrundst\u00fcck befindet sich in privateigentum. zwar gab es immer wieder blo\u00dfe anfragen nach mischgebietsfl\u00e4chen, vermarktet werden konnte jedoch bis zum heutigen tage kein grundst\u00fcck. im gegensatz hierzu konnten nahezu alle wohnbaugrundst\u00fccke im baugebiet ver\u00e4u\u00dfert werden. nach r\u00fccksprache mit dem kreisbauamt ist es nicht zul\u00e4ssig, die noch nicht ver\u00e4u\u00dferten grundst\u00fccke des mischgebietes ausschlie\u00dflich f\u00fcr wohnnutzungen zu vermarkten, da f\u00fcr diesen bereich der anteil an wohnnutzung bereits abschlie\u00dfend ausgesch\u00f6pft ist. da in einem mischgebiet das wohnen und die gewerbliche nutzung gleichberechtigt nebeneinander stehen, ist ein ausgewogenes verh\u00e4ltnis dieser beiden nutzungen im gebiet erforderlich. entlang der emslandstra\u00dfe haben sich in den vergangenen jahren die gewerblichen t\u00e4tigkeiten (gesch\u00e4ftsaufgaben einer b\u00e4ckerei, eines musikgesch\u00e4ftes, einer versicherung und einer anwaltskanzlei) deutlich reduziert. auch die nachbarnutzungen auf der westseite der emslandstra\u00dfe stellen sich durch die aufgabe des landwirtschaftlichen betriebes stegink sowie des abrisses des verwaltungsgeb\u00e4udes der wintershall ag in der zwischenzeit anders dar. aus diesem grunde wurde mit dem kreisbauamt dahingehend einigkeit erzielt, dass es sinnvoll sei, f\u00fcr den bereich entlang der emslandstra\u00dfe und des haselaarweges durch eine \u00e4nderung des bebauungsplanes nr. 39 \u201ewetten k\u00e4mpe i\u201c die art der baulichen nutzung von mischgebiet (mi) in allgemeines wohngebiet (wa) zu \u00e4ndern, um auch f\u00fcr die bislang nicht ver\u00e4u\u00dferten grundst\u00fccke eine wohnnutzung zu erm\u00f6glichen. der antik- und kunststoffhandel auf dem grundst\u00fcck neustadtstra\u00dfe 29 soll von der \u00e4nderung unber\u00fchrt bleiben. hier soll die derzeitige festsetzung als mischgebiet auch k\u00fcnftig beibehalten werden. nachteile oder nutzungseinschr\u00e4nkungen durch die beabsichtigte bebauungsplan\u00e4nderung f\u00fcr das grundst\u00fcck neustadtstra\u00dfe 29 k\u00f6nnen ausgeschlossen werden. zus\u00e4tzlich zur \u00e4nderung des bebauungsplanes nr. 39 \u201ewetten k\u00e4mpe i\u201c ist auch eine \u00e4nderung des fl\u00e4chennutzungsplanes f\u00fcr den bereich der emslandstra\u00dfe und des hase-laarweges erforderlich. der fl\u00e4chennutzungsplan soll entsprechend dem geltungsbereich der 2. \u00e4nderung des bebauungsplanes nr. 39 \u201ewetten k\u00e4mpe i\u201c k\u00fcnftig wohnbaufl\u00e4che darstellen. die bebauungsplan\u00e4nderung kann gem. \u00a7 13 a baugb als bebauungsplan der innenentwicklung im beschleunigten verfahren durchgef\u00fchrt werden. im beschleunigten verfahren gelten die vorschriften des vereinfachten verfahrens nach \u00a7 13 abs. 2 und 3 baugb, d.h. auf einen umweltbericht kann verzichtet werden. schlie\u00dflich kann von der fr\u00fchzeitigen unterrichtung und er\u00f6rterung gem. \u00a7 3 abs. 1 und \u00a7 4 abs. 1 baugb abgesehen werden. der betroffenen \u00f6ffentlichkeit kann durch \u00f6ffentliche auslegung der planunterlagen gelegenheit zur stellungnahme gegeben werden. des weiteren ist die beteiligung der tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher belange gem. \u00a7 4 abs. 2 baugb durchzuf\u00fchren. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss schl\u00e4gt dem verwaltungsausschuss mit\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0stimmen bei\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0gegenstimmen und\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0enthaltungen/einstimmig vor, das verfahren zur 2. \u00e4nderung des bebauungsplanes nr. 39 \u201ewetten k\u00e4mpe i\u201c gem. \u00a7 13 a baugb als bebauungsplan der innenentwicklung im beschleunigten verfahren durchzuf\u00fchren und von einer f\u00f6rmlichen umweltpr\u00fcfung abzusehen. im wege der bebauungsplan\u00e4nderung soll eine festsetzung als allgemeines wohngebiet (wa) erfolgen. ein f\u00f6rmlicher aufstellungsbeschluss wird nicht f\u00fcr erforderlich gehalten. die verwaltung wird beauftragt, alsbald einen entwurf der bebauungsplan\u00e4nderung mit der dazugeh\u00f6renden entwurfsbegr\u00fcndung zu erstellen.2. \u00e4nderung des bebauungsplanes nr. 39wetten k\u00e4mpe i(\u00e4nderung von mischgebiet in allgemeines wohngebiet)2011/032%anl%;42. \u00e4nderung fl\u00e4chennutzungsplanesgeltungsbereich 2. \u00e4nderung bp 39 ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=112801100031&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=112801100031&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C112801100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20110131155008.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"88df639756d3c7dc956a2038501c53036a1afd0a","size":920999,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=112801100031%7C20110131155008.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=112801100031%7C20110131155008.pdf%7C","text":"42. \u00c4nderung 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39","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/112801100031","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/2765","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2011-BGA-13%7C112801100031%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2011-BGA-13","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/120811100254","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Stellungnahme der Gemeinde Emlichheim als Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange zum Raumordnungsverfahren Ortsumgehung Emlichheim","reference":"2012/257","date":"2012-11-08","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/120811100254","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2012/257","fileName":"120811100254","mimeType":"application/pdf","size":90620,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) k\u00f6sters, daniela \u00f6ffentlich datum 08.11.2012 aktenzeichen bga/12-11-19 2012/257 top 3 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin bau- und grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 19.11.2012 stellungnahme der gemeinde emlichheim als tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher belange zum raumordnungsverfahren ortsumgehung emlichheim sach- und rechtslage: einleitung die gemeinde emlichheim ist als tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher belange im raumordnungsverfahren des landkreises grafschaft bentheim zur umgehungsstra\u00dfe emlichheim zu beteiligen. der landkreis grafschaft bentheim hat in den vergangenen monaten in seiner funktion als untere landesplanungsbeh\u00f6rde ein raumordnungsverfahren mit integrierter umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (uvp) zur ermittlung der raum- und umweltvertr\u00e4glichsten ortsumgehungstrasse f\u00fcr die ortslage von emlichheim durchgef\u00fchrt. im raumordnungsverfahren wurde der gesamte raum von emlichheim, der f\u00fcr eine ortsumgehungstrasse in frage kommt (untersuchungsraum), umfassend untersucht und bewertet. ziel war es dabei, besondere konfliktlagen und unterschiedliche trassenvarianten im untersuchungsraum zu ermitteln. die im untersuchungsraum m\u00f6glichen trassenvarianten (insgesamt 13) wurden im rahmen von drei fachgutachten (uvs, landwirtschaftliche betroffenheitsanalyse, verkehrsanalyse) auf ihre umweltbezogene und landwirtschaftliche konflikttr\u00e4chtigkeit sowie auf ihre verkehrliche entlastungswirkung hin untersucht. die ergebnisse der einzelnen gutachten sind plausibel und nachvollziehbar. der verfahrenstr\u00e4ger hat nach dem vorliegen aller gutachterlichen ergebnisse die einzelnen varianten bewertet und einen abw\u00e4gungsvorschlag in die beteiligungsphase eingebracht. an dieser stelle hat die gemeinde emlichheim als tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher belange die m\u00f6glichkeit, zum abw\u00e4gungsvorschlag und zum inhalt des raumordnungsverfahrens stellung zu nehmen. zun\u00e4chst ist festzustellen, dass es die eine konfliktfreie trasse nicht gibt. alle 13 trassenvarianten f\u00fchren zu nicht unerheblichen beeintr\u00e4chtigungen der in der umweltvertr\u00e4glichkeitsstudie gepr\u00fcften schutzg\u00fcter. auch die landwirtschaft ist durch jede der trassenvarianten betroffen. es ist festzustellen, dass sich aus den drei gutachten des raumordnungsverfahrens kein eindeutiges gemeinsames ergebnis ergibt. die rangfolge der trassenvarianten hinsichtlich ihrer eignung ist jeweils eine andere. damit stehen die drei unterschiedlichen ergebnisse in bezug auf die einzelnen trassenvarianten zun\u00e4chst unvermittelt nebeneinander. aus sicht des verkehrsgutachters f\u00fchren alle trassenvarianten zu einer verkehrlichen entlastungswirkung, jedoch in unterschiedlicher intensit\u00e4t. festzuhalten bleibt seine aussage, dass alle trassenvarianten besser als \u201egar keine\u201c umgehungsstra\u00dfe sind. die kurzen, ortsnahen trassenvarianten 5 + 6 (s\u00fcdwestumgehungen) zeigen die beste entlastungswirkung und schneiden aus verkehrlicher sicht am besten ab. der landkreis hat vor dem \u00fcbergang in die beteiligungsphase die unterschiedlichen ergebnisse in einer zusammenfassenden matrix gegen\u00fcbergestellt und bewertet. die trassenvariante 6/3 (ortsnahe s\u00fcdumgehung mit querung der vechte in h\u00f6he wildestra\u00dfe) wird vom verfahrenstr\u00e4ger im abw\u00e4gungsvorschlag als vorzugstrasse vorgestellt. in der begr\u00fcndung hei\u00dft es, dass diese trasse \u201eden besten kompromiss in bezug auf die zielerreichung bei allen drei untersuchten aspekten darstellt.\u201c allgemeine beurteilung grunds\u00e4tzlich ist die bewertung des verfahrenstr\u00e4gers der einzelnen trassenvarianten objektiv und nachvollziehbar. der abw\u00e4gungsvorschlag zur trassenvariante 6/3 ist aus sicht der der gemeinde vor allem im hinblick auf den wesentlichsten aspekt einer umgehungsstrasse, die beste verkehrsentlastung f\u00fcr den ort zu erzielen, argumentativ nachvollziehbar begr\u00fcndet. die trassenvariante 6 ist gemeinsam mit der variante 5 die k\u00fcrzeste trassenvariante und verbraucht somit am wenigsten fl\u00e4che. auch mit der trasse 3 kombiniert liegt sie von ihrer l\u00e4nge und vom fl\u00e4chenverbrauch her gesehen immer noch deutlich besser als eine nordumgehung und als alle kombinationstrassen der varianten 7 und 8. die vorschlagstrasse ist nach der berechnung der verkehrsexpertise auch eine der kosteng\u00fcnstigsten varianten. sie liegt dabei auf platz drei, mit rd. 6,88 mio. euro nur sehr knapp hinter platz 1 = variante 6/4 (6,81 mio. euro) und platz 2 = variante 6/2 (6,83 mio. euro) und damit immerhin etwa 26 % g\u00fcnstiger als die variante 1 und sogar 37 \u2013 38 % g\u00fcnstiger als alle trassenkombinationen der variante 7. (vgl. abw\u00e4gungsvorschlag s. 37, abb. 19). a) verkehrliche bewertung inner\u00f6rtlich die vorgeschlagene trasse 6/3 ist am besten in der lage, das wesentliche ziel einer umgehungstrasse, den verkehr innerhalb der gemeinde emlichheim besser zu steuern und auf die fernstra\u00dfen umzuleiten, zu erreichen. gerade im hinblick auf das aus sicht der gemeinde vordringliche ziel, den durchgangsverkehr von der b 403 aus dem ortskern herauszubekommen, k\u00f6nnen nur die s\u00fcdlichen varianten \u00fcberzeugen. dies gilt auch im hinblick notwendige verbesserung der verkehrssicherheit der schw\u00e4cheren verkehrsteilnehmer, der radfahrer und der fu\u00dfg\u00e4nger im zuge der ortsdurchfahrt der b 403. in einem teilbereich der sehr beengten hauptstrasse gibt es nur schmale b\u00fcrgersteige ohne radwege. die derzeit dort vorhandene erhebliche gef\u00e4hrdungssituation der schwachen verkehrsteilnehmer w\u00fcrde sich bei einer s\u00fcdlichen ortsumgehung wesentlich verbessern, im verh\u00e4ltnis viel deutlicher als bei einer nordumgehung, da an der ortsdurchfahrt im zuge der l 44 durchg\u00e4ngig bereits an beiden seiten streifen f\u00fcr radfahrer und fu\u00dfg\u00e4nger vorhanden sind. alle versuche der gemeinde, auf der hauptstra\u00dfe radfahrstreifen auf der fahrbahn einzurichten sind wegen der besonders kritischen situation gescheitert. die vorschlagsvariante 6/3 erreicht die besten verkehrlichen entlastungswerte. immerhin wird der durchgangsverkehr im zuge der b 403 mit dieser variante um rund 70 % bis - fast 80 % reduziert (vgl. verkehrsanalyse, prognose 2, s. 28, tab. 13). insbesondere im hinblick auf den schwerlastverkehr wird durch die vorgeschlagene variante 6/3 mit einer reduzierung um rund 55 - 62 % die beste entlastungswirkung f\u00fcr den ortskern emlichheims erzielt (vgl. verkehrsanalyse, prognose 2, s. 27, tab. 12.) zur besseren verdeutlichung hei\u00dft das: ohne umgehungsstra\u00dfe (variante 6/3) w\u00fcrden nach verkehrsprognose 1820 lkws t\u00e4glich, d.h. rund. 76 lkws durchschnittlich st\u00fcndlich, die ortsdurchfahrt im zuge der b403 passieren (vgl. verkehrsanalyse prognose 2 s. 57, tab. 12). nach dem bau der variante 6/3 w\u00fcrde sich diese zahl um mehr als die h\u00e4lfte t\u00e4glich, um rund 1000 lkw (= st\u00fcndlich rund 43 lkws) auf nur noch 810 lkws, d.h. durchschnittlich 33 lkw je stunde reduzieren. wenn man den \u201egef\u00fchlten\u201c effekt ber\u00fccksichtigt, dass ein lkw in der wahrnehmung etwa zehn pkw entspricht, dann wird eine t\u00e4gliche entlastung von rd. 1000 lkws wie eine befreiung von 10.000 pkws (!) im gleichen zeitraum wahrgenommen. wenn man dann noch zugrunde legt, dass die meisten dieser 1820 lkws tags\u00fcber unterwegs sind, wird der wahrgenommene entlastungseffekt f\u00fcr die bev\u00f6lkerung bei umsetzung der variante 6/3 am tage noch um ein vielfaches deutlicher sp\u00fcrbar sein. im gegensatz dazu wird der ortskern im zuge der b 403 bei der nordumgehung bestenfalls bis zu 19 % vom lkw- durchgangsverkehr entlastet (vgl. verkehrsanalyse, prognose 1, s. 24, tab. 10). es soll zwar nicht verkannt werden, dass die ebenfalls stark mit lkws belastete ortsdurchfahrt im zuge der l 44 (nord-s\u00fcd-achse) bei der variante 1 beim durchgangsverkehr prozentual gesehen mit bis zu 81 % etwas besser als die variante 6/3 (bis zu 78 %) vom lkw-schwerverkehr entlastet wird (vgl. verkehrsanalyse, prognose 1, s. 24 bzw. prognose 2, s. 28). legt man dort aber wie zuvor die absoluten zahlen der reduzierung zugrunde, schneidet die nordumgehung in ihrer entlastungswirkung deutlich schlechter ab. nach den zahlen der prognose w\u00fcrde sich der schwerlastverkehr auf der nord-s\u00fcd-achse (l44) mit einer nordumgehung bestenfalls von 600 lkws t\u00e4glich auf 350 reduzieren lassen (vgl. verkehrsanalyse, prognose 1, s.23, tab. 9). das entspricht in etwa einer entlastung in der stunde um nur 10 lkws st\u00fcndlich von 25 lkws auf 15 lkws, im gegensatz zu 43 lkws st\u00fcndlich bei der ortsnahen s\u00fcdumgehung. positiv wird gesehen, dass die variante 6 die k\u00fcrzeste verbindung zwischen der b 403 und der k 20 darstellt. f\u00fcr die akzeptanz einer trasse aus sicht von verkehrsteilnehmern gilt, je k\u00fcrzer desto besser. die anbindung der umgehungsstrasse an die b 403 in der variante 6 mit einem kreisverkehr (mit anbindung westerfeld) erscheint sinnvoll (\u00e4hnlich praktiziert an der k 16 kurz vorm ortseingang neuenhaus). ziel- und quellverkehr kann weiterhin problemlos in die ortmitte fahren. die anbindung an die k 16 erzielt deutlich bessere entlastungswerte als die varianten mit der kombination 4. deshalb sollten auf jeden fall nur die l\u00f6sungen weiterverfolgt werden, die eine anbindung an die k 16 und nicht nur an die b 403 in richtung uelsen vorsehen b) \u00fcber\u00f6rtliche wirkungen die vorschlagstrasse kann den verkehr in ost-west-richtung (bzw. umgekehrt) innerhalb der samtgemeinde emlichheim, insbesondere aus dem gvz europark hervorragend aufnehmen und in das \u00fcbergeordnete stra\u00dfennetz weiterf\u00fchren. auch die verkehrsteilnehmer aus der gemeinde laar k\u00f6nnen so um den ortkern emlichheims herumgeleitet werden und bekommen eine bessere und effektivere anbindung an das \u00fcber\u00f6rtliche stra\u00dfennetz. gleiches gilt auch f\u00fcr den verkehr in oder aus richtung niederlande. auch vor dem hintergrund, dass eine umgehungsstrasse in nordhorn als zubringer f\u00fcr die niedergrafschaft zur a 31 geplant ist, ist die trasse im s\u00fcd-westen von emlichheim die beste variante. die leichtigkeit des verkehrs in richtung oder aus richtung europark wird sich durch die trassenvariante 6/3 erheblich verbessern. aus sicht der gemeinde emlichheim sind die trassenkombinationen 6/3 und 6/2 die verkehrlich sinnvollsten. beide kombinationen stehen aus verkehrlicher sicht gleichwertig nebeneinander. c) beurteilung der wirkungen im vergleich zu anderen trassenvarianten bei der verkehrlichen entlastungswirkung ist variante 8 weit abgeschlagen hinter allen anderen s\u00fcdvarianten. die trasse 8 im s\u00fcdwesten ist deutlich l\u00e4nger und f\u00fchrt zu einem h\u00f6heren fl\u00e4chenverbrauch und damit zu mehr umweltbeeintr\u00e4chtigungen. zudem handelt es sich bei der variante 8 um die deutlich teuerste variante. die trassenvariante 8 verursacht gegen\u00fcber der trasse des abw\u00e4gungsvorschlages rd. 76 % mehrkosten. sie hat in den gutachterlichen untersuchungen insgesamt als schlechteste trasse abgeschnitten. auch aus sicht der gemeinde ist die trassenvariante 8 abzulehnen. es ist hier zur information darauf hinzuweisen, dass der rat der gemeinde laar in seiner sitzung am 08.11.2012 beschlossen hat, eine stellungnahme abzugeben, in der zum ausdruck kommt, dass die gemeinde laar eine ortsumgehung emlichheim unter einbeziehung der hauptvariante 8 ablehnt. n\u00e4here betrachtung der trassenvariante 7 die trassenvariante 7 mit den untervarianten 2 und 3 sollte aus sicht der gemeinde emlichheim als alternative zur ortsnahen s\u00fcdumgehung n\u00e4her betrachtet werden. in der bewertungsmatrix schneidet die trasse 7/2 im hinblick auf die umweltvertr\u00e4glichkeit mit + 4 (= hohe umweltvertr\u00e4glichkeit) sogar besser ab als die variante 6. in der verkehrsprognose haben beide trassen die gleiche bewertung (+ 4 = hohe entlastungswirkung). allein die landwirtschaftliche betroffenheit scheint nach dem betreffenden gutachten bei der variante 7 h\u00f6her zu sein. in teilen der emlichheimer bev\u00f6lkerung wird als alternative zur ortsnahen s\u00fcdumgehung immer wieder die trasse 7 betont, da diese den ort emlichheim nicht von dem naherholungsgebiet denne abschneidet und f\u00fcr emlichheim mehr entwicklungsm\u00f6glichkeiten in der zukunft bel\u00e4sst. vielen b\u00fcrgerinnen und b\u00fcrger haben zum ausdruck gebracht, dass man diese abschneidung vom sch\u00f6nsten naherholungsgebiet in emlichheim f\u00fcr sehr bedauerlich halte. allerdings schneidet die variante 7/3 im vergleich zur variante 6/3 im hinblick auf die kosten wegen ihrer l\u00e4nge (etwa 1 km mehr) deutlich schlechter ab. sie wird vom gutachter auf etwa 2,6 mio. euro mehrkosten gegen\u00fcber der 6/3 variante gesch\u00e4tzt. auch der fl\u00e4chenverbrauch ist gr\u00f6\u00dfer. die gemeinde emlichheim steckt nun in dem dilemma, dass sich bei n\u00e4herer betrachtung einer tiefer gehenden pr\u00fcfungsebene evtl. sogar die trasse 7/3 als vorzugsw\u00fcrdige trasse f\u00fcr die gemeinde erweist. denn aufgrund der nachstehenden darstellungen kann im jetzigen stadium des rov (grobtrassierung/trassenkorridore) noch nicht beurteilt werden, welche ad\u00e4quaten l\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten es f\u00fcr die konflikte im rahmen der n\u00e4her zu betrachtenden feintrassierung geben kann. im vorliegenden rov ist nicht untersucht worden, welche zusatzkosten derartige in der \u00fcberschl\u00e4gigen kostensch\u00e4tzung noch nicht enthaltenen positionen verursachen, wie z.b. unterf\u00fchrungen im bereich der wildestrasse, zuwegung zu den tennisanlagen, verlegung von sportanlagen, zus\u00e4tzliche l\u00e4rmschutzma\u00dfnahmen und hochwasserschutzma\u00dfnahmen wegen eingriff in das \u00fcberschwemmungsgebiet (vgl. \u00a7 78 whg abs. 1 in verbindung mit abs 2 und 3.) es ist auf der derzeitigen pr\u00fcfungsebene im rov aus sicht der gemeinde emlichheim nicht auszuschlie\u00dfen, dass die erheblichen konflikte, die bei einer tats\u00e4chlichen ausf\u00fchrung der trasse 6/3 drohen und die damit verbundenen kostenfolgen, dazu f\u00fchren k\u00f6nnten, dass ex post betrachtet man zu einer anderen bewertung bez\u00fcglich der f\u00fcr die gemeinde emlichheim am besten geeigneten trasse gekommen w\u00e4re. so gibt es doch einige anhaltspunkte daf\u00fcr, dass bei einer tiefer gehenden ebene, die das rov nicht untersucht hat, eine detaillierte und vergleichende betrachtungsweise ergeben k\u00f6nnte, dass sich die trasse 7/3 als idealtrasse aus sicht der gemeinde erweisen k\u00f6nnte. die gemeinde emlichheim sollte daher im hinblick auf das nachstehend unter ziff. 3 beschriebene konfliktpotential der vorschlagstrasse fordern, dass die trasse 7 gleichwohl in der landesplanerischen feststellung als nachgeordnete alternative aufgef\u00fchrt wird und bei mehr detailkenntnissen insbesondere zu den kosten ggf. alternativ weiter verfolgt werden kann. auf die konsequenz, die sich aus dieser problematik ergibt, wird auf die zusammenfassenden ausf\u00fchrungen zu ziff. 4 und den beschlussvorschlag verwiesen. d) realisierungsm\u00f6glichkeiten und finanzielle aspekte aus sicht der gemeinde spielen auch die realisierungsm\u00f6glichkeiten der trasse in nicht allzu ferner zukunft eine sehr wichtige rolle. dieser aspekt wird bei der raumordnerischen abw\u00e4gung des landkreises leider ebenso wenig betrachtet wie die zu erwartenden bau- und folgekosten. f\u00fcr den abw\u00e4gungsvorschlag des landkreises spricht grunds\u00e4tzlich, dass dieser hinsichtlich der reinen baukosten zu den kosteng\u00fcnstigsten varianten geh\u00f6rt. hier ist nochmals (vgl. 2. ausf\u00fchrungen zu variante 7) darauf hinzuweisen, dass folgekosten bzw. nebenkosten, z.b. hinsichtlich querung bzw. anbindung im bereich wildestr./denne oder ma\u00dfnahmen zum l\u00e4rm- und hochwasserschutz in diese betrachtung nicht eingeflossen sind. bis zum jetzigen zeitpunkt jetzt gibt es f\u00fcr eine s\u00fcdliche umgehungsstrasse keine sicheren finanzierungsm\u00f6glichkeiten. es ist fraglich, ob die s\u00fcdliche umgehung \u00fcberhaupt in das bundesverkehrswegeprogramm 2015 aufgenommen wird. auch wenn sie aufgenommen werden sollte, ist eine realisierung in den n\u00e4chsten 10 \u2013 15 jahren eher unwahrscheinlich wegen einer vielzahl anderer, voraussichtlich vorrangiger ma\u00dfnahmen. insoweit k\u00f6nnte bei der vom landkreis vorgeschlagenen vorzugstrasse das risiko bestehen, dass die realisierungsm\u00f6glichkeiten m\u00f6glicherweise schlechter sind als bei anderen trassenvarianten. vor diesem hintergrund ist die trassenvariante 1 (nordwestumgehung) ist aus sicht der gemeinde emlichheim nach wie vor als sinnvoll und erforderlich zu bezeichnen, denn sie weist die gr\u00f6\u00dfte umweltvertr\u00e4glichkeit auf und hat als verl\u00e4ngerung der k 19 und als autobahnzubringer zur a31 f\u00f6rdertechnisch die gr\u00f6\u00dften tats\u00e4chlichen realisierungschancen (bereits seit 2006 aufnahme in das mehrjahresprogramm des landes und seitdem fortgeschrieben). die nordtrasse hat eine immerhin eine passable verkehrliche wirkung, um den \u00fcberregionalen verkehr aus bzw. in den europark in das \u00fcberregionale netz zu leiten (anbindung dann \u00fcber die k 19 an die a 31/a 30), auch wenn sie den ortskern von emlichheim mit der hauptdurchgangsachse (hauptstra\u00dfe, wilsumer stra\u00dfe) weniger zu entlasten vermag. auch k\u00f6nnen die eigenen industriegebiete vom westen her besser erschlossen werden. weitere ausf\u00fchrungen zu den st\u00e4dtebaulichen aspekten erfolgen unter punkt 3. dieser vorlage. im hinblick auf die finanziellen realisierungsm\u00f6glichkeiten sollte der ausschuss daher zum ausdruck bringen, dass die gemeinde emlichheim erwartet, dass der landkreis die gemeinde emlichheim bei der realisierung der raumordnerischen vorzugstrasse zuk\u00fcnftig unterst\u00fctzt. 3. auswirkungen f\u00fcr die gemeinde emlichheim und konfliktpotential der trasse 6/3 a) positive auswirkungen aus sicht der gemeinde emlichheim ist die im abw\u00e4gungsvorschlag enthaltene trasse 6/3 einer trassenvariante im norden (variante 1) grunds\u00e4tzlich vorzuziehen, da eine ortsnahe umgehung im s\u00fcden die besten verkehrlichen effekte zur entlastung des ortskernes in emlichheim erzielt. zudem sprechen vor allem st\u00e4dtebauliche aspekte f\u00fcr eine s\u00fcdumgehung. nur auf diese weise kann die ortsdurchfahrt von emlichheim mit fern- und schwerlastverkehr sinnvoll beruhigt werden. langfristig gesehen ist nur mit einer s\u00fcdumgehung auch die herabstufung der im ortskern befindlichen bundesstra\u00dfe zur gemeindestra\u00dfe m\u00f6glich. dadurch ergeben sich erhebliche chancen f\u00fcr eine attraktive und positive st\u00e4dtebauliche entwicklung in der gemeinde emlichheim. die bisherige st\u00e4dtebaulich wenig anziehende hauptverkehrsader durch den ort wird deutlich verkehrsberuhigt und kann mit st\u00e4dtebaulichen umbauma\u00dfnahmen attraktiver gestaltet werden. gerade f\u00fcr die schw\u00e4cheren verkehrsteilnehmer (radfahrer und fu\u00dfg\u00e4nger) ist der positive effekt der trasse 6/3 enorm hoch. auch veranstaltungen auf der hauptstra\u00dfe wie herbstmarkt, pfingstlauf etc. lassen sich mit einer s\u00fcdumgehung attraktiver gestalten. bisher gibt es jedes mal erhebliche probleme, wenn die b 403 f\u00fcr veranstaltungen und dorffeste mit genutzt werden soll. bei den nachteilen, die bei der trasse 6/3 wegen der abtrennung des nacherholungsgebietes denne vom ort durchaus gesehen und auch ge\u00e4u\u00dfert werden, darf nicht verkannt werden, dass die jetzige bundesstra\u00dfe 403 mitten durch den ort f\u00fcr emlichheim eine viel st\u00e4rkere trennungswirkung hat. der ganze nord-\u00f6stliche teil, wo sich die meisten wohngebiete befinden, ist vom s\u00fcd- westlichen teil, wo sich die meisten infrastruktureinrichtungen (z.b. das schulzentrum, die aula, die sporthallen, kirchen, friedhof, musikschule, jugendhaus usw.) und das naherholungsgebiet an der vechte befinden, durch die stark befahrene b 403 getrennt, und wirkt trotz einiger ampelquerungsm\u00f6glichkeiten quasi wie abgeschnitten. f\u00fcr die bewohner im norden und osten emlichheims werden sich deutliche verbesserungen und eine erh\u00f6hung der lebensqualit\u00e4t im ort mit einer s\u00fcdumgehung ergeben. sehr positiv zu sehen sind auch die verkehrsberuhigenden effekte, die eine s\u00fcdumgehung f\u00fcr die zahlreichen anlieger an der b 403 als ortsdurchfahrt bedeutet. eine vielzahl von wohnh\u00e4usern liegt an der b 403. wenn nur ein lkw weniger dort entlang f\u00e4hrt, hat es eine entlastungswirkung wie 10 pkw. sie werden weniger mit l\u00e4rm und schadstoffen belastet. die anzahl der durch eine s\u00fcdumgehung entlasteten einwohner ist um ein vielfaches h\u00f6her als die der anwohner, in deren n\u00e4he die trasse 6/3 verl\u00e4uft. entlang der b 403 sind in dem bereich, der durch die s\u00fcdumgehung entlastet w\u00fcrde (einm\u00fcndung westerfeld bis hof ribbert), derzeit 225 personen mit ihrem wohnsitz gemeldet. diese einwohner werden durch die ortsumgehung unmittelbar entlastet. demgegen\u00fcber gibt es entlang der vom landkreis vorgeschlagenen vorzugstrasse (6+3) derzeit lediglich 3 hofstellen an der oeveringer stra\u00dfe, die als direkte anrainer zu betrachten sind. deren schutzanspr\u00fcche sind selbstverst\u00e4ndlich im rahmen des planfeststellungsverfahrens angemessen zu ber\u00fccksichtigen. b) konfliktpotential insgesamt ist das tats\u00e4chliche konfliktpotential der trasse 6/3 bei einer realisierung im planfeststellungsverfahren sowohl im bereich der landwirtschaft als auch im sensiblen bereich der querung der wildestrasse und vechte (viele anlieger im umfeld/ tennisplatz /reithalle, fahrradrouten, eingriff in das \u00fcberschwemmungsgebiet) deutlich h\u00f6her, als bei den meisten anderen trassen. die gemeinde kann der vorschlagstrasse 6/3 nur mit der ma\u00dfgabe zustimmen, dass die nachfolgend aufgef\u00fchrten belange bei der sp\u00e4teren ausf\u00fchrungsplanung (planfeststellungsverfahren) ber\u00fccksichtigt werden bzw. wenn geeignete ma\u00dfnahmen ergriffen werden, auf die nachstehend n\u00e4her eingegangen wird. aa) einm\u00fcndungsbereich von der b 403 auf die trassenvariante 6 hier gibt es wohnbebauung in der unmittelbaren umgebung (westerfeld/ coevordener strasse). diese sollten durch eine geschickte feintrassierung geschont werden. bb) kreuzungsbereich wildestra\u00dfe/vechte hier liegt das gr\u00f6\u00dfte konfliktpotential, da der trassenkorridor dort aufgrund zahlreicher anderer nutzungen in der n\u00e4he sehr eingeschr\u00e4nkt ist. - anlieger wildestrasse der verlauf der vorschlagtrasse 6/3 r\u00fcckt in sicht- und h\u00f6rweite an die wohnbebauung an der wildestra\u00dfe heran. hier sollen geeignete l\u00e4rm- und sichtschutzma\u00dfnahmen (z.b. begr\u00fcnung, aufforstungsstreifen) ergriffen werden. f\u00fcr die wildestra\u00dfe sollte sich m\u00f6glichst ein verkehrsberuhigender effekt ergeben, da von den anwohnern in der vergangenheit immer wieder die hohe verkehrsbelastung und die hohen geschwindigkeiten der verkehrsteilnehmer kritisiert wurden. daher sollte auf eine direkte anbindung der umgehungstrasse an die wildestra\u00dfe m\u00f6glichst verzichtet werden. - querung der wildestra\u00dfe es ist ein sinnvolles querungs- und zuwegungskonzept zu entwickeln, damit die dort befindlichen sportanlagen m\u00f6glichst wenig beeintr\u00e4chtigt werden und weiterhin gut f\u00fcr die einheimischen, aber auch f\u00fcr ausw\u00e4rtige (z. b. bei gr\u00f6\u00dferen sportveranstaltungen) erreicht werden k\u00f6nnen. die tennisanlagen und die reithalle d\u00fcrfen nicht tangiert werden. die querung der umgehungsstra\u00dfe mit pkw, radfahrern und fu\u00dfg\u00e4ngern soll in diesem bereich unproblematisch und verkehrssicher m\u00f6glich sein. die querung von der wildestra\u00dfe aus sollte mit einer unterf\u00fchrung erreicht werden. dann wird der verkehrsfluss auf der umgehungsstra\u00dfe m\u00f6glichst wenig beeintr\u00e4chtigt und die tennispl\u00e4tze und die denne werden nicht vom ortskern abgeschnitten. (vgl. umgehungstrasse neuenhaus, wo es auch einige derartige querungen gibt.) - landwirtschaftlicher verkehr die ortsumgehung soll auch mit landwirtschaftlichen fahrzeugen befahren werden d\u00fcrfen. die landwirte m\u00fcssen ihre landwirtschaftlichen fl\u00e4chen im bereich der denne bzw. westlich der umgehungsstra\u00dfe erreichen k\u00f6nnen. cc) einbeziehung vorhandener stra\u00dfen und br\u00fccken die gemeinde emlichheim legt wert darauf, dass die vorzugstrasse zu m\u00f6glichst gro\u00dfen teilen \u00fcber bereits vorhandene stra\u00dfenk\u00f6rper gef\u00fchrt wird. hier bietet es sich an, auch die jetzt bestehende wildebr\u00fccke als standort f\u00fcr eine neue br\u00fccke zu w\u00e4hlen und die trasse dann \u00fcber den oeveringer feldweg auf die k 20 zu f\u00fchren. es sollte nur ein br\u00fcckenbauwerk an dieser stelle \u00fcber die vechte f\u00fchren. dd) erhalt des radwegenetzes und durchl\u00e4ssigkeit der naherholungsr\u00e4ume die gemeinde emlichheim legt gro\u00dfen wert auf die erschlie\u00dfung von naherholungsgebieten \u00fcber radwege. genau im querungsbereich bereich trasse 6 f\u00fchren einige der attraktivsten radwegrouten an der vechte entlang. es muss gew\u00e4hrleistet bleiben, dass die radfahrer attraktive querungsm\u00f6glichkeiten behalten, zum beispiel \u00fcber- oder unterf\u00fchrungen. eine h\u00f6hengleiche querung ist abzulehnen. das w\u00e4ldchen im einm\u00fcndungsbereich der trasse 5/6 auf die k 20 soll soweit wie m\u00f6glich erhalten beleiben. ee) landwirtschaftliche betroffenheiten aufgrund der trassenvarianten 5/6 mit den dazu geh\u00f6rigen varianten 2, 3 und 4 ergeben sich sehr viele landwirtschaftliche betroffenheiten. in diesem bereich befinden sich aktive landwirtschaftliche betriebe. die entwicklungsm\u00f6glichkeiten dieser betriebe d\u00fcrfen durch den bau der ortsumgehung nicht eingeschr\u00e4nkt werden. dies gilt f\u00fcr die hofstellen ebenso wie f\u00fcr die zu bewirtschaftenden fl\u00e4chen. die untervariante 3 ber\u00fccksichtigt dies gegen\u00fcber der untervariante 2, da sie weiter von den bestehenden hoffl\u00e4chen entfernt ist und somit den entwicklungsm\u00f6glichkeiten der landwirtschaftlichen betriebe an den hofstelle besser gerecht wird. die trasse sollte so gef\u00fchrt werden, dass sich die belastungen der landwirte (durchschneidung der grundst\u00fccke etc.) minimieren. die landwirtschaftlichen bewirtschaftungsfl\u00e4chen m\u00fcssen erreichbar und zug\u00e4nglich bleiben. au\u00dferdem ist darauf hinzuwirken, dass die zerschneidung von landwirtschaftlichen fl\u00e4chen im zusammenhang mit der feintrassierung soweit wie m\u00f6glich vermieden bzw. auf das unbedingt erforderliche mindestma\u00df reduziert wird. im rahmen von ersatzl\u00f6sungen m\u00fcssen die betroffenen landwirte auch nach realisierung der umgehungsstra\u00dfe \u00fcber fl\u00e4chenzuschnitte verf\u00fcgen, die eine wirtschaftliche bearbeitung der fl\u00e4chen nachhaltig erm\u00f6glichen. in abstimmung und im einvernehmen mit der landwirtschaft sollte ggf. eine unternehmensbezogene flurbereinigung im bereich der ortsnahen s\u00fcdumgehung durchgef\u00fchrt werden. ff) entlastungstrasse obenholt anhand der gutachten des raumordnungsverfahrens ist auch deutlich geworden, dass alle varianten nur dann zu einer sinnvollen entlastung des ortskernes der gemeinde emlichheim f\u00fchren, wenn auch die verl\u00e4ngerung der stra\u00dfe obenholt verwirklicht wird. ein neubau der verl\u00e4ngerung der stra\u00dfe obenholt ist somit ein existenziell wichtiger faktor f\u00fcr eine wirksame entlastungswirkung des ortskerns von emlichheim. hinsichtlich des zusammenhangs zwischen der m\u00f6glichen verl\u00e4ngerung der stra\u00dfe obenholt und der trassenf\u00fchrung der ortsumgehung emlichheim liegt inzwischen eine stellungnahme der ingenieurplanung wallenhorst (ramm) vor. danach tr\u00e4gt die vorgeschlagene vorzugstrasse auch unter einbeziehung der verl\u00e4ngerung obenholt optimal zur entlastung des ortskerns bei. eine ver\u00e4nderung der trassenf\u00fchrung der ortsumgehung, z.b. durch eine st\u00e4rkere nutzung der vorhandenen stra\u00dfen (k 20, b 403), werde auch in verbindung mit der verl\u00e4ngerung obenholt keine bessere entlastungswirkung ergeben. im gegenteil sei mit einer verschlechterung zu rechnen. weiterhin sollte nach der stellungnahme von herrn ramm die verl\u00e4ngerung obenholt (mit oder ohne ortsumgehung) zwischen der vechtebr\u00fccke und der vechtetalstra\u00dfe an die b 403 angebunden werden, denn die h\u00f6chste verkehrswirksamkeit sei bei einer m\u00f6glichst nahe der vechtebr\u00fccke gelegenen anbindung zu erwarten. diese trassenf\u00fchrung ist auch bei der anmeldung zur f\u00f6rderung nach dem entflechtungsgesetz gew\u00e4hlt worden (vgl. top 4 der heutigen sitzung). 4. zusammenfassung wenn die unter 3 b) genannten belange, die aus sicht der gemeinde emlichheim wesentlich f\u00fcr eine realisierung der trasse im planfeststellungsverfahren sind, ber\u00fccksichtigt werden, kann die gemeinde dem abw\u00e4gungsvorschlag des landkreises (trassenvariante 6/3) als vorzugstrasse grunds\u00e4tzlich zustimmen. auch im hinblick auf die verwirklichung der verl\u00e4ngerung der entlastungsstra\u00dfe obenholt erscheint diese trasse am sinnvollsten. doch die zustimmung sollte unter dem vorbehalt ergehen, dass die trasse 6/3 nicht als die einzig m\u00f6gliche und endg\u00fcltige umsetzungstrasse \u201e in stein gemei\u00dfelt\u201c ist. so sollen die beiden trassenvarianten 6/3 und 7/3 als feintrasse vor der umsetzungsplanung n\u00e4her beleuchtet werden, siehe ausf\u00fchrungen unter 2 c). insbesondere ist zu kl\u00e4ren, welche folgen der eingriff in das \u00fcberschwemmungsgebiet bedeutet, im hinblick auf die ausf\u00fchrungsweise der trasse und die kostenfolgen (vgl \u00a7 78 whg). insbesondere sollte die gemeinde auf einen n\u00e4heren nachweis des verfahrenstr\u00e4gers bzw. des bundesstra\u00dfentr\u00e4gers bestehen, dass langfristig gesehen eine umstufung einer s\u00fcdlichen umgehungsstra\u00dfe zur bundesstra\u00dfe \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, wenn sie nicht hochwasserfrei realisiert wird. wenn dieses nicht sichergestellt ist, m\u00fcsste die trasse hochwasserfrei gebaut werden. dann w\u00e4re auch die vom landkreis im verfahren vorgelegte kostensch\u00e4tzung zur trasse 6/3 unrealistisch. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit stimmen bei gegenstimmen und enthaltungen/einstimmig, dass er empfiehlt, dass die gemeinde emlichheim eine stellungnahme mit den in der vorlage beschriebenen inhalten abgibt, in der zum ausdruck kommt, dass die gemeinde dem abw\u00e4gungsvorschlag (raumordnerische vorzugstrasse) des landkreises grafschaft bentheim grunds\u00e4tzlich zustimmt mit den ma\u00dfgaben, dass die besonderen belange der gemeinde emlichheim (wohnbebauung im einm\u00fcndungsbereich westlich von emlichheim, kreuzung/querung im bereich wildestra\u00dfe/vechte, einbeziehung vorhandener stra\u00dfen und br\u00fccken, erhalt des radwegenetzes und durchl\u00e4ssigkeit der naherholungsr\u00e4ume, landwirtschaftliche betroffenheiten) im rahmen des planfeststellungsverfahrens durch die planungsbeh\u00f6rde angemessen ber\u00fccksichtigt werden, dass die trassenvariante 7 in der landesplanerischen feststellung als nachgeordnete alternative aufgef\u00fchrt wird. vor der einleitung eines planfeststellungsverfahrens mit der konkreten trasse sind die feintrassierungen der beiden trassenvarianten 6 und 7 einer genaueren untersuchung (z.b. im rahmen einer machbarkeitstudie) im hinblick auf ad\u00e4quate l\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die konfliktpotentiale und die kostenfolgen (z.b. wegen eingriffen in das \u00fcberschwemmungsgebiet) zu unterziehen, die trassenvariante 1 auch im hinblick auf die finanziellen realisierungsm\u00f6glichkeiten noch einmal vom landkreis \u00fcberpr\u00fcft werden soll, die trassenvariante 8 mit allen untervarianten abgelehnt wird, dass die gemeinde emlichheim erwartet, dass der landkreis die samtgemeinde und die gemeinde emlichheim bei der weiteren realisierung der umgehungsstrasse \u2013 vor allem auch in finanzieller hinsicht \u2013 unterst\u00fctzt.stellungnahme der gemeinde emlichheim als tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher belange zum raumordnungsverfahren ortsumgehung emlichheim2012/257%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=120811100254&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=120811100254&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3270","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2012-BGA-15%7C120811100254%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2012-BGA-15","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/121010100223","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Abrechnung 700-Jahrfeier","reference":"2012/228","date":"2012-10-10","paperType":"Vermerk","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/121010100223","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2012/228","fileName":"121010100223","mimeType":"application/pdf","size":22444,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"vermerk abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) k\u00f6ster, rita \u00f6ffentlich datum 10.10.2012 aktenzeichen fin-eml/12-10-30 2012/228 top 3 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin finanzausschuss gem. (zur kenntnis) 30.10.2012 abrechnung 700-jahrfeier sach- und rechtslage: in der letzten gemeinderatssitzung wurde der antrag gestellt, eine finanz\u00fcbersicht \u00fcber die einnahmen und ausgaben des jubil\u00e4ums zu erstellen. eine aufstellung \u00fcber die einnahmen und ausgaben f\u00fcr die jeweiligen aktionen bzw. veranstaltungen ist als anlage beigef\u00fcgt. die steuerungsgruppe f\u00fcr das jubil\u00e4um war w\u00e4hrend der vorbereitungen stets bem\u00fcht, g\u00fcnstige vertr\u00e4ge und preise zu erwirken. so wurde beispielsweise durch mehrfache nachverhandlungen bei technik, b\u00fchne u. gema ein sehr g\u00fcnstiges preis-leistungsverh\u00e4ltnis erreicht. w\u00e4hrend der gesamten planungsphase wurde die kostenplanung st\u00e4ndig aktualisiert, um eine budget\u00fcberziehung zu vermeiden. dieses ist, wie man der anlage entnehmen kann, auch gelungen. gleichwohl sah sich die steuerungsgruppe gegen\u00fcber den sponsoren in der pflicht f\u00fcr deren nicht unerhebliche finanzielle unterst\u00fctzung ein anspruchsvolles programm aufzustellen. die kosten\u00fcbersicht wurde chronologisch verfasst und thematisch in die bereiche marketing, holunderaktion, festakt am 17.04.2012, public viewing, vechtespektakel, monumente, freitag, historischer markt, schlemmermeile, open air, umzug und allgemeinkosten festwochenende aufgeteilt. der festakt am 17.04.2012 wurde nicht von der steuerungsgruppe geplant. hierf\u00fcr war eine gesonderte kommission (aus gemeinderat und heimatfreunden) verantwortlich. mit dem \u00fcberschuss soll ein bildband \u00fcber das jubil\u00e4um vorfinanziert werden, an dem die steuerungsgruppe derzeit arbeitet und der zum weihnachtsmarkt fertig gestellt sein soll. mit evtl. einnahme\u00fcbersch\u00fcssen aus dem buchverkauf k\u00f6nnen andere projekte f\u00fcr die gemeinde finanziert werden, \u00fcber die ggf. noch in den gremien zu entscheiden ist. die kosten f\u00fcr die leistungen des bauhofes wurden im haushalt 2012 mit 5.000,00\u00a0\u20ac eingeplant. tats\u00e4chlich beliefen sich die kosten auf insgesamt 6.879,91\u00a0\u20ac. davon entfielen 5.789,45\u00a0\u20ac auf personalstunden und 1.090,46\u00a0\u20ac auf maschinenstunden. da in 2011 noch nicht feststand wann, in welchem umfang der bauhof eingesetzt wird, war eine genauere einplanung der mittel hier nicht m\u00f6glich. angesichts der sehr aufwendigen gestaltung der veranstaltungen zum jubil\u00e4um (einschlie\u00dflich vechtespektakel) ist der einsatz des bauhofes aus sicht der verwaltung als angemessen und eher noch gering anzusehen. beschlussvorschlag: dem finanzausschuss zur kenntnisnahme.abrechnung 700-jahrfeier2012/228%anl%;kosten\u00fcbersicht 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gr-eml/12-03-22 2012/093 top 4 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 22.03.2012 kooptierende mitglieder im sport- und kulturausschuss a) erh\u00f6hung der anzahl der kooptierenden mitglieder um eine person b) benennung der weiteren kooptierenden mitglieder sach- und rechtslage zu a): in der konstituierenden sitzung wurde unter tagesordnungspunkt 9 \u201ebildung der fach- und sondergesetzlichen aussch\u00fcsse, besetzung sonstiger stellen\u201c (vorlage 2011/193) unter punkt a) zun\u00e4chst entschieden, dass der sport- und kulturausschuss mit 7 ratsmitgliedern und 5 kooptierenden mitgliedern gebildet wird. unter punkt c) wurden dann von herrn dr\u00e4ger angeregt, die anzahl der kooptierenden mitglieder auf 6 zu erh\u00f6hen, damit auch die fdp-fraktion, die im losentscheid gegen\u00fcber der gbf.-fraktion unterlegen war, ein kooptierendes mitglied benennen kann. da unter punkt a) bereits eine anderslautende entscheidung getroffen wurde, konnte der anregung von herrn dr\u00e4ger in der konstituierenden sitzung nicht entsprochen werden. allerdings haben alle fraktionen signalisiert, dass sie den vorschlag des herrn dr\u00e4ger mittragen k\u00f6nnten. daher wird seitens der verwaltung vorgeschlagen, entsprechend zu verfahren. rechtliche bedenken dagegen bestehen nicht. beschlussvorschlag zu a): der rat der gemeinde emlichheim beschlie\u00dft mit stimmen, gegenstimmen und enthaltungen, dass die anzahl der kooptierenden mitglieder im sport- und kulturausschuss auf 6 erh\u00f6ht wird. sach- und rechtslage zu b): die cdu-fraktion hat ein kooptierendes mitglied noch nicht benannt. dies sollte nun nachgeholt werden. sollte der beschluss zu a) entsprechend dem beschlussvorschlag gefasst werden, kann die fdp-fraktion ebenfalls noch ein kooptierendes mitglied benennen. f\u00fcr die cdu-fraktion benennt herr/frau _________________ herrn/frau _______________ als weiteres kooptierendes mitglied f\u00fcr den sport- und kulturausschuss. f\u00fcr die fdp-fraktion benennt herr______________ herrn/frau ______________ als kooptierendes mitglied f\u00fcr den sport- und kulturausschuss. beschlussvorschlag zu b): der rat der gemeinde emlichheim stellt mit stimmen, gegenstimmen und enthaltungen/einstimmig fest, dass damit der sport- und kulturausschuss ordnungsgem\u00e4\u00df gebildet wurde.kooptierende mitglieder im sport- und kulturausschuss a) erh\u00f6hung der anzahl der kooptierenden mitglieder um eine person b) benennung der weiteren kooptierenden mitglieder2012/093%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121303100086&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121303100086&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3093","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2012-GR-EML-25%7C121303100086%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2012-GR-EML-25","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/121303100087","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Annahme von Spenden / Sponsoring","reference":"2012/094","date":"2012-03-13","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/121303100087","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2012/094","fileName":"121303100087","mimeType":"application/pdf","size":26229,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung fachbereich 1 verfasser(in) boll, judith \u00f6ffentlich datum 13.03.2012 aktenzeichen gr-eml/12-03-22 2012/094 top bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 22.03.2012 annahme von spenden / sponsoring sach- und rechtslage: gem. \u00a7 111 abs. 7 nkomvg darf die kommune zur erf\u00fcllung ihrer aufgaben spenden, schenkungen und \u00e4hnliche zuwendungen einwerben und annehmen. die einwerbung und die entgegennahme des angebots einer zuwendung obliegt der/dem b\u00fcrgermeisterin/er. \u00fcber die annahme entscheidet der rat. in seiner sitzung am 25.04.2010 hat der gemeinderat die entscheidung \u00fcber die annahme von spenden von \u00fcber 100 bis 2.000 euro gem. \u00a7 25a abs. 2 gemhkvo auf den verwaltungsausschuss \u00fcbertragen. seit der letzten beschlussfassung sind die nachfolgend aufgef\u00fchrten spenden und zuwendungen eingegangen bzw. zugesagt worden, \u00fcber deren annahme der gemeinderat (\u00fcber 2.000 euro) zu entscheiden hat: tabelle 1: name betrag verwendungszweck wintershall holding gmbh 5.000,00 \u20ac spende 700 jahrfeier (va-sitzung 10.01.12) oldenburgische landesbank ag 5.000,00 \u20ac spende 700 jahrfeier (open-air-konzert) (va-sitzung 14.02.12) beschlussvorschlag: der gemeinderat beschlie\u00dft gem. \u00a7 111 abs. 7 nkomvg mit ____ stimmen bei ____ gegenstimmen / _____ enthaltungen die annahme der spenden gem. tabelle 1.annahme von spenden / sponsoring2012/094%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121303100087&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121303100087&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3095","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2012-GR-EML-25%7C121303100087%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2012-GR-EML-25","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/121403100089","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2012","reference":"2012/096","date":"2012-03-14","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/121403100089","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2012/096","fileName":"121403100089","mimeType":"application/pdf","size":18935,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung fachbereich 1 verfasser(in) w\u00f6sten, wilhelm \u00f6ffentlich datum 14.03.2012 aktenzeichen gr-eml/12-03-22 2012/096 top 5 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 22.03.2012 haushaltsplan und haushaltssatzung 2012 sach- und rechtslage: seitens der verwaltung wurde ein entwurf des haushaltsplanes 2012 erstellt. dieser entwurf wurde den gemeinderatsmitgliedern in einer informationsveranstaltung am 17.01.2012 vorgestellt. nach dieser info-veranstaltung waren verschiedene ver\u00e4nderungen in den planentwurf einzuarbeiten. der finanzausschuss hat am 06.02.2012 \u00fcber den ge\u00e4nderten bzw. erg\u00e4nzten haushaltsentwurf beraten. auch nach der sitzung des finanzausschusses haben sich noch einige ver\u00e4nderungen ergeben, die eingearbeitet wurden. die ratsmitglieder erhielten am 27.02.2012 per post einen kompletten haushaltsplanentwurf. der verwaltungsausschuss hat seine beratung am 13.03.2012 durchgef\u00fchrt und empfiehlt dem gemeinderat, den haushaltsplan und die haushaltssatzung 2012 in der in dieser sitzung vorliegenden fassung zu beschlie\u00dfen. der stellv. gemeindedirektor ansgar duling wird den vorliegenden entwurf f\u00fcr das haushaltsjahr 2012 vorstellen und erl\u00e4utern beschlussvorschlag: der rat der gemeinde emlichheim beschlie\u00dft mit ____ stimmen bei ___ gegenstimmen und ___ enthaltungen / einstimmig den haushaltsplan und die haushaltssatzung 2012 in der in dieser sitzung vorliegenden fassung.haushaltsplan und haushaltssatzung 20122012/096%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121403100089&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121403100089&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3094","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2012-GR-EML-25%7C121403100089%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2012-GR-EML-25","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/121510100226","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Antrag auf F\u00f6rderung nach dem Entflechtungsgesetz f\u00fcr Verl\u00e4ngerung der Stra\u00dfe Obenholt","reference":"2012/231","date":"2012-10-15","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/121510100226","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2012/231","fileName":"121510100226","mimeType":"application/pdf","size":41786,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) k\u00f6sters, daniela \u00f6ffentlich datum 15.10.2012 aktenzeichen bga/12-11-19 2012/231 top 4 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin bau- und grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 19.11.2012 antrag auf f\u00f6rderung nach dem entflechtungsgesetz f\u00fcr verl\u00e4ngerung der stra\u00dfe obenholt sach- und rechtslage: seit einigen jahren besch\u00e4ftigt man sich in der gemeinde emlichheim intensiv mit verkehrskonzepten und verkehrsma\u00dfnahmen mit dem ziel, den inner\u00f6rtlichen durchgangsverkehr zu reduzieren. so wurden bereits durch die gemeinde selbst diverse ma\u00dfnahmen angesto\u00dfen oder umgesetzt, um eine verbesserung der unzureichenden verkehrssituation zu erreichen (entlastungsstrasse obenholt, kreisverkehr, \u00fcberplanung inner\u00f6rtliche entlastungsstrasse huskamp). auch die samtgemeinde emlichheim und der landkreis machen sich f\u00fcr die verkehrsentlastung der gemeinde stark, nicht zuletzt durch seit etwa zwei jahren vom landkreis grafschaft bentheim als verfahrenstr\u00e4ger durchgef\u00fchrte raumordnungsverfahren, das derzeit in der beteiligungsphase ist. (vgl. top 3). im rahmen dieser untersuchungen und diskussionen wurde immer wieder deutlich, dass einer umsetzung der ma\u00dfnahme \u201everl\u00e4ngerung der stra\u00dfe obenholt\u201c in verbindung mit einer umgehungsstrasse eine schl\u00fcsselfunktion zu einer wirksamen entlastung des inner\u00f6rtlichen verkehrs zukommt. im laufe des raumordnungsverfahrens hat dieses thema eine zentrale bedeutung bekommen. sowohl bei der verwirklichung einer nord-west-entlastung als auch mit einer s\u00fcdumgehung kann man mit einer verl\u00e4ngerung der stra\u00dfe obenholt einen weiteren l\u00fcckenschluss des verkehrsnetzes erreichen. auch im rahmen der informationsveranstaltungen zum thema ortsumgehung wurde von vielen b\u00fcrgern und \u00f6rtlichen politikern die notwendigkeit einer verl\u00e4ngerung der stra\u00dfe obenholt vorgebracht. diese ist verkehrlich sinnvoll, unabh\u00e4ngig davon, wie man sich letztlich in der frage einer umgehungsstra\u00dfe (nord- oder s\u00fcdumgehung) entscheidet. seitens des landkreises grafschaft bentheim wurde es zu beginn des raumordnungsverfahrens abgelehnt, den untersuchungsraum des raumordnungsverfahrens um den \u00f6stlichen bereich der vechte zu vergr\u00f6\u00dfern und das gebiet der m\u00f6glichen trasse \u201everl\u00e4ngerung obenholt\u201c in das raumordnungsverfahren einzubeziehen. wohl vor dem hintergrund, dass diese stra\u00dfe letztlich als inner\u00f6rtliche entlastungsstra\u00dfe zu qualifizieren ist und allein in der verantwortlichkeit der gemeinde liegt, wie auch schon die bereits realisierte entlastungsstrasse obenholt. verwaltungsseitig haben in den vergangenen monaten einige vorgespr\u00e4che mit der nieders\u00e4chsischen landesbeh\u00f6rde f\u00fcr stra\u00dfenbau und verkehr in oldenburg und verkehrsplanern stattgefunden, um die m\u00f6glichkeiten einer umsetzung auszuloten. wesentlich f\u00fcr die umsetzung ist die frage, ob eine solche trasse als gemeindestra\u00dfe eine chance auf eine f\u00f6rderung nach dem entflechtungsgesetz hat. ziel ist es, wie f\u00fcr die realisierte entlastungsstrasse obenholt, auch f\u00fcr die verl\u00e4ngerung eine zuwendung von 60 % der f\u00f6rderf\u00e4higen kosten zu erhalten. in einem allerersten gespr\u00e4ch im oktober 2011 in oldenburg wurde vom dortigen sachbearbeiter signalisiert, dass die verl\u00e4ngerungstrasse nach einer ersten einsch\u00e4tzung der inner\u00f6rtlichen situation (lage der gewerbegebiete etc.) als inner\u00f6rtliche entlastungstrasse eine chance zur f\u00f6rderung haben k\u00f6nnte. da die verl\u00e4ngerung jedoch auf eine bundesstra\u00dfe treffen w\u00fcrde, wurde zugleich auf eine besondere problematik bei sogenannten \u201ekommunalen entlastungsstra\u00dfen\u201c hingewiesen. in der genehmigungspraxis bei der f\u00f6rderung von derartigen strassen hat es in den letzten jahren einen deutlichen paradigmenwechsel gegeben. der landesrechnungshof hatte moniert, dass strassen, die grunds\u00e4tzlich zu landes- oder bundesstrassen aufgestuft werden k\u00f6nnten, nicht gef\u00f6rdert werden d\u00fcrfen. die bisher angewandte praxis hat dazu gef\u00fchrt, dass in vielen orten \u201everkappte\u201c landesstrassen oder bundesstrassen gebaut worden sind und viele orte umgehungsstra\u00dfen verwirklichen konnten, die es evtl. nie oder erst viel sp\u00e4ter in das bundesverkehrswegeprogramm geschafft h\u00e4tten. nach dem umbruch in der bewilligungspraxis die landesregierung beschlossen, auch die auszahlung bereits bewilligter f\u00f6rdermittel zu stoppen. die ist seit dem 01.01.2011 nicht mehr m\u00f6glich. bis dahin waren jedoch noch viele altf\u00e4lle, die vertrauensschutz genossen, zu ende zu finanzieren. wegen der hohen mittelbindung durch die altf\u00e4lle kam es bei anderen ma\u00dfnahmen zu verz\u00f6gerungen bei der auszahlung. bis heute ist die bewilligte landesf\u00f6rderung f\u00fcr die durch die gemeinde emlichheim vorfinanzierte entlastungsstrasse obenholt noch nicht vollst\u00e4ndig geflossen. mittlerweile ist auch ein deutlicher zeitdruck bei f\u00f6rderantr\u00e4gen entstanden. denn die zukunft des gvfg/entflechtungsgesetzes steht auf t\u00f6nernen f\u00fc\u00dfen. ab 01.01.2014 entf\u00e4llt die zweckbindung der f\u00f6rdermittel des bundes f\u00fcr das land. allerdings hat das land signalisiert, dass die mittel in den n\u00e4chsten jahren, max. bis 2019, auch weiterhin f\u00fcr den stra\u00dfenbau und \u00f6pnv verwendet werden sollen. es gibt aber keine garantie, dass die f\u00f6rdertatbest\u00e4nde bzw. die f\u00f6rderh\u00f6he mit 60 % tats\u00e4chlich bis dahin so bleiben. derzeit gibt es einen ma\u00dfnahmen- und finanzierungsstau. nach auskunft der landesbeh\u00f6rde in oldenburg waren im jahr 2011 rd. 125 ma\u00dfnahmen in der laufenden f\u00f6rderung. weitere rd. 280 ma\u00dfnahmen waren im mehrjahresprogramm gemeldet. wenn die bereits gemeldeten ma\u00dfnahmen alle umgesetzt w\u00fcrden, w\u00e4re der f\u00f6rdertopf bis \u00fcber das jahr 2025 hinaus ausgebucht. da die fortschreibung von jahr zu jahr erfolgt, kommen laufend neue anmeldungen hinzu. in weiteren gespr\u00e4chen mit der f\u00f6rderstelle zeichnete sich ab, dass der zust\u00e4ndige sachbearbeiter \u2013 auch vor dem hintergrund der ungewissen zukunft eines folgeprogramms - durchaus dazu riet, zeitnah einen antrag zur anmeldung in das aktuelle mehrjahresprogramm zu stellen. so k\u00f6nne auch die grunds\u00e4tzliche f\u00f6rderf\u00e4higkeit \u00fcberpr\u00fcft werden, auch wenn mit der aufnahme in das mehrjahresprogramm keine bewilligungs- oder eine finanzierungszusage verbunden ist. obwohl die anmeldungen grunds\u00e4tzlich immer im vorjahr vorliegen m\u00fcssen, um in der fortschreibung des mehrjahresprogramms f\u00fcr das folgende jahr ber\u00fccksichtigt zu werden, gestattete der sachbearbeiter der gemeinde, den antrag bis ende m\u00e4rz 2012 f\u00fcr die fortschreibung 2012 einzureichen. aufgrund dessen hat die verwaltung im m\u00e4rz sehr kurzfristig ein planungsb\u00fcro beauftragt, die anmeldung zum mehrjahresprogramm 2012 f\u00fcr die \u201everl\u00e4ngerung obenholt\u201c vorzubereiten. der antrag konnte noch rechtzeitig gestellt werden. f\u00fcr die anmeldung in das mehrjahresprogramm wurde in einer ersten groben kostensch\u00e4tzung durch das planungsb\u00fcro ein volumen der ma\u00dfnahme von rd. 3 mio. \u20ac festgestellt. die trasse beginnt im norden an der m\u00fcndung der jetzigen entlastungsstrasse obenholt am kontenpunkt ringer stra\u00dfe ( l 44), \u00fcberquert die vechte mit einem br\u00fcckenbauwerk und bindet dann in einer kurzen verbindung noch vor der gro\u00dfen ampelkreuzung an die b 403 an. der antrag wurde im wesentlichen mit der hohen inner\u00f6rtlichen verkehrsbelastung begr\u00fcndet. ein weiterer aspekt ist die optimale anbindung der im nordosten der gemeinde vorhandenen und sich weiterentwickelnden gewerbe- und industriefl\u00e4chen. die gemeinde emlichheim f\u00fchrt zur zeit zwei planungsverfahren durch um die gebiete zu erweitern. zum einen das gewerbegebiet hinter dem kanal und an der neuerostra\u00dfe auf der seite des biomasseheizkraftwerkes. diese gebiete k\u00f6nnen mit der verl\u00e4ngerung obenholt im zusammenhang mit dem bisherigen abschnitt optimal vom s\u00fcden her erschlossen werden. auch die verlagerung der zufahrt der emslandst\u00e4rke f\u00fcr die anlieferung an die neuerostrasse spielt dabei eine wichtige rolle. zuk\u00fcnftig werden sich dadurch die kartoffeltransporte von der m\u00fchlenstrasse bzw. emslandstrasse auf die stra\u00dfe obenholt und die neuerostrasse inner\u00f6rtlich verlagern. im weiteren verlauf hat im fr\u00fchjahr 2012 in emlichheim ein gespr\u00e4ch mit dem nieders\u00e4chsischen minister f\u00fcr wirtschaft und verkehr zu fragen zur verkehrsinfrastruktur in emlichheim stattgefunden. in diesem zuge wurde auch eine m\u00f6glichkeit der f\u00f6rderung f\u00fcr die verl\u00e4ngerung der stra\u00dfe obenholt angesprochen. im nachgang zu der besprechung hat der minister mit schreiben vom 05. mai 2012 eine stellungnahme \u00fcbersandt, in dem wiederum deutlich auf den landtagsbeschluss von 2011 hingewiesen wurde, das sog. \u201ekommunale entlastungsstra\u00dfen\u201c nicht mit mitteln des entflechtungsgesetzes f\u00f6rderf\u00e4hig seien. zur \u201everl\u00e4ngerung obenholt\u201c als gemeindestrasse hat er jedoch mitgeteilt, dass erst nach einer pr\u00fcfung der mit der anmeldung einzureichenden planungsunterlagen beurteilt werden kann, ob eine f\u00f6rderung mit mitteln des entflechtungsgesetztes grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich ist. w\u00f6rtlich hei\u00dft es dann in dem schreiben: \u201edaher ist derzeit eine endg\u00fcltige aussage zur f\u00f6rderf\u00e4higkeit nicht m\u00f6glich. nach erster einsch\u00e4tzung h\u00e4lt die bewilligungsbeh\u00f6rde aufgrund der ihr vorliegenden informationen diese aber f\u00fcr denkbar.\u201c am 01.10.2012 erhielt die gemeinde emlichheim nun eine mitteilung der nieders\u00e4chsischen landesbeh\u00f6rde f\u00fcr stra\u00dfenbau und verkehr oldenburg. hier hei\u00dft es: \u201edas vorhaben ist nach nummer 2.1. r-gvfg grunds\u00e4tzlich f\u00f6rderf\u00e4hig. da nach fertigstellung des vorhabens die m\u00f6glichkeit besteht, dass der stra\u00dfenzug \u201eobenholt\u201c zu einer landesstra\u00dfe aufgestuft werden k\u00f6nnte, hat die gemeinde vor aufnahme des vorhabens in ein mehrjahresprogramm durch eine verkehrsuntersuchung nachzuweisen, dass sich der verkehr der l 44 und /oder l 44 b nicht auf diese neubaustrecke verlagert (kes problematik)\u201c. da es viele hinweise im vorfeld gab, dass die f\u00f6rderung wegen der beschriebenen problematik eher unwahrscheinlich ist, l\u00e4sst diese \u201esalomonische\u201c mitteilung doch verhalten optimistisch stimmen. die verwaltung ist nach einer ersten einsch\u00e4tzung und gespr\u00e4chen mit dem verkehrsgutachter zudem optimistisch, dass es gelingen kann, den geforderten beweis zu f\u00fchren. das verkehrsgutachten (kosten maximal 3.000 euro) k\u00f6nnte kurzfristig in auftrag gegeben werden. es wird auch vor dem hintergrund der zeitlichen komponente empfohlen, die angelegenheit mit nachdruck voran zu treiben. auch wenn das f\u00f6rderprogramm nicht fortgesetzt wird, ist die chance gr\u00f6\u00dfer, in eine auslaufregelung (z.b. stichtagsregelung) zu kommen, wenn die ma\u00dfnahme bereits im programm festgeschrieben wurde. generell gilt, dass eine aufnahme in das jahresbauprogramm des landes nur dann erfolgen kann, wenn die ma\u00dfnahme baureif ist, d.h. ein rechtskr\u00e4ftiges planfeststellungsverfahren abgeschlossen wurde. \u00fcber die einleitung des planfeststellungsverfahrens ist zu entscheiden, wenn eine aufnahme in das mehrjahresprogramm erfolgreich ist. um der angelegenheit nachdruck zu verschaffen, ist f\u00fcr die wirksame weiterverfolgung ein deutlich zum ausdruck gebrachter politischer wille zur umsetzung sinnvoll. dieser soll mit dieser sitzung und ggf. beschluss zum ausdruck kommen und dokumentiert werden beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss der gemeinde emlichheim beschlie\u00dft mit __stimmen bei __gegenstimmen und __enthaltungen/einstimmig, dass die umsetzung der trasse \u201everl\u00e4ngerung obenholt\u201c als gemeindestra\u00dfe weiterverfolgt wird. die verwaltung wird beauftragt, das f\u00fcr die aufnahme in das mehrjahresprogramm angeforderte verkehrsgutachten einzuholen.antrag auf f\u00f6rderung nach dem entflechtungsgesetz f\u00fcr verl\u00e4ngerung der stra\u00dfe obenholt2012/231%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121510100226&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121510100226&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3242","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2012-BGA-15%7C121510100226%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2012-BGA-15","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/121510100227","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Neues Naturprojekt 'Bl\u00fchstreifen statt Brachstreifen'","reference":"2012/232","date":"2012-10-15","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/121510100227","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2012/232","fileName":"121510100227","mimeType":"application/pdf","size":30048,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) k\u00f6sters, daniela \u00f6ffentlich datum 15.10.2012 aktenzeichen bga/12-11-19 2012/232 top 5 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin bau- und grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 19.11.2012 neues naturprojekt bl\u00fchstreifen statt brachstreifen sach- und rechtslage: die gemeinde emlichheim hat zum jubil\u00e4umsjahr 2012 als jubil\u00e4umsprodukt in kooperation mit der brennerei sasse aus dem m\u00fcnsterland den \u201eemmelkamper holunderlik\u00f6r\u201c herausgegeben. mit der fa. sasse wurde im vorfeld die vereinbarung getroffen, dass ein 1 \u20ac pro verkauftem liter an die gemeinde emlichheim zugunsten eines eigens daf\u00fcr eingerichteten naturfonds flie\u00dft. f\u00fcr das jahr 2012 ist nun von der fa. sasse ein erster betrag von 2.500 \u20ac f\u00fcr naturschutzprojekte \u00fcberreicht worden, der f\u00fcr das nachstehend beschriebene neue projekt eingesetzt werden soll. projektidee: passend zum jubil\u00e4umsjahr haben einwohner und gemeinde das dorf mit einer rot-gelben blumenpracht erbl\u00fchen lassen. mit den einnahmen aus dem neuen naturfonds kann der ort auch nach dem jubil\u00e4umsjahr dauerhaft im wahrsten sinne des wortes \u201eerbl\u00fchen\u201c. auf initiative der verfasserin wurde die projektidee \u201ebl\u00fchstreifen statt brachstreifen\u201c entwickelt. mit dem projekt soll das ortsbild nicht nur sch\u00f6ner werden, als angenehmer nebeneffekt l\u00e4sst sich langfristig auch eine senkung der pflegekosten durch den bauhof erzielen. in der gemeinde gibt es zahlreiche gr\u00fcn und brachstreifen entlang gemeindlicher wegeparzellen. zum teil muss leiderfestgestellt werden, dass einige seitenr\u00e4nder unberechtigt f\u00fcr landwirtschaftliche nutzung in anspruch genommen werden. die r\u00e4nder sind ein wichtiger entwicklungs- und r\u00fcckzugsraum f\u00fcr tiere und pflanzen. auch die j\u00e4gerschaft weist immer wieder darauf hin, dass \u00fcberm\u00e4\u00dfige landwirtschaftliche nutzung der wegraine eine bedrohung f\u00fcr die artenvielfalt in der flora und fauna darstellt. in der samtgemeinde emlichheim wurden diese hinweise aufgegriffen, an die landwirtschaft appelliert und verst\u00e4rkt kontrolliert, damit die unbefestigten seitenstreifen entlang von feld- und wirtschaftswegen nicht umgepfl\u00fcgt oder anderweitig landwirtschaftlich genutzt werden. mit dem neuen naturfonds bietet sich f\u00fcr die gemeinde emlichheim die m\u00f6glichkeit, nun noch ein schritt weiter zu gehen: geeignete stra\u00dfen- und weger\u00e4nder sowie geeignete brachfl\u00e4chen sollen zum schutz der artenvielfalt aufgewertet und in bl\u00fchstreifen umgewandelt werden. eine aufwertung von brachstreifen entlang gemeindlicher wegeparzellen leistet einen erheblichen beitrag zu biotop-vernetzung und dient somit dem naturschutz. doch nicht nur die artenvielfalt wird gef\u00f6rdert, die ma\u00dfnahmen f\u00fchren auch zu einer versch\u00f6nerung des ortsbildes und zu einer steigerung der touristischen attraktivit\u00e4t. denn auch das vorhandene radwegenetz wird mit bl\u00fchstreifen aufgewertet. auch seitens der imkerei werden naturnahe bl\u00fchstreifen begr\u00fc\u00dft, da sich neue r\u00fcckzugs-, nist- und brutfl\u00e4chen f\u00fcr die heimische tier- und insektenwelt ergeben. umsetzung: kommunen verf\u00fcgen in der regel \u00fcber zahlreiche m\u00f6glichkeiten, ihre fl\u00e4chen farbenfroher und \u00f6kologisch wertvoll zu gestalten. auch in emlichheim findet man \u00fcberwiegend rasen oder kurz gehaltene gr\u00fcnstreifen. lediglich an wichtigen stra\u00dfen oder pl\u00e4tzen besteht das wenige bunt meist aus arbeits- und kostenintensiven anpflanzungen, die f\u00fcr die heimische tierwelt eher nutzlos ist. mit der umwandlung in bl\u00fchstreifen ist eine attraktive gestaltung m\u00f6glich, die zugleich \u00f6kologisch wertvoll ist. zudem wird sich langfristig der effekt einstellen, dass das ortsbild bei sinkenden unterhaltungskosten dauerhaft bereichert wird. in einem ersten schritt wurden geeignete fl\u00e4chen und wegeseitenr\u00e4umen ermittelt, die in einem pilotprojekt mit dem vorhandenen budget aus dem naturfonds in naturnahe bl\u00fchstreifen umgewandelt werden sollen. nach dem ersten konzept sollen etwa 15 fl\u00e4chen mit einer gesamtgr\u00f6\u00dfe von insgesamt ca. 8.200 qm in blumenwiese umgestaltet werden. die gesamtfl\u00e4che entspricht etwa der gr\u00f6\u00dfe von zwei fu\u00dfballfeldern. in der anlage ist eine liste beigef\u00fcgt, in der die streckenabschnitte und parzellen, die zeitnah umgestaltet werden sollen, aufgef\u00fchrt sind. es wurden gr\u00fcn- und brachstreifen ausgew\u00e4hlt, die derzeit ungenutzt sind oder die aufgrund ihrer bodenverh\u00e4ltnisse \u00fcberhaupt f\u00fcr die einsaat von blumenwiese geeignet sind. die einsaat von blumenwiese erfordert einen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig mageren oberboden. die aufbereitung der fl\u00e4chen und die einsaat mit blumenwiese bedeuten zwar in der ersten zeit einen gewissen mehraufwand. jedoch wird sich der zuk\u00fcnftige unterhaltungs- und pflegeaufwand durch den bauhof langfristig reduzieren, da die mahd k\u00fcnftig nur noch einmal j\u00e4hrlich erforderlich ist. die ausgew\u00e4hlten fl\u00e4chen sollen zun\u00e4chst modellcharakter haben, um nach einer gewissen erprobungsphase zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sich das modell bew\u00e4hrt. wenn sich diese \u00f6kologisch und optisch wertvolle gestaltung der inner\u00f6rtlichen gr\u00fcnfl\u00e4chen auch wirtschaftlich rechnet, sollte die gemeinde den weg konsequent weitergehen. die gemeinde m\u00f6chte mit diesem ersten pilotprojekt einen denkprozess ansto\u00dfen und auch private eigent\u00fcmer oder bewirtschafter dazu anregen, brach- oder randfl\u00e4chen in blumenwiese umzuwandeln. auch bei \u00f6ffentlichen planungsprozessen wird ein umdenken ausgel\u00f6st. zuk\u00fcnftig soll bei der planung neuer strassen, radwege und wirtschaftswege statt der \u00fcblichen gr\u00fcnstreifen die einssaat mit bl\u00fchstreifen ausgeschrieben werden. ziel soll sein, dass die gemeinde sukzessive das verkehrswegenetz \u00fcberall dort, wo es sinnvoll und m\u00f6glich ist, auf bl\u00fchstreifen umstellt. \u201eein bl\u00fchendes band im emmelkamper land\u201c ist eine attraktive alternative zur immer st\u00e4rkeren \u201evermaisung\u201c der landschaft. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit stimmen bei gegenstimmen und enthaltungen/einstimmig, das beschriebene naturprojekt \u201ebl\u00fchstreifen statt brachstreifen\u201c umzusetzen und daf\u00fcr das budget aus dem naturfonds \u201eemmelkamper holunder\u201c einzusetzen.neues naturprojektbl\u00fchstreifen statt brachstreifen2012/232%anl%;dokumentation anlage von bl\u00fchstreifen und fl\u00e4chen im bereich der gemeinde emlichheim_4seiten_problatt ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121510100227&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121510100227&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C121510100227%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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(vorberatend) 30.10.2012 verwaltungsausschuss (beschlie\u00dfend) 13.11.2012 gemeinderat emlichheim \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige aufwendungen bzw. auszahlungen haushaltsjahr 2011 sach- und rechtslage: im haushaltsjahr 2011 sind \u00fcber- bzw. au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige aufwendungen bzw. auszahlungen in h\u00f6he von 58.005,91 \u20ac entstanden. eine liste mit den noch zu beschlie\u00dfenden betr\u00e4gen und den entsprechenden erl\u00e4uterungen ist als anlage beigef\u00fcgt. beschlussvorschlag: der finanzausschuss empfiehlt dem verwaltungsausschuss mit__________ stimmen bei_________ gegenstimmen und________ enthaltungen/einstimmig, dem gemeinderat zu empfehlen, \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen aufwendungen bzw. auszahlungen im haushaltsjahr 2011 in h\u00f6he von 58.005,91 \u20ac nachtr\u00e4glich zu genehmigen. der verwaltungsausschuss empfiehlt dem gemeinderat mit__________ stimmen bei_________ gegenstimmen und________ enthaltungen/einstimmig, \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen aufwendungen bzw. auszahlungen im haushaltsjahr 2011 in h\u00f6he von 58.005,91 \u20ac nachtr\u00e4glich zu genehmigen. der gemeinderat beschlie\u00dft mit__________ stimmen bei_________ gegenstimmen und________ enthaltungen/einstimmig, \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen aufwendungen bzw. auszahlungen im haushaltsjahr 2011 in h\u00f6he von 58.005,91 \u20ac nachtr\u00e4glich zu genehmigen.\u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige aufwendungen bzw. auszahlungen haushaltsjahr 20112012/234%anl%;\u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige aufwendungen/ausgaben 2011 ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121810100229&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121810100229&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C121810100229%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20121024161225.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"933327f43ab95b2533b6ef6fc3271bc58b79c4bc","size":21729,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=121810100229%7C20121024161225.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=121810100229%7C20121024161225.pdf%7C","text":"\u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen/Ausgaben 2011","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/121810100229","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3238","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2012-FIN-GEM-10%7C121810100229%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2012-FIN-GEM-10","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"],"authoritative":false,"role":"vorberatend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM","https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/121810100230","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsentwicklung 2012","reference":"2012/235","date":"2012-10-18","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/121810100230","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2012/235","fileName":"121810100230","mimeType":"application/pdf","size":46197,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) duling, ansgar \u00f6ffentlich datum 18.10.2012 aktenzeichen fin-eml/12-10-30 2012/235 top 2 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin finanzausschuss gem. (vorberatend) 30.10.2012 haushaltsentwicklung 2012 sach- und rechtslage: mit dieser vorlage wird der finanzausschuss \u00fcber die bisherige haushaltsentwicklung des jahres 2012 informiert. die von der samtgemeinde eingesetzte finanzbuchhaltungs-software erm\u00f6glicht derzeit noch nicht die erstellung von zwischenabschl\u00fcssen. daher werden nachfolgend die bisherige entwicklung des ergebnishaushaltes, der investitionen, der finanzierung und der liquidit\u00e4tsentwicklung auf den stichtag 30.09.2012 betrachtet und \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 prognosen bzw. eine vorschau auf das ganze haushaltsjahr 2012 verbal dargestellt. ergebnishaushalt ordentliche ertr\u00e4ge die ertr\u00e4ge aus steuern und abgaben haben sich durchweg positiv entwickelt. die ertr\u00e4ge aus grundsteuern a und b liegen in etwa auf dem im haushalt veranschlagten niveau. bei der gewerbesteuer, die im haushalt mit 1,9 mio. \u20ac veranschlagt ist, betr\u00e4gt das gewerbesteuersoll derzeit ca. 2,9 mio. \u20ac. allerdings ist hierin eine gewerbesteuerveranlagung von ca. 780.000 \u20ac enthalten, gegen die ein finanzgerichtsverfahren anh\u00e4ngig ist. die vollziehung dieser steuerforderung wurde ausgesetzt. realistisch erscheinen daher f\u00fcr das jahr 2012 nach derzeitigem kenntnisstand gewerbesteuerertr\u00e4ge von ca. 2,1 mio. \u20ac. die gemeindeanteile an der einkommensteuer und an der umsatzsteuer werden voraussichtlich insgesamt um ca. 128.000 \u20ac h\u00f6her ausfallen als im haushaltsplan veranschlagt. die ertr\u00e4ge aus bauhofleistungen f\u00fcr andere gemeinden (einschlie\u00dflich samtgemeinde) werden voraussichtlich um 20.000-30.000 \u20ac geringer als im haushalt eingeplant ausfallen. urs\u00e4chlich hierf\u00fcr ist u.a. der verst\u00e4rkte einsatz des bauhofes im zusammenhang mit dem jubil\u00e4um der gemeinde emlichheim sowohl direkt (vgl. top 3 der heutigen sitzung), als auch indirekt (pfingstlauf; h\u00f6here intensit\u00e4t der gr\u00fcnanlagen-/blumenpflege). hinzu kommt ein hoher krankenstand mit mehreren langzeitkranken im laufe des jahres, so dass die leistungsf\u00e4higkeit des bauhofes in diesem jahr insgesamt eingeschr\u00e4nkt ist. infolge der krankheitsbedingten ausf\u00e4lle ergeben sich allerdings auch entlastungen bei den an die samtgemeinde emlichheim zu erstattenden personalkosten. die \u00fcbrigen ordentlichen ertr\u00e4ge bewegen sich im wesentlichen auf dem im haushaltsplan veranschlagten niveau. in einzelnen bereichen sind mehrertr\u00e4ge zu erwarten, die allerdings schwer absch\u00e4tzbar sind. ordentliche aufwendungen die personalaufwendungen, die mit 95.500 \u20ac lt. haushaltsplan nur eine verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig untergeordnete rolle spielen, werden aufgrund von tarifsteigerungen voraussichtlich leicht h\u00f6her ausfallen als geplant. bei den transferaufwendungen werden infolge der h\u00f6heren gewerbesteuereinnahmen ca. um 47.000 \u20ac h\u00f6here aufwendungen an gewerbesteuerumlage anfallen. die samtgemeindeumlage wird aufgrund einer korrektur im zusammenhang mit der sporthallen-nutzung bzw. der sportf\u00f6rderung um 29.400 \u20ac geringer ausfallen als im haushaltsplan veranschlagt. die aufwendungen f\u00fcr sach- und dienstleistungen werden voraussichtlich deutlich geringer ausfallen als im haushalt eingeplant. urs\u00e4chlich hierf\u00fcr sind deutlich geringere unterhaltungsaufwendungen, vor allem in der geb\u00e4udeunterhaltung. hier erscheinen minderaufwendungen von 50.000 \u20ac gegen\u00fcber dem haushaltsansatz von 208.800 \u20ac nach heutigem kenntnisstand als realistisch. die \u00fcbrigen ordentlichen aufwendungen bewegen sich voraussichtlich im wesentlichen auf dem im haushaltsplan veranschlagten niveau. au\u00dferordentliche ertr\u00e4ge im haushalt 2012 sind ertr\u00e4ge (buchgewinne) aus der ver\u00e4u\u00dferung von baugrundst\u00fccken von 624.200 \u20ac eingeplant. nur aufgrund dieser au\u00dferordentlichen ertr\u00e4ge konnte ein ausgleich des fehlbetrages im ordentlichen ergebnis von 201.500 \u20ac erreicht werden. nach dem bisherigen verlauf der grundst\u00fccksverk\u00e4ufe kann davon ausgegangen werden, dass die geplanten ver\u00e4u\u00dferungsgewinne tats\u00e4chlich realisiert werden k\u00f6nnen. dies ist sehr erfreulich, denn damit wird die gemeinde emlichheim voraussichtlich auch im jahr 2012 mehr als 40 baugrundst\u00fccke ver\u00e4u\u00dfern. zusammenfassung aufgrund der positiven entwicklung der ertr\u00e4ge aus steuern und abgaben und der minderaufwendungen vor allem im bereich der unterhaltungsaufwendungen wird sich nach heutigem kenntnisstand voraussichtlich ein zumindest ausgeglichenes ordentliches ergebnis einstellen. der im haushaltsplan ausgewiesene fehlbetrag wird somit nicht eintreten. das au\u00dferordentliche ergebnis wird in der geplanten h\u00f6he realisiert werden. damit wird sich insgesamt zumindest ein ausgeglichenes ergebnis f\u00fcr das jahr 2012 ergeben. investitionen im haushalt 2012 sind auszahlungen f\u00fcr investitionen in h\u00f6he von insgesamt 1.824.600 \u20ac veranschlagt worden. bis zum 30.09.2012 betrugen die investitonsauszahlungen ca. 1.269.000 \u20ac. nachfolgend werden die wesentlichen entwicklungen erl\u00e4utert. f\u00fcr grunderwerb einschlie\u00dflich vermessungskosten wurden insgesamt auszahlungen von 795.000 \u20ac eingeplant. u.a. ist auch der r\u00fcckkauf eines gewerbegrundst\u00fccks mit 200.000 \u20ac veranschlagt. bis ende september betrugen die grunderwerbskosten insgesamt 156.000 \u20ac. nach heutigem kenntnisstand wird der haushaltsrahmen voraussichtlich bei weitem nicht ausgesch\u00f6pft werden. \u00fcber eine \u00fcbertragung von haushaltsresten in das n\u00e4chste jahr 2013 ist im rahmen der haushaltsberatungen zu entscheiden. f\u00fcr bauma\u00dfnahmen sind im haushalt 2012 insgesamt 864.900 \u20ac eingeplant worden. hinzu kamen haushaltsreste aus vorjahren von ca. 1.000.000 \u20ac. bis ende september sind f\u00fcr bauma\u00dfnahmen insgesamt ca. 856.000 \u20ac verausgabt worden. die hochbauma\u00dfnahmen (insbesondere erwerb und umbau der wohnung am spielkreis weusten) werden voraussichtlich finanziell in etwa planm\u00e4\u00dfig abgewickelt werden k\u00f6nnen. bei den tiefbauma\u00dfnahmen ergeben sich deutliche abweichungen von der haushaltsplanung, die teilweise damit zusammenh\u00e4ngen, dass die ma\u00dfnahmen noch nicht abgeschlossen sind (z.b. erschlie\u00dfung der baugebiete wetten k\u00e4mpe ii, weimarer/dresdner stra\u00dfe und volzeler m\u00fchlenweg/westerhook) oder noch gar nicht begonnen wurden (z.b. ausbau radweg entlang der l44 \u2013 kr\u00fcp bis obenholt). zum teil konnten aber auch definitive einsparungen erzielt werden. dies betrifft z.b. den ausbau eines teilabschnittes des botterdieks (einsparung ca. 28.000 \u20ac). bei den \u00fcbrigen z.t. noch im bau befindlichen bzw. noch nicht endg\u00fcltig abgerechneten o.g. tiefbauma\u00dfnahmen erwartet die verwaltung auch noch einsparungen. \u00fcberschreitungen der haushaltsans\u00e4tze sind jedenfalls nicht zu bef\u00fcrchten. generell zeigt sich, dass aufgrund der guten besch\u00e4ftigungslage in der bauwirtschaft derzeit ein hohes preisniveau herrscht, was sich insbesondere bei kleineren ma\u00dfnahmen durch kostensteigerungen auswirkt. so wurde z.b. auch bei der radwegeverbindung huskamp/wiggerskamp der haushaltsansatz von 30.000 \u20ac um ca. 10% \u00fcberschritten. die im haushalt veranschlagten investitionszusch\u00fcsse an dritte in h\u00f6he von 75.500 \u20ac werden voraussichtlich zum gr\u00f6\u00dften teil in diesem jahr nicht mehr in anspruch genommen, da sich der baubeginn f\u00fcr das vereinsheim/schie\u00dfanlage des sch\u00fctzenvereins, f\u00fcr die ein zuschuss von 65.000 \u20ac vorgesehen ist, verz\u00f6gert hat. finanzierung und liquidit\u00e4t zusch\u00fcsse und beitr\u00e4ge im haushaltsplan 2012 sind einzahlungen aus investitionszusch\u00fcssen und beitr\u00e4gen in h\u00f6he von insgesamt 1.680.300 \u20ac eingeplant. bis ende september betragen die vereinnahmten zusch\u00fcsse und beitr\u00e4ge insgesamt ca. 935.000 \u20ac. die abweichungen gegen\u00fcber der haushaltsplanung liegen in erster linie bei den investitionszusch\u00fcssen. vom land niedersachsen hat die gemeinde anstatt der veranschlagten teilzahlung nach entflechtungsgesetz (gvfg-f\u00f6rderung obenholt) von 350.000 \u20ac in diesem jahr nur 300.000 \u20ac erhalten. die zusch\u00fcsse f\u00fcr den ausbau eines teilabschnitts der stra\u00dfe botterdiek sind um ca. 12.000 \u20ac geringer ausgefallen als geplant, da die baukosten geringer waren als urspr\u00fcnglich erwartet (vgl. ausf\u00fchrungen zu den tiefbauma\u00dfnahmen). bei der ma\u00dfnahme \u201everlegung der werkszufahrt\u201c der emsland-st\u00e4rke gmbh an die neuerostra\u00dfe ist die gemeinde ende september mit ca. 267.000 \u20ac in vorleistung gewesen. die zusch\u00fcsse der emsland-st\u00e4rke (498.300 \u20ac) und des landkreises grafschaft bentheim (166.100 \u20ac) m\u00fcssen noch abgerufen werden bzw. wurden inzwischen z.t. als abschlagszahlungen angefordert. kreditaufnahme und schuldenstand die zum 31.12.2011 vorhandenen kreditverbindlichkeiten in h\u00f6he von ca. 2.263.000 \u20ac werden im haushaltsjahr 2012 planm\u00e4\u00dfig mit 60.700 \u20ac getilgt. eine kreditaufnahme, die im finanzhaushalt aufgrund der krediterm\u00e4chtigung aus der haushaltssatzung 2011 in h\u00f6he von 1.215.000 \u20ac vorgesehen war, war bisher aufgrund der guten liquidit\u00e4tssituation (siehe ausf\u00fchrungen zur liquidit\u00e4t) nicht erforderlich und wird voraussichtlich bis jahresende auch nicht erforderlich werden. die unter der annahme kreditaufnahme von 1.215.000 \u20ac vorgesehene au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen tilgungsleistungen von 550.000 \u20ac wurden in der folge ebenfalls nicht geleistet. damit wird sich der schuldenstand der gemeinde emlichheim zum jahresende voraussichtlich auf 2.202.000 \u20ac belaufen, also 665.000 \u20ac geringer als bei der aufstellung des haushaltes 2012 erwartet. liquidit\u00e4t der h\u00f6chstbetrag der liquidit\u00e4tskredite wurde in der haushaltssatzung 2012 mit 1.000.000 \u20ac festgesetzt. aufgrund der insgesamt guten haushaltsentwicklung musste hiervon bis ende september zu keinem zeitpunkt gebrauch gemacht werden. die liquidit\u00e4t war zu jedem zeitpunkt sichergestellt. der zahlungsmittelbestand war betrug sich zwischen ca. 623.000 \u20ac zum jahresbeginn und dem h\u00f6chststand von 1.393.000 \u20ac und war durchweg h\u00f6her als zum entsprechenden vergleichszeitpunkt des vorjahres. au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige ma\u00dfnahmen der verwaltungsausschuss hat in seiner sitzung am 12.06.2012 beschlossen, f\u00fcr die neugestaltung bzw. sanierung des au\u00dfengel\u00e4ndes des kindergartens \u201earche noah\u201c einen zuschuss von 9.400 \u20ac au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig zur verf\u00fcgung zu stellen. dieser zuschuss wird voraussichtlich noch in diesem jahr zur auszahlung kommen. in seiner sitzung am 18.07.2012 hat der verwaltungsausschuss beschlossen, f\u00fcr die errichtung einer krippengruppe im mehrgenerationenhaus \u201esenfkorn\u201c au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig insgesamt 177.500 \u20ac zur verf\u00fcgung zu stellen. der beschluss war erforderlich, um beim land niedersachsen und beim landkreis grafschaft bentheim entsprechende f\u00f6rderantr\u00e4ge stellen zu k\u00f6nnen. die landesmittel wurden n\u00e4mlich nach dem sogenannten windhundverfahren vergeben. die ma\u00dfnahme wird voraussichtlich erst ende 2012 beginnen, so dass voraussichtlich in diesem jahr keine nennenswerten betr\u00e4ge au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig zur auszahlung kommen werden. im haushaltsplan 2013 sind dann die erforderlichen (rest-)mittel zu veranschlagen. zusammenfassung und fazit insgesamt gesehen ist die bisherige haushaltsentwicklung des laufenden jahres 2012 als erfreulich zu bezeichnen: h\u00f6here ertr\u00e4ge aus steuern und abgaben. geringere aufwendungen vor allem bei der samtgemeindeumlage und bei der unterhaltung von grundst\u00fccken, baulichen anlagen und gemeindestra\u00dfen. hohe anzahl verkaufter baugrundst\u00fccke. geringere investitionsauszahlungen f\u00fcr grunderwerb und bei den tiefbauma\u00dfnahmen, die zum teil auf definitive einsparungen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. eine kreditaufnahme ist nicht erforderlich. die liquidit\u00e4tssituation ist stabil. au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig beschlossene ma\u00dfnahmen wirken sich kaum aus. demgegen\u00fcber sind folgende kritische entwicklungen zu nennen: geringere investitionszuweisungen des landes nach dem entflechtungsgesetz. schlechte ausschreibungsergebnisse vor allem bei kleineren stra\u00dfen- bzw. radwegebauma\u00dfnahmen aufgrund der guten besch\u00e4ftigungslage in der bauwirtschaft. die \u00fcberwiegend als positiv zu bezeichnende finanzielle entwicklung in diesem haushaltsjahr sollte nicht dazu f\u00fchren, nunmehr von den seit jahren verfolgten anstrengungen zur konsolidierung des haushaltes und zur entschuldung der gemeinde emlichheim abzuweichen. insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die konjunkturfr\u00fchindikatoren bereits seit l\u00e4ngerer zeit auf ein ende der derzeit guten konjunktur- und besch\u00e4ftigungslage hindeuten. insoweit ist fraglich, wie lange die gute einnahmesituation bei den steuern und abgaben noch anh\u00e4lt. beschlussvorschlag: der finanzausschuss nimmt die ausf\u00fchrungen zur kenntnis.haushaltsentwicklung 20122012/235%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121810100230&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=121810100230&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3245","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2012-FIN-GEM-10%7C121810100230%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2012-FIN-GEM-10","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"],"authoritative":false,"role":"vorberatend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/122301100025","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Baumr\u00fcckschnitte und evtl. 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grundst\u00fccksausschuss zur beschlussfassung vorgelegt: antrag assen und van faassen bez\u00fcglich stralsunder stra\u00dfe von den anliegern, assen und van faassen, die in der stralsunder stra\u00dfe an ein gr\u00fcnbeet angrenzen, wird detailliert auf die situation bez\u00fcglich des baumes in dem dortigen gr\u00fcnbeet eingegangen. das ziel der anlieger ist es, diesen baum zu beseitigen und dass beet anderweitig zu bepflanzen. auf den anliegenden antrag hierzu wird verwiesen. grunds\u00e4tzlich ist festzustellen, dass es sich bei dem dort vorhandenen baum, \u201eamerikanische eiche\u201c, um einen sch\u00f6nen, kr\u00e4ftigen baum handelt. die stra\u00dfe ist in diesem bereich recht schmal und zus\u00e4tzlich durch ein gr\u00fcnbeet eingeengt in dem dieser baum steht. festzustellen ist ferner, dass sich die beetbegrenzung und die pflasterung im bereich des baumes angehoben haben. nach auffassung der verwaltung wird zu kl\u00e4ren sein, ob der baum mit der jetzt bereits gegebenen m\u00e4chtigkeit, dort auf dauer bestand haben kann. eine alternative k\u00f6nnte darin bestehen, diesen baum zu entfernen, und einen ersatzbaum einer f\u00fcr diesen standort vertr\u00e4glichen art zu pflanzen. der bau- und grundst\u00fccksausschuss sollte in dieser frage eine entscheidung treffen. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit ... stimmen bei ... gegenstimmen und ... enthaltungen / einstimmig - den baum in dem gr\u00fcnbeet vor dem hause assen zu f\u00e4llen und durch einen baum einer geeigneten art zu ersetzen / den baum nicht zu f\u00e4llen. vorsprachen der bewohner der seniorenanlage am volzeler m\u00fchlenweg bez\u00fcglich des bewuchses in der gr\u00fcnanlage des s\u00fcdlich angrenzenden fu\u00df- und radweges von verschiedenen bewohnern der seniorenanlage am volzeler m\u00fchlenweg wird darauf hingewiesen, dass die balkone und terrassen der wohnungen die zum fu\u00df- und radweg ausgerichtet sind, aufgrund des vorhandenen bewuchses \u00fcberwiegend im schatten liegen. die bewohner fragen an, ob an dem bewuchs ausastungen vorgenommen werden k\u00f6nnen. \u00f6rtlich ist festzustellen, dass die dortigen anpflanzungen bereits sehr \u201ein die jahre\u201c gekommen sind. es stehen dort teilweise b\u00e4ume, die sich nicht entwickeln k\u00f6nnen, weil diese durch andere b\u00e4ume \u00fcberwuchert sind. diese b\u00e4ume sollten entfernt werden. ferner ist in dem abschnitt vom swant\u00f6nskamp bis zur abzweigung zum zeisigweg der gr\u00fcnstreifen zwischen dem gehweg und dem radweg relativ schmal. der bewuchs in diesem bereich ist \u00fcberwiegend durch den sonstigen baumbestand \u00fcberwuchert und bildet sich aufgrund der hierdurch gegebenen verschattung zur\u00fcck. die folge ist, dass sehr viel totholz vorhanden ist, der bei wind herunterf\u00e4llt und hierdurch gef\u00e4hrdungen mit sich bringt. in abstimmung mit herrn kemkers vom bauhof (garten-/landschaftsbauer) wurde \u00fcberlegt, den o.g. gr\u00fcnstreifen zwischen dem gehweg und dem radweg zu r\u00e4umen und hier anschlie\u00dfend einige kleine ilex einzusetzen. im zusammenhang mit gewissen ausastungen an dem bewuchs auf der s\u00fcdseite des radweges ist diese ma\u00dfnahme auch dazu geeignet, die derzeit sehr beengte situation insbesondere im bereich des radweges zu beheben. ferner wird sich durch die ma\u00dfnahmen insgesamt die lichtsituation f\u00fcr die wohnungen der seniorenwohnanlage verbessern. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit ... stimmen bei ... gegenstimmen und ... enthaltungen / einstimmig im bereich der gr\u00fcnanlage s\u00fcdlich der seniorenwohnanlage bzw. im bereich des dortigen fu\u00df- und radweges die ma\u00dfnahmen, wie oben beschrieben, durchzuf\u00fchren.baumr\u00fcckschnitte und evtl. beseitigung von b\u00e4umen2012/032%anl%;antrag assen-v.faassen ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100025&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100025&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C122301100025%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20120126122036.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"3af7651e53688ac86de59cd108ed04869a894d2c","size":820065,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=122301100025%7C20120126122036.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=122301100025%7C20120126122036.pdf%7C","text":"Antrag Assen-v.Faassen","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/122301100025","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3026","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2012-BGA-14%7C122301100025%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2012-BGA-14","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/122301100026","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Radwegeverbindung 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bis zur stra\u00dfe \u201ehuskamp\u201c f\u00fchrt, hergestellt werden kann. ferner wird darum gebeten, die hierf\u00fcr erforderlichen haushaltsmittel f\u00fcr das haushaltsjahr 2012 zu veranschlagen. die notwendigkeit der fu\u00df- und radwegeanbindung wird damit begr\u00fcndet, dass mit der fertigstellung des busbahnhofes und der er\u00f6ffnung des k+k marktes die stra\u00dfe \u201ewiggerskamp\u201c ausgebaut und so eine verkehrssichere anbindung f\u00fcr alle verkehrsteilnehmer, die diese einrichtungen anfahren m\u00f6chten, geschaffen wurde. die beantragte fu\u00df- und radwegeverbindung, wie auch eine teilstrecke der ausgebauten stra\u00dfe \u201ewiggerskamp\u201c, sind im bebauungsplan \u201ehuskamp i\u201c bereits dargestellt und damit teil der erschlie\u00dfung des baugebietes \u201ehuskamp\u201c (s. anl. auszug aus dem bebauungsplan). auch ist der fu\u00df- und radweg im entwurf f\u00fcr die inner\u00f6rtliche entlastungsstra\u00dfe huskamp enthalten (s. anl. auszug aus dem entwurfsplan). die fu\u00df- und radwegeverbindung stellt einen l\u00fcckenschluss zwischen dem vorhandenen fu\u00df- und radweg im gebiet \u201ehuskamp\u201c und dem fu\u00df- und radweg an der stra\u00dfe \u201ewiggerskamp\u201c her und ist f\u00fcr viele verkehrsteilnehmer aus dem bereich \u201ehuskamp\u201c und dem umfeld der stra\u00dfe \u201ewesterhook\u201c zu nutzen, die als fu\u00dfg\u00e4nger oder radfahrer den neuen busbahnhof oder den k+k markt bzw. die bahnhofstra\u00dfe erreichen m\u00f6chten. f\u00fcr die durchf\u00fchrung der ma\u00dfnahme wurde in die haushaltsplanung f\u00fcr den haushalt 2012 ein betrag von 30.000,00 \u20ac aufgenommen. es wird vorgeschlagen, die fu\u00df- und radwegeverbindung, wie im ebenfalls anliegenden plan dargestellt, auszubauen. f\u00fcr die durchf\u00fchrung der ma\u00dfnahme sollte eine \u00f6ffentliche ausschreibung erfolgen. der bau- und grundst\u00fccksausschuss hat in seiner sitzung am 01.02.2012 einstimmig beschlossen, dem verwaltungsausschuss vorzuschlagen, die fu\u00df- und radwegeverbindung zwischen dem bestehenden radweg im gebiet \u201ehuskamp\u201c und der stra\u00dfe \u201ewiggerskamp\u201c auszubauen. beschlussvorschlag: der verwaltungsausschuss beschlie\u00dft mit ... stimmen bei ... gegenstimmen und ... enthaltungen / einstimmig, die fu\u00df- und radwegeverbindung zwischen dem bestehenden radweg im gebiet \u201ehuskamp\u201c und der stra\u00dfe \u201ewiggerskamp\u201c auszubauen.radwegeverbindung huskamp/wiggerskamp2012/033%anl%;auszug b-plan huskampentwurf entlastungsstra\u00dfeentwurf fu\u00df- u. radweg ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100026&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100026&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C122301100026%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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Neuerostra\u00dfe'","reference":"2012/034","date":"2012-01-23","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/122301100027","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2012/034","fileName":"122301100027","mimeType":"application/pdf","size":36957,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung fachbereich 3 verfasser(in) prenger, holger \u00f6ffentlich datum 23.01.2012 aktenzeichen bga/12-02-01 2012/034 top 3 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin bau- und grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 01.02.2012 bebauungsplan nr. 50 gewerbegebiet \u00f6stlich der neuerostra\u00dfe sach- und rechtslage: die einleitung eines bebauungsplanverfahrens f\u00fcr die erweiterung des gewerbegebietes s\u00fcdlich des kanals bzw. \u00f6stlich der neuerostra\u00dfe wurde bereits in der verwaltungsausschusssitzung am 11.03.2009 (vorlage nr. 2009/057) beschlossen. in dieser sitzung war allerdings nur von einer \u00fcberplanung der von den eheleuten stoeten erworbenen ca. 7,2 ha gro\u00dfen fl\u00e4che \u00f6stlich des biomasse-heizkraftwerkes die rede. der bebauungsplan sollte nach dem damaligen vorschlag der verwaltung die bezeichnung nr. 49 \u201egewerbegebiet an der neuerostra\u00dfe ii\u201c erhalten. aufgrund zwischenzeitlich ver\u00e4nderter sachlage, die sp\u00e4ter n\u00e4her erl\u00e4utert wird, sollen in den geltungsbereich des aufzustellenden bebauungsplanes jetzt auch die bereits durch bebauungsplan nr. 36 \u00fcberplanten fl\u00e4chen, die westlich des von den eheleuten stoeten erworbenen grundst\u00fccks liegen und an die neuerostra\u00dfe angrenzen, einbezogen werden. \u00fcberplant werden soll nunmehr auch eine ca. 4.110 m\u00b2 gro\u00dfe teilfl\u00e4che der \u00f6stlich des ehemaligen grundst\u00fccks stoeten gelegenen fl\u00e4che. bez\u00fcglich dieser teilfl\u00e4che, die an den pommernweg angrenzt und f\u00fcr eine wohnbebauung in betracht kommt, steht die gemeinde in aussichtsreichen grunderwerbsverhandlungen. hier besteht die m\u00f6glichkeit, die jetzt vorhandene wohnbaul\u00fccke auf der nordseite des pommernweges komplett zu schlie\u00dfen. der aufzustellende bebauungsplan soll aufgrund der sich ergebenen ver\u00e4nderungen nunmehr die bezeichnung nr. 50 \u201egewerbegebiet \u00f6stlich der neuerostra\u00dfe\u201c erhalten. die verwaltung wurde vom verwaltungsausschuss am 11.03.2009 erm\u00e4chtigt, die auftr\u00e4ge f\u00fcr die erstellung der erforderlichen fachgutachten zu vergeben sowie die nach \u00a7 3 abs. 1 und \u00a7 4 abs. 1 baugb vorgesehene fr\u00fchzeitige b\u00fcrger- bzw. beh\u00f6rdenbeteiligung durchzuf\u00fchren. durch die samtgemeinde emlichheim wird parallel zum bebauungsplanverfahren das verfahren zur 66. \u00e4nderung des fl\u00e4chennutzungsplanes durchgef\u00fchrt. die fr\u00fchzeitige b\u00fcrgerbeteiligung sowohl f\u00fcr die aufstellung des bebauungsplanes als auch f\u00fcr die 66. \u00e4nderung des fl\u00e4chennutzungsplanes wurde am 19.04.2011 durchgef\u00fchrt. durch die ingenieurgesellschaft zech aus lingen wurde mit datum vom 30.10.2009 ein erster schalltechnischer bericht erstellt. als ergebnis dieser untersuchung wurde festgestellt, dass bei der aufstellung des westlich an das ehemalige grundst\u00fcck stoeten angrenzenden bebauungsplanes nr. 36 \u201egewerbegebiet an der neuerostra\u00dfe\u201c im schallschutzgutachten die gewerbel\u00e4rmvorbelastung nicht im erforderlichen rahmen ber\u00fccksichtigt wurde. um eine gewerbliche nutzung mit ausreichenden emissionskontingentierungen auf der von den eheleuten stoeten erworbenen ca. 7,2 ha gro\u00dfen fl\u00e4che zu gew\u00e4hrleisten, ist daher eine reduzierung der l\u00e4rmkontingente f\u00fcr das s\u00fcdliche plangebiet des bebauungsplanes nr. 36 erforderlich. eine \u00fcberarbeitete schalltechnische untersuchung vom 29.11.2010 hat ergeben, dass durch gewerbel\u00e4rmimmissionen aus dem geltungsbereich des neu aufzustellenden bebauungsplanes nr. 50 im bereich der n\u00e4chstgelegenen vorhandenen und geplanten wohnnachbarschaft keine unzul\u00e4ssigen ger\u00e4uschimmissionen zu erwarten sind. grundlage f\u00fcr diese beurteilung bilden ein bericht \u00fcber eine ger\u00e4uschmessung im bereich des plangebietes zur bestehenden gewerbel\u00e4rmsituation und durchgef\u00fchrte ausbreitungsberechnungen zur kontingentierung des plangebietes. in einem ersten schritt wurde die gewerbel\u00e4rmvorbelastung im bereich des plangebietes anhand eines vorliegenden berichtes \u00fcber ger\u00e4uschmessungen untersucht. als ergebnis kann hierbei festgestellt werden, dass im bereich des vorhandenen allgemeinen wohngebietes der zul\u00e4ssige immissionsrichtwert nachts bereits ausgesch\u00f6pft wird. somit d\u00fcrfen die fl\u00e4chen des neuen plangebietes im nachtzeitraum keinen weiteren relevanten l\u00e4rmbeitrag in den benachbarten wohngebieten beisteuern. auf grund der einhaltung des richtwertes durch die summe aller gewerbel\u00e4rmimmissionen ist die fortf\u00fchrung der bauzeile entlang des pommernweges als allgemeines wohngebiet aber m\u00f6glich. im tageszeitraum wird als maximalbetrachtung davon ausgegangen, dass die zul\u00e4ssigen immissionsrichtwerte im bereich der benachbarten wohnbebauung des plangebietes durch die vorhandenen gewerbebetriebe bereits zur h\u00e4lfte ausgesch\u00f6pft werden, sodass die fl\u00e4chen des neuen plangebietes im tageszeitraum die einzuhaltenden immissionsrichtwerte um mindestens 3 db(a) unterschreiten m\u00fcssen. f\u00fcr den bebauungsplan nr. 50 \u201egewerbegebiet \u00f6stlich der neuerostra\u00dfe\u201c werden zur sicherstellung des vorsorgenden l\u00e4rmimmissionsschutzes insgesamt 5 l\u00e4rmemissionskontingente (lek) festgesetzt. die genau festgesetzten kontingentierungen sind aus dem als anlage beigef\u00fcgten \u00fcbersichtsplan ersichtlich. durch die komplette neu\u00fcberplanung des bebauungsplangebietes nr. 36 \u201egewerbegebiet an der neuerostra\u00dfe\u201c und die erweiterung in \u00f6stliche richtung entlang des pommernweges hat der k\u00fcnftige geltungsbereich des bebauungsplanes nr. 50 \u201egewerbegebiet \u00f6stlich der neuerostra\u00dfe\u201c eine gesamtgr\u00f6\u00dfe von ca. 15,4 ha. die erschlie\u00dfung des f\u00fcr eine gewerbliche nutzung vorgesehenen plangebietes erfolgt \u00fcber die neuerostra\u00dfe. die innere erschlie\u00dfung erfolgt \u00fcber eine planstra\u00dfe, die ringf\u00f6rmig durch das gesamte plangebiet verl\u00e4uft und im norden sowie im s\u00fcden in die neuerostra\u00dfe einm\u00fcndet. zur einbindung des gewerbe- und industriegebietes in das landschaftsbild des coevorden-piccardie-kanals wird im n\u00f6rdlichen plangebiet eine gro\u00dfz\u00fcgige fl\u00e4che f\u00fcr ma\u00dfnahmen zum schutz, zur pflege und entwicklung von natur und landschaft festgesetzt. innerhalb dieser fl\u00e4che sind bereits bei der umsetzung des bebauungsplanes nr. 36 eine extensivierung der gr\u00fcnlandnutzung, anlage eines amphibienlaichgew\u00e4ssers und anlage eines erdwalles durchgef\u00fchrt worden. entlang der s\u00fcdlich im planbereich vorhandenen stra\u00dfe \u201epommernweg\u201c wird eine bautiefe als allgemeines wohngebiet (wa), n\u00f6rdlich anschlie\u00dfend an diese wohnbaufl\u00e4che und als abgrenzung zum n\u00f6rdlich festgesetzten gewerbegebiet wird eine gr\u00fcnfl\u00e4che mit einer aufsch\u00fcttung (l\u00e4rmschutzwall) festgesetzt. f\u00fcr eine ca. 4 ha gro\u00dfe fl\u00e4che unmittelbar \u00f6stlich der neuerostra\u00dfe (gelegen zwischen den planstra\u00dfen), soll wie bisher eine festsetzung als industriegebiet (gi) erfolgen. \u00f6stlich an das industriegebiet wird gewerbegebiet (ge) festgesetzt. die s\u00fcdlich des industriegebietes (gi) und des gewerbegebietes (ge) gelegenen gewerblichen gewerbefl\u00e4chen werden als eingeschr\u00e4nktes gewerbegebiet (gee) mit nutzungsbeschr\u00e4nkungen festgesetzt. in den in der heutigen sitzung vorliegenden ersten entwurf des bebauungsplanes nr. 50 wurde die im bisher noch g\u00fcltigen bebauungsplan nr. 36 n\u00f6rdlich des biomasse-heizkraftwerkes als geh-, fahr- und leitungsrecht dargestellte fl\u00e4che nicht \u00fcbernommen. diese festsetzung ist seinerzeit erfolgt, um die planerischen voraussetzungen f\u00fcr einen aus richtung westen kommenden bahnanschluss f\u00fcr das biomasse-heizkraftwerk zu schaffen. von der gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des biomasse-heizkraftwerkes wurde jedoch erkl\u00e4rt, dass f\u00fcr ihren betrieb auf einen bahnanschluss endg\u00fcltig verzichtet wird. f\u00fcr einen bahnanschluss f\u00fcr die sich jetzt \u00f6stlich anschlie\u00dfenden erweiterungsfl\u00e4che wird auch kein erfordernis gesehen. aufgrund des vorgesehenen erschlie\u00dfungskonzeptes wird von der ingenieurgesellschaft lindschulte aus nordhorn ein umweltbericht zum bebauungsplan nr. 50 \u201egewerbegebiet \u00f6stlich der neuerostra\u00dfe\u201c erstellt. im zusammenhang mit der erstellung des umweltberichtes wird von der ingenieurgesellschaft lindschulte auch das kompensationsdefizit ermittelt. in seiner sitzung am 21.10.2009 (vorlage nr. 2009/214) hat der verwaltungsausschuss beschlossen, den kompensationsausgleich f\u00fcr den bebauungsplan nr. 50 auf der im vergangenen jahr bepflanzten aufforstungsfl\u00e4che beim kinderspielkreis weusten durchzuf\u00fchren. schlie\u00dflich sind durch das ingenieurb\u00fcro roxeler aus nordhorn im vergangenen jahr baugrunduntersuchungen innerhalb des plangebietes des bebauungsplanes nr.50 durchgef\u00fchrt worden, auf deren grundlage die technische bauabteilung der samtgemeinde emlichheim berechnungen hinsichtlich der oberfl\u00e4chenentw\u00e4sserung durchf\u00fchren konnte. als ergebnis dieser berechnungen bleibt festzuhalten, dass aufgrund der g\u00fcnstigen bodenverh\u00e4ltnisse, eine stra\u00dfenentw\u00e4sserung des plangebietes mittels von versickerungsmulden entlang der planstra\u00dfen m\u00f6glich ist. zus\u00e4tzliche retentionsfl\u00e4chen werden nicht ben\u00f6tigt und k\u00f6nnen daher ausgespart werden. bez\u00fcglich der grundst\u00fccksentw\u00e4sserung wurde festgestellt, dass versickerungsm\u00f6glichkeiten auf den jeweiligen baugrundst\u00fccken gegeben sind und auch diesbez\u00fcglich die verlegung von \u00f6ffentlichen regenwasserkanalisationsleitungen nicht erforderlich ist. auf grund der oben aufgef\u00fchrten \u00e4nderungen wird seitens der verwaltung empfohlen, das verfahren zur aufstellung des bebauungsplanes nr. 50 \u201egewerbegebiet \u00f6stlich der neuerostra\u00dfe\u201c neu aufzugreifen und eine erneute fr\u00fchzeitige \u00f6ffentlichkeits- und beh\u00f6rdenbeteiligung durchzuf\u00fchren. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0stimmen bei\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0gegenstimmen und\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0enthaltungen/einstimmig, f\u00fcr den vorgestellten planbereich das verfahren zur aufstellung des bebauungsplanes nr. 50 \u201egewerbegebiet \u00f6stlich der neuerostra\u00dfe\u201c einzuleiten. die verwaltung wird beauftragt, die nach \u00a7 3 abs.1 und abs. \u00a7 4 abs. 1 baugb vorgesehene fr\u00fchzeitige \u00f6ffentlichkeits- und beh\u00f6rdenbeteiligung durchzuf\u00fchren. ein f\u00f6rmlicher aufstellungsbeschluss wird nicht f\u00fcr erforderlich gehalten.bebauungsplan nr. 50gewerbegebiet \u00f6stlich der neuerostra\u00dfe2012/034%anl%;\u00fcbersicht der festgesetzten emissionskontingente bebauungsplan nr. 50gewerbegebiet \u00f6stlich der neuerostra\u00dfe ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100027&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100027&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C122301100027%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20120126121111.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"bfb2f92abc1e1fd155dfd7b102e60ee386ee1dff","size":1237112,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=122301100027%7C20120126121111.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=122301100027%7C20120126121111.pdf%7C","text":"\u00dcbersicht der festgesetzten Emissionskontingente 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Denne","reference":"2012/035","date":"2012-01-23","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/122301100028","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2012/035","fileName":"122301100028","mimeType":"application/pdf","size":25505,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung fachbereich 3 verfasser(in) baarlink, friedrich \u00f6ffentlich datum 23.01.2012 aktenzeichen bga/12-02-01 2012/035 top 4 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin bau- und grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 01.02.2012 wegesituation im bereich der denne sach- und rechtslage: der bereich der denne ist parzellenm\u00e4\u00dfig in sehr viele einzelne flurst\u00fccke aufgeteilt, die bisher vom eigentum her stark verteilt waren. in der zwischenzeit, insbesondere in letzter zeit, wurden viele fl\u00e4chen von der gemeinde emlichheim und vom landkreis grafschaft bentheim erworben. der anliegende plan kann eine \u00fcbersicht \u00fcber die situation geben. die erschlie\u00dfung der denne erfolgt vom s\u00fcden \u00fcber die stra\u00dfe bzw. den weg \u201ezur denne\u201c. der weg f\u00fchrt von s\u00fcden her lediglich bis etwa zu einem graben, der s\u00fcdlich der denne verl\u00e4uft. die wegef\u00fchrung in der denne ist kartenm\u00e4\u00dfig nicht erkennbar. durch die aufteilung der denne in viele einzelne flurst\u00fccke sind von der wegef\u00fchrung zwangsl\u00e4ufig viele grundst\u00fccke und eigent\u00fcmer betroffen. um die denne zu fu\u00df und mit dem fahrrad erreichen und durchqueren zu k\u00f6nnen, hat die gemeinde emlichheim vor vielen jahren als verbindungsfl\u00e4che zwischen dem heuweg und der denne das flurst\u00fcck 216/3 erworben. auf der ostseite dieses grundst\u00fccks wurde seinerzeit eine leichte auff\u00fcllung vorgenommen auf der eine einfache befestigung f\u00fcr einen radweg erstellt wurde. gleichzeitig wurde eine sperre eingebaut, die ein befahren mit sonstigen fahrzeugen verhindern sollte. diese sperren wurden in der folgezeit immer wieder besch\u00e4digt bzw. entfernt, um mit pkw\u00b4s oder schleppern \u00fcber diese verbindung zur denne zu gelangen. sofern es von der n\u00e4sse her m\u00f6glich ist, wird auch einfach \u00fcber die fl\u00e4che gefahren um die denne zu erreichen. der motorisierte betrieb in der denne f\u00fchrt bisher auch dazu, dass der weg an einigen stellen stark ausgefahren wird und dass unzul\u00e4ssigerweise bauschutt abgeladen wird. zum schutz der denne und zum erhalt der natur und der sch\u00f6nheit der landschaft in diesem bereich besteht das ziel, die denne k\u00fcnftig vom motorisierten durchgangsverkehr freizuhalten. hierzu muss im bereich der n\u00f6rdlichen zufahrt zur denne eine wirksame sperre eingebaut werden. die im bereich der denne noch bewirtschafteten fl\u00e4chen k\u00f6nnen dabei von s\u00fcden her angefahren werden. gerade wegen der sch\u00f6nheit und dem m\u00f6glichen naturerlebnis im bereich der denne soll dieser bereich der \u00f6ffentlichkeit nicht v\u00f6llig vorenthalten werden. daher muss \u00fcberlegt werden, wie der durch die denne f\u00fchrende weg f\u00fcr fu\u00dfg\u00e4nger und radler passierbar gemacht werden kann. zur kl\u00e4rung dieser frage und der gleichzeitigen abstimmung mit der unteren naturschutzbeh\u00f6rde wurde ein ortstermin mit frau von herz durchgef\u00fchrt. von der unteren naturschutzbeh\u00f6rde wird es ebenfalls f\u00fcr erforderlich gehalten, f\u00fcr den motorisierten durchgangsverkehr eine wirksame sperre einzubauen. zur steuerung der radfahrer und fu\u00dfg\u00e4nger soll vom heuweg bis zum s\u00fcdlichen ausgang aus der denne ein schmaler pfad angelegt werden, der mit steinsand befestigt und mittig des weges angelegt wird. im bereich der vorhandenen fahrspuren des hauptweges soll eine egalisierung erfolgen. der weg ist derzeit in teilbereichen sehr stark durch bewuchs eingeengt. hier soll ein behutsamer r\u00fcckschnitt erfolgen, der nur die fahrspur nutzbar macht, andererseits nicht umfangreich sein, dass die fahrzeuge die spur versetzen k\u00f6nnen, weil dann der radweg besch\u00e4digt w\u00fcrde. gegen die ma\u00dfnahmen in der vorgesehenen form bestehen seitens der unteren naturschutzbeh\u00f6rde keine bedenken. bei der einbringung des steinsandes f\u00fcr den weg wird es als wesentlich erachtet, kein recycling-material einzubringen, weil dieses kalkhaltig ist und hierdurch der bodenmechanismus ver\u00e4ndert w\u00fcrde. es ist vorgesehen, den notwendigen r\u00fcckschnitt bis sp\u00e4testens ende februar 2012 durchzuf\u00fchren und anschlie\u00dfend die oben beschriebenen weiteren ma\u00dfnahmen zu erledigen. f\u00fcr die anlegung des weges und f\u00fcr die durchf\u00fchrung der notwendigen ma\u00dfnahmen wurde haushaltsm\u00e4\u00dfig ein betrag von 5.000,00 \u20ac eingeplant. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit ... stimmen bei ... gegenstimmen und ... enthaltungen / einstimmig, im bereich der denne die beschriebenen ma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren.wegesituation im bereich der denne2012/035%anl%;g -denne-eigentumssituation model (1) ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100028&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100028&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C122301100028%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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eine \u00f6ffentliche ausschreibung durchzuf\u00fchren. dabei wurde die verwaltung erm\u00e4chtigt, den auftrag an die g\u00fcnstigstbietende firma zu vergeben, sofern sich bei der ausschreibung keine besonderheiten ergeben (auf die vorlage 2011/225 und den beschluss hierzu wird verwiesen). von den anliegern der weimarer stra\u00dfe wurden zwischenzeitlich fragen zu dem endg\u00fcltigen stra\u00dfenausbau gestellt. in einer von den anliegern anberaumten zusammenkunft am 13. jan. 2012 im hause treziak, wurde den anliegern das ausbauvorhaben erl\u00e4utert. im anschluss hieran haben sich die anlieger noch einmal versammelt, um \u00fcberlegungen zu den leuchtenstandorten und zum einbau evtl. aufpflasterungen zu er\u00f6rtern. mit schreiben vom 16.01.2012 teilt herr meijer im auftrage der anlieger mit, dass zwei aufpflasterungen, die \u00f6rtlich angegeben wurden, gew\u00fcnscht werden. in der o.g. zusammenkunft wurden die anlieger bereits darauf hingewiesen, dass in vorhandenen stra\u00dfen in dieser ausbauart bisher keine aufpflasterungen eingebaut wurden und sich dort keine probleme im verkehrablauf gezeigt haben. im hinblick auf den antrag der anlieger ist festzustellen, dass die kosten f\u00fcr die herstellung der aufpflasterungen im zusammenhang mit dem erstausbau der stra\u00dfe relativ gering sind. daher werden keine bedenken gesehen, hier dem wunsch der anlieger zu entsprechen und die zwei gew\u00fcnschten aufpflasterungen einzubauen. im \u00fcbrigen ist der ausbau entsprechend dem vorliegenden ausbauplan vorgesehen und entspricht im wesentlichen der ausbauart, wie die stra\u00dfen in den zuletzt erschlossenen gebieten ausgebaut wurden. inzwischen wurde die \u00f6ffentliche ausschreibung durchgef\u00fchrt; die angebote wurden gepr\u00fcft. das g\u00fcnstigste angebot wurde von fa. triphaus, bramsche, abgegeben. bez\u00fcglich des baubeginns wird noch eine abstimmung mit den eigent\u00fcmern der noch freien grundst\u00fccke vorgenommen. entsprechend dem ergebnis dieser abstimmung wird der termin des baubeginns festgelegt. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit ... stimmen bei ... gegenstimmen und ... enthaltungen / einstimmig, den endausbau im bereich der weimarer stra\u00dfe und der dresdner stra\u00dfe entsprechend dem vorliegenden ausbauplan durchf\u00fchren zu lassen, wobei im bereich der weimarer stra\u00dfe an den gekennzeichneten stellen entsprechend dem wunsch der anlieger zwei aufpflasterungen eingebaut werden.endausbau im bereich der weimarer stra\u00dfe und der dresdner stra\u00dfe2012/036%anl%;ausbauplan baugebiet berliner strasse-volzeler m\u00fchlenweg ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100029&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100029&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C122301100029%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20120125162755.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"1c242d280913c91ec177773a8fd6de6f41c32d68","size":100459,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=122301100029%7C20120125162755.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=122301100029%7C20120125162755.pdf%7C","text":"Ausbauplan Baugebiet Berliner Strasse-Volzeler 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abteilung fachbereich 1 verfasser(in) w\u00f6sten, wilhelm \u00f6ffentlich datum 23.01.2012 aktenzeichen bga/12-02-01 2012/037 top bezug-nr. beratungsfolge gremium termin bau- und grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 01.02.2012 verwaltungsausschuss (vorberatend) 14.02.2012 gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) reitwegekonzept sach- und rechtslage: der landkreis plant seit geraumer zeit ein reitroutennetz f\u00fcr die grafschaft bentheim. ein beschildertes wanderreitroutennetz auf vertr\u00e4glichen strecken, welches den gesamten landkreis umfasst und damit anschlie\u00dft an das, was die umliegenden regionen im emsland, nrw und den niederlanden bereits besitzen, w\u00e4re ein zugewinn f\u00fcr die region und eine erweiterung des touristischen angebotes. in einem zwar zeitlich sehr ausgedehnten planungsprozess aber daf\u00fcr mit einem finanziell sehr \u00fcberschaubaren aufwand wurden kreisweite entwurfsrouten entwickelt. die entwurfsrouten wurden allen st\u00e4dten und gemeinden bereits vor l\u00e4ngerer zeit vorgestellt und seinerzeit in den r\u00e4ten besprochen. die r\u00fcckmeldungen aus dieser beteiligung wurden \u2013 ebenso wie diejenigen aus der abstimmung mit den landwirtschaftlichen ortsvereinen, den naturschutzverb\u00e4nden, dem f\u00fcrstlichen haus sowie weiterer akteure \u2013 in die \u00fcberarbeitung der entwurfsrouten einbezogen. dabei sind etliche urspr\u00fcngliche streckenabschnitte, die sich aus unterschiedlichen gr\u00fcnden als unvertr\u00e4glich herausgestellt haben, herausgenommen worden. manche bereiche der grafschaft sind aus diesen gr\u00fcnden nicht mehr teil des reitroutennetzes (z.b. laar, wielen, lohne, gro\u00dfe teile von bad bentheim und sch\u00fcttorf). das reitroutennetz wurde in diesem zuge auf ein kernnetz mit den wichtigsten hauptverbindungen reduziert. in wenigen einzelf\u00e4llen konnte den unterbreiteten vorschl\u00e4gen f\u00fcr alternativrouten jedoch nicht gefolgt werden, da die alternative routenf\u00fchrung noch gr\u00f6\u00dfere unvertr\u00e4glichkeiten hervorgerufen h\u00e4tte (insbesondere bzgl. der verkehrssicherheit) oder weil die alternative trassierung nicht m\u00f6glich war (z.b. wegen privatem grundeigentum). vereinzelt mussten kurze streckenabschnitte nachtr\u00e4glich hinzugef\u00fcgt werden, die aus gr\u00fcnden des l\u00fcckenschlusses zwischen den gemeinden und den benachbarten regionen erforderlich sind. in jedem fall war man seitens des landkreises bem\u00fcht, ein reitroutennetz zu finden, welches den gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen konsens vor ort findet. unter anderem auch deshalb fand im rahmen der routenabw\u00e4gung eine bereisung des reitroutennetzes statt. die bereisung wurde von frau westermann \u2013 selbst reiterin und ausgewiesene expertin bei der entwicklung von wanderreitrouten \u2013 zusammen mit dem grafschaft bentheim tourismus vorgenommen. frau westermann hat bereits die kreise borken und steinfurt bei der ausweisung ihrer wanderreitrouten beraten. im rahmen der bereisung wurden s\u00e4mtliche streckenabschnitte des routennetzes vor ort auf ihre eignung zum wanderreiten beurteilt. die bereisung ergab, dass sich die ausgewiesenen strecken gut zum wanderreiten eignen und dass sich die hierf\u00fcr erforderlichen pflegema\u00dfnahmen auf den bankettschnitt beschr\u00e4nken. an einigen wenigen stellen des routennetzes sind ma\u00dfnahmen zur nutzerlenkung erforderlich. im ergebnis liegt nun ein abgewogener und \u00fcberpr\u00fcfter reitroutenvorschlag vor, der als grunds\u00e4tzlich vertr\u00e4glich gelten kann und der hiermit den kreisangeh\u00f6rigen st\u00e4dten und gemeinden mit der bitte um unterst\u00fctzung vorgelegt wird. der routenverlauf, der f\u00fcr die grafschaft bentheim vorschlagen wird nimmt die ge\u00e4u\u00dferten bedenken und alternativvorschl\u00e4ge der kommunen und der landwirtschaft auf (als unvertr\u00e4glich eingestufte strecken wurden herausgenommen und alternative vorschl\u00e4ge aufgenommen) ist mit wichtigen akteuren in der region abgestimmt (beteiligt wurden: f\u00fcrst zu bentheim und steinfurt, nlwkn, bund, nabu, wasser- und bodenbeh\u00f6rde lk gb, naturschutzbeh\u00f6rde lk gb, kreisstra\u00dfenabteilung und stra\u00dfenverkehrsabteilung lk gb, fortsamt ankum, wasser- und bodenverb\u00e4nde, unterhaltungs- und landschaftspflegeverband 114 vechte, kreisj\u00e4gerschaft ) ber\u00fccksichtigt gr\u00f6\u00dftm\u00f6glich alle dem wanderreiten entgegenstehenden belange meidet empfindliche \u00f6kologische bereiche und gef\u00e4hrliche stra\u00dfenr\u00e4ume (meidung der stra\u00dfenkategorien \u201ekreisstra\u00dfe\u201c, \u201elandesstra\u00dfe\u201c und \u201ebundesstra\u00dfe\u201c sowie un\u00fcbersichtliche querungssituationen) verl\u00e4uft (bis auf wenige unvermeidbare ausnahmen) auf wenig befahrenen wirtschaftswegen und nebenstra\u00dfen (jeweils mit ausreichend breitem bankett) stellt die verbindung mit bestehenden oder in planung befindlichen reitroutennetzen der benachbarten regionen her (ein \u00fcberregionaler l\u00fcckenschluss konnte erreicht werden) umfasst keine neu zu bauenden reitwege, sondern verl\u00e4uft in der regel an untergeordneten \u00f6ffentlichen stra\u00dfen meidet siedlungsgebiete umfasst ein weitmaschiges kernnetz an reitrouten mit einer gesamtl\u00e4nge von 433\u00a0km bei der projektierung der reitrouten stellte insbesondere die vechte eine schwierigkeit dar, da diese von reitern nur an sehr wenigen stellen an verkehrsarmen nebenstra\u00dfen \u00fcberquert werden kann. da diese \u00fcberquerungen aber f\u00fcr den zusammenhang des routennetzes alternativlos sind, mussten bei der hin- und wegf\u00fchrung der reitrouten an diese vechtequerungen zum teil kompromisse gemacht werden. ein reiten entlang der vechte kann wegen der bedenken des nlwkn leider nicht zugestanden werden. die bedenken sind auch nachvollziehbar, da es sich bei den unterhaltungswegen des nlwkn entlang der vechte um zumeist schmale und g\u00e4nzlich unbefestigte wege handelt. eine bereitung der kanaluferbereiche ist jedoch m\u00f6glich. aufgrund der tatsache, dass die reitrouten fast ausschlie\u00dflich an \u00f6ffentlichen stra\u00dfen liegen, sind private grundst\u00fcckseigent\u00fcmer von der planung in der regel nicht betroffen. in einigen wenigen bereichen (ca. 1 \u2013 2 % des gesamtnetzes) ist aufgrund mangelnder alternativen jedoch die f\u00fchrung \u00fcber privatwege unumg\u00e4nglich. dies erfordert entsprechende absprachen mit den betroffenen. diese wurden zum teil bereits kontaktiert, die abstimmungen m\u00fcssten aber im rahmen der umsetzung des reitroutennetzes noch zum abschluss gebracht werden. grunds\u00e4tzliche schwierigkeiten sind hierbei bislang nicht aufgetreten. aufgrund zahlreicher nachfragen zur \u201erechtlichen qualit\u00e4t\u201c der reitrouten wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgeschlagenen reitrouten nicht um reitwege im sinne der stra\u00dfenverkehrsordnung (schild: \u201ewei\u00dfes pferd auf blauem grund\u201c) handelt. es werden daher keine neuen rechtstatbest\u00e4nde und keine neue rechte und pflichten f\u00fcr die kommunen oder dritte im stra\u00dfenraum geschaffen. bei den reitrouten handelt es sich ausschlie\u00dflich um routenempfehlungen, welche insofern mit den bekannten \u201egrafschafter fietsentouren\u201c vergleichbar sind (auch diese sind ja selbst keine radwege im sinne der stvo). dieser umstand vereinfacht auch eine etwaige anpassung der routenverl\u00e4ufe, sollte sich in der praxis wider erwarten herausstellen, dass einzelne streckenabschnitte zu unvertr\u00e4glichkeiten f\u00fchren. generell wurde bei der konzeption der routenf\u00fchrung darauf geachtet, dass diese auf \u00f6ffentlichen, schwach befahrenen stra\u00dfen erfolgt. hier ist es m\u00f6glich, sowohl am stra\u00dfenrand (f\u00fcr beschlagene pferde) als auch im stra\u00dfenbankett (f\u00fcr unbeschlagene pferde) zu reiten, wobei aufgrund der zu erwartenden geringen zahl an reitern nicht mit sch\u00e4den am bankett gerechnet werden muss. mit einer umsetzung dieser reitrouten ist f\u00fcr die st\u00e4dte und gemeinden daher kein finanzieller aufwand f\u00fcr die herrichtung von wegen verbunden, da gesonderte reitwege nicht erforderlich sind. die kommunen sollen jedoch f\u00fcr das m\u00e4hen der bankette verantwortlich sein. die beschilderung der reitrouten sowie ma\u00dfnahmen zur lenkung der reiter (in form einer \u201eabpollerung\u201c zwischen reit- und rad- bzw. fu\u00dfweg) in wenigen teilbereichen sollen im rahmen eines kreisweiten leader-projektes umgesetzt und finanziert werden. die schilder sollen in den jeweiligen kommunen in eigenleistung aufgestellt werden. es soll nunmehr die konkrete umsetzung des wanderreitroutennetzes vorbereiten werden, was im rahmen eines landkreisweiten leader-projektes geschehen soll. die umsetzung umfasst den entwurf und die herstellung der beschilderung, deren aufstellung vor ort sowie die erstellung und den druck einer wanderreitkarte, welche bestandteil des tourismusmarketings des grafschaft bentheim tourismus e.v. werden soll. der landkreis grafschaft bentheim, hier vertreten durch den grafschaft bentheim tourismus e.v., hat sich bereit erkl\u00e4rt, die projekttr\u00e4gerschaft f\u00fcr dieses projekt zu \u00fcbernehmen. f\u00fcr die vorbereitung und umsetzung dieses kreisweiten gemeinschaftsprojektes ist der landkreis auf die enge zusammenarbeit mit den kreisangeh\u00f6rigen kommunen angewiesen. um sicher zu gehen, dass das gesamte routennetz von allen seiten zustimmung findet, sollen verbindliche politische beschl\u00fcsse \u00fcber die routenf\u00fchrung innerhalb des gemeindegebietes \u00fcber die aufstellung der beschilderung durch die kommunalen bauh\u00f6fe und \u00fcber ein j\u00e4hrliches m\u00e4hen der bankette der stra\u00dfen und wege, die von der reitroute betroffen sind, herbeigef\u00fchrt werden. eine gesamt\u00fcbersicht des kreisweiten reitroutennetzes und detailkarten werden, sobald eine cd des landkreises mit dem entsprechenden kartenmaterial hier eingegangen ist, nachgereicht. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit ___ stimmen bei ___ gegenstimmen und _____ enthaltungen / einstimmig, dem verwaltungsausschuss und dem gemeinderat zu empfehlen, folgende beschl\u00fcsse zu fassen: die umsetzung des vorliegenden reitroutennetzes wird ideell mitgetragen. der routenf\u00fchrung innerhalb des gemeindegebietes wird zugestimmt. der bauhof \u00fcbernimmt die aufstellung der beschilderung f\u00fcr das reitroutennetz. die gemeinde bzw. der bauhof \u00fcbernimmt das regelm\u00e4\u00dfige m\u00e4hen der stra\u00dfenbankette der stra\u00dfen und wege, die von der reitroute betroffen sind.reitwegekonzept2012/037%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100030&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100030&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3031","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2012-BGA-14%7C122301100030%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2012-BGA-14","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/VA","https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/122301100031","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Anlage eines Klangpfades am Haus 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ringerbr\u00fcggen\u201c, in dem sich neben einem rats- und trausaal der samtgemeinde ein ausstellungsraum der heimatfreunde befindet. au\u00dferdem finden hier viele veranstaltungen im rahmen von konzept kultur statt. das benachbarte geb\u00e4ude beherbergt die samtgemeindeb\u00fccherei und den vvv, der sich der f\u00f6rderung des tourismus verschrieben hat. westlich angrenzend liegt der ebenfalls denkmalgesch\u00fctzte \u201ehof veldink\u201c, der nach seiner aufwendigen restaurierung nun ein restaurant nebst hotelbetrieb beherbergt. weiterhin stehen f\u00fcr touristische aktivit\u00e4ten ein rege benutzter wohnmobilstellplatz und die im sommer 2011 er\u00f6ffnete boule-bahn bereit. in der mitte emlichheims gibt es also schon einige attraktive ziele, die es lohnt, zu besuchen. allerdings sucht man gegenw\u00e4rtig noch vergebens nach einer interessanten spielm\u00f6glichkeit f\u00fcr kinder. aus diesen \u00fcberlegungen entstand die idee, im bereich der boule-anlage einen spielplatz anzulegen, dem ein besonderes konzept zugrunde liegen sollte, n\u00e4mlich spiel als sinneserfahrung. im hinblick auf dieses motto ist beabsichtigt, die errichtung eines klangpfades zu realisieren, indem verschiedene spielger\u00e4te bzw. klangobjekte aufgestellt werden, welche die kinder animieren, auf einfache weise und mit k\u00f6rperlichem einsatz ger\u00e4usche oder tonfolgen zu erzeugen. die spielger\u00e4te sind \u00fcber einen aus brechsand bestehenden weg erreichbar bzw. miteinander verbunden, der die kinder animieren soll, die einzelnen klang- und spielobjekte zu erforschen (siehe beispiel-lageplan im anhang). eine konkrete festlegung auf die geplanten spielger\u00e4te soll bisher noch nicht erfolgen, da es im segment der akustik-spielger\u00e4te eine gro\u00dfe auswahl gibt, sich jedoch nicht jedes spielger\u00e4t f\u00fcr jeden standort eignet. unabh\u00e4ngig von der bedarfsfrage m\u00fcssen faktoren wie ger\u00e4uschbel\u00e4stigung oder vandalismusanf\u00e4lligkeit einflu\u00df auf die verwendungsentscheidung haben und nat\u00fcrlich d\u00fcrfen auch die finanziellen aspekte nicht unber\u00fccksichtigt bleiben. f\u00fcr unsere zwecke soll zun\u00e4chst einmal eine pfeifenwippe, zwei rufs\u00e4ulen, eine kling-klang-scheibe oder eine spiegel-rotunde vorgesehen werden. (siehe bilder im anhang). die gesamtkosten f\u00fcr die errichtung des klangpfades werden sich auf ca. 14.000\u00a0\u20ac belaufen. diese summe beinhaltet neben den spielger\u00e4ten ebenfalls zwei sitzb\u00e4nke aus beton, die an der stirn- bzw. l\u00e4ngsseite der boulebahn aufgestellt werden sollen. hierbei handelt es sich nicht um herk\u00f6mmliche b\u00e4nke, denn die sitzfl\u00e4chen und die wangen bestehen vollst\u00e4ndig aus hochverdichtetem sichtbeton. zus\u00e4tzlich erhalten die b\u00e4nke beheizbare sichtfl\u00e4chen mit automatischer temperaturregelung, so da\u00df die sitzoberfl\u00e4che bei jeder witterung trocken und so ein angenehmes sitzen m\u00f6glich ist. die gemeindedirektorin hat einen antrag bei der grafschafter sparkassenstiftung auf f\u00f6rderung gestellt. die sparkassenstiftung f\u00f6rdert bei kommunalen projekten in der regel einen anteil bis zu 50 %, so dass mit einem betrag von h\u00f6chstens 7.000 \u20ac zu rechnen ist. mit einer entscheidung ist mitte februar zu rechnen. im haushalt der gemeinde wurde vorsorglich ein betrag von 10.000 \u20ac eingeplant. dieser ist als maximalbetrag zu sehen. es wird vorgeschlagen, den klangpfad in dem dargestellten kostenrahmen zu errichten, vorausgesetzt die sparkassenstiftung bewilligt eine entsprechende f\u00f6rderung, die mindestens einen betrag von 5.000 \u20ac erreichen sollte, beschlussvorschlag: der bga empfiehlt dem verwaltungsausschuss mit stimmen bei gegenstimmen/ enthaltungen, zu beschlie\u00dfen, einen klangerlebnispfad am haus ringerbr\u00fcggen im dargestellten kostenrahmen der zur verf\u00fcgung stehenden haushaltsmittel zu errichten, vorausgesetzt, die sparkassenstiftung f\u00f6rdert den klangpfad in einer h\u00f6he von mindestens 5.000 \u20ac.anlage eines klangpfades am haus ringerbr\u00fcggen2012/038%anl%;beispiel-lageplan klangpfadbilderbeispiele von akustikspielger\u00e4ten ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100031&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122301100031&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C122301100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20120124093147.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"cdcaf1ad9d9980872ae94f5d3adca0272b7a4386","size":240497,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=122301100031%7C20120124093147.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=122301100031%7C20120124093147.pdf%7C","text":"Beispiel-Lageplan Klangpfad","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/122301100031","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C122301100031%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20120124093533.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"d823f09ce9eda52d955f1b52ba5b9ef5c3e40621","size":599832,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=122301100031%7C20120124093533.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=122301100031%7C20120124093533.pdf%7C","text":"Bilderbeispiele von Akustikspielger\u00e4ten","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/122301100031","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3032","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2012-BGA-14%7C122301100031%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2012-BGA-14","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/122601100039","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2012","reference":"2012/046","date":"2012-01-26","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/122601100039","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2012/046","fileName":"122601100039","mimeType":"application/pdf","size":21392,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung fachbereich 1 verfasser(in) w\u00f6sten, wilhelm \u00f6ffentlich datum 26.01.2012 aktenzeichen fin-gem/12-02-06 2012/046 top bezug-nr. beratungsfolge gremium termin finanzausschuss gem. (vorberatend) 06.02.2012 verwaltungsausschuss (beschlie\u00dfend) gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 22.03.2012 haushaltsplan und haushaltssatzung 2012 sach- und rechtslage: seitens der verwaltung wurde ein entwurf des haushaltsplanes 2012 erstellt. dieser entwurf wurde den gemeinderatsmitgliedern in einer informationsveranstaltung am 17.01.2012 vorgestellt. in nachgang haben sich noch verschiedene ver\u00e4nderungen ergeben. diese werden im detail in der sitzung erl\u00e4utert. die ver\u00e4nderungen wirken sich im ergebnishaushalt wie folgt aus: ertr\u00e4ge bisher: 6.474.600 \u20ac neu: 6.861.500 \u20ac aufwendungen bisher: 7.160.300 \u20ac neu: 7.063.000 \u20ac zu den einzahlungen und auszahlungen aus investitionst\u00e4tigkeit und aus finanzierungst\u00e4tigkeit sind in der info-veranstaltung noch keine gesamtzahlen genannt worden. auch hier haben sich aber ver\u00e4nderungen ergeben, die ebenfalls in der sitzung erl\u00e4utert werden. als anlage ist der haushaltsplanentwurf 2012 \u2013 jedoch noch ohne vorbericht \u2013 beigef\u00fcgt. es wird davon abgeraten, den plan auszudrucken. die verwaltung wird \u201epapierausfertigungen\u201c zu beginn der sitzung vorlegen. seitens der verwaltung wird der plan nochmals erl\u00e4utert. soweit in der sitzung oder im nachgang zur sitzung noch \u00e4nderungsvorschl\u00e4ge gemacht werden bzw. eingehen, werden diese dann noch eingearbeitet. beschlussvorschlag: es ist zu entscheiden, ob eine beschlussempfehlung an den verwaltungsausschuss bzw. an den gemeinderat gegeben werden soll. wenn ja: der finanzausschuss beschlie\u00dft mit ______ stimmen bei ______ gegenstimmen und ________ enthaltungen / einstimmig, dem verwaltungsausschuss bzw. dem gemeinderat zu empfehlen, die haushaltssatzung und den haushaltsplan 2012 in der in dieser sitzung vorliegenden fassung zu beschlie\u00dfen.haushaltsplan und haushaltssatzung 20122012/046%anl%;haushalt gemeinde emlichheim 2012 -neu- ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122601100039&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=122601100039&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C122601100039%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20120203101506.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"73894e8bb4fb452969bcbc8508c3fbe473fdd40f","size":3754005,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=122601100039%7C20120203101506.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=122601100039%7C20120203101506.pdf%7C","text":"Haushalt Gemeinde Emlichheim 2012 -neu-","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/122601100039","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3040","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2012-FIN-GEM-9%7C122601100039%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2012-FIN-GEM-9","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"],"authoritative":false,"role":"vorberatend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/131101100021","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013","reference":"2013/022","date":"2013-01-11","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/131101100021","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2013/022","fileName":"131101100021","mimeType":"application/pdf","size":23451,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung fachbereich 1 verfasser(in) w\u00f6sten, wilhelm \u00f6ffentlich datum 11.01.2013 aktenzeichen fin-gem/13-01-22 2013/022 top bezug-nr. beratungsfolge gremium termin finanzausschuss gem. (vorberatend) 22.01.2013 verwaltungsausschuss (beschlie\u00dfend) 12.02.2013 gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) haushaltsplan und haushaltssatzung 2013 sach- und rechtslage: den mitgliedern des gemeinderates wurde der entwurf des haushaltsplanes 2013, ohne die finanzplanung f\u00fcr die jahre 2014 \u2013 2016, ausf\u00fchrlich im rahmen einer informationsveranstaltung am dienstag, den 15.01.2013 vorgestellt. es waren im nachgang folgende punkte zu kl\u00e4ren: im produkt 57301 \u2013 bauhof sind bei \u201eeinzahlungen aus der ver\u00e4u\u00dferung von beweglichen verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden\u201c 15.000 \u20ac eingeplant. diese einplanung wurde mit dem verkauf des fendt begr\u00fcndet. diese begr\u00fcndung ist insofern zu erg\u00e4nzen, dass der ansatz nicht nur einen verkaufserl\u00f6s f\u00fcr den fendt sondern auch f\u00fcr den holder beinhaltet. im produkt 11104 \u2013 gemeindegremien waren 2.000 \u20ac f\u00fcr die auszahlung der fraktionsgelder eingeplant. dieser ansatz ist zu hoch. er wurde auf 500 \u20ac reduziert. es ergeben sich nunmehr folgende gesamtsummen: ergebnishaushalt ordentliche ertr\u00e4ge 6.941.800 \u20ac ordentliche aufwendungen 6.856.500 \u20ac ordentliches ergebnis 85.300 \u20ac au\u00dferordentliche ertr\u00e4ge 180.300 \u20ac au\u00dferordentliche aufwendungen 0 \u20ac au\u00dferordentliches ergebnis 180.300 \u20ac jahresergebnis 265.600 \u20ac aufgrund positiver ergebnisse des noch ungepr\u00fcften abschlusses des jahres 2011 und des vorl\u00e4ufigen abschlusses des jahres 2012 m\u00fcssen kredite zur finanzierung der im finanzhaushalt bzw. im investitionsplan vorgesehenen investitionen nicht eingeplant werden. die hebes\u00e4tze f\u00fcr die realsteuern wurden letztmalig im haushaltsjahr 2011 erh\u00f6ht. eine weitere erh\u00f6hung wird nicht vorgeschlagen. der planung f\u00fcr 2013 liegen somit folgende hebes\u00e4tze zu grunde: grundsteuern a und b = 325 v.h. gewerbesteuer = 335 v.h. in der sitzung wird die inzwischen erstellte finanzplanung der jahre 2014 \u2013 2016 erl\u00e4utert. der entwurf der haushaltssatzung 2013 ist als anlage beigef\u00fcgt beschlussvorschlag: dem finanzausschuss zur beratung und evtl. zur folgenden beschlussfassung: der finanzausschuss beschlie\u00dft mit _______ stimmen bei _________ gegenstimmen und ________ enthaltungen/einstimmig, dem verwaltungsausschuss und dem gemeinderat zu empfehlen, die haushaltssatzung und den haushaltsplan 2013 in der in dieser sitzung vorliegenden fassung zu beschlie\u00dfen.haushaltsplan und haushaltssatzung 20132013/022%anl%;haushaltssatzung 2013ergebnishaushalt 2013investitionsplan 2013finanzhaushalt 2013 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privaten umfeld angegeben. da herr lammers schriftlich auf das mandat im gemeinderat verzichtet hat, liegen die voraussetzungen f\u00fcr den sitzverlust nach \u00a7\u00a052 absatz\u00a01 nr.\u00a01 nkomvg vor. nach \u00a7\u00a052 absatz\u00a02 stellt der rat zu beginn der n\u00e4chsten sitzung fest, ob eine der voraussetzungen nach absatz\u00a01 nrn. 1 bis 4 und 6 bis 8 vorliegen. dem betroffenen ist gelegenheit zur stellungnahme zu geben. der sitzverlust tritt nicht schon mit eingang der verzichtserkl\u00e4rung an die b\u00fcrgermeisterin ein, sondern erst in dem augenblick, in dem der rat den beschluss gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a052 absatz\u00a02 nkomvg gefasst hat. bis zur feststellung des ausscheidens durch den beschluss des gemeinderates wird das mandat zun\u00e4chst noch wirksam durch herrn lammers ausge\u00fcbt. beschlussvorschlag: nachdem herrn lammers gelegenheit zur stellungnahme gegeben wurde, stellt der rat der gemeinde emlichheim mit _____ stimmen bei _____ gegenstimmen und _____ enthaltungen/einstimmig fest, dass die voraussetzungen f\u00fcr den sitzverlust des ratsmitgliedes berthold lammers gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a052 absatz\u00a01 nr.\u00a01 nkomvg vorliegen. ferner wird festgestellt, dass damit die mitgliedschaft von herrn berthold lammers als ratsherr im rat der gemeinde emlichheim mit sofortiger wirkung endet.mandatsverzicht des ratsherrn berthold lammers/sitzverlust2013/005%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131312100004&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131312100004&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3324","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2013-GR-EML-27%7C131312100004%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2013-GR-EML-27","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/131312100005","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"F\u00f6rmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des Herrn Rudi Mertins","reference":"2013/006","date":"2012-12-13","paperType":"Vermerk","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/131312100005","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2013/006","fileName":"131312100005","mimeType":"application/pdf","size":19592,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"vermerk abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) hans, andrea \u00f6ffentlich datum 13.12.2012 aktenzeichen gr-eml/13-02-21 2013/006 top 5 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 21.02.2013 f\u00f6rmliche verpflichtung und pflichtenbelehrung des herrn rudi mertins sach- und rechtslage: unter dem letzten punkt der tagesordnung wurde \u00fcber den mandatsverzicht des herrn berthold lammers beraten und entschieden. nach \u00a7 44 absatz 1 des nieders\u00e4chsischen kommunalwahlgesetzes (nkwg) geht dann, wenn ein ratsmitglied den sitz im rat verliert, der sitz auf die n\u00e4chste person des wahlvorschlags \u00fcber, auf dem der ausgeschiedene gew\u00e4hlt worden ist. herr lammers war \u00fcber den wahlvorschlag der spd gew\u00e4hlt worden. nach der niederschrift des wahlausschusses der gemeinde emlichheim vom 15.09.2011 ist n\u00e4chste ersatzperson herr rudi mertins. die wahlleitung hat herrn rudi mertins mit schreiben vom 05.12.2012 von dem sitz\u00fcbergang in kenntnis gesetzt. mit schreiben vom 10.12.2012 hat herr mertins erkl\u00e4rt, dass er den sitz im gemeinderat annimmt. damit ist der sitz\u00fcbergang auf herrn mertins mit dem beschluss des gemeinderates \u00fcber den sitzverlust von herrn lammers nach \u00a7 51 i. v. m. \u00a7 52 absatz 2 nkomvg ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgt. da herr mertins in den gemeinderat nachger\u00fcckt ist, hat die f\u00f6rmliche verpflichtung von herrn mertins und die pflichtenbelehrung durch die b\u00fcrgermeisterin zu erfolgen. beschlussvorschlag: entf\u00e4lltf\u00f6rmliche verpflichtung und pflichtenbelehrung des herrn rudi mertins2013/006%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131312100005&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131312100005&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3325","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2013-GR-EML-27%7C131312100005%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2013-GR-EML-27","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/131312100006","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Benennung von Mitgliedern der Gremien des Gemeinderates","reference":"2013/007","date":"2012-12-13","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/131312100006","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2013/007","fileName":"131312100006","mimeType":"application/pdf","size":17826,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) hans, andrea \u00f6ffentlich datum 13.12.2012 aktenzeichen gr-eml/13-02-21 2013/007 top 6 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 21.02.2013 benennung von mitgliedern der gremien des gemeinderates sach- und rechtslage: da herr lammers auf seinen sitz im gemeinderat verzichtet hat, ist durch die spd-fraktion eine nachbenennung bzw. neubenennung von mitgliedern f\u00fcr die gremien der gemeinde emlichheim vorzunehmen. herr lammers war - mitglied im bau- und grundst\u00fccksausschuss - mitglied im sport- und kulturausschuss - stellvertretendes mitglied im finanzausschuss von der spd-fraktion sind die entsprechenden personen f\u00fcr die ratsaussch\u00fcsse zu benennen. danach ist durch den gemeinderat festzustellen, dass die neubesetzung der gremien ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgte. beschlussvorschlag: der rat der gemeinde emlichheim stellt mit _____ stimmen bei _____ gegenstimmen und _____ enthaltungen/einstimmig fest, dass die neubesetzung der gremien der gemeinde emlichheim ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgt ist.benennung von mitgliedern der gremien des gemeinderates2013/007%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131312100006&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131312100006&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3326","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2013-GR-EML-27%7C131312100006%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2013-GR-EML-27","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/131410100232","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Erl\u00e4uterungen zu den Konzessionsberechnungen","reference":"2013/219","date":"2013-10-14","paperType":"Vermerk","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/131410100232","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2013/219","fileName":"131410100232","mimeType":"application/pdf","size":26830,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"vermerk abteilung fachbereich 1 verfasser(in) w\u00f6sten, wilhelm \u00f6ffentlich datum 14.10.2013 aktenzeichen fin-gem/13-10-23 2013/219 top 2 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin finanzausschuss gem. (zur kenntnis) 23.10.2013 erl\u00e4uterungen zu den konzessionsberechnungen sach- und rechtslage: nach \u00a7 21 abs. 2 gemhkvo sollen ziele und kennzahlen zur grundlage der planung, steuerung und erfolgskontrolle des j\u00e4hrlichen haushalts gemacht werden. die gremien der samtgemeinde emlichheim in verbindung mit den f\u00fchrungskr\u00e4ften der samtgemeindeverwaltung besch\u00e4ftigen sich seit l\u00e4ngerer zeit mit der erarbeitung von zielen und kennzahlen. im haushalt der samtgemeinde f\u00fcr das jahr 2013 wurden erstmalig 13 produktziele definiert. in den verschiedenen workshops wurden aber auch sogenannte \u201esmarte ziele\u201c (spezifisch; messbar; akzeptiert; realistisch; terminierbar) erarbeitet, die nicht als produktziele in den haushalt f\u00fcr 2013 aufgenommen wurden, weil es sich zum beispiel \u201elediglich\u201c um einen arbeitsauftrag handelt. in einem arbeitsauftrag wurde festgelegt, den r\u00e4ten alle eingehenden konzessionsberechnungen detailliert zu erl\u00e4utern. die berechnung der konzessionsabgaben richtet sich nach den bestimmungen der konzessionsabgabenverordnung (kav). diese bestimmungen sind somit auch basis f\u00fcr die zwischen den energieunternehmen und der gemeinde emlichheim abgeschlossenen konzessionsvertr\u00e4ge. die kav ist als anlage beigef\u00fcgt. konzessionsabgabe gas vertrag mit den nvb nordhorner versorgungsbetrieben gmbh vom 22.12.2004 g\u00fcltig bis zum 31.12.2014. es werden pro kilowattstunde (kwh) gezahlt: \u2022 sonstige (normale) tariflieferungen 0,22 cent \u2022 sondervertragskunden 0,03 cent. die zahlungen erfolgen wie folgt: \u2022 bis 30.06. des laufenden jahres abschlagszahlung in h\u00f6he von 50% der schlussrechnung des vorjahres \u2022 abrechnung bis 30.06. des folgenden kalenderjahres die abrechnung der konzessionsabgabe 2012 (siehe i. ka gas) ist als anlage beigef\u00fcgt. konzessionsabgabe strom a) vertrag mit den nvb nordhorner versorgungsbetrieben gmbh vom 23.03.2009 g\u00fcltig vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2029. es werden pro kilowattstunde (kwh) gezahlt: \u2022 schwachlaststrom (=nachtstrom) 0,61 cent \u2022 nicht-schwachlaststrom 1,32 cent \u2022 sondervertragskunden 0,11 cent die zahlungen erfolgen wie folgt: \u2022 bis 30.06. des laufenden jahres abschlagszahlung in h\u00f6he von 50% der schlussrechnung des vorjahres. \u2022 bis 31.12. des laufenden jahres abschlagszahlung in h\u00f6he von 40% der schlussrechnung des vorjahres \u2022 abrechnung bis 30.06. des folgenden jahres. die abrechnung der konzessionsabgabe 2012 (siehe ii. ka strom) ist als anlage beigef\u00fcgt. b) wegerechtsvertrag mit der rwe deutschland ag vom 14.12.2011/10.02.2012 g\u00fcltig ab 01.01.2011 abgeschlossen auf unbestimmte zeit. im zuge der sogenannten entflechtung haben sich seinerzeit nvb und rwe darauf verst\u00e4ndigt, dass das 30-kv-netz nicht als verteilnetz im sinne des konzessionsrechts angesehen wird. aus diesem grund wurde das 30-kv-netz nicht an die nvb \u00fcbertragen. f\u00fcr dieses netz wurde der wegerechtsvertrag abgeschlossen. die gemeinde emlichheim hat bislang f\u00fcr die jahre 2011 und 2012 abschl\u00e4ge in h\u00f6he von jeweils 90.000,00 \u20ac und f\u00fcr das jahr 2013 einen abschlag in h\u00f6he von 45.000,00 \u20ac erhalten. die abrechnungen f\u00fcr 2011 und 2012 liegen noch nicht vor. konzessionsabgabe wasser vertrag mit dem wasser- und abwasser-zweckverband niedergrafschaft (waz) vom 12.12.2005 g\u00fcltig vom 01.07.2005 bis zum 30.06.2025. es werden gezahlt: \u2022 10 v.h. der entgelte aus wasserlieferungen an letztverbraucher, deren einzelverbrauch 6.000 m\u00b3 pro jahr nicht \u00fcbersteigt. \u2022 1,5 v.h. der entgelte aus wasserlieferungen an letztverbraucher, deren einzelverbrauch 6.000 m\u00b3 pro jahr \u00fcbersteigt. \u2022 1,5 v.h. der entgelte aus wasserlieferungen an sondervertragskunden. die zahlungen erfolgen wie folgt: \u2022 bis 31.05., 31.08. und 30.11. abschl\u00e4ge in h\u00f6he von jeweils 30% der schlussrechnung des vorjahres. \u2022 abrechnung bis 31.03 des folgenden jahres. die abrechnung der konzessionsabgaben 2012 ist als anlage beigef\u00fcgt. die abrechnungen der konzessionsabgaben werden j\u00e4hrlich bei den energieversorgern von wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaften gepr\u00fcft und die richtigkeit testiert. beschlussvorschlag: dem finanzausschuss zur kenntnis.erl\u00e4uterungen zu den konzessionsberechnungen2013/219%anl%; nvb abrechnung 2012 strom und gas waz abrechnung 2012 ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131410100232&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131410100232&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C131410100232%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20131015113853.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"46fd0330c6ff0c566f1b01cf980e65d9c6250cf3","size":1064871,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=131410100232%7C20131015113853.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=131410100232%7C20131015113853.pdf%7C","text":" nvb Abrechnung 2012 Strom und Gas","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/131410100232","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C131410100232%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20131015113908.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"e648d3ee67627f146b5ffb8d4011227a0bcd39e2","size":722153,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=131410100232%7C20131015113908.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=131410100232%7C20131015113908.pdf%7C","text":" WAZ Abrechnung 2012","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/131410100232","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3571","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2013-FIN-GEM-12%7C131410100232%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2013-FIN-GEM-12","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"],"authoritative":false,"role":"zur Kenntnis"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/131410100233","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"\u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen bzw. 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(vorberatend) 23.10.2013 verwaltungsausschuss (vorberatend) 12.11.2013 gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige aufwendungen bzw. auszahlungen im haushaltsjahr 2012 sach- und rechtslage: im haushaltsjahr 2012 sind \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige aufwendungen bzw. auszahlungen in h\u00f6he von 40.738,86 \u20ac entstanden. die wesentlichsten sind mehraufwendungen im rahmen der bauma\u00dfnahme \u201eradweg huskamp / wiggerskamp\u201c in h\u00f6he von 10.095,26 \u20ac, eine h\u00f6here kostenbeteiligung am hallenbad mit 8.625,93 \u20ac und die kosten f\u00fcr den klangpfad hinter dem rathaus in h\u00f6he von 6.048,95 \u20ac. diese position ist aber gedeckt durch eine zuwendung der sparkassenstiftung in h\u00f6he von 7.000,00 \u20ac, die jedoch erst im haushaltsjahr 2013 eingegangen ist. hinsichtlich der kostenbeteiligung am hallenbad ist zu bemerken, dass im haushaltsjahr 2012 eine gewinnaussch\u00fcttung der bnn gmbh in h\u00f6he von 123.995,64 \u20ac vereinnahmt wurde. dadurch ist ein mehrertrag gegen\u00fcber dem haushaltsansatz in h\u00f6he von 43.995,64 \u20ac entstanden. demgegen\u00fcber hat die samtgemeinde emlichheim eine geringere gewinnaussch\u00fcttung als geplant von der bnn gmbh erhalten. aus diesem grund ist die kostenbeteiligung der gemeinde emlichheim (30% der hallenbadkosten nach abzug der gewinnaussch\u00fcttung der bnn gmbh) angestiegen. beschlussvorschlag: der finanzausschuss beschlie\u00dft mit ______ stimmen bei ______ gegenstimmen und ______ enthaltungen/einstimmig, dem verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem rat der gemeinde emlichheim zu empfehlen, die \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen aufwendungen bzw. auszahlungen im haushaltsjahr 2012 in h\u00f6he von 40.738,86 \u20ac nachtr\u00e4glich zu genehmigen. der verwaltungsausschuss beschlie\u00dft mit ______ stimmen bei ______ gegenstimmen und ______ enthaltungen/einstimmig, dem rat der gemeinde emlichheim zu empfehlen, die \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen aufwendungen bzw. auszahlungen im haushaltsjahr 2012 in h\u00f6he von 40.738,86 \u20ac nachtr\u00e4glich zu genehmigen. der gemeinderat beschlie\u00dft mit ______ stimmen bei ______ gegenstimmen und ______ enthaltungen/einstimmig, die \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen aufwendungen bzw. auszahlungen im haushaltsjahr 2012 in h\u00f6he von 40.738,86 \u20ac nachtr\u00e4glich zu genehmigen.\u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige aufwendungen bzw. auszahlungen im haushaltsjahr 20122013/220%anl%;\u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige aufwendungen bzw. auszahlungen 2012 ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131410100233&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131410100233&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C131410100233%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20131018094426.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"9bcafa0533624283aec66c8c447f0fdb19883b55","size":18820,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=131410100233%7C20131018094426.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=131410100233%7C20131018094426.pdf%7C","text":"\u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen bzw. 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(vorberatend) 23.10.2013 verwaltungsausschuss (vorberatend) 12.11.2013 gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 18.02.2014 er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.2010 sach- und rechtslage: der nieders\u00e4chsische landtag hat am 09.11.2005 das gesetz zur neuordnung des gemeindehaushaltsrechts und zur \u00e4nderung gemeindewirtschaftlicher vorschriften beschlossen. das gesetz trat am 1. januar 2006 in kraft. mit einer \u00fcbergangsregelung von 6 jahren wurden die kommunen verpflichtet, sp\u00e4testens ab dem 01. januar 2012 das neue nkr bzw. die neue \u201edoppik\u201c einzuf\u00fchren. in der samtgemeindekasse emlichheim wird ab 01.01.2010 nach den grunds\u00e4tzen der doppelten buchf\u00fchrung (doppik) gebucht. bei diesem buchungsstil handelt es sich um ein sogenanntes \u201edrei-komponenten-system\u201c. vereinfacht dargestellt handelt es sich um folgende komponenten: eine komponente des \u201edrei-komponenten-systems\u201c ist die bilanz. sie vergleicht zu einem stichtag (in der regel 31.12. des jahres) das verm\u00f6gen und die liquiden mittel auf der aktivseite mit dem eigenkapital und dem fremdkapital (schulden) auf der passivseite. die verwaltung hat \u00fcber einen mehrj\u00e4hrigen zeitraum die grundlagen f\u00fcr eine erste er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.2010 erarbeitet. zeitaufwendig war insbesondere die komplette neuerfassung des gesamten verm\u00f6gens. die bewertung des verm\u00f6gens erfolgte nach einer im rahmen des seinerzeitigen geleitzuges (dornum, westoverledingen, gro\u00dfefehn, sg emlichheim) erstellten bewertungsrichtlinie, die als anlage beigef\u00fcgt ist. die bilanz mit anhang, anlagen und einem rechenschaftsbericht wurde dem rechnungspr\u00fcfungsamt (rpa) des landkreises grafschaft bentheim am 17.10.2011 vorgelegt. \u00fcber einen zeitraum von ca. 2 jahren, und zwar bis zum 29. august 2013 wurde die er\u00f6ffnungsbilanz mit unterbrechungen vom rpa gepr\u00fcft. die gemeinde emlichheim hat bei der erfassung des beweglichen verm\u00f6gens bis zur einf\u00fchrung der inventarverwaltung im jahr 2008 \u2013 bis auf einige ausnahmef\u00e4lle - von der 5.000,00 \u20ac-regelung gem\u00e4\u00df \u00a7 60 abs. 2 gemhkvo gebrauch gemacht. demnach kann bei der ersten er\u00f6ffnungsbilanz aus gr\u00fcnden der inventurerleichterung und kostenersparnis auf die erfassung von beweglichen verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, deren anschaffungs- oder herstellungswerte den einzelwert von 5.000,00 \u20ac einschlie\u00dflich umsatzsteuer nicht \u00fcberschreiten, verzichtet werden. au\u00dferdem wurde von dem wahlrecht gebrauch gemacht, auf den ansatz von geleisteten investitionszusch\u00fcssen zu verzichten. da die aus\u00fcbung dieses wahlrechtes in der urspr\u00fcnglichen er\u00f6ffnungsbilanz nicht einheitlich erfolgte, wurde die er\u00f6ffnungsbilanz am 27.08.2013 noch einmal ge\u00e4ndert. die er\u00f6ffnungsbilanz spiegelt das ergebnis der inventur wider, im rahmen derer das gesamte verm\u00f6gen und die schulden der samtgemeinde emlichheim nach kaufm\u00e4nnischen ma\u00dfst\u00e4ben erfasst, bewertet und ausgewiesen wird. die erste er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.2010 ist als anlage beigef\u00fcgt. die bilanzsumme betr\u00e4gt 25,2 mio. \u20ac. auf der aktivseite handelt es sich hierbei insbesondere um das sachverm\u00f6gen mit rd. 23,9 mio. \u20ac. auf der passivseite sind die schulden mit ca. 2,4 mio. \u20ac und die r\u00fcckstellungen mit 131 t\u20ac ausgewiesen. daraus errechnet sich dann eine nettoposition in h\u00f6he von insgesamt 22,7 mio. \u20ac, die sich aus dem basis-reinverm\u00f6gen von 14,0 mio. \u20ac und den von 8,7 mio. \u20ac zusammensetzt. aufgabe des rpa ist es, auf der grundlage der durchgef\u00fchrten pr\u00fcfung ein urteil \u00fcber die erste er\u00f6ffnungsbilanz einschlie\u00dflich anhang abzugeben. das rpa hat den pr\u00fcfungsbericht am 4. september 2013 erstellt und der gemeinde \u00fcbersandt. der bericht ist als anlage beigef\u00fcgt. in analoger anwendung des \u00a7 129 abs. 1 satz 2 nkomvg gibt der hauptverwaltungsbeamte / die hauptverwaltungsbeamtin eine stellungnahme zum pr\u00fcfungsbericht ab. dabei ist es m\u00f6glich, soweit keine kommentierungen / gegendarstellungen auf den pr\u00fcfungsbericht erfolgen sollen, auf eine stellungnahme zu verzichten. die gemeindedirektorin verzichtet auf die abgabe einer stellungnahme. das rpa stellt in seinem bericht abschlie\u00dfend im wesentlichen fest: die buchf\u00fchrung und das belegwesen sind grunds\u00e4tzlich ordnungsgem\u00e4\u00df und entsprechen den gesetzlichen vorschriften. die aus den weiteren gepr\u00fcften unterlagen zu entnehmenden informationen f\u00fchren grunds\u00e4tzlich zu einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen abbildung in der buchf\u00fchrung und der ersten er\u00f6ffnungsbilanz. im rahmen der pr\u00fcfung wurden keine sachverhalte festgestellt, die gegen eine eignung der von der gemeinde getroffenen organisatorischen und technischen ma\u00dfnahmen zur sicherheit der rechnungslegungsrelevanten daten und it-systeme sprechen. das rechnungslegungsbezogene interne kontrollsystem ist nach auffassung des rechnungspr\u00fcfungsamtes grunds\u00e4tzlich dazu geeignet, die vollst\u00e4ndige und richtige erfassung, verarbeitung, dokumentation und sicherung der gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle zu gew\u00e4hrleisten. die pr\u00fcfung hat unter ber\u00fccksichtigung der tatsache, dass das rechnungspr\u00fcfungsamt gem\u00e4\u00df \u00a7 120 abs. 1 s. 3 ngo die pr\u00fcfung gegebenenfalls nach seinem pflichtgem\u00e4\u00dfen ermessen beschr\u00e4nkt und auf die vorlage einzelner pr\u00fcfungsunterlagen verzichtet hat, zu keinen einwendungen gef\u00fchrt. nach der beurteilung des rechnungspr\u00fcfungsamtes aufgrund der bei der pr\u00fcfung gewonnen erkenntnisse entspricht die erste er\u00f6ffnungsbilanz den gesetzlichen vorschriften, den sie erg\u00e4nzenden satzungen und sonstigen ortsrechtlichen bestimmungen und stellt unter beachtung der grunds\u00e4tze ordnungsgem\u00e4\u00dfer buchf\u00fchrung die tats\u00e4chliche verm\u00f6gens- und schuldenlage der gemeinde emlichheim dar. der gemeinderat hat gem\u00e4\u00df art. 6 abs. 8 des gesetzes zur neuordnung des gemeindehaushaltsrechtes und zur \u00e4nderung gemeindewirtschaftlicher vorschriften (neuogemhr) die erste er\u00f6ffnungsbilanz festzustellen. der bericht des rechnungspr\u00fcfungsamtes \u00fcber die pr\u00fcfung der ersten er\u00f6ffnungsbilanz ist zur kenntnis zu nehmen. beschlussvorschlag: der finanzausschuss beschlie\u00dft mit _____ stimmen bei ______ gegenstimmen und ______ enthaltungen/einstimmig, dem gemeinderat zu empfehlen, die erste er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.2010 in der in dieser sitzung vorliegenden fassung festzustellen und den bericht der rechnungs- und kommunalpr\u00fcfungsabteilung des landkreises grafschaft bentheim vom 4. september 2013 \u00fcber die pr\u00fcfung der ersten er\u00f6ffnungsbilanz der gemeinde emlichheim zum 01.01.2010 zur kenntnis zu nehmen. der verwaltungsausschuss beschlie\u00dft mit _____ stimmen bei ______ gegenstimmen und ______ enthaltungen/einstimmig, dem gemeinderat zu empfehlen, die erste er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.2010 in der in dieser sitzung vorliegenden fassung festzustellen und den bericht der rechnungs- und kommunalpr\u00fcfungsabteilung des landkreises grafschaft bentheim vom 4. september 2013 \u00fcber die pr\u00fcfung der ersten er\u00f6ffnungsbilanz der gemeinde emlichheim zum 01.01.2010 zur kenntnis zu nehmen. der gemeinderat beschlie\u00dft mit _____ stimmen bei ______ gegenstimmen und ______ enthaltungen/einstimmig, die erste er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.2010 in der in dieser sitzung vorliegenden fassung festzustellen und den bericht der rechnungs- und kommunalpr\u00fcfungsabteilung des landkreises grafschaft bentheim vom 4. september 2013 \u00fcber die pr\u00fcfung der ersten er\u00f6ffnungsbilanz der gemeinde emlichheim zum 01.01.2010 zur kenntnis zu nehmen.er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.20102013/221%anl%;bewertungsrichtlinie gem. emlichheimer\u00f6ffnungsbilanz gem. emlichheim pr\u00fcfbericht gem. emlichheim ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131410100234&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131410100234&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C131410100234%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20140211160719.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"94a6754a5875227c4e7daf02381027e081a24117","size":125995,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=131410100234%7C20140211160719.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=131410100234%7C20140211160719.pdf%7C","text":"Bewertungsrichtlinie Gem. 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(vorberatend) 23.10.2013 verwaltungsausschuss (vorberatend) 12.11.2013 gemeinderat emlichheim (beschlie\u00dfend) 18.02.2014 er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.2010 sach- und rechtslage: der nieders\u00e4chsische landtag hat am 09.11.2005 das gesetz zur neuordnung des gemeindehaushaltsrechts und zur \u00e4nderung gemeindewirtschaftlicher vorschriften beschlossen. das gesetz trat am 1. januar 2006 in kraft. mit einer \u00fcbergangsregelung von 6 jahren wurden die kommunen verpflichtet, sp\u00e4testens ab dem 01. januar 2012 das neue nkr bzw. die neue \u201edoppik\u201c einzuf\u00fchren. in der samtgemeindekasse emlichheim wird ab 01.01.2010 nach den grunds\u00e4tzen der doppelten buchf\u00fchrung (doppik) gebucht. bei diesem buchungsstil handelt es sich um ein sogenanntes \u201edrei-komponenten-system\u201c. vereinfacht dargestellt handelt es sich um folgende komponenten: eine komponente des \u201edrei-komponenten-systems\u201c ist die bilanz. sie vergleicht zu einem stichtag (in der regel 31.12. des jahres) das verm\u00f6gen und die liquiden mittel auf der aktivseite mit dem eigenkapital und dem fremdkapital (schulden) auf der passivseite. die verwaltung hat \u00fcber einen mehrj\u00e4hrigen zeitraum die grundlagen f\u00fcr eine erste er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.2010 erarbeitet. zeitaufwendig war insbesondere die komplette neuerfassung des gesamten verm\u00f6gens. die bewertung des verm\u00f6gens erfolgte nach einer im rahmen des seinerzeitigen geleitzuges (dornum, westoverledingen, gro\u00dfefehn, sg emlichheim) erstellten bewertungsrichtlinie, die als anlage beigef\u00fcgt ist. die bilanz mit anhang, anlagen und einem rechenschaftsbericht wurde dem rechnungspr\u00fcfungsamt (rpa) des landkreises grafschaft bentheim am 17.10.2011 vorgelegt. \u00fcber einen zeitraum von ca. 2 jahren, und zwar bis zum 29. august 2013 wurde die er\u00f6ffnungsbilanz mit unterbrechungen vom rpa gepr\u00fcft. die gemeinde emlichheim hat bei der erfassung des beweglichen verm\u00f6gens bis zur einf\u00fchrung der inventarverwaltung im jahr 2008 \u2013 bis auf einige ausnahmef\u00e4lle - von der 5.000,00 \u20ac-regelung gem\u00e4\u00df \u00a7 60 abs. 2 gemhkvo gebrauch gemacht. demnach kann bei der ersten er\u00f6ffnungsbilanz aus gr\u00fcnden der inventurerleichterung und kostenersparnis auf die erfassung von beweglichen verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, deren anschaffungs- oder herstellungswerte den einzelwert von 5.000,00 \u20ac einschlie\u00dflich umsatzsteuer nicht \u00fcberschreiten, verzichtet werden. au\u00dferdem wurde von dem wahlrecht gebrauch gemacht, auf den ansatz von geleisteten investitionszusch\u00fcssen zu verzichten. da die aus\u00fcbung dieses wahlrechtes in der urspr\u00fcnglichen er\u00f6ffnungsbilanz nicht einheitlich erfolgte, wurde die er\u00f6ffnungsbilanz am 27.08.2013 noch einmal ge\u00e4ndert. die er\u00f6ffnungsbilanz spiegelt das ergebnis der inventur wider, im rahmen derer das gesamte verm\u00f6gen und die schulden der samtgemeinde emlichheim nach kaufm\u00e4nnischen ma\u00dfst\u00e4ben erfasst, bewertet und ausgewiesen wird. die erste er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.2010 ist als anlage beigef\u00fcgt. die bilanzsumme betr\u00e4gt 25,2 mio. \u20ac. auf der aktivseite handelt es sich hierbei insbesondere um das sachverm\u00f6gen mit rd. 23,9 mio. \u20ac. auf der passivseite sind die schulden mit ca. 2,4 mio. \u20ac und die r\u00fcckstellungen mit 131 t\u20ac ausgewiesen. daraus errechnet sich dann eine nettoposition in h\u00f6he von insgesamt 22,7 mio. \u20ac, die sich aus dem basis-reinverm\u00f6gen von 14,0 mio. \u20ac und den von 8,7 mio. \u20ac zusammensetzt. aufgabe des rpa ist es, auf der grundlage der durchgef\u00fchrten pr\u00fcfung ein urteil \u00fcber die erste er\u00f6ffnungsbilanz einschlie\u00dflich anhang abzugeben. das rpa hat den pr\u00fcfungsbericht am 4. september 2013 erstellt und der gemeinde \u00fcbersandt. der bericht ist als anlage beigef\u00fcgt. in analoger anwendung des \u00a7 129 abs. 1 satz 2 nkomvg gibt der hauptverwaltungsbeamte / die hauptverwaltungsbeamtin eine stellungnahme zum pr\u00fcfungsbericht ab. dabei ist es m\u00f6glich, soweit keine kommentierungen / gegendarstellungen auf den pr\u00fcfungsbericht erfolgen sollen, auf eine stellungnahme zu verzichten. die gemeindedirektorin verzichtet auf die abgabe einer stellungnahme. das rpa stellt in seinem bericht abschlie\u00dfend im wesentlichen fest: die buchf\u00fchrung und das belegwesen sind grunds\u00e4tzlich ordnungsgem\u00e4\u00df und entsprechen den gesetzlichen vorschriften. die aus den weiteren gepr\u00fcften unterlagen zu entnehmenden informationen f\u00fchren grunds\u00e4tzlich zu einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen abbildung in der buchf\u00fchrung und der ersten er\u00f6ffnungsbilanz. im rahmen der pr\u00fcfung wurden keine sachverhalte festgestellt, die gegen eine eignung der von der gemeinde getroffenen organisatorischen und technischen ma\u00dfnahmen zur sicherheit der rechnungslegungsrelevanten daten und it-systeme sprechen. das rechnungslegungsbezogene interne kontrollsystem ist nach auffassung des rechnungspr\u00fcfungsamtes grunds\u00e4tzlich dazu geeignet, die vollst\u00e4ndige und richtige erfassung, verarbeitung, dokumentation und sicherung der gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle zu gew\u00e4hrleisten. die pr\u00fcfung hat unter ber\u00fccksichtigung der tatsache, dass das rechnungspr\u00fcfungsamt gem\u00e4\u00df \u00a7 120 abs. 1 s. 3 ngo die pr\u00fcfung gegebenenfalls nach seinem pflichtgem\u00e4\u00dfen ermessen beschr\u00e4nkt und auf die vorlage einzelner pr\u00fcfungsunterlagen verzichtet hat, zu keinen einwendungen gef\u00fchrt. nach der beurteilung des rechnungspr\u00fcfungsamtes aufgrund der bei der pr\u00fcfung gewonnen erkenntnisse entspricht die erste er\u00f6ffnungsbilanz den gesetzlichen vorschriften, den sie erg\u00e4nzenden satzungen und sonstigen ortsrechtlichen bestimmungen und stellt unter beachtung der grunds\u00e4tze ordnungsgem\u00e4\u00dfer buchf\u00fchrung die tats\u00e4chliche verm\u00f6gens- und schuldenlage der gemeinde emlichheim dar. der gemeinderat hat gem\u00e4\u00df art. 6 abs. 8 des gesetzes zur neuordnung des gemeindehaushaltsrechtes und zur \u00e4nderung gemeindewirtschaftlicher vorschriften (neuogemhr) die erste er\u00f6ffnungsbilanz festzustellen. der bericht des rechnungspr\u00fcfungsamtes \u00fcber die pr\u00fcfung der ersten er\u00f6ffnungsbilanz ist zur kenntnis zu nehmen. beschlussvorschlag: der finanzausschuss beschlie\u00dft mit _____ stimmen bei ______ gegenstimmen und ______ enthaltungen/einstimmig, dem gemeinderat zu empfehlen, die erste er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.2010 in der in dieser sitzung vorliegenden fassung festzustellen und den bericht der rechnungs- und kommunalpr\u00fcfungsabteilung des landkreises grafschaft bentheim vom 4. september 2013 \u00fcber die pr\u00fcfung der ersten er\u00f6ffnungsbilanz der gemeinde emlichheim zum 01.01.2010 zur kenntnis zu nehmen. der verwaltungsausschuss beschlie\u00dft mit _____ stimmen bei ______ gegenstimmen und ______ enthaltungen/einstimmig, dem gemeinderat zu empfehlen, die erste er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.2010 in der in dieser sitzung vorliegenden fassung festzustellen und den bericht der rechnungs- und kommunalpr\u00fcfungsabteilung des landkreises grafschaft bentheim vom 4. september 2013 \u00fcber die pr\u00fcfung der ersten er\u00f6ffnungsbilanz der gemeinde emlichheim zum 01.01.2010 zur kenntnis zu nehmen. der gemeinderat beschlie\u00dft mit _____ stimmen bei ______ gegenstimmen und ______ enthaltungen/einstimmig, die erste er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.2010 in der in dieser sitzung vorliegenden fassung festzustellen und den bericht der rechnungs- und kommunalpr\u00fcfungsabteilung des landkreises grafschaft bentheim vom 4. september 2013 \u00fcber die pr\u00fcfung der ersten er\u00f6ffnungsbilanz der gemeinde emlichheim zum 01.01.2010 zur kenntnis zu nehmen.er\u00f6ffnungsbilanz zum 01.01.20102013/221%anl%;bewertungsrichtlinie gem. emlichheimer\u00f6ffnungsbilanz gem. emlichheim pr\u00fcfbericht gem. emlichheim ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131410100234&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131410100234&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C131410100234%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20140211160719.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"94a6754a5875227c4e7daf02381027e081a24117","size":125995,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=131410100234%7C20140211160719.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=131410100234%7C20140211160719.pdf%7C","text":"Bewertungsrichtlinie Gem. 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(beschlie\u00dfend) 23.10.2013 haushaltsentwicklung 2013 sach- und rechtslage: mit dieser vorlage wird der finanzausschuss \u00fcber die bisherige haushaltsentwicklung des jahres 2013 informiert. die von der samtgemeinde eingesetzte finanzbuchhaltungs-software erm\u00f6glicht derzeit noch nicht die erstellung von zwischenabschl\u00fcssen. daher werden nachfolgend die bisherige entwicklung des ergebnishaushaltes, der investitionen, der finanzierung und der liquidit\u00e4tsentwicklung auf den stichtag 17.10.2013 betrachtet und \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 prognosen bzw. eine vorschau auf das ganze haushaltsjahr 2013 dargestellt. ergebnishaushalt ordentliche ertr\u00e4ge die ertr\u00e4ge aus steuern und abgaben haben sich durchweg positiv entwickelt. die ertr\u00e4ge aus grundsteuern a und b sind voraussichtlich um ca. 30 t\u20ac h\u00f6her als im haushalt veranschlagt. bei der gewerbesteuer, die im haushalt mit 1,8 mio. \u20ac veranschlagt ist, betr\u00e4gt das steuersoll derzeit ca. 2,75 mio. \u20ac. hiervon sind bereits ca. 2,3 mio. \u20ac kassenwirksam vereinnahmt worden. aufgrund der neufassung der sogenannten spielger\u00e4te-satzung werden die ertr\u00e4ge aus der vergn\u00fcgungssteuer mindestens doppelt so hoch wie der haushaltsansatz von 30 t\u20ac ausfallen. dies ist vor allem deshalb erfreulich, weil auf die vergn\u00fcgungssteuer keine umlagen erhoben werden. allerdings ist darauf hinzuweisen, dass gegen die vergn\u00fcgungssteuer-festsetzungen von einem spielger\u00e4te-betreiber klage erhoben wurde. die klageerhebung ist im hinblick auf ein vor dem europ\u00e4ischen gerichtshof anh\u00e4ngigen verfahren, das auf die bestehende doppelbesteuerung der einnahmen aus spielautomaten mit umsatzsteuer und vergn\u00fcgungssteuer gerichtet ist, erfolgt. die ertr\u00e4ge aus bauhofleistungen f\u00fcr andere gemeinden (einschlie\u00dflich samtgemeinde) werden voraussichtlich um 20.000-30.000 \u20ac h\u00f6her, als im haushalt eingeplant, ausfallen. dies ist darauf zur\u00fcck zu f\u00fchren, dass die seit dem vorjahr bis mitte dieses jahres zu verzeichnenden krankheitsbedingten ausf\u00e4lle von mitarbeitern sich nicht mehr auswirken. f\u00fcr einen dauerhaft erkrankten mitarbeiter wurde eine ersatzkraft (befristet) eingestellt. au\u00dferdem wurde der personalstamm um einen weiteren mitarbeiter \u2013 zun\u00e4chst befristet f\u00fcr ein jahr - aufgestockt. diese h\u00f6here leistungsf\u00e4higkeit des bauhofes schl\u00e4gt sich in einem verst\u00e4rkten einsatz f\u00fcr andere gemeinden \u2013 vor allem f\u00fcr die samtgemeinde emlichheim \u2013 nieder. hinzu kam im vorjahr eine sehr hohe beanspruchung des bauhofes durch die gemeinde emlichheim im rahmen der 700-jahr-feier, die zu lasten der m\u00f6glichkeiten, f\u00fcr andere gemeinden t\u00e4tig zu werden, ging. im zusammenhang mit dem bauhof ist au\u00dferdem hervorzuheben, dass bis einschlie\u00dflich august 2013 bereits ertr\u00e4ge aus aktivierten eigenleistungen in h\u00f6he von 15.000 \u20ac erfasst wurden. hierbei handelt es sich um arbeiten des bauhofes, die im rahmen von investitionsma\u00dfnahmen der gemeinde geleistet werden, f\u00fcr die dann keine fremdunternehmen beauftragt werden m\u00fcssen. als beispiel sind hier die arbeiten im zusammenhang mit der einrichtung der neuen krippe im \u201esenfkorn\u201c mit einem wert von ca. 8.400 \u20ac (bis einschlie\u00dflich august) zu nennen. die \u00fcbrigen ordentlichen ertr\u00e4ge bewegen sich im wesentlichen auf dem im haushaltsplan veranschlagten niveau. es ist darauf hinzuweisen, dass einige wesentliche ertragspositionen nur sehr schwer absch\u00e4tzbar sind. als beispiel sind hier die konzessionsabgaben \u2013 vor allem im bereich strom und gas \u2013 zu nennen. diese werden in der regel erst mit erheblicher zeitlicher verz\u00f6gerung abgerechnet. bei den ertr\u00e4gen aus stromkonzessionen sind vor allem die ertr\u00e4ge aus dem wegenutzungsvertag mit der rwe ag f\u00fcr das sogenannte mittelspannungsnetz kaum absch\u00e4tzbar und auch als schwankungsanf\u00e4llig anzusehen, weil diese ertr\u00e4ge von dem stromverbrauch (bzw. -transport) einiger weniger gewerblicher gro\u00dfabnehmer abh\u00e4ngen. die konzessionsabgaben f\u00fcr das gasnetz der nvb werden zumindest mittelfristig voraussichtlich deutlich sinken, da aufgrund einer neuen bgh-rechtsprechung von drittanbietern nur die sogenannte \u201ekleine konzessionsabgabe\u201c erhoben werden darf. inzwischen ist auch der marktf\u00fchrer nvb dazu \u00fcbergegangen, im konzessionsgebiet seinen haushaltskunden sondertarife anzubieten, um im wettbewerb mit anderen anbietern seine marktanteile halten zu k\u00f6nnen. ordentliche aufwendungen die personalaufwendungen, die mit 97.800 \u20ac lt. haushaltsplan nur eine verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig untergeordnete rolle spielen, werden aufgrund von tarifsteigerungen voraussichtlich leicht h\u00f6her ausfallen als geplant. bei den transferaufwendungen werden infolge der h\u00f6heren gewerbesteuereinnahmen um ca. 200.000 \u20ac h\u00f6here aufwendungen an gewerbesteuerumlage anfallen. die infolge der h\u00f6heren steuereinnahmen h\u00f6heren betr\u00e4ge bei der samtgemeindeumlage und bei der kreisumlage fallen erst im n\u00e4chsten haushaltsjahr zahlungswirksam an. daher sind f\u00fcr die erh\u00f6hungsbetr\u00e4ge im jahresabschluss 2013 aufwandswirksam r\u00fcckstellungen zu bilden. die aufwendungen f\u00fcr sach- und dienstleistungen werden voraussichtlich geringer ausfallen als im haushalt eingeplant. urs\u00e4chlich hierf\u00fcr sind vor allem deutlich geringere unterhaltungsaufwendungen. minderaufwendungen von 50.000 \u20ac gegen\u00fcber den haushaltsans\u00e4tzen erscheinen insgesamt als realistisch. dies erkl\u00e4rt sich vor allem dadurch, dass voraussichtlich geringere aufwendungen bei der stra\u00dfenunterhaltung, bei der pflege der sportpl\u00e4tze und bei der unterhaltung der stra\u00dfenbeleuchtung entstehen werden. die \u00fcbrigen ordentlichen aufwendungen bewegen sich voraussichtlich im wesentlichen auf dem im haushaltsplan veranschlagten niveau. hinsichtlich der abschreibungen ist diese aussage allerdings einzuschr\u00e4nken, da die anlagenbuchhaltung derzeit (noch) keine belastbaren aussagen \u00fcber die zu erwartenden abschreibungsbetr\u00e4ge zul\u00e4sst. au\u00dferordentliche ertr\u00e4ge im haushalt 2013 sind ertr\u00e4ge (buchgewinne) aus der ver\u00e4u\u00dferung von 10 baugrundst\u00fccken in h\u00f6he von 147.600 \u20ac eingeplant. nach dem bisherigen verlauf der grundst\u00fccksverk\u00e4ufe kann davon ausgegangen werden, dass die geplanten ver\u00e4u\u00dferungsgewinne deutlich \u00fcbertroffen werden, da bisher bereits 14 baugrundst\u00fccke zahlungswirksam verkauft wurden und f\u00fcr 5 weitere baugrundst\u00fccke der zahlungseingang in den n\u00e4chsten tagen erwartet wird. insgesamt werden in diesem jahr voraussichtlich mindestens 20 baupl\u00e4tze verkauft werden. mithin wird sich der erwartete buchgewinn gegen\u00fcber dem planwert mindestens verdoppeln. weiterhin ist ein au\u00dferordentlicher buchgewinn aus der ver\u00e4u\u00dferung von grundst\u00fccken an der grenzaa an die naturschutzstiftung des landkreises in h\u00f6he von 17.800 \u20ac veranschlagt, der auch realisiert wurde. nicht eingeplant war die ver\u00e4u\u00dferung eines gewerbegrundst\u00fcckes an der emslandstra\u00dfe. hieraus ergibt sich ein weiterer au\u00dferordentlicher buchgewinn in h\u00f6he von ca. 29.500 \u20ac. au\u00dferdem sind au\u00dferordentliche buchgewinne aus dem verkauf/der inzahlungnahme des fendt ger\u00e4tetr\u00e4gers und des holder kommunalschleppers im zuge der inzwischen beschlossenen ersatzbeschaffungen in h\u00f6he von insgesamt 14.900 \u20ac eingeplant. tats\u00e4chlich werden sich buchgewinne in h\u00f6he von \u00fcber 40.000 \u20ac ergeben. zusammenfassung aufgrund der positiven entwicklung der ertr\u00e4ge aus steuern und abgaben und der minderaufwendungen vor allem im bereich der unterhaltungsaufwendungen wird sich nach heutigem kenntnisstand voraussichtlich ein positives ordentliches ergebnis einstellen, das h\u00f6her als geplant ausf\u00e4llt. das au\u00dferordentliche ergebnis wird ebenfalls positiv sein und das geplante ergebnis deutlich \u00fcbersteigen. insgesamt zeichnet sich ein sehr positiver abschluss der ergebnisrechnung 2013 ab. investitionen im haushalt 2013 sind auszahlungen f\u00fcr investitionen in h\u00f6he von insgesamt 1.725.800 \u20ac veranschlagt worden. bis zum 17.10.2013 betrugen die investitonsauszahlungen ca. 1.000.000 \u20ac. nachfolgend werden die wesentlichen entwicklungen erl\u00e4utert. f\u00fcr grunderwerb einschlie\u00dflich vermessungskosten wurden insgesamt auszahlungen von 500.000 \u20ac eingeplant. bis zum jetzigen zeitpunkt betrugen die grunderwerbskosten insgesamt 189.000 \u20ac. nach heutigem kenntnisstand wird der haushaltsrahmen voraussichtlich bei weitem nicht ausgesch\u00f6pft werden. allerdings steht die gemeinde emlichheim mit verschiedenen grundbesitzern in verhandlungen. somit sollte \u00fcber eine \u00fcbertragung von haushaltsresten in das n\u00e4chste jahr 2014 im rahmen der haushaltsberatungen nachgedacht werden. f\u00fcr bauma\u00dfnahmen sind im haushalt 2013 insgesamt 863.500 \u20ac eingeplant worden. bis ende september sind f\u00fcr bauma\u00dfnahmen insgesamt ca. 628.000 \u20ac verausgabt worden. bei den hochbauma\u00dfnahmen wird sich aufgrund des umbaus und der einrichtung der neuen krippengruppe im mehrgenerationenhaus \u201esenfkorn\u201c voraussichtlich eine haushalts\u00fcberschreitung von ca. 30.000 \u20ac ergeben. hier\u00fcber wurde der rat bereits im rahmen der sitzung des verwaltungsausschusses am 01.10.2013 ausf\u00fchrlich informiert (vorlage 2013/196). bei den tiefbauma\u00dfnahmen ist als gr\u00f6\u00dfter posten der neuausbau eines teilst\u00fcckes des hahnenberger dieks zu nennen. diese ma\u00dfnahme konnte mit ca. 231.000 \u20ac um 51.000 \u20ac kosteng\u00fcnstiger als veranschlagt abgeschlossen werden. demgegen\u00fcber wurde das teilst\u00fcck des radweges an der l44 (l\u00fcckenschluss autohaus kr\u00fcp \u2013 obenholt) mit gesamtkosten von ca. 60.800 \u20ac um ca. 20.000 \u20ac teurer als geplant. in den vorgenannten gesamtkosten enthalten sind die wiederherstellung des gr\u00fcnstreifens entlang der ringer stra\u00dfe und die herrichtung des bl\u00fchstreifens an der ringer stra\u00dfe. f\u00fcr die anschaffung von beweglichem sachverm\u00f6gen sind im haushalt 2013 insgesamt 341.800 \u20ac veranschlagt. ein gro\u00dfteil hiervon entf\u00e4llt auf ersatzbeschaffungen von ger\u00e4ten f\u00fcr den bauhof. w\u00e4hrend f\u00fcr die ersatzbeschaffung des holder kommunalschleppers, der wildkrautb\u00fcrste und die neuanschaffung eines aufsitzm\u00e4hers und einer gartenfr\u00e4se in etwa die veranschlagten betr\u00e4ge erforderlich sind, hat sich bei anschaffung des neuen schleppers einschlie\u00dflich arbeitskorb eine einsparung von ca. 45.000 \u20ac ergeben. f\u00fcr bewegliche gegenst\u00e4nde zur einrichtung der neuen krippengruppe im mehrgenerationenhaus senfkorn wurden ca. 5.000 \u20ac mehr ausgegeben als im haushalt eingeplant. hier\u00fcber wurde der rat im rahmen der letzten sitzung des verwaltungsausschusses bereits unterrichtet (vorlage 2013/196). finanzierung und liquidit\u00e4t zusch\u00fcsse und beitr\u00e4ge im haushaltsplan 2013 sind einzahlungen aus investitionszusch\u00fcssen und beitr\u00e4gen in h\u00f6he von insgesamt 716.700 \u20ac eingeplant. es ist darauf hinzuweisen, dass die veranschlagten zusch\u00fcsse f\u00fcr den bau einer kanalbr\u00fccke bei der emsland-st\u00e4rke in h\u00f6he von 400.000 \u20ac nicht realisiert werden, da der bau der br\u00fccke nicht durch die gemeinde emlichheim erfolgt, sondern durch die fa. emsland-service selbst, weil die erhofften f\u00f6rdermittel des landkreises f\u00fcr diese ma\u00dfnahme nicht bewilligt wurden. bei den investitionszusch\u00fcssen ist die zuwendung f\u00fcr den neuausbau des hahnenberger diek um 20.000 \u20ac geringer ausgefallen als geplant, da sich die gesamtkosten der ma\u00dfnahme um ca. 51.000 \u20ac gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen f\u00f6rderantrag vermindert haben (siehe oben). die zusch\u00fcsse f\u00fcr die einrichtung der neuen krippengruppe im senfkorn m\u00fcssen noch gegen\u00fcber dem land (38.500 \u20ac) abgerechnet werden, werden aber in voller h\u00f6he realisiert werden. die restzahlung der gvfg-mittel f\u00fcr die stra\u00dfe obenholt (40.000 \u20ac) steht noch aus, da der verwendungsnachweis noch nicht erstellt ist. ebenso stehen noch f\u00f6rdermittel im zusammenhang mit dem ausbau eines teilst\u00fcckes der neuerostra\u00dfe (werkszufahrt emsland-st\u00e4rke) in h\u00f6he von insgesamt ca. 190.000 \u20ac noch aus, werden aber voraussichtlich bis ende dieses jahres noch eingehen. die einzahlungen aus beitr\u00e4gen, die in h\u00f6he von 87.000 \u20ac veranschlagt sind, werden sich analog zur entwicklung der ver\u00e4u\u00dferung von baugrundst\u00fccken voraussichtlich gegen\u00fcber der planung mindestens verdoppeln. kreditaufnahme und schuldenstand die zum 31.12.2012 vorhandenen kreditverbindlichkeiten in h\u00f6he von ca. 2.202.000 \u20ac werden im haushaltsjahr 2013 planm\u00e4\u00dfig mit 62.000 \u20ac getilgt. eine kreditaufnahme war im haushaltsplan nicht vorgesehen und ist aufgrund der guten liquidit\u00e4tssituation (siehe ausf\u00fchrungen zur liquidit\u00e4t) auch nicht erforderlich. damit wird sich der schuldenstand der gemeinde emlichheim zum jahresende voraussichtlich auf 2.140.000 \u20ac belaufen. liquidit\u00e4t der h\u00f6chstbetrag der liquidit\u00e4tskredite wurde in der haushaltssatzung 2013 mit 1.000.000 \u20ac festgesetzt. aufgrund der insgesamt guten haushaltsentwicklung musste hiervon bis jetzt zu keinem zeitpunkt gebrauch gemacht werden. die liquidit\u00e4t war zu jedem zeitpunkt sichergestellt. der zahlungsmittelbestand war betrug sich zwischen ca. 1.098.000 \u20ac zum jahresbeginn und dem h\u00f6chststand von 2.252.000 \u20ac und war durchweg h\u00f6her als zum entsprechenden vergleichszeitpunkt des vorjahres. au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige ma\u00dfnahmen gr\u00f6\u00dfere au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige ma\u00dfnahmen wurden bisher im haushaltsjahr 2013 nicht durchgef\u00fchrt und sind nach derzeitigem kenntnisstand auch nicht zu erwarten. zusammenfassung und fazit insgesamt gesehen ist die bisherige haushaltsentwicklung des laufenden jahres 2013 als erfreulich zu bezeichnen: h\u00f6here ertr\u00e4ge aus steuern und abgaben. geringere aufwendungen vor allem bei der unterhaltung von gemeindestra\u00dfen, stra\u00dfenbeleuchtung und der pflege von sportpl\u00e4tzen. hohe anzahl verkaufter baugrundst\u00fccke. geringere investitionsauszahlungen f\u00fcr grunderwerb und bei den tiefbauma\u00dfnahmen, die zum teil auf definitive einsparungen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. eine kreditaufnahme ist nicht erforderlich. die liquidit\u00e4tssituation ist stabil. haushalts\u00fcberschreitungen \u2013 wie z.b. bei der einrichtung der krippengruppe im \u201esenfkorn\u201c oder beim radweg entlang der l 44 \u2013 k\u00f6nnen durch einsparungen an anderer stelle kompensiert werden. die als positiv zu bezeichnende finanzielle entwicklung in diesem haushaltsjahr sollte nicht dazu f\u00fchren, nunmehr von den seit jahren verfolgten anstrengungen zur konsolidierung des haushaltes und zur entschuldung der gemeinde emlichheim abzuweichen. insbesondere ist auf die schwankungsanf\u00e4lligkeit der einnahmesituation bei der gewerbesteuer hinzuweisen. au\u00dferdem bewegt sich das einnahmeniveau bei s\u00e4mtlichen steuerarten konjunkturbedingt auf einem sehr hohen niveau, von dem nicht dauerhaft ausgegangen werden sollte. insoweit sollte \u00fcberlegt werden, die derzeit vorhandenen \u00fcbersch\u00fcsse bzw. liquiden mittel f\u00fcr zus\u00e4tzliche tilgungsleistungen einzusetzen. dies w\u00e4re im jahr 2014 m\u00f6glich, da \u00fcber die planm\u00e4\u00dfigen tilgungen von ca. 63.000 \u20ac hinaus die zinsfestschreibungen f\u00fcr kredite mit einem volumen von ca. 730.000 \u20ac auslaufen beschlussvorschlag: dem finanzausschuss zur kenntnis.haushaltsentwicklung 20132013/222%anl%; 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im eigentum der markgemeinde emlichheim. die diakoniestation steht mit der markgemeinde in verhandlungen \u00fcber den erwerb des marktplatzes. in der heutigen sitzung soll zun\u00e4chst die aktuelle situation vor ort besichtigt werden. in der sitzung werden dann herr koops, diakoniestation, sowie die von der diakoniestation beauftragten architekten die erweiterungsplanungen vorstellen. die realisierung der erweiterungsabsichten der diakoniestation bietet die m\u00f6glichkeit, den bereich s\u00fcdlich der wilsumer stra\u00dfe st\u00e4dtebaulich zu gestalten und die attraktivit\u00e4t des bereiches wilsumer stra\u00dfe im ortskern erheblich zu steigern. dies h\u00e4tte allerdings zur folge, dass der marktplatz als solches k\u00fcnftig nicht mehr f\u00fcr veranstaltungen zur verf\u00fcgung steht. ein gro\u00dfteil der ohnehin r\u00fcckl\u00e4ufigen veranstaltungen k\u00f6nnte jedoch auf den festplatz an der emslandstra\u00dfe verlegt werden. seitens der verwaltung werden die planungen der diakoniestation grunds\u00e4tzlich positiv bewertet. f\u00fcr die vor allem \u00e4lteren menschen, die dort zuk\u00fcnftig zentral wohnen k\u00f6nnen, bietet der standort den vorteil, dass viele einrichtungen und einkaufsm\u00f6glichkeiten in der n\u00e4he liegen und von dort zu fu\u00df erreicht werden k\u00f6nnen. vor dem hintergrund des demographischen wandels ist die innenentwicklung als sinnvoll anzusehen. auch die st\u00e4dtebauliche entwicklung an der wilsumer stra\u00dfe sollte in dem gesamtkonzept eine wichtige rolle spielen. dort sollten gesch\u00e4ftsr\u00e4ume f\u00fcr einzelhandel oder dienstleistung entstehen, damit sich dort ein in sich geschlosseneres bild als einkaufsstra\u00dfe ergibt. zudem soll eine angemessen gro\u00dfe blickachse auf die aula und die kirche erhalten bleiben. die ortsbildpr\u00e4genden geb\u00e4ude sollen nicht vollst\u00e4ndig von der bebauung des marktplatzes und der wilsumer strasse verdeckt werden. eine verwirklichung der erweiterungsabsichten ist es erforderlich, den bebauungsplan nr. 3 \u201ewilsumer stra\u00dfe\u201c der gemeinde emlichheim zu \u00e4ndern. die \u00e4nderung des bebauungsplanes kann nach r\u00fccksprache mit landkreis im vereinfachten verfahren nach \u00a7 13a baugesetzbuch erfolgen. eine formelle \u00e4nderung des fl\u00e4chennutzungsplanes durch die samtgemeinde emlichheim ist nicht erforderlich, der fl\u00e4chennutzungsplan kann sp\u00e4ter im wege der berichtigung angepasst werden. die verwaltung schl\u00e4gt vor, mit der diakoniestation einen st\u00e4dtebaulichen vertrag zu schlie\u00dfen, in dem neben der \u00fcbernahme der planungs- und evtl. entstehender kompensationskosten durch die diakoniestation auch weitere forderungen der gemeinde emlichheim gesichert werden k\u00f6nnen. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit stimmen bei gegenstimmen und enthaltungen/einstimmig, dem vorhaben der diakoniestation dem grunde nach zuzustimmen. die verwaltung wird beauftragt, einen st\u00e4dtebaulichen vertrag mit der diakoniestation vorzubereiten und diesen dem verwaltungsausschuss zur beratung und beschlussfassung vorzulegen.bauvorhaben der diakoniestation auf dem marktplatz am l\u00e4gen diek2013/104%anl%; 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Ausbau der Stra\u00dfe","reference":"2013/105","date":"2013-05-16","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/131605100106","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2013/105","fileName":"131605100106","mimeType":"application/pdf","size":24435,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung fachbereich 2 verfasser(in) baarlink, friedrich \u00f6ffentlich datum 16.05.2013 aktenzeichen bga/13-05-30 2013/105 top 4 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin bau- und grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 30.05.2013 stra\u00dfenzustand im bereich der stra\u00dfe zum vechtetal ; evtl. ausbau der stra\u00dfe sach- und rechtslage: die stra\u00dfe \u201ezum vechtetal\u201c wurde vermutlich etwa im jahre 1966 mit dem bau der schule unter der bezeichnung \u201enebenesch\u201c ausgebaut. im jahre 1984 erfolgte die umbenennung in die bezeichnung \u201ezum vechtetal\u201c. im jahre 1985 wurde die schmutz- und regenwasserkanalisation verlegt. es wurden seinerzeit jedoch keine stra\u00dfeneinl\u00e4ufe f\u00fcr die oberfl\u00e4chenentw\u00e4sserung hergestellt, weil ein sp\u00e4terer neuausbau der stra\u00dfe geplant war. ebenfalls wurde in dieser zeit der bebauungsplan nr. 2a \u201ezentrum teilbereich ii\u201c aufgestellt, der u.a. den stra\u00dfenbereich f\u00fcr die stra\u00dfe \u201ezum vechtetal\u201c festsetzt. im jahre 1986 wurde \u00fcber den ausbau der stra\u00dfe \u201ezum vechtetal\u201c beraten, wobei schlie\u00dflich auch ein ausbaubeschluss gefasst wurde. da sich die anlieger jedoch gegen den ausbau der stra\u00dfe ausgesprochen haben, wurde der ausbaubeschluss im m\u00e4rz 1987 aufgehoben. im jahre 1995 wurde der ausbau der stra\u00dfenbeleuchtung beschlossen und durchgef\u00fchrt. im wege einer sogenannten kostenspaltung wurden die anlieger 1996 zu erschlie\u00dfungsbeitr\u00e4gen f\u00fcr die herstellung der stra\u00dfenbeleuchtung herangezogen. die anlieger haben 90 % der herstellungskosten getragen. ung\u00fcnstige wettersituationen f\u00fchren immer wieder zu beschwerden, weil das oberfl\u00e4chenwasser nicht ausreichend abgef\u00fchrt werden kann, sich das wasser auf der stra\u00dfe und in den seitenbereichen ansammelt und es in verbindung mit dem verkehr in der stra\u00dfe insbesondere im bereich der \u201eschule am esch\u201c zur bildung von gr\u00f6\u00dferen pf\u00fctzen kommt. aus den angef\u00fcgten unterlagen sind die ungef\u00e4hre lage der vorhandenen stra\u00dfe und die festsetzung des bebauungsplanes zu ersehen. ferner sind einige fotos angef\u00fcgt, die das bestehende problem deutlich machen. im falle eines kompletten neuausbaus der stra\u00dfe entsprechend der festsetzungen des bebauungsplanes w\u00e4ren die anlieger voraussichtlich zu erschlie\u00dfungsbeitr\u00e4gen heranzuziehen (90 % der beitragsf\u00e4higen kosten). anl\u00e4sslich der sitzung des bau- und grundst\u00fccksausschusses ist eine ortsbesichtigung geplant, anschlie\u00dfend sollten die nachfolgend erw\u00e4hnten m\u00f6glichkeiten zur verbesserung der vorhandenen situation diskutiert werden: neuausbau der stra\u00dfe entsprechend der festsetzungen des bebauungsplanes teilausbau (wendeplatz)? hierzu m\u00fcsste eine teilfl\u00e4che vom landkreis erworben werden unterhaltungsaufwendungen mit regelung der entw\u00e4sserung (herstellung einiger regenwassereinl\u00e4ufe f\u00fcr die oberfl\u00e4chenentw\u00e4sserung) beschlussvorschlag: dem bau- und grundst\u00fccksausschuss zur beratung.stra\u00dfenzustand im bereich der stra\u00dfezum vechtetal ; evtl. ausbau der stra\u00dfe2013/105%anl%;ausbausituation derzeitfestsetzung b-planbilder - zum vechtetal ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131605100106&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131605100106&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C131605100106%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20130521074644.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"d2cbcb4a0555d84f9debe476c74c312187ee5479","size":509162,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=131605100106%7C20130521074644.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=131605100106%7C20130521074644.pdf%7C","text":"Ausbausituation derzeit","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/131605100106","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C131605100106%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20130521074932.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"ddfa66cdc478264fd394ab06593d1afc2b5208fd","size":582682,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=131605100106%7C20130521074932.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=131605100106%7C20130521074932.pdf%7C","text":"Festsetzung B-Plan","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/131605100106","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C131605100106%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20130521163746.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"1342b4e88e704ed097da2e474fde85e044210ddf","size":1222330,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=131605100106%7C20130521163746.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=131605100106%7C20130521163746.pdf%7C","text":"Bilder - 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Niedergrafschaft","reference":"2013/107","date":"2013-05-16","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/131605100108","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2013/107","fileName":"131605100108","mimeType":"application/pdf","size":42798,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung zentrale verwaltung verfasser(in) k\u00f6sters, daniela \u00f6ffentlich datum 16.05.2013 aktenzeichen bga/13-05-30 2013/107 top 6 bezug-nr. beratungsfolge gremium termin bau- und grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 30.05.2013 anbindung des schienenpersonennahverkehrs an die niedergrafschaft sach- und rechtslage: schon seit vielen jahren gibt es in der grafschaft bentheim die bestrebung, den schienenpersonennahverkehr (spnv) zu reaktivieren. dabei hat man sich vor allem darauf konzentriert, die kreisstadt nordhorn - ein mittelzentrum mit oberzentralen teilfunktionen - wieder an den spnv anzubinden. nordhorn ist seit 1974 nicht mehr an den spnv angebunden. auf dem vorhandenen schienennetz der bentheimer eisenbahn (be) verkehren derzeit ausschlie\u00dflich g\u00fcterz\u00fcge. die anbindung an das \u00fcbergeordnete schienenpersonennetz erfolgt derzeit \u00fcber eine regionalbuslinie. das thema reaktivierung genie\u00dft auch politisch eine hohe priorit\u00e4t und es besteht ein weitgehend partei\u00fcbergreifender konsens f\u00fcr eine einf\u00fchrung des personenverkehrs auf der schiene. so haben sich der landkreis grafschaft bentheim, die stadt nordhorn und die be mit vielen politischen akteuren in der grafschaft gemeinsam das ziel gesetzt, eine attraktive schienenanbindung an das \u00fcbergeordnete netz zu erreichen. auch f\u00fcr die samtgemeinde emlichheim, in der es ja auch bereits eine schienenverbindung \u00fcber hoogstede, ringe, emlichheim und laar bis nach coevorden gibt, w\u00e4re eine anbindung an den spnv sinnvoll und wichtig. die samtgemeinde emlichheim hat sich bereits politisch mit dem thema befasst und bereits am 12.04.2011 im rahmen einer resolution des rates zum personenverkehr auf der schiene positioniert und die beteiligten entscheidungstr\u00e4ger aufgefordert, die voraussetzungen f\u00fcr diese anbindung zu schaffen. die niederl\u00e4ndische gemeinde coevorden hat ebenfalls die anbindung an den spnv f\u00fcr coevorden- rheine gefordert. f\u00fcr eine ert\u00fcchtigung des spnv gibt es gute gr\u00fcnde: die anbindung an das \u00fcbergeordnete schienennetz ist derzeit vor allem aus der niedergrafschaft zu unattraktiven reisezeiten zu erreichen. von emlichheim bis zum n\u00e4chsten bahnhof muss man tags\u00fcber mit dem pkw mindestens 50 minuten fahrzeit einkalkulieren, mit dem bus betr\u00e4gt die fahrzeit zum bahnhof bad bentheim sogar 1 stunde und 15 minuten. dieser umstand ist eindeutig als standortnachteil zu bewerten. im berufs-, ausbildungs-, einkaufs- und versorgungsverkehr bestehen heutzutage wichtige verflechtungen in die gro\u00dfr\u00e4ume. diese werden zum teil t\u00e4glich wahrgenommen. die erreichbarkeit einer region ist ein wesentlicher wirtschaftlicher erfolgs- und wettbewerbsfaktor. die fehlende erreichbarkeit mit der bahn steht in einem krassen missverh\u00e4ltnis zur entwicklung der wachstumsregion grafschaft bentheim, in der die bev\u00f6lkerungszahlen relativ stabil sind und die sozialversicherungspflichtigen besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse steigen. vor allem in zeiten des demographischen wandels und des wachsenden fachkr\u00e4ftebedarfs in der region stellt eine attraktive spnv-anbindung eines der wichtigsten standortmerkmale im wettstreit um geeignete fachkr\u00e4fte dar. auch f\u00fcr die grafschaft als touristische destination und zur erschlie\u00dfung von arbeitskraftpotentialen ist ein weitergehender spnv-anschluss unverzichtbar. aktuelle entwicklungen: zwischenzeitlich ist einige bewegung in das projekt gekommen. das institut f\u00fcr verkehrswesen, eisenbahnbau und betrieb an der technischen universit\u00e4t braunschweig (ive) hat im auftrag des landkreises, der stadt nordhorn und der be verschiedene infrastrukturelle und betriebliche konzepte zur reaktivierung des spnv gepr\u00fcft. die ive hat diverse denkmodelle einer kosten-nutzen-analyse auf basis eines projekt-dossier-verfahrens unterzogen. einige der gepr\u00fcften konzepte wurden bereits wieder verworfen, weil sie entweder verkehrlich nicht umgesetzt werden k\u00f6nnen oder nicht wirtschaftlich zu betreiben sind (z. b. die elektrifizierung der gesamten strecke). andere durchaus wirtschaftliche m\u00f6glichkeiten, z. b. die direkte anbindung nordhorns \u201ean bentheim vorbei\u201c in richtung rheine (stichwort bentheimer kurve) werden f\u00fcr politisch nicht durchsetzbar gehalten und von den initiatoren nicht weiter verfolgt. letztendlich hat sich ein konzept als favorit herauskristallisiert, das einen dieselpendelzug ab rheine \u00fcber bad bentheim beinhaltet. diese variante hat einen anschluss an das streckennetz der regionalbahn 61. ein pendelverkehr mit dieselz\u00fcgen kann ohne planfeststellungsverfahren und somit relativ zeitnah realisiert werden. durch einen kurzen bahnsteiggleichen \u00fcbergang in bad bentheim wird dann ein attraktiver anschluss in richtung rheine und osnabr\u00fcck/m\u00fcnster entstehen. da die regionalbahn 61 im stundentakt verkehrt, hat man die betrachtung auf einen radius innerhalb dieses zeitraums erweitert und das konzept mit einer anbindung des pendels \u00fcber nordhorn hinaus bis nach neuenhaus untersucht. dabei hat sich herausgestellt, dass beim pendel bad bentheim \u2013 nordhorn \u2013 neuenhaus aufgrund der deutlichen bef\u00f6rderungszeitgewinne und h\u00f6herer fahrgastzahlen trotz h\u00f6herer kosten ein positives ergebnis zu erwarten ist. sogar eine auf 13,5 mio. \u20ac gesch\u00e4tzte variante mit einem neuen gleisbegegnungsabschnitt zwischen nordhorn und neuenhaus hat noch ein positives ergebnis bei den gutachtern erzielt. denn neuenhaus nimmt eine zentrale b\u00fcndelungsfunktion f\u00fcr die fahrg\u00e4ste aus der ganzen niedergrafschaft wahr, auch f\u00fcr den busverkehr. wegen der attraktiven reisezeit mit dem zug (30 minuten bis bad bentheim) k\u00f6nnen ab neuenhaus viel mehr fahrg\u00e4ste angesprochen werden. zwischenzeitlich wird die erweiterung des spnv bis nach neuenhaus vom landkreis favorisiert, da sich damit auch die niedergrafschaft f\u00fcr den spnv erschlie\u00dfen l\u00e4sst und sich das konzept dann in einem zweiten schritt leichter erweitern l\u00e4sst. als n\u00e4chstes soll eine ausf\u00fchrliche gutachterliche wirtschaftlichkeitsanalyse erstellt und das antragsverfahren f\u00fcr diese strecke an das land niedersachsen vorbereitet werden. der antrag muss in 2014 gestellt werden, um die aufnahme des spnv zum fr\u00fchestm\u00f6glichen bewilligungszeitpunkt in 2017 zu erreichen. bedauerlicherweise ist eine weiterf\u00fchrung des konzeptes bis nach emlichheim bzw. coevorden im rahmen dieses projektdossierverfahrens durch das institut ive bisher nicht betrachtet worden. mit einer weiterf\u00fchrung k\u00f6nnte das ganze schienennetz als gesamtl\u00f6sung f\u00fcr die grafschaft und dar\u00fcber hinaus bis in die niederlande sinnvoll aktiviert werden. allerdings erscheint es derzeit wenig realistisch, dass die erforderlichen rahmenbedingungen schon bis zum n\u00e4chstm\u00f6glichen einf\u00fchrungstermin in 2017 f\u00fcr die strecke neuenhaus - emlichheimheim - coevorden geschaffen werden k\u00f6nnen. es ist darauf hinzuweisen, dass auf der 28 km langen strecke zwischen neuenhaus und coevorden noch 59 bahn\u00fcberg\u00e4nge vorhanden sind, von denen lediglich 16 gesichert sind. die reaktivierung des spnv setzt die technische sicherung aller bahn\u00fcberg\u00e4nge voraus oder alternativ eine schlie\u00dfung aller nicht gesicherten bahn\u00fcberg\u00e4nge. diese infrastrukturell notwendigen rahmenbedingungen lassen sich auch bei gr\u00f6\u00dften anstrengungen bis 2017 nicht bewerkstelligen. in der samtgemeinde neuenhaus bestand die komfortable situation, dass im laufenden flurbereinigungsverfahren derzeit ein parallelweg zur bahn realisiert wird und dort k\u00f6nnen sp\u00e4testens bis zur einf\u00fchrung des spnv alle betroffenen bahn\u00fcberg\u00e4nge entweder gesichert oder geschlossen. die betroffene strecke ist dort nur 11 kilometer lang. da die weiterf\u00fchrung immerhin eine strecke von 28 km betrifft, ist zudem fraglich, ob das ziel emlichheim bzw. coevorden in der diesem konzept zugrundeliegenden zeittaktung (stundentakt) \u00fcberhaupt erreichbar ist. dieses sollte n\u00e4her untersucht werden. da die kommunen bez\u00fcglich der nicht gesicherten bahn\u00fcberg\u00e4nge einen finanzierungsanteil f\u00fcr ihr gebiet leisten m\u00fcssen, kann das unterfangen, 43 bahn\u00fcberg\u00e4nge in einem \u00fcberwiegend landwirtschaftlich genutzten gebiet zu schlie\u00dfen oder zu sichern, nur mit einem sorgf\u00e4ltig geplanten sicherungs- und schlie\u00dfungskonzept realisiert werden. realistisch gesehen ist dieses zeitlich nicht bis 2017 zu schaffen und wohl auch nicht durch die gemeinden zu finanzieren. zudem ist nicht nur die sg emlichheim betroffen, sondern auch der nord-westliche teil der sg neuenhaus (z.b. esche). auch wenn das jetzige konzept die anbindung emlichheims nicht vorsieht, sollte die gemeinde emlichheim das konzept bad bentheim \u2013 neuenhaus bef\u00fcrworten. denn daraus ergeben sich viele vorteile f\u00fcr die emlichheimer bev\u00f6lkerung und den standort als solchen. eine einstiegsm\u00f6glichkeit in neuenhaus mit einer attraktiven reisezeit ist gute alternative zum pkw. auch gegen\u00fcber der reinen busanbindung emlichheim \u2013bentheim ergeben sich sehr deutliche reisezeitvorteile. zudem werden einer fortsetzung in einem n\u00e4chsten schritt bessere chancen einger\u00e4umt, wenn die verbindung bis neuenhaus bereits eingef\u00fchrt ist. es wird empfohlen, dass die gemeinde emlichheim grunds\u00e4tzlich eine positive stellungnahme zur anbindung des schienenpersonennahverkehrs von bentheim nach neuenhaus abgeben sollte und dieses vor dem hintergrund der anbindung der niedergrafschaft begr\u00fc\u00dft. es ist f\u00fcr den erfolg des projektes wichtig, dass alle an einem strang ziehen. die gemeinde sollte aber auch sehr deutlich machen, dass sie gleichwohl fordert, dass in einem n\u00e4chsten schritt auch die anbindung von emlichheim und coevorden zum n\u00e4chstm\u00f6glichen zeitpunkt realisiert wird. zudem soll der landkreis gebeten werden, im rahmen einer erweiterung des projekt-dossier-verfahrens durch das ive kurzfristig die weiterf\u00fchrung des diesel-pendel-verkehrs \u00fcber neuenhaus nach emlichheim und ggf. auch bis nach coevorden zu untersuchen. die gemeinde emlichheim soll dabei auch signalisieren, dass sie diese untersuchungen und auch die infrastrukturelle ert\u00fcchtigung der strecke bezgl. der schlie\u00dfung bzw. technischen sicherung der bahn\u00fcberg\u00e4nge auf ihrem gebiet im rahmen der finanziellen machbarkeit weiterhin positiv begleiten wird. immerhin sich die gemeinde emlichheim schon in der vergangenheit an der sicherung von bahn\u00fcberg\u00e4ngen z.b. obenholt finanziell engagiert und auch bei der aufhebung mehrerer bahn\u00fcberg\u00e4nge unterst\u00fctzt (z.b. im gebiet obenholt, am baugebiet wettenk\u00e4mpe; volzeler m\u00fchlenweg). die gemeinde hat sich seinerzeit auch in den verhandlungen mit der bentheimer eisenbahn und der firma k & k bei der umgestaltung des bahnhofsgel\u00e4ndes sehr deutlich f\u00fcr den erhalt eines bahnsteiges in emlichheim ausgesprochen. die bentheimer eisenbahn hat im rahmen dieses projektes erfreulicherweise einen voll funktionsf\u00e4higen bahnhaltepunkt an der ladestra\u00dfe eingerichtet. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss der gemeinde emlichheim beschlie\u00dft mit stimmen bei gegenstimmen und enthaltungen/einstimmig: die gemeinde emlichheim gibt vor dem hintergrund der anbindung der niedergrafschaft an den spnv eine positive stellungnahme zur anbindung des schienenpersonennahverkehrs von bad bentheim nach neuenhaus ab und begr\u00fc\u00dft eine umsetzung bis 2017. gleichwohl fordert sie, dass in einem n\u00e4chsten schritt die anbindung von emlichheim bzw. auch coevorden zum n\u00e4chstm\u00f6glichen zeitpunkt realisiert wird. der landkreis wird gebeten, kurzfristig im rahmen einer erweiterung des projekt-dossier-verfahrens durch die ive um die untersuchung einer variante mit anbindung der strecke neuenhaus - emlichheim - coevorden zu erweitern. die gemeinde emlichheim erkl\u00e4rt die bereitschaft im sinne einer gemeinschaftlichen umsetzung, die erforderlichen untersuchungen und auch die infrastrukturelle ert\u00fcchtigung der strecke bezgl. der schlie\u00dfung bzw. technischen sicherung von bahn\u00fcberg\u00e4ngen in ihrem gebiet im rahmen der finanziellen machbarkeit weiterhin positiv zu begleiten.anbindung des schienenpersonennahverkehrs an die niedergrafschaft2013/107%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131605100108&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131605100108&id=69"},"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3437","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2013-BGA-16%7C131605100108%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2013-BGA-16","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/131605100109","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Geschwindigkeitsbegrenzung Stra\u00dfe 'Wetten 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\u201emiep-gies-stra\u00dfe\u201c und \u201eanne-frank-stra\u00dfe\u201c beantragt. der antrag der gbf ist dieser beschlussvorlage als anlage beigef\u00fcgt. auf veranlassung der verwaltung wurden aufgrund des antrags der gbf im zeitraum vom 15.11.2012 bis zum 19.11.2012 geschwindigkeitsmessungen durchgef\u00fchrt. da die messungen sowohl wochentags als auch am wochenende durchgef\u00fchrt wurden, werden sie als absolut repr\u00e4sentativ angesehen. die ergebnisse dieser messungen sind der als anlage beigef\u00fcgten auswertung zu entnehmen. zusammenfassend l\u00e4sst sich bei der auswertung der geschwindigkeitsmessungen festhalten, dass nahezu alle verkehrsteilnehmer (> 90%) die zul\u00e4ssige h\u00f6chstgeschwindigkeit von 50 km/h eingehalten haben. erhebliche geschwindigkeits\u00fcberschreitungen wurden dabei so gut wie \u00fcberhaupt nicht verzeichnet (alle verkehrsteilnehmer < 70 km/h). der verwaltung sind bisher keine meldungen von anwohnern bekannt bzw. liegen keine erkenntnisse vor, die auf ein zu schnelles fahren im bereich der stra\u00dfe \u201ewetten k\u00e4mpe\u201c hinweisen. aufgrund der h\u00f6heren verkehrsbedeutung wurde die stra\u00dfe \u201ewetten k\u00e4mpe\u201c \u00fcbersichtlich und mit einem durch gr\u00fcnstreifen abgetrennten kombinierten fu\u00df- und radweg ausgebaut. seitens der verwaltung wird derzeit keine notwendigkeit gesehen, f\u00fcr die stra\u00dfe \u201ewetten k\u00e4mpe\u201c eine tempo-30-zone einzurichten. der verlauf der stra\u00dfen \u201emiep-gies-stra\u00dfe\u201c und \u201eanne-frank-stra\u00dfe\u201c wurde bei der planung des baugebietes bewusst un\u00fcbersichtlich und mit vielen kurven gestaltet, die zu einer nat\u00fcrlichen beruhigung des verkehrs beitragen. eine festsetzung als spielstra\u00dfe w\u00fcrde erhebliche zus\u00e4tzliche bauma\u00dfnahmen erfordern, die nach dem erschlie\u00dfungskonzept nicht vorgesehen und somit auch nicht in die kalkulation der erschlie\u00dfungskosten eingeflossen sind. dem antrag sollte deshalb nach auffassung der verwaltung nicht entsprochen werden. die verwaltung wird die entwicklung weiter beobachten und bei bedarf in den n\u00e4chsten jahren weitere geschwindigkeitsmessungen durchf\u00fchren. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit stimmen bei gegenstimmen und \u00a0\u00a0\u00a0enthaltungen/einstimmig, den antrag des grafschafter b\u00fcrgerforums (gbf) vom 27.09.2012 auf einrichtung einer tempo-30-zone f\u00fcr die stra\u00dfe \u201ewetten k\u00e4mpe\u201c sowie die einrichtung von spielstra\u00dfen f\u00fcr die \u201emiep-gies-stra\u00dfe\u201c und die \u201eanne-frank-stra\u00dfe\u201c aus den vorgenannten gr\u00fcnden abzulehnen.geschwindigkeitsbegrenzung stra\u00dfewetten k\u00e4mpe2013/108%anl%;geschwindigkeitsmessungenantrag gbf ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131605100109&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131605100109&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C131605100109%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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GBF","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/131605100109","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3438","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2013-BGA-16%7C131605100109%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2013-BGA-16","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/131605100110","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"\u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 5 a 'Bessemsland' - Erweiterung des 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aldi-nord ist man mit entsprechenden planungsabsichten an die verwaltung herangetreten. um kundenfreundlicher zu werden, will man die g\u00e4nge zwischen den regalen erweitern und insgesamt soll der markt heller und freundlicher gestaltet werden. ferner m\u00f6chte man einen selbstbedienungs-backshop einrichten. das sonstige verkaufssortiment werde nach dortigen angaben allenfalls unwesentlich erweitert. in uelsen habe man den aldi-markt vor einigen jahren bereits entsprechend modernisiert. insbesondere f\u00fcr eine gro\u00dfz\u00fcgigere gestaltung der g\u00e4nge und anpassung des marktes an die aktuellen anforderungen der kunden m\u00f6chte die firma aldi-nord den lebensmittelmarkt erweitern. die verkaufsfl\u00e4che soll von derzeit ca. 850 auf k\u00fcnftig etwa 1.190 m\u00b2 erweitert werden. die erweiterung kann nur in s\u00fcdlicher richtung erfolgen. hierf\u00fcr m\u00fcsste der vorhandene radweg in s\u00fcdlicher richtung verlegt werden. die fa. aldi m\u00f6chte hierzu einen ca. 5,80 m breiten streifen entlang der s\u00fcdlichen grenze des grundst\u00fcckes der fa. aldi von der gemeinde emlichheim erwerben. die fa. aldi hat signalisiert, dass man bereit ist, die kosten des neu zu erstellenden geh- und radweges in einer gesamtbreite von 3,00 m entlang der bahnschienen auf gesamter l\u00e4nge (von der m\u00fchlenstra\u00dfe bis zur einm\u00fcndung in die stra\u00dfe \u201eam bahnhof\u201c) zu \u00fcbernehmen. ferner w\u00fcrde man auch die kosten einer neuen zaunanlage (stabgitterzaun) zwischen dem bahngleis und den neuen geh- und radweg \u00fcbernehmen. die weiteren verhandlungen mit der fa. aldi sind in einer nicht\u00f6ffentlichen sitzung zu beraten. der verwaltungsausschuss der gemeinde emlichheim wurde in seiner sitzung am 12.02.13 \u00fcber die erweiterungsabsichten unterrichtet. die von der fa. aldi geplante erweiterung der verkaufsfl\u00e4che erfordert eine regionalplanerische pr\u00fcfung der raumordnerischen vertr\u00e4glichkeit durch die untere landesplanungsbeh\u00f6rde (landkreis grafschaft bentheim). der landkreis grafschaft bentheim hat im jahr 2005 in abstimmung mit den kreisangeh\u00f6rigen gemeinden ein regionales einzelhandelskonzept verabschiedet. nach den kriterien dieses konzeptes wird die vertr\u00e4glichkeit der erweiterung der verkaufsfl\u00e4che durch den landkreis gepr\u00fcft. ferner erfordert das vorhaben der fa. aldi eine \u00e4nderung sowohl des fl\u00e4chennutzungsplanes der samtgemeinde emlichheim als auch des bebauungsplanes nr. 5a \u201ebessemsland\u201c der gemeinde emlichheim. nach der baunutzungsverordnung sind gro\u00dffl\u00e4chige handelsbetriebe (betriebe mit einer verkaufsfl\u00e4che von mehr als 800 m\u00b2) nur in sondergebieten zul\u00e4ssig. der rechtskr\u00e4ftige bebauungsplan nr. 5a \u201ebessemsland\u201c enth\u00e4lt f\u00fcr das aldi- grundst\u00fcck die festsetzung \u201emischgebiet\u201c (anlage 1). es ist vorgesehen, f\u00fcr den grundst\u00fccksteil, der direkt dem aldi-markt dient, eine festsetzung als sondergebiet vorzunehmen. ferner soll der bebaubare bereich in s\u00fcdlicher richtung erweitert werden. der geltungsbereich der geplanten 7. \u00e4nderung des bauungsplanes nr. 5a \u201ebessemsland\u201c ist der anlage 2 zu entnehmen. die samtgemeinde emlichheim m\u00fcsste im parallelverfahren eine entsprechende \u00e4nderung des fl\u00e4chennutzungsplanes durchf\u00fchren. es ist beabsichtigt, mit der fa. aldi einen st\u00e4dtebaulichen vertrag zu schlie\u00dfen, in dem s\u00e4mtliche punkte geregelt werden. so hat die fa. aldi unter anderem die kosten der bauleitplanung inklusive der evtl. erforderlichen kompensationsma\u00dfnahmen zu tragen. mit der durchf\u00fchrung der bauleitplanung (\u00e4nderung des fl\u00e4chennutzungsplanes und \u00e4nderung des bebauungsplanes) soll ein planungsb\u00fcro beauftragt werden. das vorhaben der fa. aldi ist f\u00fcr die verwaltung nachvollziehbar. der vorhandene standort des aldi-marktes hat sich bew\u00e4hrt und sollte gefestigt werden. es ist davon auszugehen, dass sich die fa. aldi im falle einer ablehnung der erweiterung einen neuen standort suchen w\u00fcrde. dies w\u00e4re aus st\u00e4dtebaulichen gr\u00fcnden nicht sinnvoll. da eine anpassung der gestaltung des aldi-marktes an die aktuellen anforderungen geplant ist, wird kein wesentliches zus\u00e4tzliches verkehrsaufkommen erwartet. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit stimmen bei gegenstimmen und enthaltungen/einstimmig, den erweiterungspl\u00e4nen der fa. aldi dem grunde nach zuzustimmen. dem verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, das verfahren zur 7. \u00e4nderung des bebauungsplanes nr. 5a \u201ebessemsland\u201c einzuleiten. die verwaltung wird beauftragt, honorarangebote f\u00fcr die durchf\u00fchrung der bauleitplanung einzuholen sowie einen entwurf des st\u00e4dtebaulichen vertrages mit der fa. aldi zu erarbeiten und diese dem verwaltungsausschuss zur entscheidung vorzulegen. bei der samtgemeinde emlichheim ist eine \u00e4nderung des fl\u00e4chennutzungsplanes zu beantragen.\u00e4nderung des bebauungsplanes nr. 5 abessemsland- erweiterung des aldi-marktes2013/109%anl%;anlage 1 auszug aktueller bebplan nr. 5abessemsland anlage 2 geltungsbereich 7. \u00e4nder des b-planes nr. 5abessemsland ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131605100110&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131605100110&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C131605100110%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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eingestellt wird, weil die hofstelle zentrumsnah gelegen ist und es immer wieder zu geruchsbel\u00e4stigungen gekommen ist. die gemeinde emlichheim hat aus gr\u00fcnden der st\u00e4dtebaulichen weiterentwicklung ein gro\u00dfes interesse daran, dass die genehmigte tierhaltung im ortskern aufgegeben wird. inzwischen wurde mit dem hofeigent\u00fcmer ein grundst\u00fcckstauschvertrag geschlossen. in diesem zusammenhang wurde vereinbart, in der n\u00e4he zur reithalle die errichtung eines pferdestalles f\u00fcr die betreuung von pensionspferden zu erm\u00f6glichen, wenn daf\u00fcr die hofstelle im dorf aufgegeben wird. f\u00fcr die realisierung des bauvorhabens ist es erforderlich, den fl\u00e4chennutzungsplan der samtgemeinde emlichheim zu \u00e4ndern. der samtgemeindeausschuss hat in seiner sitzung am 26.02.2013 beschlossen, das verfahren f\u00fcr die 74. \u00e4nderung des fl\u00e4chennutzungsplanes (erweiterung des sondergebietes s\u00fcdlich der wildestra\u00dfe) einzuleiten. die bestehende sonderfl\u00e4che f\u00fcr den bereich der reithalle soll in \u00f6stlicher richtung bis zur grenze des \u00fcberschwemmungsgebietes erweitert werden. seitens der gemeinde emlichheim soll im parallelverfahren ein bebauungsplan aufgestellt werden. der geltungsbereich ist aus der als anlage beigef\u00fcgten \u00fcbersichtskarte zu ersehen. er umfasst die grundst\u00fccke flurst\u00fccke 79, 78 und 77/1 der flur 17, soweit diese grundst\u00fccke au\u00dferhalb des \u00fcberschwemmungsgebietes der vechte liegen. das plangebiet hat eine gr\u00f6\u00dfe von ca. 3.200 m\u00b2. die grundst\u00fccke haben keinen direkten anschluss an die wildestra\u00dfe. die erschlie\u00dfung soll \u00fcber das reithallengrundst\u00fcck (entlang der \u00f6stlichen grundst\u00fccksgrenze) erfolgen. diese grundst\u00fccke stehen im eigentum der gemeinde emlichheim. die erschlie\u00dfung m\u00fcsste \u00fcber eine baulast abgesichert werden. der reit- und fahrverein emlichheim wurde in vorgespr\u00e4chen \u00fcber das vorhaben informiert und hat als nutzer des reithallengrundst\u00fcckes keine einw\u00e4nde gegen die eintragung einer baulast f\u00fcr die erschlie\u00dfung des k\u00fcnftigen baugrundst\u00fcckes. nach den zun\u00e4chst vorgelegten pl\u00e4nen war zun\u00e4chst einen pferdestall mit nebenlagen (lagerung futtermittel, unterbringung maschinen usw.) f\u00fcr ca. 18 pferde vorgesehen. langfristig bestand das ziel, stallanlagen und nebengeb\u00e4ude f\u00fcr ca. 50 pferde zu errichten. der hofeigent\u00fcmer und interessent kann dies aber nur in teilabschnitten verwirklichen und m\u00f6chte auch die wirtschaftliche entwicklung des betriebes abwarten. ferner m\u00f6chte er auf dem grundst\u00fcck eine betriebsleiterwohnung errichten, sobald der betrieb \u201epferdepension\u201c die hierf\u00fcr erforderliche gr\u00f6\u00dfenordnung erreicht hat. f\u00fcr den geltungsbereich soll eine festsetzung als \u201esondergebiet (reithalle/stallanlagen)\u201c erfolgen. der verwaltungsausschuss der gemeinde emlichheim hat in seiner sitzung am 12.03.2013 (vorlage nr. 2013/54) beschlossen, das verfahren zur aufstellung des bebauungsplanes nr. 54 \u201esondergebiet reithalle / stallanlagen wildestra\u00dfe\u201c einzuleiten. die verwaltung wurde beauftragt, die fr\u00fchzeitige \u00f6ffentlichkeitsbeteiligung und die fr\u00fchzeitige beteiligung der tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher belange durchzuf\u00fchren und einen entwurf des bebauungsplanes sowie eine entwurfsbegr\u00fcndung zu erarbeiten. ferner wurde vereinbart, dass der entwurfs- und auslegungsbeschluss zu diesem bebauungsplan in einer sitzung des bau- und grundst\u00fccksausschusses beraten werden soll. im rahmen der fr\u00fchzeitigen beh\u00f6rdenbeteiligung sollte unter anderem gekl\u00e4rt werden, ob die zulassung einer betriebsleiterwohnung unter den gegebenen voraussetzungen m\u00f6glich ist. der verwaltungsausschuss hat die zulassung einer betriebsleiterwohnung durchaus kritisch bewertet und m\u00f6chte diese allenfalls unter eingeschr\u00e4nkten klar definierten voraussetzungen zulassen. am 08.04.2013 wurden konkrete baupl\u00e4ne vorgelegt, die in der heutigen sitzung vorgestellt und n\u00e4her erl\u00e4utert werden sollen. es ist nunmehr der bau von pferdestellen mit insgesamt 31 pferdeboxen, eine maschinen- und lagerhalle sowie eine betriebsleiterwohnung vorgesehen. der bauinteressent hat nochmals best\u00e4tigt, dass er die bauma\u00dfnahmen nur abschnittsweise verwirklichen k\u00f6nne. am 22.05.13 hat ein weiteres abstimmungsgespr\u00e4ch mit dem landkreis stattgefunden. da f\u00fcr die errichtung der stallanlagen ein bebauungsplan (sondergebiet) aufgestellt werde, sei es durchaus m\u00f6glich eine betriebsleiterwohnung zuzulassen. der landkreis h\u00e4lt es auf jeden fall f\u00fcr zweckm\u00e4\u00dfig, diese nur unter bestimmten voraussetzungen zuzulassen, auch k\u00f6nne die gr\u00f6\u00dfe der betriebsleiterwohnung begrenzt werden (textliche festsetzungen im bebauungsplan). seitens der verwaltung wird vorgeschlagen, eine betriebsleiterwohnung erst dann zuzulassen, wenn f\u00fcr mindestens 25 pferde stallanlagen inkl. nebengeb\u00e4ude errichtet wurden und diese stallanlagen auch tats\u00e4chlich entsprechend genutzt werden. die vorgeschlagene mindestgr\u00f6\u00dfe orientiert sich hierbei daran, dass bauliche anlagen f\u00fcr eine pferdepension im au\u00dfenbereich ab einer gr\u00f6\u00dfe von 25 pl\u00e4tzen privilegiert sind. ab ca. 25 pensionspferde wird davon ausgegangen, dass der pensionsbetrieb eine wirtschaftliche betriebsgrundlage darstellen kann. unter diesen bedingungen kann auch eine betriebsleiterwohnung als notwendig angesehen werden. es wird ferner vorgeschlagen, die gr\u00f6\u00dfe der betriebsleiterwohnung durch eine weitere textliche festsetzung zu begrenzen. es sollte lediglich ein eingeschossige wohnhaus mit einer wohnung zugelassen werden. die zul\u00e4ssige wohnfl\u00e4che k\u00f6nnte ebenfalls begrenzt werden. seitens des landkreises wurde empfohlen, die maximale grundfl\u00e4che f\u00fcr die errichtung einer betriebsleiterwohnung festzulegen (z.b. auf 12,00 x 12,00 m). diesbez\u00fcglich ist noch eine abschlie\u00dfende pr\u00fcfung der m\u00f6glichen festsetzungen vorzunehmen. durch die zuvor genannten einschr\u00e4nkungen kann sichergestellt werden, dass die betriebliche nutzung des grundst\u00fcckes im vordergrund steht. eine wohnnutzung f\u00fcr den betriebsleiter soll nur aufgrund der betrieblichen notwendigkeit zul\u00e4ssig und m\u00f6glich sein. die nach dem baugesetzbuch vorgeschriebene fr\u00fchzeitige \u00f6ffentlichkeitsbeteiligung und die beteiligung aller tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher belange ist noch nicht erfolgt, so dass ein entwurfs- und auslegungsbeschluss in der heutigen sitzung noch nicht gefasst werden kann. in der heutigen sitzung sollten zun\u00e4chst ziel und inhalt des aufzustellenden bebauungsplanes dargestellt und die m\u00f6glichen festsetzungen beraten werden. beschlussvorschlag: der bau- und grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit stimmen bei gegenstimmen und enthaltungen/einstimmig, das verfahren zur aufstellung des bebauungsplanes nr. 54 \u201esondergebiet reithalle/stallanlagen wildestra\u00dfe\u201c fortzuf\u00fchren. er schl\u00e4gt vor, in den bebauungsplan textliche festsetzungen \u00fcber die zul\u00e4ssigkeit einer betriebsleiterwohnung aufzunehmen, durch die sichergestellt wird, dass die betriebliche nutzung des auszuweisenden sondergebietes eindeutig im vordergrund steht. eine betriebsleiterwohnung soll erst dann zul\u00e4ssig sein, wenn stallanlagen sowie nebengeb\u00e4ude f\u00fcr 25 pensionspferde errichtet und tats\u00e4chlich betrieben werden. die gr\u00f6\u00dfe der betriebsleiterwohnung ist durch weitere noch genau zu definierende textliche festsetzungen einzuschr\u00e4nken. die verwaltung wird beauftragt, nunmehr die fr\u00fchzeitige \u00f6ffentlichkeitsbeteiligung und die fr\u00fchzeitige beteiligung der tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher belange durchzuf\u00fchren und einen entwurf des bebauungsplanes sowie eine entwurfsbegr\u00fcndung zu erarbeiten. der entwurfs- und auslegungsbeschluss soll durch den verwaltungsausschuss gefasst werden.bebauungsplan nr. 54sondergebiet reithalle / stallanlagen wildestra\u00dfe2013/110%anl%;geltungsbereich b plan nr. 54 ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131605100111&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=131605100111&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C131605100111%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 15.07.2014 Benennung von Erschlie\u00dfungsstra\u00dfen an der Neuerostra\u00dfe Sach- und Rechtslage: Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 \u201eGewerbegebiet \u00f6stlich der Neuerostra\u00dfe\u201c entstehen \u00f6stlich der Neuerostra\u00dfe zwei neue Erschlie\u00dfungsstra\u00dfen, die zu benennen sind. Die Neuerostra\u00dfe beginnt am Pommernweg und f\u00fchrt n\u00f6rdlich des Kanals bis an die Kanalstra\u00dfe heran. Im Bereich n\u00f6rdlich des Kanals liegt sie damit in einem Bereich, der irgendwann das Gewerbegebiet \u201eNord\u201c erschlie\u00dfen kann. In dem Gewerbegebiet \u201eNord\u201c wurden mit den Stra\u00dfen \u201eRudolf-Diesel-Stra\u00dfe\u201c, \u201eCarl-Zeiss-Stra\u00dfe\u201c und \u201eGutenbergstra\u00dfe\u201c die Stra\u00dfen bisher nach bekannten Forschern und Entwicklern benannt. Im Hinblick auf die m\u00f6gliche Verbindung zu diesem Gebiet, und da es sich bei dem Bereich an der Neuerostra\u00dfe ebenfalls um ein Gewerbegebiet handelt, bietet es sich an, bei der Benennung dieser Stra\u00dfen grunds\u00e4tzlich in dieser Kategorie zu verbleiben. Allerdings liegen die hier zu benennenden Stra\u00dfen s\u00fcdlich des Kanals, w\u00e4hrend die vorgenannten Stra\u00dfen n\u00f6rdlich des Kanals liegen und auch die m\u00f6glichen weiteren Stra\u00dfen bis zur Anbindung an die Neuerostra\u00dfe n\u00f6rdlich des Kanals liegen werden. Insofern wird vorgeschlagen, die zwei Stra\u00dfen s\u00fcdlich des Kanals nach weiblichen Personen aus dieser Kategorie zu benennen. Hier gibt es nicht sehr viele Namen, jedoch sind die Frauen Marie Curie und Lise Meitner allseits bekannte Pers\u00f6nlichkeiten aus dem Bereich der Forschung. Es wird vorgeschlagen, die s\u00fcdliche Erschlie\u00dfungsstra\u00dfe mit der Bezeichnung \u201e Marie-Curie-Stra\u00dfe\u201c und die n\u00f6rdliche Stra\u00dfe mit der Bezeichnung \u201eLise-Meitner-Stra\u00dfe\u201c zu versehen (siehe hierzu den anliegenden \u00dcbersichtsplan). Bevor vor Jahren die Neuerostra\u00dfe \u00fcber den Kanal hinaus, bis zur Kanalstra\u00dfe verl\u00e4ngert wurde, endete die Neuerostra\u00dfe im Bereich des Wendeplatzes bei der Kl\u00e4ranlage. Entsprechend tr\u00e4gt der Stra\u00dfenabschnitt (jetzt Stichstra\u00dfe) westlich der Neuerostra\u00dfe ebenfalls die Bezeichnung \u201eNeuerostra\u00dfe\u201c. Neben der Kl\u00e4ranlage ist neuerdings ein wichtiger Anlieger dieser Stra\u00dfe die Emsland-St\u00e4rke, die im letzten Jahr die Zuwegung erheblich ausgebaut und die Anlieferung dorthin verlegt hat. Auch wenn dieses im Moment nicht vordringlich ist, sollte dieser Stra\u00dfenabschnitt (Stichstra\u00dfe) eine neue Bezeichnung erhalten. Hier wird vorgeschlagen, die Emsland-St\u00e4rke als bedeutendes Emlichheimer Unternehmen, das dort auch die st\u00e4rkste Nutzerin ist, bei der Namengebung zu beteiligen und zu erfragen, ob man einen Vorschlag machen m\u00f6chte. Die Benennung dieses Stra\u00dfenabschnittes wird zu gegebener Zeit auf die Tagesordnung gesetzt. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, die s\u00fcdliche Entlastungsstra\u00dfe abweichend vom Verwaltungsvorschlag anstatt \u201eMarie- Curie-Stra\u00dfe\u201c, \u201eBertha-Benz-Stra\u00dfe\u201c zu benennen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschlie\u00dft mit __ Stimmen bei __ Gegenstimmen und __ Enthaltungen/einstimmig, im Gewerbegebiet \u00f6stlich der Neuerostra\u00dfe die s\u00fcdliche Erschlie\u00dfungsstra\u00dfe als \u201eBertha-Benz-Stra\u00dfe\u201c und die n\u00f6rdliche Erschlie\u00dfungsstra\u00dfe als \u201eLise-Meitner-Stra\u00dfe\u201c zu benennen.Benennung von Erschlie\u00dfungsstra\u00dfen an der Neuerostra\u00dfe2014/094.1%anl%;Gewerbegebiet \u00f6stl. d. 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Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 15.07.2014 Benennung von Erschlie\u00dfungsstra\u00dfen an der Neuerostra\u00dfe (Zufahrt Emslandst\u00e4rke) Sach- und Rechtslage: Bereits in der Mai-Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde \u00fcber Stra\u00dfenbenennungen im Bereich der Neuerostra\u00dfe beraten (Beschlussvorlage 2014/094). F\u00fcr die Benennung der zwei Stichstra\u00dfen \u00f6stlich der Neuerostra\u00dfe wurde ein Beschluss gefasst. Auf die Benennung der Stichstra\u00dfe in westlicher Richtung, Zuwegung zur Emsland-St\u00e4rke als Hauptanlieger, zur Strohverbrennung und zur Kl\u00e4ranlage, wurde in der o.g. Vorlage bereits eingegangen. Die Emsland-St\u00e4rke als st\u00e4rkste Nutzerin dieser Stra\u00dfe wurde auf die vorgesehene Neubenennung dieses Stra\u00dfenabschnittes hingewiesen und es wurde die M\u00f6glichkeit gegeben, Vorschl\u00e4ge einzubringen. Die Gesch\u00e4ftsleitung machte von vornherein deutlich, dass man sich einen Bezug zur \u201eKartoffel\u201c w\u00fcnscht. Von der Emslandst\u00e4rke wurden Vorschl\u00e4ge wie \u201eKartoffelstra\u00dfe\u201c, \u201eAm Kartoffelpad\u201c o.\u00e4. mitgeteilt. Da die neue Zufahrt eine sehr gro\u00dfe Breite aufweist, w\u00fcrde sich auch die Bezeichnung \u201eKartoffeldamm\u201c anbieten. Wichtig ist der Gesch\u00e4ftsleitung, dass keine Verwechslungsgefahr mit der Verwaltungsanschrift \u201eEmslandstra\u00dfe 58\u201c besteht. Somit sollte die Bezeichnung \u201eEmsland\u201c nicht in dem Stra\u00dfennamen enthalten sein. Damit w\u00e4re die Emsland-St\u00e4rke auf der \u201eVerwaltungsseite\u201c an die Emslandstra\u00dfe und auf der \u201eAnlieferseite\u201c an eine Stra\u00dfe mit Bezug zur Kartoffel erschlossen. Eine Verwechslungsgefahr der beiden Anschriften, z.B. bei Verwendung von Navigationssystemen besteht daher nicht. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2014 dem Gemeinderat einstimmig vorgeschlagen, die Stichstra\u00dfe westlich der Neuerostra\u00dfe (Zuwegung zur Emsland-St\u00e4rke, zum Strohheizkraftwerk und zur Kl\u00e4ranlage) mit der Bezeichnung \u201eE\u00e4rpeldiek\u201c zu versehen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, die Stichstra\u00dfe westlich der Neuerostra\u00dfe (Zuwegung zur Emsland-St\u00e4rke, zum Strohheizkraftwerk und zur Kl\u00e4ranlage) laut Vorschlag des Verwaltungsausschusses mit der Bezeichnung \u201eE\u00e4rpeldiek\u201c zu versehen.Benennung von Erschlie\u00dfungsstra\u00dfen an der Neuerostra\u00dfe (Zufahrt Emslandst\u00e4rke)2014/145.1%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141007100166&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141007100166&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3806","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-GR-EML-30%7C141007100166%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-GR-EML-30","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/141104100090","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Anliegerantrag zu verkehrsberuhigenden Ma\u00dfnahmen in der H\u00e4ndelstra\u00dfe","reference":"2014/085","date":"2014-04-11","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141104100090","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2014/085","fileName":"141104100090","mimeType":"application/pdf","size":63926,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Abteilung Fachbereich 2 Verfasser(in) Prenger, Holger \u00f6ffentlich Datum 11.04.2014 Aktenzeichen BGA/14-04-24 2014/085 TOP 3 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 24.04.2014 Anliegerantrag zu verkehrsberuhigenden Ma\u00dfnahmen in der H\u00e4ndelstra\u00dfe Sach- und Rechtslage: Anwohner der H\u00e4ndelstra\u00dfe haben mit Schreiben vom 11.11.2013 f\u00fcr den vorderen Bereich der H\u00e4ndelstra\u00dfe, abgehend von der Stra\u00dfe Grasriete verkehrsberuhigende Ma\u00dfnahmen beantragt, um die Verkehrsgef\u00e4hrdung in diesem Bereich einzugrenzen. Der Antrag wird von vielen Einwohnern aus dem Baugebiet \u201eAm Bahndamm\u201c unterst\u00fctzt, dem Antrag liegt eine Unterschriftenliste bei. Der Antrag der Anwohner der H\u00e4ndelstra\u00dfe ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigef\u00fcgt. Der Wunsch auf Verbesserung der verkehrlichen Situation in dem angesprochenen Bereich wurde von einigen Anliegern bereits mehrfach bei der Gemeinde vorgetragen. Aus diesem Grunde wurden f\u00fcr den Zeitraum 27.05.2013 bis zum 31.05.2013 Geschwindigkeitsmessungen im vorderen Bereich der H\u00e4ndelstra\u00dfe durchgef\u00fchrt. Die Ergebnisse dieser Messungen sind der als Anlage 2 beigef\u00fcgten Auswertung zu entnehmen. Der Bereich der H\u00e4ndelstra\u00dfe wurde ebenso wie das gesamte Baugebiet \u201eAm Bahndamm\u201c als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die Auswertung der Geschwindigkeitsauswertung ergab, dass der Gro\u00dfteil der Verkehrsteilnehmer die zul\u00e4ssige H\u00f6chstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten hat. Erhebliche Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen wurden dabei kaum verzeichnet. Das Anliegen der Anwohner der H\u00e4ndelstra\u00dfe wurde auch im Rahmen einer Ortsbegehung mit Vertretern der Stra\u00dfenverkehrsabteilung und des Ordnungsamtes des Landkreises Grafschaft Bentheim (Herr Wegb\u00fcnder und Herr Czauderna), der Polizeiinspektion Grafschaft Bentheim (Herr Johannigmeier) sowie der Samtgemeinde Emlichheim (Herr Prenger und Herr Baarlink) am 07.11.2013 er\u00f6rtert. Im Ergebnis wurde von der Verkehrskommission festgestellt, dass bauliche Ma\u00dfnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung der Gemeinde f\u00fcr den Bereich grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich seien, das Erfordernis hierf\u00fcr wurde jedoch nicht gesehen. Seitens der Verkehrskommission wurde in diesem Zusammenhang auch auf die Aufsichtspflicht der Eltern hingewiesen. Nach diesem Termin wurde der zuvor erw\u00e4hnte Antrag auf Errichtung verkehrsberuhigender Ma\u00dfnahmen in der H\u00e4ndelstra\u00dfe am 11.11.13 schriftlich eingereicht. Mit Schreiben vom 20.11.13 hat die Gemeinde Emlichheim den Eingang des Antrages best\u00e4tigt und die Antragsteller darauf hingewiesen, dass der Antrag in einer der n\u00e4chsten Sitzungen des Bau- und Grundst\u00fccksausschusses beraten werden solle. Wenn der \u00f6ffentlich beratende Fachausschuss die Umsetzung der beantragten Ma\u00dfnahme empfehle, m\u00fcsse der Verwaltungsausschuss abschie\u00dfend entscheiden, ob und ggf. wann eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln m\u00f6glich ist. Da die Durchf\u00fchrung derartiger Ma\u00dfnahmen mit erheblichen Kosten verbunden ist und kein Gesch\u00e4ft der laufenden Verwaltung darstellt, ist dieser Beratungsweg einzuhalten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es sich um eine \u00f6ffentliche Sitzung handelt und sich die Anlieger im Rahmen einer Einwohnerfragestunde zu der Angelegenheit \u00e4u\u00dfern k\u00f6nnen. Mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone f\u00fcr das Baugebiet \u201eAm Bahndamm\u201c ist bereits eine Regelung zur Geschwindigkeitsreduzierung getroffen. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die Gemeinde Emlichheim weitere Ma\u00dfnahmen f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt. Die Verkehrskommission hat die Erforderlichkeit eindeutig verneint. Auch nach den Messungen stellt sich kein erh\u00f6hter Handlungsbedarf f\u00fcr zus\u00e4tzliche verkehrsberuhigende Ma\u00dfnahmen im Bereich der H\u00e4ndelstra\u00dfe dar. Die Herstellung von Aufpflasterungen bzw. der Einrichtung von Fahrbahnverengungen w\u00fcrde nach Erfahrungswerten des technischen Bauamtes aus dem Hause zu Kosten in H\u00f6he von ca. 5.000,00 \u2013 6.000,00 \u20ac f\u00fchren. Die Einrichtung von Verkehrsberuhigungsma\u00dfnahmen, die nicht unbedingt erforderlich sind, f\u00fchrt zu Pr\u00e4zedenzf\u00e4llen. Sollte sich die Gemeinde ohne akuten Handlungsbedarf an der H\u00e4ndelstra\u00dfe zur Durchf\u00fchrung der beantragten verkehrsbeh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen entschlie\u00dfen, wird man bei weiteren Antr\u00e4gen, die sicherlich f\u00fcr weitere Bereiche in diesem Baugebiete folgen w\u00fcrden (und auch schon angek\u00fcndigt wurden!) kaum mit fehlender Erforderlichkeit argumentieren k\u00f6nnen. Aufgrund der Ergebnisse der Verkehrsmessungen, der Beurteilung der Verkehrskommission vom 07.11.2013, der Tatsache, dass in diesem Bereich bereits eine Tempo-30-Zone vorliegt sowie der Gefahr der Schaffung von Pr\u00e4zedenzf\u00e4llen, besteht seitens der Verwaltung die Auffassung, keine Aufpflasterungen etc. in der H\u00e4ndelstra\u00dfe vorzunehmen. Gleichwohl sollten in diesem Bereich in Zukunft auch in Abstimmung mit den Anliegern verst\u00e4rkt Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und \u00a0\u00a0\u00a0Enthaltungen/einstimmig, den Antrag der Anwohner der H\u00e4ndelstra\u00dfe vom 11.11.2014 auf Einrichtung verkehrsberuhigender Ma\u00dfnahmen in der H\u00e4ndelstra\u00dfe aus den vorgenannten Gr\u00fcnden abzulehnen. Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Bereich in Zukunft verst\u00e4rkt Geschwindigkeitsmessungen durchf\u00fchren zu lassen.Anliegerantrag zu verkehrsberuhigenden Ma\u00dfnahmen in der H\u00e4ndelstra\u00dfe2014/085%anl%;2013-11-15 Anwohner H\u00e4ndelstra\u00dfe - Antrag auf Einrichtung verkehrsberuhigender Ma\u00dfnahmen2013-11-18 Geschwindigkeitsmessungen H\u00e4ndelstra\u00dfe 27.05 - 31.05.2013 ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141104100090&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141104100090&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141104100090%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20140416122726.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"43c0af64de46537376ac78c06a430eb4563ee287","size":2188071,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141104100090%7C20140416122726.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141104100090%7C20140416122726.pdf%7C","text":"2013-11-15 Anwohner H\u00e4ndelstra\u00dfe - Antrag auf Einrichtung verkehrsberuhigender Ma\u00dfnahmen","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141104100090","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141104100090%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20140416122818.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"4d5f16983b0b01a5ea4d44b1cb9fea8de8436e65","size":76734,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141104100090%7C20140416122818.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141104100090%7C20140416122818.pdf%7C","text":"2013-11-18 Geschwindigkeitsmessungen H\u00e4ndelstra\u00dfe 27.05 - 31.05.2013","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141104100090","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3733","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-BGA-17%7C141104100090%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-BGA-17","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/141104100091","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Problematische Verkehrssituation f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger/Rollstuhlfahrer/Radfahrer im Bereich Volzeler M\u00fchlenweg/Berliner Stra\u00dfe","reference":"2014/086","date":"2014-04-11","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141104100091","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2014/086","fileName":"141104100091","mimeType":"application/pdf","size":66114,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Abteilung Fachbereich 3 Verfasser(in) Baarlink, Friedrich \u00f6ffentlich Datum 11.04.2014 Aktenzeichen BGA/14-04-24 2014/086 TOP 4 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 24.04.2014 Problematische Verkehrssituation f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger/Rollstuhlfahrer/Radfahrer im Bereich Volzeler M\u00fchlenweg/Berliner Stra\u00dfe Sach- und Rechtslage: In der Vergangenheit wurde von verschiedenen Seiten auf die ungen\u00fcgende Stra\u00dfensituation im Bereich des Volzeler M\u00fchlenweges hingewiesen. Konkret wurden z.B. die unzureichenden Verh\u00e4ltnisse im Bereich der Einm\u00fcndung der Weimarer Stra\u00dfe und Zufahrt Altenzentrum sowie im Bereich von der Kreuzung Grasriete / Ostpreu\u00dfenstra\u00dfe bis Berliner Stra\u00dfe von Einwohnern, die dieser Bereiche nutzen, angesprochen. Vor allem f\u00fcr \u00e4ltere Menschen oder Menschen mit Gehbehinderungen, die dort mit Rollstuhl oder Rollator unterwegs sind, wird die Situation als problematisch wahrgenommen. Bei den angesprochenen Punkten geht es um Unebenheiten im Radwege- und Stra\u00dfenbereich sowie die bei Regenf\u00e4llen dort stehenden Pf\u00fctzen. Da die Bereiche neben den Grundsch\u00fclern auch stark von den Bewohnern des Altenzentrum genutzt werden, wurde u.a. vorgeschlagen, den Verkehr \u00fcber die Ostpreu\u00dfenstra\u00dfe und die Grasriete flie\u00dfen zu lassen und den Teilbereich des Volzeler M\u00fchlenweges als Anliegerstra\u00dfe oder als Einbahnstra\u00dfe anzulegen um hierdurch bessere M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Anlegung eines komfortablen Fu\u00df- und Radweges zu haben. Ferner wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12.11.2013 unter Bezugnahme auf die derzeitige Bauma\u00dfnahme der Gemeinschaftspraxis darauf hingewiesen, dass der Gehweg entlang der Berliner Stra\u00dfe in Richtung des Volzeler M\u00fchlenweges keine Absenkung bietet. Der Fu\u00df- und Radweg entlang der Stra\u00dfe \u201eVolzeler M\u00fchlenweg\u201c wurde im Jahre 1983 angelegt. Die Anlegung des Fu\u00df- und Radweges erfolgte seinerzeit, weil dort u.a. sehr viele Grundsch\u00fcler verkehrten, die den Radweg vom Volzeler M\u00fchlenweg zur Grundschule nutzten, der am Altenzentrum entlang f\u00fchrt. Der Fu\u00df- und Radweg wurde seinerzeit unter Ber\u00fccksichtigung der gegebenen \u00f6rtlichen Situation, d.h. unter Beibehaltung der vorhandenen Stra\u00dfe, Schonung der B\u00e4ume und Nutzung der noch m\u00f6glichen offenen Fl\u00e4chen f\u00fcr die Entw\u00e4sserung, weil im Bereich des Volzeler M\u00fchlenweges \u00fcberwiegend kein Regenwasserkanal vorhanden ist. Aufgrund des fehlenden Regenwasserkanals gibt es bei entsprechender Witterung auf der gesamten L\u00e4nge der Fu\u00df- und Radwegestrecke des Volzeler M\u00fchlenweges mehr oder weniger Probleme, die teilweise auch dadurch hervorgerufen werden, dass das Oberfl\u00e4chenwasser von den Anliegergrundst\u00fccken der Stra\u00dfenfl\u00e4che zugeleitet wird. Ein wesentlicher Problembereich, wie auch oben erw\u00e4hnt, ist der Bereich zwischen der Kreuzung Grasriete/Ostpreu\u00dfenstra\u00dfe und der Einm\u00fcndung der Stra\u00dfe Swant\u00f6nskamp. Im Gegensatz zu den \u00fcbrigen Bereichen liegt hier f\u00fcr den Radweg und den Gehweg, auch aufgrund des Baumbestandes eine besonders beengte Situation vor und es ergeben sich auch Unebenheiten durch das Wurzelwerk der B\u00e4ume. Ferner d\u00fcrften in diesem Bereich auch die gr\u00f6\u00dften Probleme mit der Oberfl\u00e4chenentw\u00e4sserung bestehen. Es dr\u00e4ngt sich daher auf, diesen Bereich vorrangig zu betrachten. Zur L\u00f6sung der Oberfl\u00e4chenentw\u00e4sserung wird man, wie die Vergangenheit gezeigt hat, wohl kaum ohne die Verlegung eines Regenwasserkanals auskommen. Unabh\u00e4ngig hiervon sollte mit den Anliegern gekl\u00e4rt werden, dass diese das Oberfl\u00e4chenwasser nicht mehr zur Stra\u00dfe ableiten. Zur Verlegung eines Regenwasserkanals m\u00fcsste die Stra\u00dfe teilweise aufgenommen und wieder hergestellt werden. Zur Behebung der sonstigen Probleme werden grunds\u00e4tzlich zwei L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten gesehen: Verlegung des erforderlichen Regenwasserkanals u. Wiederherstellung der Stra\u00dfe wie vorhanden sowie Behebung der bestehenden Unebenheiten mit geringstm\u00f6glichem Aufwand. Hierbei bleiben die vorhandenen Unzul\u00e4nglichkeiten, wie fehlende Breiten und unzureichende Sicherheitsabst\u00e4nde bestehen. Verlegung des erforderlichen Regenwasserkanals und Neuausbau des Abschnittes von der Kreuzung Grasriete/Ostpreu\u00dfenstra\u00dfe bis zur Einm\u00fcndung der Stra\u00dfe \u201eSwant\u00f6nskamp\u201c im gleichen Zuge. Hierf\u00fcr ist eine komplette Neuplanung mit Kostenermitttlung erforderlich. Der Kostenaufwand m\u00fcsste dann f\u00fcr das kommende Jahr haushaltsm\u00e4\u00dfig eingeplant werden. Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss sollte \u00fcber die aufgezeigten M\u00f6glichkeiten diskutieren und m\u00f6glichst eine Vorgabe f\u00fcr die weitere Vorgehensweise geben. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Gemeinschaftspraxis muss f\u00fcr die herzustellenden Parkpl\u00e4tze eine Zufahrt zur Stra\u00dfe \u201eVolzeler M\u00fchlenweg\u201c geschaffen werden. In einem Ortstermin wurden hierf\u00fcr die Einzelheiten besprochen. Der Ev. Krankenhausverein bzw. der Architekt, Herr Naber, wurde gebeten, f\u00fcr die Herstellung der Zufahrt eine Lageskizze zu fertigen. Diese Lageskizze ist als Anlage beigef\u00fcgt. Die Herstellung der neuen Zufahrt ist kostenm\u00e4\u00dfig vom Ev. Krankenhausverein zu tragen. Hier wurde jedoch zugstanden, dass eine zweckm\u00e4\u00dfige Absenkung des Hochbordes auf der gegen\u00fcberliegenden Seite der Berliner Stra\u00dfe, um dort auf den Geh-/Radweg zu kommen, von der Gemeinde Emlichheim hergestellt werden kann. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss zur Beratung und ggf. Empfehlung des Fachausschusses, ob und ggf. welche Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Situation eingeleitet werden sollen.Problematische Verkehrssituation f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger/Rollstuhlfahrer/Radfahrer im Bereich Volzeler M\u00fchlenweg/Berliner Stra\u00dfe2014/086%anl%;2014-04-17 - Lageplan Neuer Parkplatz Bereich Grundst\u00fcck Altenzentrum ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141104100091&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141104100091&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141104100091%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20140417110152.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"6c0e1bc0aa8238ff15df05c8cbcd7d691898ce89","size":6954186,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141104100091%7C20140417110152.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141104100091%7C20140417110152.pdf%7C","text":"2014-04-17 - Lageplan Neuer Parkplatz Bereich Grundst\u00fcck Altenzentrum","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141104100091","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3734","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-BGA-17%7C141104100091%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-BGA-17","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/141104100092","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Antrag der SPD-Fraktion: Ma\u00dfnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Berliner Stra\u00dfe/Grasriete","reference":"2014/087","date":"2014-04-11","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141104100092","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2014/087","fileName":"141104100092","mimeType":"application/pdf","size":54457,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Abteilung Fachbereich 3 Verfasser(in) Helweg, Gerbert \u00f6ffentlich Datum 11.04.2014 Aktenzeichen BGA/14-04-24 2014/087 TOP 5 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 24.04.2014 Antrag der SPD-Fraktion: Ma\u00dfnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Berliner Stra\u00dfe/Grasriete Sach- und Rechtslage: Seitens der SPD-Fraktion wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.02.14 beantragt, f\u00fcr die n\u00e4chste Sitzung des Bau- und Grundst\u00fccksausschusses den Tagesordnungspunkt \u201eMa\u00dfnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Berliner Stra\u00dfe / Grasriete\u201c aufzunehmen. Genauere Informationen zum Hintergrund oder eine Begr\u00fcndung des Antrags liegen bisher nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass die antragstellende Fraktion in der Sitzung dazu n\u00e4here Ausf\u00fchrungen dazu machen will. Der Einm\u00fcndungsbereich Berliner Stra\u00dfe / Grasriete befindet sich baulich in einem guten Zustand. Der Einm\u00fcndungsbereich ist gro\u00dfz\u00fcgig ausgebaut. Dies ist auch aus dem anliegenden Kartenauszug ersichtlich. Es ist zu ber\u00fccksichtigen, dass es sich sowohl bei der Stra\u00dfe \u201eGrasriete\u201c als auch bei der Berliner Stra\u00dfe um Stra\u00dfen mit \u00fcberwiegend inner\u00f6rtlichem Verkehr handelt, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen. Bei Bedarf muss der Einm\u00fcndungsbereich auch von gr\u00f6\u00dferen Fahrzeugen mit Anh\u00e4nger genutzt werden k\u00f6nnen. Einengungen z.B. Fahrbahnteiler auf der Berliner Stra\u00dfe k\u00f6nnen deshalb nach Auffassung der Verwaltung kaum in Betracht kommen. Die Stra\u00dfe Grasriete ist als durchgehende Stra\u00dfe vorfahrtsberechtigt. Der Verwaltung liegen bislang keine Hinweise vor, wonach die Verkehrssicherheit in diesem Bereich gef\u00e4hrdet ist. Die Angelegenheit sollte in der Sitzung beraten werden. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss nimmt die Ausf\u00fchrungen der Verwaltung zur Kenntnis. Ein Beschluss wird seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.Antrag der SPD-Fraktion: Ma\u00dfnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Berliner Stra\u00dfe/Grasriete2014/087%anl%;2014-04-16 BGA 24.04.14 \u00dcbersichtsplan Einm\u00fcndungsbereich Berliner Stra\u00dfeGrasriete (1) ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141104100092&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141104100092&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141104100092%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20140417101540.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"c4d3ed558e009fb86f4fc099444f57fef435aae6","size":412049,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141104100092%7C20140417101540.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141104100092%7C20140417101540.pdf%7C","text":"2014-04-16 BGA 24.04.14 \u00dcbersichtsplan Einm\u00fcndungsbereich Berliner Stra\u00dfe  Grasriete (1)","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141104100092","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3735","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-BGA-17%7C141104100092%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-BGA-17","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/141111100262","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Verkehrsberuhigung Westerfeld/Volzeler M\u00fchlenweg (Umgestaltung des Kreuzungsbereichs)","reference":"2014/252","date":"2014-11-11","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141111100262","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2014/252","fileName":"141111100262","mimeType":"application/pdf","size":74468,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 2 Verfasser(in) Baarlink, Friedrich \u00f6ffentlich Datum 11.11.2014 Aktenzeichen BGS/14-11-19 2014/252 TOP 4 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 19.11.2014 Verkehrsberuhigung Westerfeld/Volzeler M\u00fchlenweg (Umgestaltung des Kreuzungsbereichs) Sach- und Rechtslage: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 (Vorlage 2013/106) und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 20.09.2013 (Vorlage 2013/200) \u00fcber die Verkehrsberuhigung bzw. die Umgestaltung im dortigen Kreuzungsbereich beraten. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, die angebotenen Leitschwellen aufzubringen und f\u00fcr die L\u00f6sungen, Variante I / Variante II (s. Anlagen), haushaltsm\u00e4\u00dfig einen Betrag einzuplanen. Vor der Umsetzung der Ma\u00dfnahme sollte lt. Beschluss des Verwaltungsausschusses der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss beteiligt werden. Die Leitschwellen wurden im Fr\u00fchjahr aufgebracht. Somit konnte die Linienf\u00fchrung \u00fcber eine l\u00e4ngere Zeit getestet werden. Von den Anliegern aus dem Bereich des Volzeler M\u00fchlenweges westlich der Stra\u00dfe \u201eWesterfeld\u201c, die von der Ma\u00dfnahme insbesondere betroffen sind, wird die Einengung, wie diese von den Leitschwellen vorgegeben ist, positiv beurteilt. Lediglich im Bereich des nordwestlichen Radius ist bez\u00fcglich der Ausrundung noch eine geringe Anpassung vorzunehmen. Daher wird vorgeschlagen, den Umbau entsprechend der Linienf\u00fchrung der Leitschwellen vorzunehmen. Zu entscheiden bleibt seitens des Bau- und Grundst\u00fccksausschusses, ob der Umbau entsprechend der Variante I (Farbwechsel jeweils vor der Einm\u00fcndung; Kosten ca. 25.000 \u20ac) oder Variante II (Einengung im Bereich des breiter ausgebauten Abschnittes der Stra\u00dfe \u201eWesterfeld\u201c; Kosten ca. 20.000 \u20ac) ausgef\u00fchrt werden soll. Die Linienf\u00fchrung bez\u00fcglich der Eckradien, wie von den Leitschwellen vorgegeben, ist bei beiden L\u00f6sungen gleich. Von der Bauverwaltung wird die Variante II favorisiert, da der Farbwechsel bei den dort st\u00e4ndig fahrenden Verkehrsteilnehmern, aus der Gewohnheit heraus, m\u00f6glicherweise ignoriert wird und folglich langfristig nicht die gew\u00fcnschte Wirkung erzielt. Die Einengung dagegen bleibt auf Dauer ein zu ber\u00fccksichtigendes Hindernis, welches den zu schnellen Verkehrsteilnehmer bremst. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, den Umbau im Kreuzungsbereich Westerfeld / Volzeler M\u00fchlenweg entsprechend der Vorgabe durch die Leitschwellen unter Ber\u00fccksichtigung der Variante I / Variante II durchzuf\u00fchren.Verkehrsberuhigung Westerfeld/Volzeler M\u00fchlenweg (Umgestaltung des Kreuzungsbereichs)2014/252%anl%;Westerfeld-Volz.M\u00fchlenw., BestandsplanWesterfeld-Volz.M\u00fchlenw., Variante IWestefeld-Volz.M\u00fchlenw., Variante II ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141111100262&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141111100262&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141111100262%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20141113155441.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"44af9dbed315fb5d3763b636b1a6007a87458938","size":2409568,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141111100262%7C20141113155441.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141111100262%7C20141113155441.pdf%7C","text":"Westerfeld-Volz.M\u00fchlenw., Bestandsplan","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141111100262","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141111100262%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20141113155502.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"2dcf4cf095811757be682a484d26247aa70293fc","size":503823,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141111100262%7C20141113155502.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141111100262%7C20141113155502.pdf%7C","text":"Westerfeld-Volz.M\u00fchlenw., Variante I","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141111100262","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141111100262%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20141113155514.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"aeef45f28c6d8b4219188b23db5089ff8fc6434c","size":330746,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141111100262%7C20141113155514.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141111100262%7C20141113155514.pdf%7C","text":"Westefeld-Volz.M\u00fchlenw., Variante II","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141111100262","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3929","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-BGA-18%7C141111100262%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-BGA-18","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/141111100263","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt;\r\n hier: Vorstellung der Trassenf\u00fchrung f\u00fcr das Planfeststellungsverfahren","reference":"2014/253","date":"2014-11-11","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141111100263","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2014/253","fileName":"141111100263","mimeType":"application/pdf","size":109261,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 2 Verfasser(in) Helweg, Gerbert \u00f6ffentlich Datum 11.11.2014 Aktenzeichen BGA/14-11-19 2014/253 TOP 3 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 19.11.2014 Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt; hier: Vorstellung der Trassenf\u00fchrung f\u00fcr das Planfeststellungsverfahren Sach- und Rechtslage: Die Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt (von der L 44 bis zur B 403) hat f\u00fcr die Gemeinde Emlichheim neben der Realisierung einer Umgehungsstra\u00dfe der B 403 (S\u00fcdumgehung) eine herausragende Bedeutung. Die gew\u00fcnschte verkehrliche Entlastung des Ortskerns insbesondere vom Schwerlastverkehr kann nur durch die Realisierung beider Stra\u00dfenbauma\u00dfnahmen erreicht werden. Hier\u00fcber besteht in der Gemeinde Emlichheim ein breiter Konsens. Mit der Realisierung der Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt soll eine Verbindung zwischen den Verkehrsachsen B 403 und K 16 (Haftenkamper Diek) s\u00fcdlich von Emlichheim zu den Gewerbe-und Industriegebieten n\u00f6rdlich und \u00f6stlich des Ortes sowie auch zur K 19 (Kanalstra\u00dfe) hergestellt werden, die den Ortskern erheblich vom Schwerverkehr entlastet. Bei der geplanten S\u00fcdumgehung handelt es sich um eine Bundesstra\u00dfe. Diese Ma\u00dfnahme wurde zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015-2030 durch die Nieders\u00e4chsische Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr angemeldet. F\u00fcr diese Stra\u00dfenbauma\u00dfnahme ist die Gemeinde Emlichheim nicht Tr\u00e4ger der Stra\u00dfenbaulast, sie ist auf die Unterst\u00fctzung von Bund und Land angewiesen. Seitens der Gemeinde bzw. die Samtgemeinde Emlichheim wird diese Stra\u00dfenbauma\u00dfnahme im Rahmen der bestehenden M\u00f6glichkeiten unterst\u00fctzt und begleitet. Bei der Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt handelt es sich hingegen um eine kommunale Stra\u00dfenbauma\u00dfnahme. Hier ist die Gemeinde Emlichheim Tr\u00e4ger der Stra\u00dfenbaulast. Ein derartiges Stra\u00dfenbauprojekt kann die Gemeinde Emlichheim finanziell jedoch nicht allein finanzieren. Sie ist auf die Bewilligung von F\u00f6rdermitteln angewiesen. Im Jahr 2012 wurde die Aufnahme in das \u201eMehrjahresprogramm f\u00fcr Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverh\u00e4ltnisse in den Gemeinden entspr. Entflechtungsgesetz (ehemals GVFG)\u201c bei der Nieders\u00e4chsischen Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr, Gesch\u00e4ftsbereich Oldenburg, beantragt. Hier\u00fcber hat der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss in seiner Sitzung am 19.11.2012 ausf\u00fchrlich beraten, auf die Vorlage 2012/231 wird verwiesen. Mit Bescheid vom 15.11.2013 wurde die Stra\u00dfenbauma\u00dfnahme \u201eVerl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe \u201eObenholt\u201c von der L 44 bis zur B 403 in das Mehrjahresprogramm aufgenommen und somit die F\u00f6rderf\u00e4higkeit der Ma\u00dfnahme anerkannt. Die f\u00f6rderf\u00e4higen Baukosten k\u00f6nnen demnach grunds\u00e4tzlich mit einer Zuwendung in H\u00f6he von 60 % gef\u00f6rdert werden, sofern in dem jeweiligen Jahresbauprogramm ausreichend Mittel zur Verf\u00fcgung stehen. Ein konkreter Bewilligungsbescheid kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn die Gemeinde Emlichheim die Baureife nachweisen kann. Die Baureife ist erreicht, wenn das erforderliche Planfeststellungsverfahren f\u00fcr diese Bauma\u00dfnahme rechtskr\u00e4ftig ist und die f\u00fcr die Herstellung der Stra\u00dfe erforderlichen Grundst\u00fccksfl\u00e4chen f\u00fcr die Gemeinde Emlichheim verf\u00fcgbar sind. Erst dann wird die F\u00f6rderstelle \u00fcber die Bewilligung der Aufnahme in das n\u00e4chste Jahresbauprogramm entscheiden. Seitens der Nieders\u00e4chsischen Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr wurde dringend empfohlen, die Baureife baldm\u00f6glichst herzustellen, weil die Zukunft des F\u00f6rderprogramms als solches und die H\u00f6he der F\u00f6rderung langfristig nicht sichergestellt ist. Die Baureife sollte m\u00f6glichst bis zum Oktober 2016 erreicht sein, damit bis zum 31.10.2016 die Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2017 beantragt werden kann. Der Rat der Gemeinde Emlichheim hat in seiner Sitzung am 18.02.2014 beschlossen, das erforderliche Planfeststellungsverfahren f\u00fcr die Stra\u00dfenbauma\u00dfnahme \u201eVerl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt von der L 44 bis zur B 403\u201c einzuleiten. Auf die Vorlage Nr. 2014/012 wird verwiesen. Mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim als zust\u00e4ndige Planfeststellungsbeh\u00f6rde wurden umfangreiche Abstimmungsgespr\u00e4che gef\u00fchrt. Damit das Ziel der Baureife im Oktober 2016 erreicht werden kann, m\u00fcssen die vollst\u00e4ndigen Antragsunterlagen bis Ende 2015 dem Landkreis vorliegen. Das Planungsb\u00fcro Ingenieurgesellschaft Lindschulte, Nordhorn, wurde beauftragt, die f\u00fcr den Planfeststellungsantrag notwendigen Planungsleistungen zu erbringen. Inzwischen wurden verschiedene Voruntersuchungen im Rahmen einer \u201eGrobplanung\u201c durchgef\u00fchrt (Bestandserfassung Arten- und Naturschutz, Vorplanung Querung des \u00dcberschwemmungsgebietes der Vechte, Verkehrsf\u00fchrung, Standort Vechtebr\u00fccke). F\u00fcr die weitere Planung ist es nunmehr erforderlich, den Trassenverlauf f\u00fcr die Erarbeitung des Planfeststellungsantrages konkret festzulegen. Trassenf\u00fchrung Die Anbindung der Verl\u00e4ngerung Entlastungsstra\u00dfe Obenholt an die L 44 kann nur gegen\u00fcber der vorhandenen Einm\u00fcndung des fertigstellten Abschnittes der Stra\u00dfe Obenholt erfolgen. Die Anbindung an die B 403 war nach den Antragsunterlagen f\u00fcr die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (F\u00f6rderung nach dem Entflechtungsgesetz) zun\u00e4chst im Bereich zwischen der Vechtebr\u00fccke im Zuge der B 403 und der vorhandenen Ampelkreuzung B 403 / K 16 / Vechtetalstra\u00dfe, n\u00f6rdlich der Einm\u00fcndung des Wilminkweges in die B 403 geplant. Dieser Trassenverlauf ist der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen. Diese Anbindung wurde seinerzeit vom Verkehrsplaner gew\u00e4hlt, um eine Anbindung an die B 403 so nah wie m\u00f6glich an den Ortskern zu erreichen, so dass diese Entlastungsstra\u00dfe auch f\u00f6rderrechtlich als kommunale Entlastungsstra\u00dfe (Gemeindestra\u00dfe) zu bewerten ist. Hierf\u00fcr ist es erforderlich, dass nach den Verkehrsberechnungen der Ziel- und Quellverkehr \u00fcberwiegt. Bereits im Vorfeld wurde von verschiedenen Seiten angeregt, die Anbindung an die B 403 \u00fcber die vorhandene Kreuzung B 403/ K 16 / Vechtetalstra\u00dfe vorzunehmen, weil hierdurch ein weiterer Verkehrsknotenpunkt vermieden und diese Trassenf\u00fchrung verkehrstechnisch wesentlich sinnvoller sei. Der Abstand zwischen der Kreuzung und der geplanten Einm\u00fcndung betr\u00e4gt lediglich ca. 200 m. Die Ausbaul\u00e4nge der Entlastungsstra\u00dfe w\u00fcrde sich um ca. 100 m verl\u00e4ngern. Aufgrund der zuvor erl\u00e4uterten Voraussetzungen f\u00fcr die F\u00f6rderf\u00e4higkeit der Ma\u00dfnahme wurden diese Anregungen zun\u00e4chst nicht weiter verfolgt, um keine Verunsicherung bzw. Verz\u00f6gerung in das Antragsverfahren zu bringen. Nachdem der Bewilligungsbescheid vorlag, wurde die Frage nach dem genauen Trassenverlauf in dem weiteren Planungsverfahren einer intensiven Pr\u00fcfung unterzogen. Das beauftragte Planungsb\u00fcro hat zu Beginn der Planungen ebenfalls auf die verkehrstechnischen Vorz\u00fcge einer Anbindung an die vorhandene Kreuzung hingewiesen. Um der verkehrlichen Situation Rechnung zu tragen, konnte es nach R\u00fccksprache mit der Bewilligungsstelle (Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr, Gesch\u00e4ftsbereich Oldenburg) erreicht werden, dass auch der Trassenverlauf mit Anbindung an den vorhandenen Kreuzungspunkt noch als f\u00f6rderf\u00e4hig akzeptiert wird. Der zust\u00e4ndige Mitarbeiter der F\u00f6rderstelle teilte die Auffassung, dass eine direkte Anbindung an die vorhandene Kreuzung verkehrstechnisch sinnvoll sei. Jedoch wurde die F\u00f6rderf\u00e4higkeit unter die Bedingung gestellt, dass die Gemeinde schriftlich erkl\u00e4ren musste, dass nach Fertigstellung der Entastungsstra\u00dfe auch in Zukunft keine Aufstufung der Gemeindestra\u00dfe \u201eObenholt\u201c zur Landesstra\u00dfe gefordert wird. Diese Erkl\u00e4rung wurde seitens der Gemeinde Emlichheim am 25.03.2014 abgegeben, weil eine Aufstufung zur Landesstra\u00dfe ohnehin unrealistisch w\u00e4re. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass ein weiteres Abr\u00fccken der Trasse bzw. der Einm\u00fcndung in die B 403 vom Ortskern nicht m\u00f6glich sei, weil die Stra\u00dfe dann kaum noch als Entlastungsstra\u00dfe (vorrangig Ziel- und Quellverkehr) einzustufen sei. Auch sei fraglich, ob die Stra\u00dfe dann von Verkehrsteilnehmern noch genutzt werde, es bestehe dann die Gefahr, dass sie weiterhin die alte Verkehrsf\u00fchrung durch den Ortskern nutzen w\u00fcrden. F\u00fcr den Tr\u00e4ger der Stra\u00dfenbaulast der Bundesstra\u00dfe erkl\u00e4rte die Nieders\u00e4chsische Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr, Regionaler Gesch\u00e4ftsbereich Lingen, als zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde, dass gegen eine Anbindung an die vorhandene Kreuzung keine Bedenken bestehen. Auch von dort bef\u00fcrwortet man den Anschluss an die vorhandene Kreuzung, um einen weiteren Eingriff in die Verkehrsf\u00fchrung durch einen weiteren Knotenpunkt zu vermeiden. Unter Beachtung der f\u00fcr die Planung von Verkehrsanlagen erforderlichen Kurvenradien wurde zun\u00e4chst ein f\u00fcr die Anbindung an die vorhandene Kreuzung optimaler Stra\u00dfenverlauf, der auch einen ausreichenden Abstand zu den Geb\u00e4uden einer nicht mehr im Vollerwerb betriebenen Hofstelle (Pferdezucht) ber\u00fccksichtigt, ermittelt. Diese Trasse ist in dem als Anlage 2 beigef\u00fcgten \u00dcbersichtsplan blau dargestellt. Hier wird die Vechte gegen\u00fcber der urspr\u00fcnglichen Trasse (Rot) weiter \u00f6stlich gequert. Die Querung der Vechte erfolgt dann allerdings in einem ung\u00fcnstigeren Winkel. Somit standen zun\u00e4chst zwei unterschiedliche Trassenvarianten zur Verf\u00fcgung, deren Vor- und Nachteile abzuw\u00e4gen sind, um schlie\u00dflich den konkreten Trassenverlauf f\u00fcr das Planfeststellungsverfahren festzulegen. Die Planung einer neuen Stra\u00dfe erfolgt mit dem Ziel, die Verkehrsverh\u00e4ltnisse zu verbessern (hier: inner\u00f6rtliche Verkehrsentlastung und verkehrliche Verbesserung Ziel- und Quellverkehr Gewerbegebiete), ist aber naturgem\u00e4\u00df auch immer mit gewissen Konflikten verbunden. Bei der Planung der Entlastungsstra\u00dfe Verl\u00e4ngerung Obenholt sind hier insbesondere die Bereiche Hochwasserschutz, Natur und Landschaft sowie die Interessen der betroffenen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer zu nennen. Zur Vorbereitung des Verfahrens f\u00fcr die Auswahl der Trassenf\u00fchrung hat am 09.09.2014 ein Abstimmungsgespr\u00e4ch stattgefunden, an dem die Fachplaner des B\u00fcros Lindschulte, Vertreter der Gemeinde Emlichheim und Vertreter des Landkreises Grafschaft Bentheim als Planfeststellungsbeh\u00f6rde (Abteilungen Verkehr, untere Naturschutzbeh\u00f6rde und untere Wasserbeh\u00f6rde) teilgenommen haben. Hier wurden erste Ergebnisse der Voruntersuchungen kurz vorgestellt und er\u00f6rtert. Herr Dr. Kiehl, zust\u00e4ndiger Fachbereichsleiter des Landkreises, wies ausdr\u00fccklich darauf hin, dass der gew\u00e4hlte Trassenverlauf im Rahmen der Planfeststellung letztlich auch genehmigungsf\u00e4hig sein m\u00fcsse. Der Nachweis der Hochwasserneutralit\u00e4t der Vechtebr\u00fccke sowie der Querung des \u00dcberschwemmungsgebietes m\u00fcsse in jedem Fall erbracht werden, hier gebe es keine Abw\u00e4gungsm\u00f6glichkeit. Da absolute Verbotstatbest\u00e4nde im Bereich des Natur- und Artenschutzes offenbar nicht vorliegen, k\u00f6nnten unter Ber\u00fccksichtigung von Vermeidungsma\u00dfnahmen die nicht vermeidbaren Eingriffe ausgeglichen werden. Hierdurch werden zus\u00e4tzliche Kosten entstehen. Herr Dr. Kiehl machte aber auch deutlich, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bei den Kriterien f\u00fcr die Festlegung der Trassenvariante die Kosten keine Rolle spielen. Im Genehmigungsverfahren w\u00fcrden sachliche Argumente wie z.B. die Bewertung der verkehrlichen Aspekte, der Hochwasserschutz, Emissionsschutz sowie der Bereich Umwelt- und Naturschutz gepr\u00fcft. Es wurde vereinbart von den hierf\u00fcr zust\u00e4ndigen Fachbeh\u00f6rden in Rahmen einer vorgezogenen/fr\u00fchzeitigen Beh\u00f6rdenbeteiligung Stellungnahmen einzuholen, damit umfassendes Informationsmaterial f\u00fcr eine sachgerechte Entscheidung \u00fcber die Trassenf\u00fchrung zur Verf\u00fcgung steht. Diese Beteiligung wurde durch das Ingenieurb\u00fcro Lindschulte im September durchgef\u00fchrt und anschlie\u00dfend ausgewertet. Zwischenzeitlich wurde von politischer Seite nochmals um Pr\u00fcfung gebeten, ob auch eine Kombination der Varianten \u201eRot\u201c (Anbindung B 403 n\u00f6rdlich Wilminkweg) und \u201eBlau\u201c (Anbindung an vorhandene Kreuzung), die bislang aus Gr\u00fcnden der Linienf\u00fchrung seitens des Planungsb\u00fcros nicht weiter verfolgt wurde, m\u00f6glich ist. Diese Kombination ist in der Anlage 2 gr\u00fcn dargestellt. Die Verkehrsplaner des Ingenieurb\u00fcros Lindschulte halten auch diese kombinierte Variante durchaus f\u00fcr durchf\u00fchrbar, wenngleich die Linienf\u00fchrung dann etwas kurvenreicher wird. Es stehen somit 3 Trassenvarianten zur Verf\u00fcgung, die zu bewerten sind. Bei der Bewertung und Gewichtung der Argumente ist zu ber\u00fccksichtigen, dass das Ziel der Stra\u00dfenbauma\u00dfnahme die verkehrliche Entlastung des Ortskerns sowie eine verbesserte Verkehrsanbindung f\u00fcr den Ziel- und Quellverkehr insbesondere zu den Industrie- und Gewerbegebieten ist. Insofern wird den verkehrlichen Aspekten eine h\u00f6here Gewichtung einger\u00e4umt. Verkehrliche Aspekte Die Vermeidung eines weiteren Knotenpunktes tr\u00e4gt erheblich zu einer h\u00f6heren Verkehrssicherheit bei, gleichzeitig wird der Verkehrsfluss im Zuge der B 403 weniger beeintr\u00e4chtigt. Ferner tr\u00e4gt die an der Kreuzung bereits vorhandene Lichtzeichenanlage zu einer h\u00f6heren Verkehrssicherheit bei, dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Radfahrer. Die Nieders\u00e4chsische Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr, Herr Haberland, hat sich f\u00fcr eine Anbindung an die vorhandene Kreuzung ausgesprochen, weil dies aus verkehrlicher Sicht die deutlich bessere Variante darstellt. Zudem f\u00fchrt bei der \u201eroten\u201c Variante das Erfordernis eines weiteren Einm\u00fcndungsbereiches in die B 403 zu einer zuk\u00fcnftigen Mehrunterhaltungslast des Landes als Tr\u00e4ger der Strassenbaulast der B 403. Diese zuk\u00fcnftigen Unterhaltungskosten m\u00fcsste allerdings die Gemeinde in Form einer hohen Abl\u00f6sesumme ausgleichen. Der Landkreis Grafschaft Bentheim, Abteilung Verkehr, pr\u00e4feriert ebenfalls aus Gr\u00fcnden der Verkehrssicherheit eine Anbindung an die vorhandene Kreuzung. Hochwasserschutz F\u00fcr den Nachweis der Hochwasserneutralit\u00e4t der geplanten Entlastungsstra\u00dfe wurde die Ingenieurgesellschaft Lindschulte mit der Erstellung eines 2-dimensional tiefengemittelten Modells zur Spiegellagenberechnung beauftragt. Das endg\u00fcltige Ergebnis kann erst nach Festlegung des Trassenverlaufs vorgestellt werden. Nach Auffassung des Fachplaners des beauftragten Ingenieurb\u00fcros k\u00f6nne letztlich zwar f\u00fcr alle 3 Varianten der Nachweis f\u00fcr eine hochwasserneutrale Querung der Vechte und des \u00dcberschwemmungsgebietes erbracht werden. Der Umfang von Vermeidungs- bzw. Ausgleichsma\u00dfnahmen (z.B. Retentionsraum) sei aber bei einer ung\u00fcnstigeren Querung entsprechend h\u00f6her. Der Landkreis Grafschaft Bentheim, Untere Wasserbeh\u00f6rde, bevorzugt aus Sicht der Wasserwirtschaft die Variante Rot/Gr\u00fcn, weil hier die Vechte und auch das \u00dcberschwemmungsgebiet m\u00f6glichst senkrecht gequert werden, das \u00dcberschwemmungsgebiet der Vechte und explizit der abflusswirksame Bereich w\u00fcrden bei diesen Varianten am wenigsten tangiert. Natur und Landschaft Aus Sicht von Natur und Landschaft ergeben sich wesentliche Unterschiede zwischen den Trassenalternativen erst im Bereich s\u00fcdlich der Vechte. Hier durchschneiden die Varianten Blau/Gr\u00fcn ein relativ gro\u00dfes, strukturreiches und intaktes Landschaftselement. Dies setzt sich aus fl\u00e4chigen Geh\u00f6lzstrukturen teilweise mit alten Eichenbest\u00e4nden im Wechsel mit kleinfl\u00e4chigen Gr\u00fcnlandfl\u00e4chen zusammen. Die Bedeutung dieses Bereichs werde durch den hohen Individuenreichtum an Brutv\u00f6geln und Flederm\u00e4usen unterstrichen. Nach Auffassung der unteren Naturschutzbeh\u00f6rde ist der roten Trasse der Vorzug einzur\u00e4umen, da hier vergleichsweise mit geringeren erheblichen Beeintr\u00e4chtigungen der Leistungsf\u00e4higkeit des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbildes zu rechnen sei, artenschutzrechtliche Belange weniger betroffen seien und insgesamt mit einem geringeren Kompensationsbedarf zu rechnen sei. Nach Auffassung des Fachplaners w\u00fcrden bei einer Realisierung der Trasse Blau bzw. Gr\u00fcn h\u00f6here Aufwendungen f\u00fcr Vermeidungs- und Ausgleichsma\u00dfnahmen anfallen. F\u00fcr den Schutz der Flederm\u00e4use w\u00e4re in diesem Fall u.a. die Anpflanzung eines geeigneten Geh\u00f6lzstreifens entlang der Fahrbahn als Flugleitlinie f\u00fcr die Flederm\u00e4use vorzusehen. L\u00e4rmschutz F\u00fcr die Beurteilung des L\u00e4rmschutzes ist nach Festlegung der Trassenf\u00fchrung ein L\u00e4rmschutzgutachten zu erstellen. Die Ingenieurgesellschaft Lindschulte geht derzeit davon aus, dass bei allen Varianten keine L\u00e4rmschutzma\u00dfnahmen erforderlich sind. Unabh\u00e4ngig vom Ergebnis des L\u00e4rmschutzgutachtens werden sich die Bewohner des Baugebietes Bettinge durch die Trassenf\u00fchrung Rot/Gr\u00fcn eher betroffen f\u00fchlen. Betroffenheit der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer der f\u00fcr die Bauma\u00dfnahme ben\u00f6tigten Fl\u00e4chen F\u00fcr die Realisierung der Stra\u00dfenbauma\u00dfnahme werden Grundst\u00fccksfl\u00e4chen ben\u00f6tigt. Vorhandene Grundst\u00fccke werden teilweise durchschnitten. Bei den Varianten Blau und Gr\u00fcn sind insbesondere Pferdeweiden eines Pferdez\u00fcchters betroffen. Seitens der Gemeinde Emlichheim wurde zwischenzeitlich die Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung beantragt. Im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens kann der erforderliche Fl\u00e4chenbedarf unter Hinzuziehung von Fl\u00e4chen au\u00dferhalb des eigentlichen Plangebietes auf mehrere Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer verteilt werden. Gleichzeitig k\u00f6nnen in diesem Zusammenhang eventuell ung\u00fcnstige Fl\u00e4chenzuschnitte verbessert und Fl\u00e4chent\u00e4usche kosteng\u00fcnstig realisiert werden. Ziel der Gemeinde Emlichheim ist es, im Rahmen des demn\u00e4chst einzuleitenden Flurbereinigungsverfahrens mit allen betroffenen Grundst\u00fcckseigent\u00fcmern im Verhandlungswege vertr\u00e4gliche und einvernehmliche L\u00f6sungen zu erarbeiten, die die Interessen der Eigent\u00fcmer ausreichend ber\u00fccksichtigen. Zusammenfassende Bewertung In der Gesamtbewertung wird nach Abw\u00e4gung der zuvor genannten Aspekte die Variante Gr\u00fcn favorisiert. Diese Variante hat zum einen verkehrlich sehr deutliche Vorteile und ist zum anderen auch aus Sicht des Hochwasserschutzes im Hinblick auf die Querung der Vechte und der Betroffenheit des \u00dcberschwemmungsgebietes zu bevorzugen. Der Aspekt der Verkehrssicherheit wird besonders hoch gewichtet, weil er dem Schutz von Leib und Leben von Menschen dient. Eine \u00e4hnlich hohe Priorit\u00e4t in der Gewichtung der betroffenen Belange hat der Hochwasserschutz. Dieser ist eine hochrangige Gemeinschaftsaufgabe der Planungstr\u00e4ger auf allen Planungsebenen, deren Bedeutung auch durch die europ\u00e4ische Wasserrahmenrichtlinie manifestiert ist. Der Hochwasserschutz dient letztlich dazu, schwerwiegende Gefahren f\u00fcr Menschen, Verm\u00f6gensg\u00fcter aber auch f\u00fcr nat\u00fcrliche Lebensgrundlagen zu verhindern. Es sind zwar bei der gr\u00fcnen/blauen Trasse mehr Nachteile f\u00fcr die Natur und Landschaft vorhanden, diese lassen sich jedoch grunds\u00e4tzlich leichter durch Ausgleichs- und Ersatzma\u00dfnahmen im Umfeld kompensieren. Bei allen drei Trassenvarianten sind auch Belange der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer nachteilig betroffen, wobei je nach Trassenf\u00fchrung unterschiedliche individuelle, z.B. auch landwirtschaftliche Betroffenheiten vorliegen. Diese Fl\u00e4chennachteile lassen sich letztlich jedoch durch angemessenen Ausgleich an anderer Stelle bzw. Entsch\u00e4digung ausgleichen, ohne dass daf\u00fcr Wohnh\u00e4user oder \u00e4hnliche Bestandteile der Grundst\u00fccke zerst\u00f6rt werden m\u00fcssen. Somit tritt auch dieser Belang in der Gewichtung gegen\u00fcber den anderen Belangen zur\u00fcck. Damit bietet letztlich die kombinierte gr\u00fcne Trasse gegen\u00fcber den Varianten rot/blau im Rahmen einer Gesamtbetrachtung deutliche Vorteile, die insgesamt h\u00f6her zu bewerten sind, als die aufgef\u00fchrten Nachteile der anderen Varianten im Hinblick auf bzw. den Interessen von Natur und Landschaft und der Eigent\u00fcmer. Kosten Wie bereits zuvor ausgef\u00fchrt, sind die zu erwartenden Kosten f\u00fcr die Variantenauswahl im Planfeststellungsverfahren unerheblich, weil hier allein sachliche Kriterien ma\u00dfgebend sind. Nachrichtlich soll hierzu dennoch eine kurze \u00dcbersicht gegeben werden. F\u00fcr die urspr\u00fcngliche Variante (rot) wurden 2012 f\u00fcr die Anmeldung zum Mehrjahresprogramm nach dem GVFG vom Planungsb\u00fcro Gesamtkosten in H\u00f6he von 3,02 Mio \u20ac ermittelt. Unter Ber\u00fccksichtigung von zu erwartenden h\u00f6heren Grunderwerbskosten und Planungskosten f\u00fcr das Planfeststellungsverfahren wurden in die Finanzplanung des Haushaltes der Gemeinde Emlichheim Gesamtkosten von 3,4 Mio \u20ac ber\u00fccksichtigt. Unter Ber\u00fccksichtigung des Ergebnisses der Voruntersuchungen wurden die voraussichtlichen Kosten durch das B\u00fcro Lindschulte neu kalkuliert. Hierbei wurde festgestellt, dass insbesondere f\u00fcr das Br\u00fcckenbauwerk 2012 von dem damaligen Planungsunternehmen zu geringe Kosten angesetzt wurden. Ferner wurden Abl\u00f6sebetr\u00e4ge f\u00fcr eine Anbindung an die B 403 (Variante rot) nicht ber\u00fccksichtigt. Nach der aktuellen, aber nach wie vor vorl\u00e4ufigen \u00fcberschl\u00e4gigen Kostenermittlung werden die Kosten f\u00fcr die Variante Rot ca. 4,60 Mio \u20ac, f\u00fcr die Variante Blau ca. 5,05 Mio \u20ac und f\u00fcr die Variante Gr\u00fcn ca. 4,57 Mio \u20ac betragen. Damit ist im Ergebnis die oben ermittelte Vorzugsvariante auch die g\u00fcnstigste Variante. Aus Gr\u00fcnden der Eilbed\u00fcrftigkeit des Verfahrens hat sich der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emlichheim in den letzten Monaten bereits mehrfach mit der Angelegenheit befasst und sich deutlich daf\u00fcr ausgesprochen, die Trasse an den vorhandenen Knotenpunkt Kreuzung B 403/K16/Vechtetalstra\u00dfe anzubinden und sich letztlich auch zugunsten der gr\u00fcnen Variante ausgesprochen. Die heutige, \u00f6ffentliche Sitzung des Bau- und Grundst\u00fccksausschusses dient zum einen der Transparenz des Verfahrens in der \u00d6ffentlichkeit. Zum anderen sollen die m\u00f6glichen Trassenvarianten und die abw\u00e4gungsrelevanten Faktoren unter Anwesenheit des Fachplanungsb\u00fcros ausf\u00fchrlich vorgestellt und ggf. weiter beraten werden. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss der Gemeinde Emlichheim empfiehlt mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, das Planfeststellungsverfahren f\u00fcr die Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt f\u00fcr die in der Anlage 2 gr\u00fcn dargestellte Trasse (Anbindung an die B403 im Bereich der vorhandenen Kreuzung) durchzuf\u00fchren.Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt;hier: Vorstellung der Trassenf\u00fchrung f\u00fcr das Planfeststellungsverfahren2014/253%anl%;Trassenverlauf Antrag Aufnahme MehrjahresprogrammTrassenalternativen Verl\u00e4ngerung Obenholt ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141111100263&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141111100263&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141111100263%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20141113124042.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"6acf3301a11bd637a611a9531d2178a4720f26af","size":1266770,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141111100263%7C20141113124042.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141111100263%7C20141113124042.pdf%7C","text":"Trassenverlauf Antrag Aufnahme Mehrjahresprogramm","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141111100263","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141111100263%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20141113163004.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"76f73d3db140afcab5d3af97d521341594e2bc58","size":264841,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141111100263%7C20141113163004.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141111100263%7C20141113163004.pdf%7C","text":"Trassenalternativen Verl\u00e4ngerung Obenholt","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141111100263","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3930","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-BGA-18%7C141111100263%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-BGA-18","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/141111100264","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Weitere Vorgehensweise wegen Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit f\u00fcr den Rad-/Fu\u00dfweg am Volzeler M\u00fchlenweg","reference":"2014/254","date":"2014-11-11","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141111100264","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2014/254","fileName":"141111100264","mimeType":"application/pdf","size":77396,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 2 Verfasser(in) Helweg, Gerbert \u00f6ffentlich Datum 11.11.2014 Aktenzeichen BGA/14-11-19 2014/254 TOP 5 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 19.11.2014 Weitere Vorgehensweise wegen Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit f\u00fcr den Rad-/Fu\u00dfweg am Volzeler M\u00fchlenweg Sach- und Rechtslage: Der Bau und Grundst\u00fccksausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.04.14 umfassend mit der problematischen Verkehrssituation f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger/Rollstuhlfahrer/Radfahrer im Bereich Volzeler M\u00fchlenweg, zwischen der Einm\u00fcndung der Grasriete und der Einm\u00fcndung in die Berliner Stra\u00dfe befasst. Auf die Vorlage 2014/086 und das Protokoll zur Sitzung wird verwiesen. Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss hat sich vor Ort einen \u00dcberblick \u00fcber die Situation verschafft. Aufgrund eines fehlenden Regenwasserkanals ergeben sich inzwischen Probleme mit der Ableitung/Versickerung des Oberfl\u00e4chenwassers. Ferner ist der vorhandene Fu\u00df- und Radweg in vielen Bereichen viel zu schmal, in mehreren Bereichen haben sich Unebenheiten gebildet, die insbesondere f\u00fcr Rollstuhlfahrer erhebliche Probleme mit sich bringen. Diese weichen teilweise bereits auf die Fahrbahn aus. Zu ber\u00fccksichtigen ist, dass dieser Bereich auch von vielen Bewohnern des Altenzentrums und des Hauses Soteria genutzt wird. Auch die Fahrbahn der Stra\u00dfe befindet sich in mehreren Bereichen in einem schlechten Zustand. Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass es evtl. ein neues F\u00f6rderprogramm f\u00fcr den Ausbau von Radwegen an Gemeindestra\u00dfen gebe, dies m\u00fcsse aber noch n\u00e4her gepr\u00fcft werden. Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen, seitens der Verwaltung die F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen und die konkreten Kosten f\u00fcr geeignete Verbesserungsm\u00f6glichkeiten zu ermitteln. Zwischenzeitlich konnte durch verschiedene Abstimmungsgespr\u00e4che mit der Nieders\u00e4chsischen Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr, Gesch\u00e4ftsbereich Oldenburg, gekl\u00e4rt werden, dass die o.g. Ma\u00dfnahme durchaus f\u00fcr eine F\u00f6rderung in Betracht komme. Der Volzeler M\u00fchlenweg ist im Verkehrskonzept der Gemeinde Emlichheim als verkehrswichtige inner\u00f6rtliche Stra\u00dfe ausgewiesen. Dies ist Voraussetzung f\u00fcr eine F\u00f6rderf\u00e4higkeit. F\u00f6rderf\u00e4hige Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen mit 60 % der f\u00f6rderf\u00e4higen Ausbaukosten bezuschusst werden. Voraussetzung f\u00fcr eine F\u00f6rderung ist u.a. das sogenannte Ausbaurichtlinien eingehalten werden. Demnach w\u00e4re ein kombinierter Fu\u00df- und Radweg in einer Gesamtbreite von 3,00 m auszubauen. Aufgrund der \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse ist dies nur realisierbar, wenn zumindest in Teilbereichen die Fahrbahn verlegt wird. Auf weitere Nachfrage wurde seitens der Bewilligungsstelle in Aussicht gestellt, dass auch ein kompletter Neuausbau der Fahrbahn f\u00f6rderf\u00e4hig sein k\u00f6nne, wenn dies f\u00fcr einen zeitgem\u00e4\u00dfen Ausbau des Fu\u00df- und Radweges erforderlich sei. Seitens der Bauabteilung wurde daraufhin eine Detailplanung mit Kostenberechnung f\u00fcr den Neubau eines kombinierten Fu\u00df- und Radweges bei gleichzeitiger Verlegung und Erneuerung der Fahrbahn sowie der Herstellung der erforderlichen Anlagen f\u00fcr die Oberfl\u00e4chenentw\u00e4sserung erstellt. Die Gesamtkosten wurden mit 480.000,00 \u20ac ermittelt. Da f\u00fcr eine Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2015 der F\u00f6rderantrag bis zum 31.10.2014 in Oldenburg vorliegen musste, wurde die Angelegenheit bereits am 14.10.14 im Verwaltungsausschuss beraten. Der Verwaltungsausschuss hat einstimmig beschlossen, f\u00fcr den Neuausbau eines kombinierten Rad-und Gehweges entlang des Volzeler M\u00fchlenweges auf dem Abschnitt von der Stra\u00dfe \u201eGrasriete\u201c bis zur Berliner Stra\u00dfe einen F\u00f6rderantrag nach dem GVFG zu stellen f\u00fcr die Ma\u00dfnahme im Haushalt 2015 entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen. Der ausf\u00fchrliche F\u00f6rderantrag wurde am 17.10.14 eingereicht und wird derzeit in Oldenburg gepr\u00fcft. Das Ergebnis der Pr\u00fcfung bleibt abzuwarten. Erst wenn der F\u00f6rderbescheid erteilt wird, sollten weitere Beratungen \u00fcber den Ausbau im Detail erfolgen. Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Ausbaus keine Anliegerbeitr\u00e4ge zu erheben sind, weil die Stra\u00dfenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Emlichheim bereits vor geraumer Zeit aufgehoben wurde. F\u00fcr den F\u00f6rderantrag wurde seitens der Verwaltung ein Erl\u00e4uterungsbericht erstellt, der zur Information des Bau- und Grundst\u00fccksausschusses dieser Vorlage als Anlage beigef\u00fcgt ist. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss nimmt die Ausf\u00fchrungen der Verwaltung zur Kenntnis.Weitere Vorgehensweise wegen Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit f\u00fcr den Rad-/Fu\u00dfweg am Volzeler M\u00fchlenweg2014/254%anl%;2014-10-17 Erl\u00e4uterungsbericht und Darstellung Dringlichkeit Ausbau Radweg VolzM\u00fchlenweg ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141111100264&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141111100264&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141111100264%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20141114122734.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"cfeb97f498f5a235a6851fc20029067ecc309fd4","size":492101,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141111100264%7C20141114122734.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141111100264%7C20141114122734.pdf%7C","text":"2014-10-17 Erl\u00e4uterungsbericht und Darstellung Dringlichkeit Ausbau Radweg VolzM\u00fchlenweg","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141111100264","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3931","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-BGA-18%7C141111100264%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-BGA-18","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/141111100265","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Mitteilung \u00fcber Befassung der Verkehrskommission wegen Verkehrssituation Einm\u00fcndungsbereich Grasriete/Berliner Stra\u00dfe","reference":"2014/255","date":"2014-11-11","paperType":"Vermerk","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141111100265","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2014/255","fileName":"141111100265","mimeType":"application/pdf","size":72677,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Vermerk Verantwortlich Fachbereich 2 Verfasser(in) Prenger, Holger \u00f6ffentlich Datum 11.11.2014 Aktenzeichen BGA/14-11-19 2014/255 TOP 6a Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (zur Kenntnis) 19.11.2014 Mitteilung \u00fcber Befassung der Verkehrskommission wegen Verkehrssituation Einm\u00fcndungsbereich Grasriete/Berliner Stra\u00dfe Sach- und Rechtslage: In der Bau- und Grundst\u00fcckssitzung am 11.04.2014 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion der Tagesordnungspunkt \u201eMa\u00dfnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Berliner Stra\u00dfe/Grasriete\u201c aufgenommen. Seitens der SPD-Fraktion wird Handlungsbedarf bez\u00fcglich der Verkehrssicherheit gesehen, da der vorfahrtsberechtigte Verkehr auf der Grasriete aus Richtung der Gemeindestra\u00dfe Westerfeld kommend \u201eschwungvoll\u201c in die Berliner Stra\u00dfe fahre. In der Bau- und Grundst\u00fccksausschusssitzung wurde letztlich festgelegt, dass f\u00fcr den Bereich der Berliner Stra\u00dfe/Grasriete die verkehrsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit von farblichen Fahrbahnmarkierungen \u00fcberpr\u00fcft werden sollte. Daraufhin hat die Verwaltung der Gemeinde Emlichheim am 30.04.2014 bei der Abteilung f\u00fcr Stra\u00dfenverkehr des Landkreises Grafschaft Bentheim um Pr\u00fcfung der Zul\u00e4ssigkeit der Aufbringung einer Fahrbahnmarkierung in Roter Farbe im Bereich der Einm\u00fcndung Berliner Stra\u00dfe/Grasriete gebeten. Die Verkehrskommission des Landkreises Grafschaft Bentheim hat in ihrer Sitzung am 27.05.2014 den Antrag der Gemeinde Emlichheim auf eine farbliche Fahrbahnmarkierung abgelehnt. Die Markierung einer Leitlinie zwischen den Fahrspuren auf der Berliner Stra\u00dfe unmittelbar vor der Einm\u00fcndung in die Grasriete sei jedoch zul\u00e4ssig, da die Gemeindestra\u00dfe Grasriete vorfahrtsberechtigt ist. H\u00e4tte an der Einm\u00fcndung Berliner Stra\u00dfe/Grasriete die Regelung \u201erechts vor links\u201c gegolten, h\u00e4tte hier keine Markierung aufgebracht werden d\u00fcrfen. Eine Markierung mit einer Sperrfl\u00e4che kann dort jedoch nicht erfolgen, da auch der vorhandene Radweg im Einm\u00fcndungsbereich verl\u00e4uft. Aus diesem Grund muss die Sperrfl\u00e4che unterbrochen werden. Die Verkehrskommission hat daher empfohlen Leitlinien (Verkehrszeichen 340) zu markieren. Die Markierung der Leitlinien soll in naher Zukunft veranlasst werden. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss nimmt die Ausf\u00fchrungen zur Kenntnis.Mitteilung \u00fcber Befassung der Verkehrskommission wegen Verkehrssituation Einm\u00fcndungsbereich Grasriete/Berliner Stra\u00dfe2014/255%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141111100265&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141111100265&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3932","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-BGA-18%7C141111100265%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-BGA-18","authoritative":false,"role":"zur Kenntnis"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/141111100266","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Mitteilung \u00fcber Befassung der Verkehrskommission zur Verkehrsproblematik am Gartenabfallplatz","reference":"2014/256","date":"2014-11-11","paperType":"Vermerk","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141111100266","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2014/256","fileName":"141111100266","mimeType":"application/pdf","size":75809,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Vermerk Verantwortlich Fachbereich 2 Verfasser(in) Prenger, Holger \u00f6ffentlich Datum 11.11.2014 Aktenzeichen BGA/114-11-19 2014/256 TOP 6b Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (zur Kenntnis) 19.11.2014 Mitteilung \u00fcber Befassung der Verkehrskommission zur Verkehrsproblematik am Gartenabfallplatz Sach- und Rechtslage: Zuletzt wurde in der Verwaltungsausschusssitzung am 08.07.2014 auf die gef\u00e4hrliche Unfallsituation am Gartenplatz Lamberg hingewiesen, nachdem sich dort einige Tage zuvor ein schwerer Verkehrsunfall ereignet hatte. Die Samtgemeinde Emlichheim hat in der Angelegenheit Kontakt mit Stra\u00dfenverkehrsabteilung des Landkreises Grafschaft Bentheim aufgenommen. Am 26.08.2014 hat eine Ortbesichtigung im Bereich Ringer Stra\u00dfe (L 44)/Lamberg (Gartenabfallplatz) stattgefunden, an der Herr Stahlhuth, Herr Tenberg (beide Nds. Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr), Herr Johannigmeier, Frau Schneider-Peuyn (beide Polizeiinspektion Grafschaft Bentheim), Herr Czauderna und Herr Wegb\u00fcnder (Stra\u00dfenverkehrsabteilung LK Grafschaft Bentheim) sowie Herr Prenger (Samtgemeinde Emlichheim) teilgenommen haben. Wie bereits in der Sitzung der Verkehrskommission am 18.12.2012 festgestellt, erscheinen verkehrsregelnde Ma\u00dfnahmen wie z.B. eine Geschwindigkeitsbeschr\u00e4nkung im Bereich der Einm\u00fcndung zum Gartenabfallplatz wenig hilfreich und w\u00e4ren zudem rechtlich nicht zu begr\u00fcnden. Eine aktuelle Unfallauswertung hat ergeben, dass seit dem 01.01.2010 lediglich ein Verkehrsunfall mit dem erh\u00f6hten Verkehrsaufkommen an den \u00d6ffnungszeiten in Verbindung gebracht werden kann. Am 28.06.2014 missachtete ein Pkw aus der Stra\u00dfe Lamberg kommend die Vorfahrt eines Pkw, der die Landestra\u00dfe 44 in Richtung Emlichheim befuhr. Dabei entstand gl\u00fccklicherweise nur Blechschaden. Dass es, gerade zu den \u00d6ffnungszeiten des Gartenabfallplatzes, aufgrund des erh\u00f6hten Verkehrsaufkommens immer wieder zu Verkehrsbehinderungen kommt, ist nachvollziehbar. Jedoch kann seitens der Verkehrskommission ein besonderer Umstand, der eine Verkehrsregelung erfordert, nicht erkannt werden; an dieser Stelle erfolgt wieder der Hinweis auf die \u00a7\u00a7 1 und 3 der StVO. Vielmehr ist die Verkehrskommission der Meinung, dass aufgrund der \u00f6rtlichen Gegebenheit (kurze Aufstellfl\u00e4che zwischen L 44 und Zufahrt Gartenabfallplatz) an einer Optimierung der Abl\u00e4ufe gearbeitet werden sollte (z.B. erweiterte \u00d6ffnungszeiten zur Entzerrung des Anlieferverkehrs) oder sogar dar\u00fcber nachgedacht werden sollte, ob eine Standorterweiterung oder \u2013verlegung sinnvoll ist. Da der Betrieb des Gartenabfallplatzes in der Zust\u00e4ndigkeit des Landkreises Grafschaft Bentheim liegt, sind der Gemeinde \u00c4nderungen der \u00d6ffnungsstruktur und der Zufahrt nicht m\u00f6glich. Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung der Gemeinde zun\u00e4chst dem Abfallwirtschaftsbetrieb die Problematik vortr\u00e4gt, um dann eine Verbesserung der Situation zu fordern. Beschlussvorschlag: Dem Bau- und Grundst\u00fccksausschuss zur Kenntnis.Mitteilung \u00fcber Befassung der Verkehrskommission zur Verkehrsproblematik am Gartenabfallplatz2014/256%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141111100266&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141111100266&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3933","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-BGA-18%7C141111100266%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-BGA-18","authoritative":false,"role":"zur Kenntnis"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/141112100305","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 3 'Wilsumer Stra\u00dfe';\r\na) Stellungnahmen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange\r\nb) Satzungsbeschluss","reference":"2014/207.1","date":"2014-12-11","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141112100305","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2014/207.1","fileName":"141112100305","mimeType":"application/pdf","size":78766,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 2 Verfasser(in) Helweg, Gerbert \u00f6ffentlich Datum 11.12.2014 Aktenzeichen GR-E/14-12-17 2014/207.1 TOP 6 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 17.12.2014 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Wilsumer Stra\u00dfe ; a) Stellungnahmen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss Sach- und Rechtslage: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.05.2014 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss f\u00fcr die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes \u201e2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 3 \u201eWilsumer Stra\u00dfe\u201c gefasst (Vorlage Nr. 2014/096). Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat zusammen mit der Begr\u00fcndung, dem umweltplanerischen Fachbeitrag, Lageplan und Grundrisspl\u00e4ne des geplanten Bauvorhabens sowie der Nutzungs- und Baubeschreibung in der Zeit vom 02.06.2014 bis zum 01.07.2014 (einschlie\u00dflich) \u00f6ffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung vom 24.05.2014 hingewiesen. Es liegen keine Anregungen aus der Bev\u00f6lkerung vor. Die Beteiligung der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 28.05.2014. \u00dcber die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange ist in jedem Einzelfall abzuw\u00e4gen und zu entscheiden. Die relevanten Stellungnahmen sind der anliegenden Abw\u00e4gungsvorlage (Anlage 1) zu entnehmen. Dem Rat wird empfohlen, sich den Abw\u00e4gungsvorschl\u00e4gen anzuschlie\u00dfen. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des Entwurfsbeschlusses die zun\u00e4chst im Bereich der Parkpl\u00e4tze an der Stra\u00dfe \u201eAm Markt\u201c vorgesehenen Hochstammb\u00e4ume entfallen sind, damit auch in diesem Bereich die Sichtachse von der Wilsumer Stra\u00dfe zum Kirchengeb\u00e4ude der ev.ref. Kirche erhalten bleibt. Ferner werden die Parkpl\u00e4tze im Innenbereich nicht mehr \u00fcber die Grundst\u00fcckszufahrt des Grundst\u00fcckes Wilsumer Stra\u00dfe 8 (ehemals Arens) sondern \u00fcber die vorhandene Zufahrt des Grundst\u00fcckes Wilsumer Stra\u00dfe 2- 4 erschlossen. Dieser Bereich befindet sich zwar au\u00dferhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Erschlie\u00dfung wird aber im Vorhaben- und Erschlie\u00dfungsplan, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, dargestellt. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass vor der Fassung des Satzungsbeschlusses durch den Rat der Gemeinde Emlichheim mit dem Vorhabentr\u00e4ger ein Durchf\u00fchrungsvertrag nach \u00a7 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abzuschlie\u00dfen ist. Der Vertrag wurde am 12.12.2014 vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates unterzeichnet. Der Gemeinderat wird hier\u00fcber im nicht\u00f6ffentlichen Teil der Sitzung beraten. Dem Verwaltungsausschuss hat dem Rat der Gemeinde Emlichheim in seiner Sitzung am 14.10.2014 (Vorlage Nr. 2014/207) empfohlen, sich dem Abw\u00e4gungsvorschlag der Verwaltung anzuschlie\u00dfen, den in der heutigen Sitzung vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Satzung zu beschlie\u00dfen und der vorliegenden Begr\u00fcndung, dem umweltplanerischen Fachbeitrag sowie dem Vorhaben- und Erschlie\u00dfungsplan des Vorhabentr\u00e4gers zuzustimmen. Dieser Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigef\u00fcgt: Stellungnahmen der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange mit Abw\u00e4gungsvorschlag Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes \u201e2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 3 \u201eWilsumer Stra\u00dfe\u201c Begr\u00fcndung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Umweltplanerischer Fachbeitrag Vorhaben- und Erschlie\u00dfungsplan (Baubeschreibung, Lageplan, Grundrisse) Beschlussvorschlag Gemeinderat: Stellungnahmen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange Der Rat der Gemeinde Emlichheim beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, sich den Empfehlungen der Abw\u00e4gungsvorlage (Anlage 1) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan \u201e2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 3 \u201eWilsumer Stra\u00dfe\u201c anzuschlie\u00dfen. Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Emlichheim beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig den in der heutigen Sitzung vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes \u201e2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Wilsumer Stra\u00dfe\u201c (Anlage 2) nach abschlie\u00dfender Abw\u00e4gung als Satzung. Der vorliegenden Begr\u00fcndung (Anlage 3), dem umweltplanerischen Fachbeitrag (Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschlie\u00dfungsplan (Anlage 5) wird zugestimmt.2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 3Wilsumer Stra\u00dfe ; a) Stellungnahmen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss2014/207.1%anl%;Begr\u00fcndung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3Abw\u00e4gungsvorlage 2. \u00c4nd B-Plan Nr. 3 Wilsumer Stra\u00dfe Stand 09.10.14vorhanbenbezogener B-Plan 2. \u00c4nd. B-Plan Nr. 3 Wilsumer Stra\u00dfe PlanzeichnungUmweltplanerischer Fachbeitrag zum vorhbezog B-Plan 2. \u00c4nd B-Plan Nr. 3 Wilsumer Stra\u00dfeVorhaben- und Erschlie\u00dfungsplan zur 2. \u00c4nd B-Plan Nr. 3 Wilsumer Stra\u00dfe ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141112100305&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141112100305&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141112100305%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20141211171204.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"4d4f25410c8c43602bdfb8601e396f3a800b6c14","size":393173,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141112100305%7C20141211171204.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141112100305%7C20141211171204.pdf%7C","text":"Abw\u00e4gungsvorlage 2. \u00c4nd B-Plan Nr. 3 Wilsumer Stra\u00dfe Stand 09.10.14","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141112100305","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141112100305%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20141211172612.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"64135fa37a2890e6a527420851f81adf12704d03","size":2837125,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141112100305%7C20141211172612.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141112100305%7C20141211172612.pdf%7C","text":"vorhanbenbezogener B-Plan 2. \u00c4nd. B-Plan Nr. 3 Wilsumer Stra\u00dfe Planzeichnung","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141112100305","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141112100305%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20141211172642.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"868feaec1dcef6ba447aa7a8c810126130f87ca8","size":243296,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141112100305%7C20141211172642.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141112100305%7C20141211172642.pdf%7C","text":"Umweltplanerischer Fachbeitrag zum vorhbezog B-Plan 2. \u00c4nd B-Plan Nr. 3 Wilsumer Stra\u00dfe","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141112100305","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141112100305%7C4","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 4","fileName":"20141211172650.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"905025effeac43710ae410bba02cd27c33fabc8c","size":3942950,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141112100305%7C20141211172650.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141112100305%7C20141211172650.pdf%7C","text":"Vorhaben- und Erschlie\u00dfungsplan zur 2. \u00c4nd B-Plan Nr. 3 Wilsumer Stra\u00dfe","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141112100305","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141112100305%7C5","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 5","fileName":"20141215151357.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"3793bd5a5128731f0b79fcf6809a1e58841d884b","size":3261417,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141112100305%7C20141215151357.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141112100305%7C20141215151357.pdf%7C","text":"Begr\u00fcndung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141112100305","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3927","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-GR-EML-31%7C141112100305%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-GR-EML-31","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/141401100006","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014","reference":"2014/007","date":"2014-01-14","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141401100006","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2014/007","fileName":"141401100006","mimeType":"application/pdf","size":70455,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"beschlussvorlage abteilung fachbereich 1 verfasser(in) w\u00f6sten, wilhelm \u00f6ffentlich datum 14.01.2014 aktenzeichen fin-gem/14-01-23 2014/007 top bezug-nr. beratungsfolge gremium termin finanzausschuss gem. (vorberatend) 23.01.2014 haushaltsplan und haushaltssatzung 2014 sach- und rechtslage: die verwaltung hat f\u00fcr das jahr 2014 einen haushaltsplanentwurf aufgestellt. dieser wurde zun\u00e4chst verwaltungsintern in 2 besprechungsterminen beraten und \u00fcberarbeitet. den mitgliedern des gemeinderates wurde der dann vorliegende haushaltsplanentwurf in einer informationsveranstaltung am 08.01.2014 ausf\u00fchrlich vorgestellt. im nachgang zur info-veranstaltungen haben sich noch folgende \u00e4nderungen ergeben: die erstattungen (ertrag) von bauhofleistungen wurden den einplanungen (aufwand) in den haushalten der anderen gemeinden und der samtgemeinde angepasst. bisher: 111.700 \u20ac; neu: 114.100 \u20ac. die kosten (8.900 \u20ac) und die ertr\u00e4ge (+ 600 \u20ac) f\u00fcr das vechtespektakel sind jetzt korrekt eingeplant. die 25%-f\u00f6rderung (37.500 \u20ac) des landkreises f\u00fcr die erschlie\u00dfung des gewerbegebietes n\u00f6rdlich der neuerostra\u00dfe wurde aufgenommen. weiterhin mussten aufgrund des beschlusses des verwaltungsausschusses, die kindergarten- und spielkreisgeb\u00fchren nicht zu erh\u00f6hen, die einnahmen aus benutzungsgeb\u00fchren (spielkreis) um 2.000 \u20ac gesenkt und die zuweisungen an die kinderg\u00e4rten um 13.000 \u20ac erh\u00f6ht werden. grundaussagen zum haushalt 2014 einschl. finanzplanung 2015 \u2013 2017: im ergebnishaushalt ist das ordentliche ergebnis um 142.400 \u20ac nicht ausgeglichen. nur durch buchgewinne aus grundst\u00fccksver\u00e4u\u00dferungen kann das gesamtergebnis mit + 112.400 \u20ac positiv gestaltet werden. in den jahren ab 2015 k\u00f6nnen zur zeit jeweils nur negative gesamtergebnisse ausgewiesen werden. die gemeinde hat jedoch noch ein erhebliches finanzielles \u201epolster\u201c aus vorjahren. alleine das jahr 2013 schlie\u00dft in der ergebnisrechnung mit einem plus von rd. 1,2 mio. \u20ac ab. dies beruht insbesondere auf wesentlich h\u00f6heren gewerbesteuereinnahmen. genaue abschlusszahlen k\u00f6nnen noch nicht genannt werden, weil die jahresabschl\u00fcsse noch nicht gepr\u00fcft sind. der finanzhaushalt 2014 weist im laufenden haushalt mit \u2013 379.100 \u20ac ebenfalls ein negatives ergebnis aus. das bedeutet, dass aus dem laufenden haushalt 2014 keine mittel f\u00fcr investitionen und f\u00fcr die tilgungsleistungen zu verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnen. im haushalt 2014 sind investitionen in h\u00f6he von 1.237.100 \u20ac und zuweisungen und zusch\u00fcsse mit einer gesamtsumme von 1.030.800 \u20ac eingeplant. dies ergibt ein negatives saldo vom 218.300 \u20ac. sehr positiv ist jedoch, dass die gemeinde emlichheim aufgrund sehr guter vorjahre, insbesondere durch erhebliche gewerbesteuereinnahmen, zum 31.12.2013 einen \u2013 vorl\u00e4ufigen \u2013 bestand an zahlungsmittel in h\u00f6he von 2.901.837,73 \u20ac ausweisen kann. aufgrund dieses zahlungsmittelbestandes m\u00fcssen in diesem jahr keine kredite eingeplant und k\u00f6nnen 2 kredite au\u00dferordentlich getilgt werden. einschlie\u00dflich der ordentlichen tilgungen reduziert der schuldenstand um 916.700 \u20ac. die finanzplanungsjahre 2015 \u2013 2017 sind zum einen gepr\u00e4gt durch einplanungen f\u00fcr grunderwerb in h\u00f6he von j\u00e4hrlich 500.000 \u20ac und insbesondere durch die einplanungen f\u00fcr die verl\u00e4ngerung der stra\u00dfe \u201eobenholt\u201c in den jahren 2016 und 2017 mit jeweils 1.600.000 \u20ac. aufgrund des vorgenannten guten zahlungsmittelbestandes per 31.12.2013 m\u00fcssen f\u00fcr jahre 2014 und 2015 keine kreditaufnahmen eingeplant werden. bedingt durch die hohe investition \u201eobenholt\u201c ist f\u00fcr das jahr 2016 eine kreditaufnahme in h\u00f6he von 1.181.600 \u20ac und f\u00fcr das jahr 2017 in h\u00f6he von 1.387.500 \u20ac einzuplanen. weitere erl\u00e4uterungen werden in der sitzung gegeben. dieser vorlage sind die haushaltssatzung, der haushaltsplan ohne vorbericht und anlagen und der stellenplan beigef\u00fcgt. beschlussvorschlag: dem finanzausschuss zur beratung.haushaltsplan und haushaltssatzung 20142014/007%anl%;stellenplan 2014haushaltssatzung 2014haushalt 2014 ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141401100006&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141401100006&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141401100006%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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Einleitungsbeschluss","reference":"2014/046.1","date":"2014-04-16","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141604100093","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2014/046.1","fileName":"141604100093","mimeType":"application/pdf","size":60865,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Abteilung Fachbereich 2 Verfasser(in) Helweg, Gerbert \u00f6ffentlich Datum 16.04.2014 Aktenzeichen BGA/14-04-24 2014/046.1 TOP 6 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 24.04.2014 6. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 14 Huskamp I - Einleitungsbeschluss Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 04.12.2013 hat das Bauunternehmen Stahl\u00a0GmbH bei der Gemeinde Emlichheim einen Antrag auf \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 14 \u201eHuskamp I\u201c eingereicht. Dieser Beschlussvorlage ist das Antragsschreiben (Anlage 1) sowie die Darstellung des \u00c4nderungsbereiches im aktuellen Bebauungsplan (Anlage 2) als Anlage beigef\u00fcgt. Im derzeitigen Bebauungsplan (3. \u00c4nderung) ist f\u00fcr den \u00c4nderungsbereich entlang der Naminkstra\u00dfe eine 1-geschossige Bauweise vorgesehen. Im Umfeld des \u00c4nderungsbereiches ist entlang der Stra\u00dfe Huskamp bereits eine 2-geschossige Bebauung vorhanden. Aufgrund der immer noch hohen Nachfrage an Eigentumswohnungen bittet das Bauunternehmen\u00a0Stahl\u00a0GmbH um Anpassung/\u00c4nderung der der zul\u00e4ssigen Zahl der Vollgeschosse und der Geschossfl\u00e4chenzahl f\u00fcr den in der Anlage\u00a02 dargestellten \u00c4nderungsbereich, so dass dieser Bereich zweigeschossig bebaut werden kann. Die Fa. Stahl hat inzwischen eine schriftliche Erkl\u00e4rung \u00fcber die Erstattung der Planungskosten (Kostenpauschale) abgegeben. Die \u00c4nderung des Bebauungsplanes\u00a0Nr.\u00a014 \u201eHuskamp I\u201c kann gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a013a\u00a0BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgef\u00fchrt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach \u00a7\u00a013\u00a0BauGB, wonach auf einen Umweltbericht verzichtet werden kann. Ein Eingriffsausgleich im Sinne des Naturschutzgesetzes ist nicht erforderlich. Schlie\u00dflich kann von der fr\u00fchzeitigen Unterrichtung und Er\u00f6rterung gem.\u00a0\u00a7\u00a03\u00a0Abs.\u00a01 und \u00a7\u00a04\u00a0Abs.\u00a01\u00a0BauGB abgesehen werden. Der betroffenen \u00d6ffentlichkeit kann durch \u00f6ffentliche Auslegung der Planunterlagen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Aus st\u00e4dtebaulicher Sicht ist das Vorhaben des Bauunternehmens Stahl\u00a0GmbH nach Auffassung der Verwaltung zu begr\u00fc\u00dfen, da hierdurch eine seit Jahren unbebaute Fl\u00e4che in zentraler Lage bebaut wird. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2014 (Vorlage Nr. 2014/46) \u00fcber diese Angelegenheit beraten. Ein Einleitungsbeschluss wurde noch nicht gefasst. Die Angelegenheit wurde zur vorbereitenden Beratung an den Bau- und Grundst\u00fccksausschuss verwiesen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Antrag des Bauunternehmens\u00a0Stahl\u00a0GmbH zu entsprechen und die erforderlichen Verfahrensschritte zur \u00c4nderung des Bebauungsplanes\u00a0Nr.\u00a014 \u201eHuskamp I\u201c einzuleiten. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss schl\u00e4gt dem Verwaltungsausschuss mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig vor, f\u00fcr den dargestellten Bereich das Verfahren zur 6.\u00a0\u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 14 \u201eHuskamp I\u201c einzuleiten. Im Wege der Bebauungsplan\u00e4nderung soll f\u00fcr den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich die Zul\u00e4ssigkeit einer 2-geschossigen Bauweise festgesetzt werden. Die Bebauungsplan\u00e4nderung soll gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a013a\u00a0BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgef\u00fchrt werden. Ferner schl\u00e4gt der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss vor, die Verwaltung zu beauftragen, einen Entwurf zur 6.\u00a0\u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 14 \u201eHuskamp I\u201c sowie einen Entwurf der Begr\u00fcndung zur 6.\u00a0\u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 14 \u201eHuskamp I\u201c zu erstellen.6. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 14Huskamp I- Einleitungsbeschluss2014/046.1%anl%;Antragsschreiben Bauunternehmen Stahl GmbHDarstellung \u00c4nderungsbereich im aktuellen B-Plan ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141604100093&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=141604100093&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141604100093%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20140303102036.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"d6c96723a2ccc7341f04c41c3fd1169fd83d5c79","size":610077,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141604100093%7C20140303102036.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141604100093%7C20140303102036.pdf%7C","text":"Antragsschreiben Bauunternehmen Stahl GmbH","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141604100093","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C141604100093%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20140303102051.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"f7ac8013cf008908fbc88b841bc3fff2f846043c","size":714102,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=141604100093%7C20140303102051.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=141604100093%7C20140303102051.pdf%7C","text":"Darstellung \u00c4nderungsbereich im aktuellen B-Plan","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/141604100093","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3736","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-BGA-17%7C141604100093%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-BGA-17","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/142606100153","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"VVV-Verein Vier an der Vechte e.V.; T\u00e4tigkeitsbericht 2013","reference":"2014/147","date":"2014-06-26","paperType":"Vermerk","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/142606100153","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2014/147","fileName":"142606100153","mimeType":"application/pdf","size":70328,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Vermerk Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) W\u00f6sten, Wilhelm \u00f6ffentlich Datum 26.06.2014 Aktenzeichen GR-EML/14-07-15 2014/147 TOP 10 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Emlichheim (zur Kenntnis) 15.07.2014 VVV-Verein Vier an der Vechte e.V.; T\u00e4tigkeitsbericht 2013 Sach- und Rechtslage: Gem\u00e4\u00df \u00a7 5 der Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde Emlichheim und dem VVV \u201eVerein Vier an der Vechte\u201c e.V. soll im 1. Quartal des Folgejahres ein T\u00e4tigkeitsbericht f\u00fcr das Vorjahr vorgetragen werden. Dies bezieht sich nicht nur auf die Samtgemeinde, sondern auch auf die Mitgliedsgemeinden. Wegen der Neuwahl des Vorstandes des VVV am 26.03.2014 hat sich dies zeitlich ein wenig verschoben. Die Leiterin der Gesch\u00e4ftsstelle, Sarah Strenge, und der 1. Vorsitzende des VVV, Wilhelm W\u00f6sten, werden in der Sitzung anwesend sein und den T\u00e4tigkeitsbericht vortragen. Beschlussvorschlag: Dem Gemeinderat zur Kenntnis.VVV-Verein Vier an der Vechte e.V.; T\u00e4tigkeitsbericht 20132014/147%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=142606100153&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=142606100153&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3809","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-GR-EML-30%7C142606100153%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-GR-EML-30","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"zur 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entlastungsstra\u00dfe obenholt sach- und rechtslage: mit der thematik \u201everl\u00e4ngerung entlastungsstra\u00dfe obenholt\u201c haben sich der bau- und grundst\u00fccksausschuss in seiner sitzung am 19.11.2012 (vorlage nr. 2012/231) und der verwaltungsausschuss in seiner sitzung am 11.12.2012 (vorlage nr. 2012/270) zuletzt ausf\u00fchrlich befasst. es wurde jeweils einstimmig beschlossen, die umsetzung dieser ma\u00dfnahme weiter zu verfolgen und ein weiteres verkehrsgutachten als nachweis der f\u00f6rderf\u00e4higkeit der ma\u00dfnahme nach dem entflechtungsgesetz (ehemals gvfg) in auftrag zu geben. der trassenverlauf der geplanten entlastungsstra\u00dfe ist der anlage 1 zu entnehmen. das ergebnis der zus\u00e4tzlichen verkehrsuntersuchung durch das planungsb\u00fcro ipw wallenhorst wurde der nieders\u00e4chsischen landesbeh\u00f6rde mit schreiben vom 11.12.2012 \u00fcbersandt. nachdem der zust\u00e4ndige sachbearbeiter der landesbeh\u00f6rde, herr kahler, bereits im august 2013 telefonisch ein positives signal gegeben hatte (siehe auch verwaltungsmitteilung zur sitzung des va am 13.08.13; top 10d), ist mit schreiben vom 15.11.2013 die schriftliche best\u00e4tigung \u00fcber die aufnahme in das mehrjahresprogramm eingegangen. dies bedeutet, dass die f\u00f6rderf\u00e4higkeit der ma\u00dfnahme anerkannt wurde. nach dem bescheid vom 15.11.2013 ist vorgesehen, die ma\u00dfnahme mit 60 % der zuwendungsf\u00e4higen kosten zu f\u00f6rdern. die aufnahme in das mehrjahresprogramm ist hinsichtlich der f\u00f6rderung ein erster und auch wichtiger schritt. es handelt sich aber noch nicht um einen endg\u00fcltigen zuwendungsbescheid. dieser kann erst dann erteilt werden, wenn die gemeinde die baureife der ma\u00dfnahme nachweisen kann und seitens des landes entsprechende f\u00f6rdermittel zur verf\u00fcgung stehen. nach auffassung von herrn kahler stehen die chancen f\u00fcr die gemeinde emlichheim auf eine f\u00f6rderung gut, wenn baldm\u00f6glichst die baureife nachgewiesen und die erforderlichen antragsunterlagen (detaillierte planung und kostenberechnung) vorgelegt werden. dies h\u00e4ngt damit zusammen, dass derzeit zwar viele f\u00f6rderantr\u00e4ge beim land vorliegen, die antragsteller aber aufgrund erheblicher planungsprobleme in naher zukunft nicht die baureife nachweisen k\u00f6nnen. herr kahler hat dringend empfohlen, so schnell wie m\u00f6glich in den weiteren planungsprozess einzusteigen. die erforderliche baureife ist gegeben, wenn ein rechtskr\u00e4ftiger planfeststellungsbeschluss vorliegt und die erforderlichen grundst\u00fccke von der gemeinde emlichheim erworben wurden bzw. bauerlaubnisvertr\u00e4ge der grundst\u00fcckseigent\u00fcmer vorliegen. seitens der verwaltung wurden nach eingang des bescheides \u00fcber die aufnahme in das mehrjahresprogramm bereits verschiedene gespr\u00e4che gef\u00fchrt. nach heutigem kenntnisstand w\u00e4re es sinnvoll, f\u00fcr den erforderlichen grunderwerb ein unternehmensflurbereinigungsverfahren nach \u00a7 87 flurbereinigungsgesetz durchf\u00fchren zu lassen. in einem derartigen verfahren k\u00f6nnten sowohl die interessen der gemeinde an den erwerb der erforderlichen fl\u00e4chen als auch die interessen der grundst\u00fcckseigent\u00fcmer, insbesondere der betroffenen aktiven landwirte in diesem bereich ausreichend ber\u00fccksichtigt werden. ferner gibt es die m\u00f6glichkeit, fl\u00e4chen au\u00dferhalb des eigentlichen planungsgebietes als tauschfl\u00e4chen in das verfahren einzubeziehen. bei einem derartigen verfahren w\u00fcrden keine grunderwerbssteuern f\u00fcr die beteiligten fl\u00e4chen anfallen. ferner wurden inzwischen erste gespr\u00e4che mit den betroffenen landwirten gef\u00fchrt. im ergebnis bleibt festzustellen, dass diese der ma\u00dfnahme zwar grunds\u00e4tzlich positiv gegen\u00fcberstehen, allerdings verst\u00e4ndlicher weise ihre eigenen interessen an einer weiteren wirtschaftlichen nutzbarkeit ihrer grundst\u00fccke wahren wollen. da kein landwirt landwirtschaftliche nutzfl\u00e4chen verlieren m\u00f6chte, sind geeignete ersatzfl\u00e4chen erforderlich. hinsichtlich des erforderlichen planfeststellungsverfahrens hat am 04.12.13 ein gespr\u00e4ch mit vertretern des landkreises grafschaft bentheim stattgefunden, an der alle betroffenen fachabteilungen des landkreises (abteilung stra\u00dfen, untere wasserbeh\u00f6rde, untere naturschutzbeh\u00f6rde) unter der leitung von dr. kiehl beteiligt waren. auch der landkreis wird dieses projekt positiv begleiten und ist bereit, das planfeststellungsverfahren auf antrag der gemeinde emlichheim durchzuf\u00fchren. die durchf\u00fchrung des planfeststellungsverfahrens wird mindestens einen zeitraum von ca. 6 monaten beanspruchen. dem antrag sind umfangreiche planungsunterlagen, in denen auch die belange der umwelt, des naturschutzes und insbesondere wasserrechtliche belange zu ber\u00fccksichtigen sind, beizuf\u00fcgen. zuvor sind noch naturschutzfachliche erhebungen \u00fcber zwei vegetationsperioden durchzuf\u00fchren. seitens des landkreises wurde die auffassung vertreten, dass die querung der vechte und die damit verbundene betroffenheit des \u00fcberschwemmungsgebietes sehr umfassend zu begr\u00fcnden sei, vor allem deshalb, weil es sich um eine abweichung von den zielen des landesraumordnungsprogrammes handele (hochwasserschutz). f\u00fcr die haushaltsplanung 2014 wurde zun\u00e4chst ein \u201einformationsangebot\u201c f\u00fcr die erstellung der erforderlichen planungsunterlagen und fachbeitr\u00e4ge eingeholt. demnach sind planungskosten in h\u00f6he von ca. 200.000 \u20ac zu erwarten. die bau- und grunderwerbskosten wurden seinerzeit f\u00fcr die anmeldung zum mehrjahresprogramm vom planungsb\u00fcro mit ca. 3,2 mio \u20ac ermittelt. eine detaillierte kostenberechnung kann erst im rahmen der weiteren planungen erstellt werden. im haushaltsplan der gemeinde emlichheim werden folgende mitteleinplanungen seitens der verwaltung vorgeschlagen: haushaltsjahr bezeichnung der kosten summe 2014 planungskosten 100.000 \u20ac 2015 planungskosten 100.000 \u20ac 2016 baukosten 1.600.000 \u20ac 2017 baukosten 1.600.000 \u20ac summe 3.400.000 \u20ac der verwaltungsausschuss hat sich mit dieser angelegenheit in seiner sitzung am 14.01.2014 befasst und einstimmig beschlossen, die verwaltung zu beauftragen, honorarangebote f\u00fcr die erstellung der f\u00fcr die durchf\u00fchrung eines planfeststellungsverfahrens erforderlichen planungsunterlagen einzuholen. der umfang der erforderlichen planungsleistungen ist mit den fachbeh\u00f6rden abzustimmen. die verwaltung wird erm\u00e4chtigt, den planungsauftrag im rahmen der zur verf\u00fcgung stehenden haushaltsmittel zu vergeben. dem gemeinderat zu empfehlen, den bescheid der nieders\u00e4chsischen landesbeh\u00f6rde f\u00fcr stra\u00dfenbau und verkehr \u00fcber die aufnahme des bauvorhabens \u201everl\u00e4ngerung entlastungsstra\u00dfe obenholt\u201c in das mehrjahresprogramm der finanzhilfen zur verbesserung der verkehrsverh\u00e4ltnisse in den gemeinden nach dem entflechtungsgesetz zur kenntnis zu nehmen und den beschluss zu fassen, das erforderliche planfeststellungsverfahren f\u00fcr die diese stra\u00dfenbauma\u00dfnahme sowie die erforderlichen begleitenden ma\u00dfnahmen einzuleiten. die planunterlagen f\u00fcr die beantragung des planfeststellungsverfahrens sind dem rat zur beschlussfassung vorzulegen. beschlussvorschlag: der rat der gemeinde emlichheim beschlie\u00dft mit stimmen bei gegenstimmen und enthaltungen / einstimmig, den bescheid der nieders\u00e4chsischen landesbeh\u00f6rde f\u00fcr stra\u00dfenbau und verkehr \u00fcber die aufnahme des bauvorhabens \u201everl\u00e4ngerung entlastungsstra\u00dfe obenholt\u201c in das mehrjahresprogramm der finanzhilfen zur verbesserung der verkehrsverh\u00e4ltnisse in den gemeinden nach dem entflechtungsgesetz zur kenntnis zu nehmen und den beschluss zu fassen, das erforderliche planfeststellungsverfahren f\u00fcr die diese stra\u00dfenbauma\u00dfnahme sowie die erforderlichen begleitenden ma\u00dfnahmen einzuleiten. die planunterlagen f\u00fcr die beantragung des planfeststellungsverfahrens sind dem rat zur beschlussfassung vorzulegen.verl\u00e4ngerung entlastungsstra\u00dfe obenholt2014/0012%anl%;\u00fcbersichtsplan trassenverlauf verl\u00e4ngerung obenholt ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=142901100012&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=142901100012&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C142901100012%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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Beratungsfolge Gremium Termin Finanzausschuss Gem. 12.11.2014 Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Jahr 2014 Sach- und Rechtslage: Mit dieser Vorlage wird der Finanzausschuss \u00fcber die bisherige Haushaltsentwicklung des Jahres 2014 informiert. Nachfolgend werden die Entwicklung der Ergebnishaushaltes, der Investitionen, der Finanzierung und der Liquidit\u00e4tsentwicklung zum Stichtag 04.11.2014 betrachtet und \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 Prognosen bzw. eine Vorschau auf das gesamt Haushaltsjahr 2014 dargestellt. Ergebnishaushalt Ordentliche Ertr\u00e4ge Die Ertr\u00e4ge aus Steuern und Abgaben haben sich durchweg positiv entwickelt. Die Ertr\u00e4ge aus Grundsteuer A und B sind voraussichtlich um ca. 47 T\u20ac h\u00f6her als im Haushaltsplan veranschlagt. Bei der Gewerbesteuer (Haushaltsansatz: 1,88 Mio. \u20ac) belaufen sich die Ertr\u00e4ge im Jahr 2014 nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 5,25 Mio. \u20ac. Dies bedeutet einen Mehrertrag in H\u00f6he von ca. 3,37 Mio. \u20ac! Dieses au\u00dferordentliche Ergebnis ist ma\u00dfgeblich auf die Steuernachzahlung eines gro\u00dfen Betriebes f\u00fcr Vorjahre und die darauf folgende Erh\u00f6hung der Vorauszahlungen zur\u00fcckzuf\u00fchren. Es handelt sich insoweit um einen einmaligen Effekt, der nach Auskunft des Betriebes f\u00fcr die Zukunft nicht zu erwarten ist. Die Vorauszahlungen wurden inzwischen auf das aktuell zu erwartende Ergebnisniveau angepasst. Die Ertr\u00e4ge aus der Vergn\u00fcgungssteuer werden abermals den Haushaltsansatz von 80 T\u20ac um ca. 25 T\u20ac \u00fcbersteigen und liegen damit \u00fcber 100 T\u20ac. Im Gegensatz zu den oben genannten Steuerarten verbleiben die Einnahmen aus der Vergn\u00fcgungssteuer vollst\u00e4ndig bei der Gemeinde Emlichheim. Umlagezahlungen an Land, Kreis und Samtgemeinde fallen hierauf nicht an. Aus Mieten und Pachten k\u00f6nnen um ca. 15 T\u20ac h\u00f6here Ertr\u00e4ge als geplant erwartet werden. Dies ist vor allem auf h\u00f6here Pachtertr\u00e4ge aufgrund der gestiegenen Pachtpreise zur\u00fcck zu f\u00fchren. Die Ertr\u00e4ge aus Bauhofleistungen f\u00fcr andere Gemeinden (vor allem Samtgemeinde) werden voraussichtlich um 20.000 \u20ac h\u00f6her als im Haushaltsplan veranschlagt ausfallen. Hier zeigt sich auch die gestiegene Leistungsf\u00e4higkeit des Bauhofes durch die (befristete) Besch\u00e4ftigung eines weiteren Mitarbeiters. Bei den Zinsen und \u00e4hnlichen Finanzertr\u00e4gen ergeben sich ebenfalls erhebliche Abweichungen gegen\u00fcber den Haushaltsans\u00e4tzen. Die Gewinnaussch\u00fcttung der bnn GmbH, die mit 86 T\u20ac im Haushaltsplan veranschlagt war, wird mit ca. 59 T\u20ac um ca. 27 T\u20ac geringer ausfallen. Grund hierf\u00fcr ist, dass im Rahmen der Verteilung des Gewinnanteils der Samtgemeinde Emlichheim zwischen der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden ein h\u00f6herer Anteil auf die Samtgemeinde entf\u00e4llt, da der steuerliche Vorteil aus dem Querverbund mit dem Hallenbad in diesem Jahr wesentlich h\u00f6her ist, als in der Vergangenheit. Bei der letzten Gewinnaussch\u00fcttung im Jahr 2012 hat es einen vergleichbaren Effekt in umgekehrter Richtung zugunsten der Mitgliedsgemeinden gegeben. Aus der Verzinsung von Steuernachforderungen sind bei einem Haushaltsansatz von 10 T\u20ac Ertr\u00e4ge in H\u00f6he von ca. 92 T\u20ac zu erwarten. Dies h\u00e4ngt mit hohen Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer zusammen \u2013 wie oben bereits ausgef\u00fchrt. Die \u00fcbrigen ordentlichen Ertr\u00e4ge bewegen sich im Wesentlichen auf dem im Haushaltsplan veranschlagten Niveau. Es ist darauf hinzuweisen, dass einige wesentliche Ertragspositionen nur schwer absch\u00e4tzbar sind. Als Beispiel sind hier die Konzessionsabgaben im Bereich Gas und Strom zu nennen. Diese werden in der Regel erst mit erheblicher zeitlicher Verz\u00f6gerung abgerechnet. Die H\u00f6he der Ertr\u00e4ge aus Konzessionsabgaben ist aufgrund vieler Besonderheiten und Unw\u00e4gbarkeiten vor der endg\u00fcltigen Abrechnung im Prinzip nicht prognostizierbar, so dass hier regelm\u00e4\u00dfig von Vorjahreswerten ausgegangen wird. Diese Vorgehensweise ist jedoch mit gro\u00dfen Unsicherheiten behaftet. In der Summe werden die ordentlichen Ertr\u00e4ge nach heutigem Kenntnisstand damit voraussichtlich um ca. 3,5 Mio. \u20ac h\u00f6her ausfallen, als im Haushaltsplan veranschlagt. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen spielen im Haushalt der Gemeinde Emlichheim mit 102.000 \u20ac eine untergeordnete Rolle, da lediglich die Saisonarbeiter zur Pflege der Gr\u00fcnanlagen und das Personal des Spielkreises Weusten bei der Gemeinde angestellt sind. Der Haushaltsansatz kann eingehalten werden. Die Aufwendungen f\u00fcr Sach- und Dienstleistungen werden um ca. 50 T\u20ac geringer als geplant ausfallen. Urs\u00e4chlich hierf\u00fcr sind wesentlich geringere Unterhaltungsaufwendungen \u2013 vor allem im Bereich der Stra\u00dfenunterhaltung. Im Bereich der Zinsen und \u00e4hnlichen Aufwendungen werden sich um ca. 27 T\u20ac h\u00f6here Zinsen f\u00fcr Steuererstattungen ergeben. Hier ist auf einen besonderen Sachverhalt hinzuweisen. Im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses am 30.10.2012 wurde verwaltungsseitig \u00fcber eine Gewerbesteuerveranlagung berichtet, gegen die der Steuerpflichtige im Wege eines Klageverfahrens beim Finanzgericht vorgegangen ist (Vorlage 2012/235). Seinerzeit wurde die Gewerbesteuerforderung durch den Steuerpflichtigen aufgrund des anh\u00e4ngigen Klageverfahrens nicht beglichen. Die Forderung wurde bzw. wird im Jahresabschluss 2012 in voller H\u00f6he wertberichtigt. Inzwischen hat das Finanzgericht Hannover zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden. Allerdings wurde vom Finanzamt Bad Bentheim Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in M\u00fcnchen eingelegt. Daraufhin hat der Steuerpflichtige nunmehr die seinerzeit veranlagte Gewerbesteuer in H\u00f6he von ca. 758.000 \u20ac an die Gemeinde Emlichheim gezahlt. Der Steuerpflichtige geht wie das Finanzamt davon aus, dass die Erfolgsaussichten beim BFH mit \u201e50:50\u201c einzusch\u00e4tzen sind. Die Zahlung der Gewerbesteuer durch den Steuerpflichtigen erfolgte, um weitere Nachzahlungszinsen (0,5% monatlich = 6,0 % p.a.) bis zum Urteil des BFH zu vermeiden. Sollte der Steuerpflichtige beim BFH obsiegen, muss die Gemeinde Emlichheim neben der gezahlten Gewerbesteuer auch Erstattungszinsen (6,0% p.a.) vom Zeitpunkt der Zahlung der Gewerbesteuer (August 2014) bis zur Rechtskraft des Urteils an den Steuerpflichtigen zahlen. Insoweit sind in die Prognose der Zinsaufwendungen f\u00fcr Steuererstattungen auch die anteiligen Nachzahlungszinsen f\u00fcr das Jahr 2014 in H\u00f6he von 19 T\u20ac als R\u00fcckstellung eingeflossen. Die Transferaufwendungen werden deutlich h\u00f6her sein als geplant. Dies h\u00e4ngt mit den h\u00f6heren Umlagebelastungen infolge der hohen Steuerkraft zusammen. Die Gewerbesteuerumlage wird um ca. 694 T\u20ac h\u00f6her als geplant anfallen. F\u00fcr zu erwartende h\u00f6here Kreisumlage- und Samtgemeindeumlagebelastungen sind R\u00fcckstellungen in H\u00f6he von voraussichtlich insgesamt 1,95 Mio. \u20ac zu bilden. Diese R\u00fcckstellungen wirken sich im Ergebnishaushalt 2015 entlastend aus. Die Zuweisungen an die Tr\u00e4ger der Kindertagesst\u00e4tten werden voraussichtlich ca. 30.000 \u20ac geringer sein als im Haushaltsplan veranschlagt. U.a. wird der Betriebskostenzuschuss f\u00fcr die flexible Kinderbetreuung im Mehrgenerationenhaus \u201eSenfkorn\u201c geringer sein als geplant. Au\u00dferdem war im Haushaltsansatz ein Mehraufwand aufgrund der diskutierten \u00dcbertragung Tr\u00e4gerschaft der Kindertagesst\u00e4tte \u201eKleiner Leuchtturm\u201c auf die KiTa-gGmbH ber\u00fccksichtigt worden (15.000 \u20ac). Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen werden die Gesch\u00e4ftsaufwendungen im Jahr 2014 um ca. 10 T\u20ac geringer sein als geplant. Dies ist vor allem auf geringere externe Kosten f\u00fcr Bauleitplanungen zur\u00fcck zu f\u00fchren. Die \u00fcbrigen ordentlichen Aufwendungen bewegen sich voraussichtlich im Wesentlichen auf dem im Haushaltsplan veranschlagten Niveau. Hinsichtlich der Abschreibungen ist diese Aussage allerdings einzuschr\u00e4nken, da die Anlagenbuchhaltung derzeit noch keine belastbaren Aussagen \u00fcber die zu erwartenden Abschreibungsbetr\u00e4ge zul\u00e4sst. Insgesamt werden nach derzeitigem Kenntnisstand damit die ordentlichen Aufwendungen in der Ergebnisrechnung um ca. 2,6 Mio. \u20ac h\u00f6her sein als im Haushaltsplan ausgewiesen. Au\u00dferordentliche Ertr\u00e4ge Als au\u00dferordentliche Ertr\u00e4ge sind im Haushalt 2014 Buchgewinne aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Grundst\u00fccken in H\u00f6he von insgesamt 254.800 \u20ac eingeplant. Bislang konnten insgesamt 15 Baupl\u00e4tze verkauft werden, davon 14 Baupl\u00e4tze im Baugebiet Wetten K\u00e4mpe I und II und ein Bauplatz im Baugebiet Deterskamp. Im Haushaltsplan veranschlagt war die Ver\u00e4u\u00dferung von 17 Baupl\u00e4tzen, davon 5 Baupl\u00e4tze am Pommernweg und 4 im Baugebiet \u201eFeldkante\u201c. Der geplante Verkauf eines Gewerbegrundst\u00fccks im Gewerbegebiet \u201e\u00d6stlich der Neuerostra\u00dfe\u201c mit einer Gesamtfl\u00e4che von knapp 2,5 ha. verz\u00f6gert sich und kann m\u00f6glicherweise erst im Jahr 2015 ergebniswirksam vollzogen werden. Demgegen\u00fcber wurde au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig eine weitere Gewerbefl\u00e4che von ca. 7.700 qm in diesem Gebiet verkauft. Ebenfalls au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig wurde in diesem Jahr eine landwirtschaftliche Fl\u00e4che an die Waterschap Vechtstromen ver\u00e4u\u00dfert. Unter Ber\u00fccksichtigung s\u00e4mtlicher vorgenannter Grundst\u00fccksgesch\u00e4fte und Entwicklungen ist davon auszugehen, dass die geplanten Buchgewinne in H\u00f6he von 254.800 \u20ac in der Summe erreicht werden. Zusammenfassung Aufgrund der positiven Entwicklung der Steuerertr\u00e4ge \u2013 hier vor allem bei der Gewerbesteuer \u2013 wird sich voraussichtlich ein Jahresergebnis von ca. 1,0 Mio. \u20ac einstellen. Das ordentliche Ergebnis wird ca. 750 T\u20ac betragen. Demgegen\u00fcber war im Haushaltsplan ein negatives ordentliches Ergebnis in H\u00f6he von 142 T\u20ac ausgewiesen. Die starke Erh\u00f6hung der Steuereinnahmen wird zu hohen Belastungen durch Umlagen im Haushaltsjahr 2015 f\u00fchren. Investitionen Im Haushaltsplan 2014 sind Auszahlungen f\u00fcr Investitionen in H\u00f6he von insgesamt 1.237.100 \u20ac vorgesehen. Bis zum 04.11.2014 betrugen die Investitionsauszahlungen ca. 790.000 \u20ac. F\u00fcr Grunderwerb sind Auszahlungen in H\u00f6he von 300.000 \u20ac veranschlagt. Bislang wurden bereits ca. 502.000 \u20ac in den Erwerb von Grund und Boden investiert. Die \u00fcber dem Haushaltsansatz liegenden Auszahlungen erfolgten aufgrund von Haushaltsausgaberesten aus Vorjahren. Grunderwerbe wurden zur Entwicklung von Baugebieten und am Schoemakerskamp bzw. im Raum Denne im Hinblick auf die Entwicklung der Tennisanlage und der Ortsumgehung get\u00e4tigt. F\u00fcr Bauma\u00dfnahmen sind im Haushalt 2014 Auszahlungen in H\u00f6he von insgesamt 913.900 \u20ac eingeplant. Bis Anfang November wurden bisher ca. 88.500 \u20ac ausgegeben. Bei den Hochbauma\u00dfnahmen war als einziges Projekt die Sanierung der Beleuchtung in der Kindertagesst\u00e4tte Arche Noah mit einem Volumen von 53.400 \u20ac eingeplant. Aufgrund eines g\u00fcnstigen Ausschreibungsergebnisses wird die Ma\u00dfnahme zu Ausgaben in H\u00f6he von ca. 20.000 \u20ac f\u00fchren. In Tiefbauma\u00dfnahmen wurden bislang erst ca. 69.000 \u20ac investiert. Beim Bau des Verbindungsweges Neustadtstra\u00dfe \u2013 Obenholt wurden Einsparungen gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz (67.000 \u20ac) von 17.000 \u20ac erzielt. Der Umbau der Einm\u00fcndung L\u00e4gen Diek/Wilsumer Stra\u00dfe wird voraussichtlich ca. 30.000 \u20ac kosten und damit ca. 10.000 \u20ac unterhalb der geplanten Summe liegen. F\u00fcr folgende Ma\u00dfnahmen sind entgegen dem Haushaltsplan bis dato keine Kosten angefallen: Entlastungsstra\u00dfe Obenholt \u2013 Abrechnung Stra\u00dfenbauamt (150.000 \u20ac) Erschlie\u00dfung Baugebiet \u201eFeldkante\u201c (50.000 \u20ac) Erschlie\u00dfung Gewerbegebiet \u201e\u00d6stlich der Neuerostra\u00dfe\u201c (420.000 \u20ac) Aus- bzw. Umbau Knotenpunkt Volzeler M\u00fchlenweg/Westerfeld (25.000 \u20ac) Die hierf\u00fcr im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Mittel sind in das Haushaltsjahr 2015 zu \u00fcbertragen. Zum Erwerb von beweglichen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden werden im Haushaltsjahr voraussichtlich ca. 200.000 \u20ac ausgezahlt werden. Im Haushaltsplan 2014 vorgesehen sind lediglich 13.700 \u20ac. Die \u00dcberschreitung h\u00e4ngt damit zusammen, dass Anfang des Jahres im Vorjahr erworbene Spielger\u00e4te (15.000 \u20ac) sowie Ger\u00e4te f\u00fcr den Bauhof (Holder, Aufsitzm\u00e4her, Wildkrautb\u00fcrste \u2013 insgesamt 169.300 \u20ac) bezahlt wurden. Sie ist also \u00fcber die Erm\u00e4chtigung des Haushaltes 2013 gedeckt. Finanzierung und Liquidit\u00e4t Zusch\u00fcsse und Beitr\u00e4ge Im Finanzhaushalt 2014 sind Einzahlungen aus Investitionszusch\u00fcssen und Beitr\u00e4gen in H\u00f6he von insgesamt 364.700 \u20ac ausgewiesen. Aus Investitionszusch\u00fcssen konnten bislang 121.000 \u20ac vereinnahmt werden (Haushaltsansatz: 94.700 \u20ac). Neben den Mitteln aus der Flurbereinigung f\u00fcr den Verbindungsweg Neustadtstra\u00dfe \u2013Obenholt, die in H\u00f6he von 40.000 \u20ac planm\u00e4\u00dfig eingegangen sind, konnten aufgrund der Schlussabrechnung der GVFG-Mittel f\u00fcr den Bau der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt 81.000 \u20ac vereinnahmt werden. Die F\u00f6rdermittel des Landkreises f\u00fcr die Erschlie\u00dfung des Gewerbegebietes \u201e\u00d6stlich der Neuerostra\u00dfe\u201c (Haushaltsansatz: 37.500 \u20ac) werden in diesem Jahr nicht mehr eingehen, da die Erschlie\u00dfung erst im n\u00e4chsten Jahr durchgef\u00fchrt werden kann. F\u00fcr Beitr\u00e4ge sind im Haushalt Einzahlungen in H\u00f6he 270.000 \u20ac eingeplant. Aufgrund der geringeren Anzahl an verkauften Baupl\u00e4tzen und Gewerbefl\u00e4chen werden tats\u00e4chlich nur etwa 115.000 \u20ac eingehen. Ver\u00e4u\u00dferung von Sachverm\u00f6gen Im Finanzhaushalt sind Einzahlungen aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Sachverm\u00f6gen in H\u00f6he von 654.100 \u20ac eingeplant. Aufgrund der geringeren Anzahl der verkauften Bau- und Gewerbegrundst\u00fccke werden im Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich ca. 560.000 \u20ac vereinnahmt werden. Allein die Ver\u00e4u\u00dferung des Gewerbegrundst\u00fcckes im Gewerbegebiet \u201e\u00d6stlich der Neuerostra\u00dfe\u201c wird im n\u00e4chsten Jahr zu Einzahlungen in H\u00f6he von ca. 220.000 \u20ac f\u00fchren. Kreditaufnahme und Schuldenstand Zu Beginn des Jahres 2014 betrug der Schuldenstand 2.140.000 \u20ac. Neben den planm\u00e4\u00dfigen Tilgungen wurden inzwischen zwei Darlehen au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig getilgt. Kreditaufnahmen waren im Jahr 2014 nicht erforderlich. Die geplante Tilgung eines zinslosen Darlehens des Landkreises f\u00fcr den Grunderwerb im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet \u201e\u00d6stlich der Neuerostra\u00dfe\u201c in H\u00f6he von 125.900 \u20ac wird voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr erfolgen, da die geplante Grundst\u00fccksver\u00e4u\u00dferung eines Gewerbegrundst\u00fccks in einer Gr\u00f6\u00dfe von ca. 2,5 ha. bislang ebenfalls noch nicht erfolgt ist. Somit wird der Schuldenstand der Gemeinde Emlichheim Ende 2014 bei ca. 1.352.000 \u20ac liegen. Liquidit\u00e4t Der H\u00f6chstbetrag der Liquidit\u00e4tskredite wurde in der Haushaltssatzung 2014 mit 500.000 \u20ac festgesetzt. Aufgrund der guten Haushaltsentwicklung und der geringen Investitionst\u00e4tigkeit musste hiervon zu keinem Zeitpunkt Gebrauch gemacht werden. Der Zahlungsmittelbestand betrug zwischen ca. 2.600.000 \u20ac am Anfang des Jahres und dem H\u00f6chststand von ca. 5.455.000 \u20ac im August 2014. Hierbei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die h\u00f6heren Umlagezahlungen f\u00fcr die hohen Steuereinnahmen erst zeitlich verz\u00f6gert anfallen. Auch die m\u00f6glicherweise zur\u00fcck zu erstattende Gewerbesteuerzahlung, die vor dem Bundesfinanzhof entschieden wird, in H\u00f6he von 758.000 \u20ac ist in dem Liquidit\u00e4tsbestand enthalten. Zusammenfassung und Fazit Insgesamt ist die Haushaltsentwicklung des Jahres 2014 als sehr erfreulich zu bezeichnen: H\u00f6here Ertr\u00e4ge aus Steuern und Abgaben. Geringere Aufwendungen vor allem bei der Unterhaltung der Gemeindestra\u00dfen und bei den Zuweisungen an die Tr\u00e4ger der Kindertagesst\u00e4tten. Trotz noch nicht erfolgtem Ausweis neuer Baugebiete (Pommernweg, Feldkante) gute Anzahl verkaufter Baugrundst\u00fccke. Deutlicher Schuldenabbau. Sehr gute Liquidit\u00e4tslage. Demgegen\u00fcber stehen: Verz\u00f6gerungen beim Ausweis neuer Baugebiete. Damit einhergehend verz\u00f6gerter Verkauf von Bau- und Gewerbegrundst\u00fccken. Zinsrisiko aus streitbehafteter Gewerbesteuerzahlung. Geringe Investitionst\u00e4tigkeit im Bereich der Tiefbauma\u00dfnahmen, die in die Zukunft verschoben wird. Die insgesamt positive Entwicklung der Finanzlage sollte nicht dazu f\u00fchren, von den seit Jahren verfolgten Anstrengungen zur Konsolidierung des Haushaltes und der Entschuldung der Gemeinde Emlichheim abzuweichen. Insbesondere ist auf die Schwankungsanf\u00e4lligkeit und die Konjunkturrisiken bei der Gewerbesteuer hinzuweisen. Viele Konjunkturindikatoren entwickeln sich seit Monaten negativ. Abzuwarten bleibt, ob und ggf. in welchem Umfang sich eine schw\u00e4chere konjunkturelle Entwicklung auf die Steuereinnahmesituation der Gemeinde Emlichheim auswirkt. Daher sollte weiterhin \u00fcberlegt werden, die ggf. vorhandenen frei verf\u00fcgbaren \u00dcbersch\u00fcsse \u2013 auch im Hinblick auf die Realisierung des gro\u00dfen Infrastrukturprojektes \u201eVerl\u00e4ngerung Obenholt\u201c - f\u00fcr weitere Tilgungen zu verwenden. Beschlussvorschlag: Dem Finanzausschuss zur Kenntnis.Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Jahr 20142014/245%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=143010100255&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=143010100255&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3924","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-FIN-GEM-14%7C143010100255%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2014-FIN-GEM-14","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"],"authoritative":false,"role":"zur Kenntnis"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/150204100090","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Information \u00fcber die nvb-F\u00f6rdert\u00f6pfe 'Sport' und 'Kultur und Soziales'","reference":"2015/082","date":"2015-04-02","paperType":"Vermerk","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/150204100090","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/082","fileName":"150204100090","mimeType":"application/pdf","size":131612,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Vermerk Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) Duling, Ansgar \u00f6ffentlich Datum 02.04.2015 Aktenzeichen JGD-KUL/15-04-15 2015/082 TOP 3.a Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sport- und Kulturausschuss (zur Kenntnis) 15.04.2015 Information \u00fcber die nvb-F\u00f6rdert\u00f6pfe Sport und Kultur und Soziales Sach- und Rechtslage: Im Zusammenhang mit den Gesellschaftsbeziehungen mit den bnn/nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH erh\u00e4lt die Gemeinde Emlichheim von der nvb j\u00e4hrlich F\u00f6rdermittel, die zweckgebunden f\u00fcr den Sport und f\u00fcr Kultur und Soziales einzusetzen sind. Diese Gelder werden nicht im allgemeinen Haushalt der Gemeinde Emlichheim verbucht, sondern \u2013 quasi als Sonderverm\u00f6gen \u2013 im Rahmen von sogenannten Verwahrgeldkonten verwaltet. Aus dem Verwaltungsausschuss wurde zuletzt anl\u00e4sslich der Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die Annahme der Sponsoringmittel von der nvb, die Ende 2014 an die Gemeinde Emlichheim ausgezahlt wurden, die Bitte ge\u00e4u\u00dfert, \u00fcber die Verwendung der F\u00f6rdermittel Rechenschaft abzulegen. Die Verwendung der F\u00f6rdermittel erfolgt regelm\u00e4\u00dfig aufgrund besonderer Beschl\u00fcsse, die der Verwaltungsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung, ggf. nach entsprechender Vorberatung durch den Verwaltungs- oder den Sport- und Kulturausschuss trifft. F\u00f6rdertopf \u201eSport\u201c Zur F\u00f6rderung des Sports erh\u00e4lt die Gemeinde Emlichheim j\u00e4hrlich einen Betrag von 3.500 \u20ac von der nvb GmbH. Unter Ber\u00fccksichtigung des letzten Zahlungseingangs f\u00fcr das Jahr 2014 stehen derzeit insgesamt noch 17.654,37 \u20ac zur Verf\u00fcgung. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2014 beschlossen, dem SC Union Emlichheim e.V. 3.500 \u20ac f\u00fcr die Anschaffung von Spielger\u00e4ten f\u00fcr den Sportplatz an der Berliner Stra\u00dfe zur Verf\u00fcgung zu stellen. Diese Mittel sind noch nicht abgerufen, so dass unter Ber\u00fccksichtigung dieses Beschlusses derzeit noch Mittel in H\u00f6he von 14.154,37 \u20ac verf\u00fcgbar sind. Die Verwendung der F\u00f6rdermittel in den letzten Jahren ist der beigef\u00fcgten Aufstellung zu entnehmen. F\u00f6rdertopf \u201eKultur und Soziales\u201c Zur F\u00f6rderung von Kultur und Soziales erh\u00e4lt die Gemeinde j\u00e4hrlich einen Betrag von 1.200 \u20ac von der nvb GmbH. Unter Ber\u00fccksichtigung des letzten Zahlungseingangs f\u00fcr das Jahr 2014 stehen derzeit insgesamt noch 3.600 \u20ac zur Verf\u00fcgung. Die Verwendung der F\u00f6rdermittel in den letzten Jahren ist der beigef\u00fcgten Aufstellung zu entnehmen. Beschlussvorschlag: Der Sport- und Kulturausschuss nimmt die Ausf\u00fchrungen zur Kenntnis.Information \u00fcber die nvb-F\u00f6rdert\u00f6pfeSportundKultur und Soziales2015/082%anl%;Verwendungsnachweis NVB-F\u00f6rderung SportVerwendungsnachweis NVB-F\u00f6rderung Kultur und Soziales ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150204100090&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150204100090&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C150204100090%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20150402113639.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"599c74e71230528af7dd117c024f097521672438","size":13434,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=150204100090%7C20150402113639.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=150204100090%7C20150402113639.pdf%7C","text":"Verwendungsnachweis NVB-F\u00f6rderung Kultur und Soziales","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/150204100090","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C150204100090%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20150402120309.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"f9fc2c9f10b07b7a736429d9849296eff016db17","size":15730,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=150204100090%7C20150402120309.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=150204100090%7C20150402120309.pdf%7C","text":"Verwendungsnachweis NVB-F\u00f6rderung Sport","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/150204100090","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4074","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-JGD-KUL-0%7C150204100090%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-JGD-KUL-0","authoritative":false,"role":"zur Kenntnis"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/150209100199","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Jahr 2015","reference":"2015/184","date":"2015-09-02","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/150209100199","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/184","fileName":"150209100199","mimeType":"application/pdf","size":97982,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) Duling, Ansgar \u00f6ffentlich Datum 02.09.2015 Aktenzeichen FIN-GEM/15-10-14 2015/184 TOP 2 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Finanzausschuss Gem. (zur Kenntnis) 14.10.2015 Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Jahr 2015 Sach- und Rechtslage: Der Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung am 12.11.2014 ausf\u00fchrlich \u00fcber die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Jahr 2014 informiert (Vorlage 2014/245). Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist das seinerzeit (vorsichtig) prognostizierte Jahresergebnis von ca. 1,0 Mio. \u20ac noch \u00fcbertroffen worden. Das vorl\u00e4ufige ordentliche Ergebnis f\u00fcr das Jahr 2014 betr\u00e4gt ca. 828.000 \u20ac (Prognose Finanzausschuss 12.11.2014: 750.000 \u20ac), das vorl\u00e4ufige au\u00dferordentliche Ergebnis ca. 436.000 \u20ac (Planwert: 254.800 \u20ac), so dass verwaltungsseitig von einem Jahres\u00fcberschuss von ca. 1,25 Mio. \u20ac ausgegangen wird. Urs\u00e4chlich hierf\u00fcr sind beim ordentlichen Ergebnis vor allem noch h\u00f6here Steuereinnahmen, als seinerzeit schon erwartet. Beim au\u00dferordentlichen Ergebnis wurde der Verkauf eines ca. 2,5 ha gro\u00dfen Gewerbegrundst\u00fccks entgegen der seinerzeitigen Erwartung bereits im Jahr 2014 vollzogen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Jahresabschluss 2014 \u2013 wie auch die Jahresabschl\u00fcsse 2010 bis 2013 \u2013 weder erstellt noch gepr\u00fcft sind, so dass sich noch Ver\u00e4nderungen der Jahresergebnisse ergeben k\u00f6nnen. Der Bestand an Zahlungsmitteln betrug zum 31.12.2014 ca. 4,8 Mio. \u20ac. Nachfolgend werden die Entwicklung des Ergebnishaushaltes, der Investitionen, der Finanzierung und der Liquidit\u00e4tsentwicklung zum Stichtag 30.09.2015 betrachtet und \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 Prognosen bzw. eine Vorschau auf das gesamte Haushaltsjahr 2015 dargestellt. Ergebnishaushalt Ordentliche Ertr\u00e4ge Die Ertr\u00e4ge aus Steuern und Abgaben haben sich unterschiedlich entwickelt. Leider bleiben die Gewerbesteuereinnahmen mit ca. 1,86 Mio. \u20ac um ca. 628.000 \u20ac hinter dem Planwert von 2,49 Mio. \u20ac zur\u00fcck. Dieser geringere Ertrag kann durch die h\u00f6heren Ertr\u00e4ge aus Grundsteuer (Mehrertrag ca. 18,5 T\u20ac) und aus Vergn\u00fcgungssteuer (+ 28,5 T\u20ac) bei Weitem nicht kompensiert werden. Die Vergn\u00fcgungssteuer hat mit nunmehr prognostizierten Ertr\u00e4gen in H\u00f6he von ca. 130 T\u20ac eine gro\u00dfe Bedeutung f\u00fcr den gemeindlichen Haushalt, vor allem weil auf diese \u201eSteuerkraft\u201c keine Umlagezahlungen an Land, Landkreis und Samtgemeinde anfallen. Die Ertr\u00e4ge aus Bauhofleistungen f\u00fcr andere Gemeinden werden nach derzeitigem Kenntnisstand um ca. 20.000 \u20ac h\u00f6her als im Haushaltsplan veranschlagt ausfallen. Demgegen\u00fcber werden die insgesamt mit 436.000 \u20ac veranschlagten Konzessionsabgaben voraussichtlich nicht erreicht werden. Der Minderertrag von ca. 26 T\u20ac ist auf geringere Ertr\u00e4ge im Bereich der Gasversorgung und der Stromversorgung zur\u00fcckzuf\u00fchren. Zinsen und \u00e4hnlichen Finanzertr\u00e4ge werden insgesamt in etwa in H\u00f6he des Planwertes von 54.100 \u20ac anfallen. Nach Mitteilung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers der bnn GmbH im Rahmen der letzten Kommunikationsrunde der B\u00fcrgermeister und stellvertretenden B\u00fcrgermeister wird aufgrund der voraussichtlich ge\u00e4nderten Aussch\u00fcttungspolitik in diesem Jahr keine Aussch\u00fcttung an die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Emlichheim erfolgen. Stattdessen erh\u00e4lt aber die Samtgemeinde eine h\u00f6here Aussch\u00fcttung aufgrund des steuerlichen Vorteils durch den Querverbund mit dem Hallenbad. Indirekt kommt dies der Gemeinde Emlichheim (auch) zu Gute, weil sich dadurch die 30%ige Kostenbeteiligung am Hallenbad entsprechend reduziert. Diesem Minderertrag von 31 T\u20ac stehen um ca. 34 T\u20ac h\u00f6here Zinsertr\u00e4ge aus Steuernachzahlungen gegen\u00fcber. In der Summe werden die ordentlichen Ertr\u00e4ge nach heutigem Kenntnisstand damit um ca. 570.000 \u20ac geringer ausfallen als im Haushaltsplan veranschlagt. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen spielen im Haushalt der Gemeinde Emlichheim mit 108.800 \u20ac eine untergeordnete Rolle, da lediglich die Saisonarbeiter zur Pflege derGr\u00fcnanlagen und das Personal des Spielkreises Weusten bei der Gemeinde angestellt sind. Der Haushaltsansatz kann eingehalten werden. Die Aufwendungen f\u00fcr Sach- und Dienstleistungen (Planwert: 476.600 \u20ac) werden um ca. 190.000 \u20ac geringer ausfallen als im Haushaltsplan veranschlagt. Urs\u00e4chlich hierf\u00fcr sind vor allem wesentlich geringere Unterhaltungsaufwendungen \u2013 vor allem im Bereich der Stra\u00dfenunterhaltung. Bedingt durch den krankheitsbedingten Ausfall eines Mitarbeiters im technischen Bauamt seit \u00fcber einem halben Jahr konnte die Stra\u00dfenunterhaltung nicht im vorgesehenen Rahmen durchgef\u00fchrt werden. Insbesondere eine zus\u00e4tzliche \u2013 im Haushalt nicht n\u00e4her benannte - Instandhaltungsma\u00dfnahme an einer Gemeindestra\u00dfe kann im Jahr 2015 aus diesem Grund nicht mehr durchgef\u00fchrt werden. Im Bereich der Zinsen und \u00e4hnlichen Aufwendungen werden sich um ca. 6 T\u20ac geringere Zinsaufwendungen f\u00fcr Steuererstattungen als geplant ergeben. Die Transferaufwendungen werden um ca. 125 T\u20ac geringer ausfallen als im Haushalt 2015 veranschlagt. Urs\u00e4chlich hierf\u00fcr sind im Wesentlichen geringere Belastungen durch die Gewerbesteuerumlage infolge der r\u00fcckl\u00e4ufigen Gewerbesteuerertr\u00e4ge. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird der Planwert von insgesamt 690.400 \u20ac voraussichtlich um ca. 56.000 \u20ac unterschritten werden. Dies ist vor allem durch geringere Gesch\u00e4ftsaufwendungen (- 12 T\u20ac) und geringere Personalkostenerstattungen an die Samtgemeinde Emlichheim (- 44 T\u20ac) bedingt. Aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls mehrerer Mitarbeiter, die keine Lohnfortzahlung mehr erhalten, werden sich geringere Personalkosten beim Bauhof ergeben, die von der Gemeinde zu erstatten sind. Insgesamt werden also f\u00fcr 2015 um ca. 360.000 \u20ac geringere ordentliche Aufwendungen als im Haushaltsplan veranschlagt erwartet. Au\u00dferordentliche Ertr\u00e4ge Als au\u00dferordentliche Ertr\u00e4ge sind im Haushalt 2015 Buchgewinne aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Grundst\u00fccken in H\u00f6he von insgesamt 300.500 \u20ac eingeplant. Dieser Wert wird voraussichtlich deutlich unterschritten werden. Anstelle der bereits vorsichtig geplanten 13 Baugrundst\u00fccke konnten bislang erst 8 Grundst\u00fccke verkauft werden. F\u00fcr ein Baugrundst\u00fcck wurde der Kaufpreis gezahlt, aber noch kein notarieller Vertrag abgeschlossen. Somit werden sich diesbez\u00fcglich um ca. 100 T\u20ac geringere Buchgewinne ergeben. Da ein Gewerbegrundst\u00fcck von knapp 2,5 ha bereits im Jahr 2014 ver\u00e4u\u00dfert wurde, werden sich die Buchgewinne aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Gewerbegrundst\u00fccken (Haushaltsansatz: 49.400 \u20ac) auf insgesamt 24.000 \u20ac reduzieren. Enthalten in diesem Betrag sind die Ver\u00e4u\u00dferungen eines Grundst\u00fccks an einen Discounter und eines weiteren Grundst\u00fccks an einen Betrieb im Gewerbegebiet \u00f6stlich der Neuerostra\u00dfe. Die Ver\u00e4u\u00dferung des Grundst\u00fccks im Gewerbegebiet (Verkaufswert ca. 135.000 \u20ac) ist noch nicht durch den Gemeinderat beschlossen. Sollte der Beschluss nicht gefasst werden oder sich die Ver\u00e4u\u00dferung weiter verz\u00f6gern, w\u00fcrden sich die Buchgewinne nochmals um ca. 11.000 \u20ac vermindern. Zusammenfassung Im Gegensatz zum allgemeinen Trend hat sich die Steuereinnahmekraft der Gemeinde Emlichheim im Haushaltsjahr 2015 negativ entwickelt. Aufgrund von geringeren Aufwendungen in verschiedenen Bereichen k\u00f6nnen die fehlenden Steuerertr\u00e4ge zu einem Teil kompensiert werden. Dennoch ist ein ordentlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung von ca. 500.000 \u20ac (Haushaltsplan: Fehlbetrag 282.400 \u20ac) zu erwarten. Da auch die au\u00dferordentlichen Ertr\u00e4ge hinter den Erwartungen zur\u00fcck bleiben, wird sich insgesamt ein Jahresfehlbetrag von mindestens 350.000 \u20ac ergeben. Der Ergebnishaushalt wies einen Jahres\u00fcberschuss von 18.100 \u20ac aus. Dieser kann durch \u00dcberschussr\u00fccklagen aus Vorjahren ausgeglichen werden, so dass auch bei einem erneut defizit\u00e4ren Haushalt 2016 wohl kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich wird. Investitionen Im Haushaltsplan 2015 sind Auszahlungen f\u00fcr Investitionen in H\u00f6he von insgesamt 3.344.700 \u20ac vorgesehen. Bis zum 30.09.2015 betrugen die Investitionsauszahlungen bereits 3.458.882,74 \u20ac. Bis zum Jahresende wird sich dieser Betrag auf ca. 4.250.000 \u20ac erh\u00f6hen. Urs\u00e4chlich f\u00fcr die gegen\u00fcber dem Haushaltsansatz h\u00f6heren Auszahlungen sind einerseits die Inanspruchnahme von Haushaltsresten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen im Jahr 2015 und andererseits der z\u00fcgige Baufortschritt der Bauma\u00dfnahme zur Erneuerung des Volzeler M\u00fchlenweges, der voraussichtlich noch im Jahr 2015 abgeschlossen werden kann. Die Erneuerung des Volzeler M\u00fchlenweges ist nur zu 50% im Haushalt veranschlagt. In H\u00f6he von 240.000 \u20ac ist eine Verpflichtungserm\u00e4chtigung f\u00fcr das Jahr 2016 vorgesehen, die voraussichtlich nicht mehr zum Tragen kommen wird. F\u00fcr Grunderwerbe werden im Haushaltsjahr 2015 \u2013 unter Inanspruchnahme von Haushaltsresten - voraussichtlich ca. 1,9 Mio. \u20ac ausgegeben. Der Haushaltsansatz von 1,7 Mio. \u20ac wird in voller H\u00f6he ausgesch\u00f6pft. F\u00fcr Tiefbauma\u00dfnahmen investiert die Gemeinde in diesem Jahr ca. 1,5 Mio. \u20ac. Auch in diesem Bereich wird der Haushaltsansatz von 770.000 \u20ac deutlich \u00fcbertroffen. Die \u00dcberschreitung der Haushaltsans\u00e4tze ist durch Haushaltsreste aus Vorjahren gedeckt. S\u00e4mtliche Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen voraussichtlich im Rahmen der eingeplanten Haushaltsans\u00e4tze (einschlie\u00dflich Haushaltsreste aus Vorjahren) abgeschlossen werden. Wesentliche Ma\u00dfnahmen sind: Endausbau Wetten K\u00e4mpe (250.000 \u20ac) Endabrechnung Entlastungsstra\u00dfe Obenholt (96.700 \u20ac) Ersterschlie\u00dfung Baugebiet Feldkante (65.000 \u20ac) Planungskosten Verl\u00e4ngerung Obenholt (100.000 \u20ac) Erschlie\u00dfung Gewerbegebiet \u00f6stlich Neuerostra\u00dfe (475.000 \u20ac) Erneuerung Volzeler M\u00fchlenweg (420.000 \u20ac) Erneuerung Bushaltestelle Wilsumer Stra\u00dfe (35.000 \u20ac) Aufgrund der damaligen guten Liquidit\u00e4tslage hat die Gemeinde zu Beginn des Jahres der Samtgemeinde ein Darlehen in H\u00f6he von 760.000 \u20ac gew\u00e4hrt. Finanzierung und Liquidit\u00e4t Zusch\u00fcsse und Beitr\u00e4ge Aufgrund der z\u00fcgigen Umsetzung der Bauma\u00dfnahme am Volzeler M\u00fchlenweg kann die Gemeinde Emlichheim um ca. 106 T\u20ac h\u00f6here Einzahlungen aus Landeszusch\u00fcssen als geplant erwarten. Ob die Abrechnung der F\u00f6rdermittel noch in diesem Jahr erfolgen kann, ist derzeit noch unklar. Ebenso verh\u00e4lt es sich mit den F\u00f6rdermitteln des Landkreises im Zusammenhang mit der Erschlie\u00dfung des Gewerbegebietes, die in planm\u00e4\u00dfiger H\u00f6he (81 T\u20ac) erwartet werden. Die Einzahlungen aus Erschlie\u00dfungsbeitr\u00e4gen werden den geplanten Wert von insgesamt 97.000 \u20ac voraussichtlich um ca. 50.000 \u20ac \u00fcberschreiten. Dies h\u00e4ngt vor allem mit dem m\u00f6glichen Verkauf eines Gewerbegrundst\u00fccks (s.o.) zusammen, aus dem ca. 48.000 \u20ac Erschlie\u00dfungsbeitr\u00e4ge erwartet werden. Da im Baugebiet am Pommernweg keine Erschlie\u00dfungsbeitr\u00e4ge anfallen, kann im Rahmen der Vermarktung der Baugebiete \u2013 im Gegensatz zu den Buchgewinnen und den Einzahlungen aus Grundst\u00fccksver\u00e4u\u00dferungen \u2013 der geplante Wert realisiert werden. Kreditaufnahme und Tilgungen Bislang waren wie geplant keine Kreditaufnahmen erforderlich. Ebenso werden im Jahr 2015 entsprechend dem Haushaltsplan Tilgungen in H\u00f6he von insgesamt 418.000 \u20ac vorgenommen, so dass der Schuldenstand weiter reduziert werden kann. Zum Jahresende werden die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten noch ca. 934 T\u20ac betragen. Liquidit\u00e4t Der zu Beginn des Jahres vorhandene Liquidit\u00e4tsbestand von ca. 4,8 Mio. \u20ac ist aufgrund der r\u00fcckl\u00e4ufigen Steuereinnahmen, der sehr hohen Investitionst\u00e4tigkeit und der hohen Umlagebelastungen, die in der Ergebnisrechnung z.T. durch R\u00fcckstellungsdotierungen kompensiert werden k\u00f6nnen, vollst\u00e4ndig verbraucht. Die Gemeinde nimmt derzeit bereits tempor\u00e4r einen Liquidit\u00e4tskredit bei der Samtgemeindekasse (Haushaltserm\u00e4chtigung: 500.000 \u20ac) in Anspruch. Es besteht jederzeit die M\u00f6glichkeit, das an die Samtgemeinde Emlichheim gew\u00e4hrte Darlehen in H\u00f6he von 760.000 \u20ac ganz oder teilweise zur\u00fcckzufordern, sollte die angespannte Liquidit\u00e4tslage dauerhaft anhalten. Zusammenfassung und Fazit Die finanzielle Lage der Gemeinde Emlichheim hat sich im Jahr 2015 deutlich verschlechtert. Besorgniserregend sind vor allem die r\u00fcckl\u00e4ufigen Gewerbesteuerertr\u00e4ge. Nach Jahren der stetigen guten finanziellen Entwicklung mit hohen Investitionen bei gleichzeitigem Schuldenabbau ist dies ein herber R\u00fcckschlag, der die Finanzierung der gro\u00dfen Zukunftsprojekte (Neubau einer Kindertagesst\u00e4tte, Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt) erschwert. Das strukturelle Defizit (ordentliches Ergebnis) wird mehr denn je deutlich. F\u00fcr das Haushaltsjahr 2016 wird deshalb strenge Haushaltsdisziplin erforderlich sein. Beschlussvorschlag: Dem Finanzausschuss zur Kenntnis.Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Jahr 20152015/184%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150209100199&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150209100199&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4189","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-FIN-GEM-16%7C150209100199%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-FIN-GEM-16","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"],"authoritative":false,"role":"zur Kenntnis"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/150701100012","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Mandatsverzicht des Ratsherrn Gerrit Jan Klompmaker/Sitzverlust","reference":"2015/013","date":"2015-01-07","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/150701100012","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/013","fileName":"150701100012","mimeType":"application/pdf","size":11165,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) Hans, Andrea \u00f6ffentlich Datum 07.01.2015 Aktenzeichen GRE/2015-03-05 2015/013 TOP 4 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 05.03.2015 Mandatsverzicht des Ratsherrn Gerrit Jan Klompmaker/Sitzverlust Sach- und Rechtslage: Herr Gerrit Jan Klompmaker hat mit Schreiben vom 23.12.2014 schriftlich auf sein Mandat im Rat der Gemeinde Emlichheim verzichtet. F\u00fcr den Verzicht wurden von Herrn Klompmaker gesundheitliche Gr\u00fcnde angegeben. Da Herr Klompmaker schriftlich auf das Mandat im Gemeinderat verzichtet hat, liegen die Voraussetzungen f\u00fcr den Sitzverlust nach \u00a7\u00a052 Absatz\u00a01 Nr. 1 NKomVG vor. Nach \u00a7\u00a052 Absatz\u00a02 stellt der Rat zu Beginn der n\u00e4chsten Sitzung fest, ob eine der Voraussetzungen nach Absatz\u00a01 Nrn. 1 bis 4 und 6 bis 8 vorliegen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Sitzverlust tritt nicht schon mit Eingang der Verzichtserkl\u00e4rung ein, sondern erst in dem Augenblick, in dem der Rat den Beschluss gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a052 Absatz\u00a02 NKomVG gefasst hat. Bis zur Feststellung des Ausscheidens durch den Beschluss des Gemeinderates wird das Mandat zun\u00e4chst noch wirksam durch Herrn Klompmaker ausge\u00fcbt. Beschlussvorschlag: Nachdem Herrn Klompmaker die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, stellt der Rat der Gemeinde Emlichheim mit \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Stimmen bei \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Gegenstimmen und \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Enthaltungen/einstimmig fest, dass die Voraussetzungen f\u00fcr den Sitzverlust des Ratsmitgliedes Gerrit Jan Klompmaker gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a052 Absatz\u00a01 Nr. 1 NKomVG vorliegen. Ferner wird festgestellt, dass damit die Mitgliedschaft von Herrn Klompmaker als Ratsherr im Rat der Gemeinde Emlichheim mit sofortiger Wirkung endet.Mandatsverzicht des Ratsherrn Gerrit Jan Klompmaker/Sitzverlust2015/013%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150701100012&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150701100012&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3995","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-GR-EML-32%7C150701100012%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-GR-EML-32","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/150701100013","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"F\u00f6rmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des Herrn Dirk Wortelen","reference":"2015/014","date":"2015-01-07","paperType":"Vermerk","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/150701100013","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/014","fileName":"150701100013","mimeType":"application/pdf","size":10700,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Vermerk Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) Hans, Andrea \u00f6ffentlich Datum 07.01.2015 Aktenzeichen GRE/2015-03-05 2015/014 TOP 5 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 05.03.2015 F\u00f6rmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des Herrn Dirk Wortelen Sach- und Rechtslage: Unter dem vorigen Punkt der Tagesordnung wurde \u00fcber den Mandatsverzicht des Herrn Gerrit Jan Klompmaker beraten und entschieden. Nach \u00a7\u00a044 Absatz\u00a01 des Nieders\u00e4chsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht dann, wenn ein Ratsmitglied den Sitz im Rat verliert, der Sitz auf die n\u00e4chste Person des Wahlvorschlags \u00fcber, auf dem der Ausgeschiedene gew\u00e4hlt worden ist. Herr Klompmaker war \u00fcber den Wahlvorschlag der CDU gew\u00e4hlt worden. Nach der Niederschrift des Wahlausschusses der Gemeinde Emlichheim vom 15.09.2011 ist erste Ersatzperson Herr Dirk Wortelen. Die Wahlleitung hat Herrn Wortelen mit Schreiben vom 30.12.2014 von dem Sitz\u00fcbergang in Kenntnis gesetzt. Herr Wortelen hat schriftlich erkl\u00e4rt, dass er die Wahl annimmt. Damit ist der Sitz\u00fcbergang auf Herrn Wortelen mit dem Beschluss des Gemeinderates \u00fcber den Sitzverlust von Herrn Klompmaker nach \u00a7\u00a051 i.\u00a0V.\u00a0m. \u00a7\u00a052 Absatz\u00a02 NKomVG ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgt. Da Herr Wortelen in den Gemeinderat nachger\u00fcckt ist, hat die f\u00f6rmliche Verpflichtung von Herrn Wortelen und die Pflichtenbelehrung durch die Ratsvorsitzende zu erfolgen. Beschlussvorschlag: ---F\u00f6rmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des Herrn Dirk Wortelen2015/014%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150701100013&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150701100013&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/3996","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-GR-EML-32%7C150701100013%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-GR-EML-32","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/150704100091","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Errichtung einer Tennishalle durch den TC Blau-Wei\u00df Emlichheim","reference":"2015/083","date":"2015-04-07","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/150704100091","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/083","fileName":"150704100091","mimeType":"application/pdf","size":82039,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) Duling, Ansgar \u00f6ffentlich Datum 07.04.2015 Aktenzeichen JGD-KUL/15-04-15 2015/083 TOP 2 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sport- und Kulturausschuss (vorberatend) 15.04.2015 Errichtung einer Tennishalle durch den TC Blau-Wei\u00df Emlichheim Sach- und Rechtslage: Bekanntlich besteht beim TC Blau-Wei\u00df Emlichheim seit langer Zeit der Wunsch, eine Tennishalle zu errichten. Die politischen Gremien der Gemeinde Emlichheim haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder damit befasst. Am 23.10.2014 ging das beigef\u00fcgte Schreiben vom 21.10.2014 nebst Lageplan bei der Verwaltung ein. Nach dem Lageplan ist der Bau der Tennishalle auf dem an die bestehende Tennisanlage angrenzenden Grundst\u00fcck, das die Gemeinde im Jahr 2014 erworben hat, vorgesehen. Im Kern bittet der Tennisclub die Gemeinde Emlichheim, einen Teil des genannten Grundst\u00fccks f\u00fcr die Errichtung der Tennishalle zur Verf\u00fcgung zu stellen, den f\u00fcr den Bau der Tennishalle in diesem Bereich erforderlichen Bebauungsplan aufzustellen und zur Finanzierung des Vorhabens einen Zuschuss in noch nicht benannter H\u00f6he zur Kofinanzierung weiterer F\u00f6rdermittel (Landkreis, Kreis- bzw. Landessportbund) zu gew\u00e4hren. Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.11.2014 mit dem Antrag befasst. Der Verwaltungsausschuss sprach sich seinerzeit daf\u00fcr aus, dass die weitere Beratung in dieser Angelegenheit im \u00f6ffentlichen Sport- und Kulturausschuss erfolgen soll. In der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses sollte der Vorstand des Tennisvereins die konkrete Planung des Bauvorhabens vorstellen. Nach eingehender Beratung wurde einstimmig beschlossen, das Schreiben des TC Blau-Wei\u00df Emlichheim vom 21.10.2014 zur Kenntnis zu nehmen. Die Gemeinde Emlichheim ist grunds\u00e4tzlich bereit, das f\u00fcr den Bau der Tennishalle erforderliche Grundst\u00fcck zur Verf\u00fcgung zu stellen und einen Investitionszuschuss im Rahmen der Kofinanzierung weiterer F\u00f6rdermittel in Aussicht zu stellen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr den Bau der Tennishalle wird eingeleitet. Ein formeller Aufstellungsbeschluss wird nicht f\u00fcr erforderlich gehalten. Die Verwaltung wurde erm\u00e4chtigt, bei der Samtgemeinde Emlichheim einen entsprechenden Antrag auf \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans (im Parallelverfahren) zu stellen. \u00dcber das Beratungsergebnis wurde der Vorstand des TC Blau-Wei\u00df mit Schreiben vom 27.11.2014 informiert. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans wurde durch die Gemeinde Emlichheim inzwischen eingeleitet. Die Samtgemeinde Emlichheim hat nach entsprechendem Antrag der Verwaltung durch den Samtgemeindeausschuss entschieden, das erforderliche Verfahren zur \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans einzuleiten. Die fr\u00fchzeitige B\u00fcrgerbeteiligung f\u00fcr die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 \u201eTennisanlagen Zur Denne II\u201c und f\u00fcr das Verfahren zur 79. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Samtgemeinde Emlichheim hat am 03.03.2015 stattgefunden. Derzeit findet die fr\u00fchzeitige Beteiligung der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange statt und die f\u00fcr die Bauleitplanung erforderlichen Gutachten werden erstellt. Entsprechend der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses soll dem Vorstand des TC Blau-Wei\u00df Emlichheim e.V. im Rahmen der heutigen Sitzung Gelegenheit gegeben werden, das Vorhaben ausf\u00fchrlich vorzustellen. Im Rahmen einer Pr\u00e4sentation wird der Vorstand das Bauvorhaben ausf\u00fchrlich darstellen und begr\u00fcnden. Gegenstand der Pr\u00e4sentation werden auch der derzeitige Kosten- und Finanzierungsplan einschlie\u00dflich einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und die von der Gemeinde Emlichheim gew\u00fcnschte finanzielle Unterst\u00fctzung sein. Nach Auskunft des Vorstandes wird der Verein neben einem Investitionskostenzuschuss auch um eine Ausfallb\u00fcrgschaft durch die Gemeinde Emlichheim bitten. Die B\u00fcrgschaft betrifft die zur Finanzierung erforderliche Kreditaufnahme des TC Blau-Wei\u00df Emlichheim und tr\u00e4gt dazu bei, dass dem Verein bestm\u00f6gliche Kreditkonditionen erm\u00f6glicht werden Der Sport- und Kulturausschuss sollte im Anschluss an die Pr\u00e4sentation durch den Verein das Vorhaben aus sportfachlicher Sicht beraten und bewerten. Ein Beschluss \u00fcber eine finanzielle Unterst\u00fctzung kann vom Sport- und Kulturausschuss weder dem Grunde nach noch der H\u00f6he nach getroffen werden. Dies obliegt den weiteren Gremien der Gemeinde Emlichheim (Verwaltungsausschuss, Gemeinderat ggf. nach vorheriger Beratung im Finanzausschuss) im Rahmen der zur Verf\u00fcgung stehenden Haushaltsmittel. Im Haushalt 2015 sind (noch) keine Mittel f\u00fcr einen etwaigen Investitionszuschuss veranschlagt. Im Rahmen der Finanzplanung wurden in den Jahren 2016 und 2017 vorsorglich insgesamt 40.000 \u20ac f\u00fcr einen Investitionskostenzuschuss angesetzt. Weitere 20.000 \u20ac sind in der Finanzplanung 2016 f\u00fcr die zu erwartenden Kompensations- und Ausgleichsma\u00dfnahmen vorgesehen. Die letzten gr\u00f6\u00dferen Ma\u00dfnahmen im Rahmen der Vereinsf\u00f6rderung wurden von der Gemeinde Emlichheim wie folgt unterst\u00fctzt: Erweiterung Umkleidegeb\u00e4ude SC Union Emlichheim: Baukosten 160.000 \u20ac Zuschuss Gemeinde Emlichheim 80.000 \u20ac Vereinsheim Sch\u00fctzenverein/Sportsch\u00fctzengemeinschaft: Baukosten 330.000 \u20ac Zuschuss Gemeinde Emlichheim 65.000 \u20ac Beschlussvorschlag: Der Sport- und Kulturausschuss beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, das Schreiben des TC Blau-Wei\u00df Emlichheim vom 21.10.2014 und die Pr\u00e4sentation in der heutigen Sitzung zur Kenntnis zu nehmen. Die vom TC Blau-Wei\u00df Emlichheim e.V. geplante Errichtung einer Tennishalle am Standort \u201eZur Denne\u201c in Emlichheim wird grunds\u00e4tzlich bef\u00fcrwortet. Eine Beschlussfassung oder -empfehlung hinsichtlich der vom TC Blau-Wei\u00df Emlichheim gew\u00fcnschten finanziellen Unterst\u00fctzung (Investitionskostenzuschuss, Ausfallb\u00fcrgschaft) ist mit diesem Beschluss weder dem Grunde nach noch der H\u00f6he nach verbunden.Errichtung einer Tennishalle durch den TC Blau-Wei\u00df Emlichheim2015/083%anl%;Schreiben TC Blau-Wei\u00df Emlichheim vom 21.10.2014Lageplan Tennishalle ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150704100091&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150704100091&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C150704100091%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20141104124918.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"413be2e24e038e7fe3f823e8376e21afff0dae16","size":1053462,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=150704100091%7C20141104124918.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=150704100091%7C20141104124918.pdf%7C","text":"Schreiben TC Blau-Wei\u00df Emlichheim vom 21.10.2014","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/150704100091","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C150704100091%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20141104125133.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"a6d0fc764d0c9176f64f16c159030911531d84d3","size":128908,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=150704100091%7C20141104125133.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=150704100091%7C20141104125133.pdf%7C","text":"Lageplan Tennishalle","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/150704100091","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4075","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-JGD-KUL-0%7C150704100091%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-JGD-KUL-0","authoritative":false,"role":"vorberatend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/150704100092","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Pflichtenbelehrung der nicht dem Gemeinderat angeh\u00f6renden Ausschussmitglieder","reference":"2015/084","date":"2015-04-07","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/150704100092","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/084","fileName":"150704100092","mimeType":"application/pdf","size":71666,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) Duling, Ansgar \u00f6ffentlich Datum 07.04.2015 Aktenzeichen JGD-KUL/15-04-15 2015/084 TOP 1 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sport- und Kulturausschuss (beschlie\u00dfend) 15.04.2015 Pflichtenbelehrung der nicht dem Gemeinderat angeh\u00f6renden Ausschussmitglieder Sach- und Rechtslage: In der konstituierenden Sitzung am 08.11.2011 hat der Gemeinderat beschlossen, dass dem Sport- und Kulturausschuss neben sieben Ratsmitgliedern auch f\u00fcnf sogenannte kooptierende Mitglieder angeh\u00f6ren sollen. Nach \u00a7 71 Abs. 7 NKomVG haben diese \u201eanderen Personen\u201c kein Stimmrecht. In der 2. Gemeinderatssitzung am 22.03.2011 wurde beschlossen, die Anzahl der kooptierenden Mitglieder auf sechs zu erh\u00f6hen. Von den Fraktionen wurden folgende Personen benannt, die dem Ausschuss angeh\u00f6ren, ohne Ratsmitglied zu sein: CDU: Geerd Reinink, Maria Janitschke SPD: Elke Tallen, Susanne Meijerink FDP: Andreas Peters gbf.: Lucas Bouwers Diese nicht dem Gemeinderat angeh\u00f6renden Mitglieder sind gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 54 Abs. 3, 43 des Nieders\u00e4chsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf die Ihnen nach den \u00a7\u00a7 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Pflichtenbelehrung wird von der Gemeindedirektorin vorgenommen. Beschlussvorschlag: Entf\u00e4llt.Pflichtenbelehrung der nicht dem Gemeinderat angeh\u00f6renden Ausschussmitglieder2015/084%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150704100092&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150704100092&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4076","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-JGD-KUL-0%7C150704100092%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-JGD-KUL-0","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/150911100258","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Nachbenennung eines kooptierenden Mitglieds f\u00fcr den Sport- und Kulturausschuss durch die SPD-Fraktion","reference":"2015/243","date":"2015-11-09","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/150911100258","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/243","fileName":"150911100258","mimeType":"application/pdf","size":10285,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) Schoneveld, Renate \u00f6ffentlich Datum 09.11.2015 Aktenzeichen GR-EML/15-11-19 2015/243 TOP 7 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 19.11.2015 Nachbenennung eines kooptierenden Mitglieds f\u00fcr den Sport- und Kulturausschuss durch die SPD-Fraktion Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der letzten Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 15.04.2015 teilte die SPD-Fraktion mit, dass als Ersatz f\u00fcr Frau Elke Tallen als nicht stimmberechtigtes (kooptierendes) Mitglied (\u00a7 71 Abs. 7 NKomVG) Herr Norbert Bu\u00dfmann benannt werde. Gem\u00e4\u00df \u00a7 71 Abs. 5 NKomVG stellt der Gemeinderat die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, dass mit der Benennung von Herrn Norbert Bu\u00dfmann als Ersatz f\u00fcr das nicht stimmberechtigte Mitglied Frau Elke Tallen der Sport- und Kulturausschuss ordnungsgem\u00e4\u00df besetzt ist.Nachbenennung eines kooptierenden Mitglieds f\u00fcr den Sport- und Kulturausschuss durch die SPD-Fraktion2015/243%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150911100258&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=150911100258&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4257","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-GR-EML-33%7C150911100258%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-GR-EML-33","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/151201100017","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015","reference":"2015/019","date":"2015-01-12","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/151201100017","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/019","fileName":"151201100017","mimeType":"application/pdf","size":106790,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) Duling, Ansgar \u00f6ffentlich Datum 12.01.2015 Aktenzeichen FIN-GEM/15-01-21 2015/019 TOP 2 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Finanzausschuss Gem. (vorberatend) 21.01.2015 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015 Sach- und Rechtslage: Die Ratsmitglieder wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 08.01.2015 \u00fcber den Haushaltsplanentwurf ausf\u00fchrlich informiert. Entsprechende Unterlagen wurden ausgeh\u00e4ndigt. Dieser Vorlage sind folgende Unterlagen beigef\u00fcgt: Haushaltssatzung 2015 Haushaltsplan 2015, bestehend aus: Ergebnishaushalt (gesamt) Finanzhaushalt (gesamt) Investitionsplan (gesamt) Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte (Produkthaushalte) Teilinvestitionsplan Stellenplan 2015 Im Vergleich zu den bereits vorgelegten Unterlagen wurde im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2015 eine \u00c4nderung vorgenommen. Bei dem Produktsachkonto 36500.4318000 wurde der Haushaltsansatz um 8.900 \u20ac reduziert. Im Gesamtergebnishaushalt reduziert sich unter der Pos.-Nr. 18 \u201eTransferaufwendungen\u201c die Summe des Kontos 4318000 somit von 576.600 \u20ac auf nunmehr 567.700 \u20ac. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.01.2015 eine Anpassung der Geb\u00fchren f\u00fcr die Nutzung der Kindertagesst\u00e4tten ab dem 01.08.2015 f\u00fcr die Regelgruppen (\u00dc3) beschlossen. Aufgrund dieser Beitragsanpassung reduzieren sich die Betriebskostenzusch\u00fcsse f\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tten \u201eArche Noah\u201c und \u201eKleiner Leuchtturm\u201c, was im Haushalt ber\u00fccksichtigt wurde. Dementsprechend reduziert sich der Ansatz des Kontos 7318000 unter der Pos.-Nr. 15 \u201eTransferauszahlungen\u201c im Gesamtfinanzhaushalt ebenfalls. In den als Anlage beigef\u00fcgten Unterlagen ist nunmehr auch die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung f\u00fcr die Jahre 2016 bis 2018 enthalten. Unter Ber\u00fccksichtigung der o.g. \u00c4nderung weist der Ergebnishaushalt 2015 ein ordentliches Defizit in H\u00f6he von 282.400 \u20ac aus. Dieser Fehlbetrag kann durch das positive au\u00dferordentliche Ergebnis aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Bau- und Gewerbegrundst\u00fccken in H\u00f6he von 300.500 \u20ac ausgeglichen werden, so dass der Haushalt insgesamt ausgeglichen ist. Der Finanzhaushalt weist einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungst\u00e4tigkeit in H\u00f6he von 2.142.000 \u20ac aus. Aufgrund der hohen Steuerkraft der Gemeinde Emlichheim im Zeitraum 01.10.2013 bis zum 30.09.2014 sind sehr hohe Umlagezahlungen an den Landkreis und die Samtgemeinde Emlichheim zu leisten. Im Ergebnishaushalt werden diese Belastungen periodengerecht dem Rechnungsjahr 2014 zugeordnet, kassenwirksam werden sie jedoch im Jahr 2015, so dass sie im Finanzhaushalt zu veranschlagen sind. Im Investitionsbereich \u00fcbersteigen die Auszahlungen die Einzahlungen um 2.123.600 \u20ac. Dies ist vor allem auf den hohen Ansatz bei den Investitionen f\u00fcr Grunderwerb mit 1.707.500 \u20ac zur\u00fcck zu f\u00fchren. Die Gemeinde plant umfangreiche Grunderwerbe f\u00fcr die Entwicklung eines neuen Baugebietes und zur Vorbereitung der Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt und der S\u00fcdumgehung. Trotz dieser hohen finanziellen Belastungen ist im Haushaltsplan 2015 keine Kreditaufnahme vorgesehen. Vielmehr sind planm\u00e4\u00dfige Tilgungen in H\u00f6he von insgesamt 418.300 \u20ac veranschlagt. Davon entfallen 365.000 \u20ac auf ein Darlehen, das der Landkreis Grafschaft Bentheim f\u00fcr den Grunderwerb zur Erweiterung des Gewerbegebietes \u00f6stlich der Neuerostra\u00dfe gew\u00e4hrt hat. Dieses Darlehen wird im Jahr 2015 f\u00e4llig. Dementsprechend sinkt der Schuldenstand der Gemeinde Emlichheim erstmals seit vielen Jahren auf unter 1 Mio. \u20ac. Aus der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung f\u00fcr den Zeitraum 2016 bis 2018 wird deutlich, dass das ordentliche Ergebnis in diesem Zeitraum weiterhin negativ ist. Somit ist der Haushalt dauerhaft strukturell nicht ausgeglichen. Der Haushaltsausgleich ist weiterhin nur durch au\u00dferordentliche Ertr\u00e4ge aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Bau- und Gewerbegrundst\u00fccken zu erreichen. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung verdeutlicht auch die Handlungsschwerpunkte der Gemeinde in den n\u00e4chsten Jahren: Schaffung weiterer Baupl\u00e4tze Errichtung einer neuen Kindertagesst\u00e4tte Bau der Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt Vor allem der Neubau der Kindertagesst\u00e4tte (1,5 Mio. \u20ac) und die Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt (4,6 Mio. \u20ac) f\u00fchren zu erheblichen finanziellen Belastungen, die nach heutigem Kenntnisstand nicht ohne neue Kreditaufnahmen zu bew\u00e4ltigen sind. Beim Bau der Verl\u00e4ngerung Obenholt kommt hinzu, dass die F\u00f6rdermittel von der Gemeinde vorfinanziert werden m\u00fcssen. Insgesamt f\u00fchrt dies in dem Planungszeitraum 2016 bis 2018 zu einer Erh\u00f6hung des Schuldenstandes um ca. 3,8 Mio. \u20ac. Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu empfehlen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung f\u00fcr das Jahr 2015 in der in dieser Sitzung vorliegenden Fassung zu beschlie\u00dfen.Haushaltsplan und Haushaltssatzung 20152015/019%anl%;Haushaltsplan 2015Stellenplan 2015Entwurf Haushaltssatzung 2015 ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=151201100017&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=151201100017&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C151201100017%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20150115163049.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"0f50c9ff8e4431134dd9317594bb9cf3c56ebe75","size":23556,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=151201100017%7C20150115163049.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=151201100017%7C20150115163049.pdf%7C","text":"Stellenplan 2015","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/151201100017","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C151201100017%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20150115163101.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"fcfbbdea0f8e713d35300ba1279ed14fd9f3b3aa","size":17388,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=151201100017%7C20150115163101.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=151201100017%7C20150115163101.pdf%7C","text":"Entwurf Haushaltssatzung 2015","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/151201100017","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C151201100017%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20150115170255.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"0656de5c530863cb40cdebdb0c4e8e05903c2e13","size":2669113,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=151201100017%7C20150115170255.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=151201100017%7C20150115170255.pdf%7C","text":"Haushaltsplan 2015","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/151201100017","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4002","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-FIN-GEM-15%7C151201100017%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-FIN-GEM-15","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"],"authoritative":false,"role":"vorberatend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/FIN-GEM"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/151902100056","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015","reference":"2015/019.1.1","date":"2015-02-19","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/151902100056","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/019.1.1","fileName":"151902100056","mimeType":"application/pdf","size":78380,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) Duling, Ansgar \u00f6ffentlich Datum 19.02.2015 Aktenzeichen GR-E/15-03-05 2015/019.1.1 TOP 7 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 05.03.2015 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015 Sach- und Rechtslage: Die Ratsmitglieder wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 08.01.2015 \u00fcber den Haushaltsplanentwurf ausf\u00fchrlich informiert. Entsprechende Unterlagen wurden ausgeh\u00e4ndigt. Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.01.2015 eingehend mit dem Haushaltsentwurf befasst. Der Verwaltungsausschuss hat den Haushalt in seiner Sitzung am 10.02.2015 beraten. Dieser Vorlage ist der vollst\u00e4ndige Haushaltsplan 2015 einschlie\u00dflich Haushaltssatzung beigef\u00fcgt. In gedruckter Form wurde er den Ratsmitgliedern vor einigen Tagen zur Verf\u00fcgung gestellt. Der Haushalt hat sich gegen\u00fcber den Beratungen im Finanzausschuss und im Verwaltungsausschuss nicht ver\u00e4ndert. Der Ergebnishaushalt 2015 weist ein ordentliches Defizit in H\u00f6he von 282.400 \u20ac aus. Dieser Fehlbetrag kann durch das positive au\u00dferordentliche Ergebnis aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Bau- und Gewerbegrundst\u00fccken in H\u00f6he von 300.500 \u20ac ausgeglichen werden, so dass der Haushalt insgesamt ausgeglichen ist. Der Finanzhaushalt weist einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungst\u00e4tigkeit in H\u00f6he von 2.142.000 \u20ac aus. Aufgrund der hohen Steuerkraft der Gemeinde Emlichheim im Zeitraum 01.10.2013 bis zum 30.09.2014 sind sehr hohe Umlagezahlungen an den Landkreis und die Samtgemeinde Emlichheim zu leisten. Im Ergebnishaushalt werden diese Belastungen periodengerecht dem Rechnungsjahr 2014 zugeordnet, kassenwirksam werden sie jedoch im Jahr 2015, so dass sie im Finanzhaushalt zu veranschlagen sind. Im Investitionsbereich \u00fcbersteigen die Auszahlungen die Einzahlungen um 2.123.600 \u20ac. Dies ist vor allem auf den hohen Ansatz bei den Investitionen f\u00fcr Grunderwerb mit 1.707.500 \u20ac zur\u00fcck zu f\u00fchren. Die Gemeinde plant umfangreiche Grunderwerbe f\u00fcr die Entwicklung eines neuen Baugebietes und zur Vorbereitung der Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt und der S\u00fcdumgehung. Trotz dieser hohen finanziellen Belastungen ist im Haushaltsplan 2015 keine Kreditaufnahme vorgesehen. Vielmehr sind planm\u00e4\u00dfige Tilgungen in H\u00f6he von insgesamt 418.300 \u20ac veranschlagt. Davon entfallen 365.000 \u20ac auf ein Darlehen, das der Landkreis Grafschaft Bentheim f\u00fcr den Grunderwerb zur Erweiterung des Gewerbegebietes \u00f6stlich der Neuerostra\u00dfe gew\u00e4hrt hat. Dieses Darlehen wird im Jahr 2015 f\u00e4llig. Dementsprechend sinkt der Schuldenstand der Gemeinde Emlichheim erstmals seit vielen Jahren auf unter 1 Mio. \u20ac. Aus der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung f\u00fcr den Zeitraum 2016 bis 2018 wird deutlich, dass das ordentliche Ergebnis in diesem Zeitraum weiterhin negativ ist. Somit ist der Haushalt dauerhaft strukturell nicht ausgeglichen. Der Haushaltsausgleich ist weiterhin nur durch au\u00dferordentliche Ertr\u00e4ge aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Bau- und Gewerbegrundst\u00fccken zu erreichen. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung verdeutlicht auch die Handlungsschwerpunkte der Gemeinde in den n\u00e4chsten Jahren: Schaffung weiterer Baupl\u00e4tze Errichtung einer neuen Kindertagesst\u00e4tte Bau der Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt Vor allem der Neubau der Kindertagesst\u00e4tte (1,5 Mio. \u20ac) und die Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt (4,6 Mio. \u20ac) f\u00fchren zu erheblichen finanziellen Belastungen, die nach heutigem Kenntnisstand nicht ohne neue Kreditaufnahmen zu bew\u00e4ltigen sind. Beim Bau der Verl\u00e4ngerung Obenholt kommt hinzu, dass die F\u00f6rdermittel von der Gemeinde vorfinanziert werden m\u00fcssen. Insgesamt f\u00fchrt dies in dem Planungszeitraum 2016 bis 2018 zu einer Erh\u00f6hung des Schuldenstandes um ca. 3,8 Mio. \u20ac. Der Finanzausschuss (21.01.2015) und der Verwaltungsausschuss (10.02.2015) haben jeweils einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung f\u00fcr das Jahr 2015 zu beschlie\u00dfen. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wird der Haushalt im Rahmen einer Pr\u00e4sentation noch einmal ausf\u00fchrlich vorgestellt und erl\u00e4utert. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung f\u00fcr das Jahr 2015 in der in dieser Sitzung vorliegenden Fassung.Haushaltsplan und Haushaltssatzung 20152015/019.1.1%anl%;Haushaltsplan 2015 Gemeinde Emlichheim ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=151902100056&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=151902100056&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C151902100056%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20150220113622.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"a809891d5349b650594b74eade6a4b497fa5faa2","size":3202620,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=151902100056%7C20150220113622.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=151902100056%7C20150220113622.pdf%7C","text":"Haushaltsplan 2015 Gemeinde Emlichheim","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/151902100056","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4037","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-GR-EML-32%7C151902100056%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-GR-EML-32","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/152001100025","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Neuausbau Fu\u00df- und Radweg Volzeler M\u00fchlenweg zwischen Grasriete und Berliner Stra\u00dfe; Detailplanung","reference":"2015/027","date":"2015-01-20","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/152001100025","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/027","fileName":"152001100025","mimeType":"application/pdf","size":85669,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 2 Verfasser(in) Helweg, Gerbert \u00f6ffentlich Datum 20.01.2015 Aktenzeichen BGA/15-01-29 2015/027 TOP Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 29.01.2015 Verwaltungsausschuss (beschlie\u00dfend) 10.02.2015 Neuausbau Fu\u00df- und Radweg Volzeler M\u00fchlenweg zwischen Grasriete und Berliner Stra\u00dfe; Detailplanung Sach- und Rechtslage: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss hat in seiner Sitzung am 11. April 2014 (Vorlage 2014/086) \u00fcber die ungen\u00fcgende Situation bez\u00fcglich des Radweges entlang des Volzeler M\u00fchlenweges beraten. Seinerzeit wurde \u00fcber die fehlende Entw\u00e4sserung und die fehlende Fl\u00e4che f\u00fcr die Herstellung eines ausreichend breiten Radweges diskutiert. Schlie\u00dflich wurde vor dem Hintergrund einer neu geschaffenen F\u00f6rderm\u00f6glichkeit (Nieders\u00e4chsisches Sonderprogramm f\u00fcr den Radwegebau) \u00fcberlegt, diese Ma\u00dfnahme f\u00fcr eine F\u00f6rderung anzumelden. Hierf\u00fcr sollte die Ma\u00dfnahme n\u00e4her ausgearbeitet und Kosten ermittelt werden. Im Oktober wurden dem Verwaltungsausschuss (Vorlage 2014/203) die Ausbauunterlagen und eine Kostenermittlung vorgelegt. Hierbei wurde mitgeteilt, dass nach einer Auskunft der Nieders\u00e4chsischen Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr aufgrund eines Sonderprogrammes (Radwege an gemeindlichen Hauptverkehrsstra\u00dfen) grunds\u00e4tzlich f\u00f6rderf\u00e4hig ist. Hierbei wurde auch gekl\u00e4rt, dass die Erneuerung der durch den Radwegebau geringf\u00fcgig verdr\u00e4ngten Fahrbahn ebenfalls f\u00f6rderf\u00e4hig ist. Die Kosten der Gesamtma\u00dfnahme (Regenwasserkanal, Stra\u00dfe und Radweg) wurden mit einem Betrag von 480.000,00 \u20ac ermittelt. Der Verwaltungsausschuss hat anhand des vorliegenden Ausbauplanes und der ermittelten Kosten beschlossen, den F\u00f6rderantrag zu stellen. Angeregt wurde hierbei zu pr\u00fcfen, ob der Radweg mit einer Asphaltdecke versehen werden kann. Ferner wurde der Wunsch ge\u00e4u\u00dfert, die vorhandenen B\u00e4ume m\u00f6glichst zu erhalten. Hinsichtlich der Detailfragen wurde seinerzeit darauf verwiesen, dass diese nach Eingang des F\u00f6rderbescheides im Fachausschuss diskutiert werden sollten. Inzwischen liegt seit dem 15. Jan.2015 je eine telefonische Mitteilung von Herrn Kahler, Nieders\u00e4chsische Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Stra\u00dfenbau und Verkehr in Oldenburg, und eine Pressemitteilung vom Nieders\u00e4chsischen Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vor, dass die beantragte Radwegema\u00dfnahme am Volzeler M\u00fchlenweg in das Sonderprogramm zur F\u00f6rderung aufgenommen wurde (Jahresprogramm 2015). Dieses ist f\u00fcr die Gemeinde Emlichheim eine sehr erfreuliche Entwicklung. Hierdurch kann mit dem durchgehenden Ausbau eines kombinierten Rad- und Gehweges mit einer Breite von 3,00 m und einem Neuausbau der Stra\u00dfe bei gleichzeitiger L\u00f6sung des Oberfl\u00e4chenentw\u00e4sserungsproblems eine deutliche Verbesserung in diesem Bereich geschaffen werden. Nach weiterer telefonischer Auskunft der Bewilligungsbeh\u00f6rde wird der schriftliche Bescheid \u00fcber die Aufnahme in das Jahresprogramm zur F\u00f6rderung nach dem Nieders. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bis Ende dieses Monats erwartet, so dass nunmehr die Detailplanung als Vorbereitung f\u00fcr die \u00f6ffentliche Ausschreibung durchzuf\u00fchren ist. Ziel ist es, f\u00fcr die Ausbauarbeiten die Sommerferien zumindest im Bereich der Einm\u00fcndung des Radweges zur Grundschule zu nutzen. Voraussetzung f\u00fcr die F\u00f6rderf\u00e4higkeit nach dem Radwegesonderprogramm ist, dass es sich um den Ausbau eines Radweges an einer verkehrswichtigen inner\u00f6rtlichen Stra\u00dfe handelt, deren Ausbau selbst dem Grunde nach f\u00f6rderf\u00e4hig w\u00e4re. Nach dem Verkehrskonzept der Gemeinde Emlichheim aus dem Jahr 2006 ist der Volzeler M\u00fchlenweg als verkehrswichtige inner\u00f6rtliche Stra\u00dfe eingestuft. Nach Auskunft der Bewilligungsstelle ist bei der Wiederherstellung der Fahrbahn zu beachten, dass diese den entsprechenden Ausbauanforderungen entspricht. Dies bedeutet, dass sie ohne Einschr\u00e4nkung f\u00fcr s\u00e4mtliche Fahrzeuge nutzbar sein muss, Nutzungseinschr\u00e4nkungen sind nicht zul\u00e4ssig. Aus den genannten Gr\u00fcnden k\u00f6nnen die im Bereich zwischen den Stra\u00dfen Grasriete und Swant\u00f6nskamp vorhandenen Aufpflasterungen nicht wieder hergestellt werden. Evtl. w\u00e4re es m\u00f6glich, auf den Bereich der Einm\u00fcndung des f\u00fcr den Sch\u00fclerverkehr wichtigen Radweges zur Grundschule einen Farbwechsel in der Pflasterung der Fahrbahn vorzunehmen, in diesem Teilbereich w\u00e4re auch die Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h f\u00fcr einen maximal ca. 100 bis 120 m langen Abschnitt denkbar. Die Details sind vor der Ausf\u00fchrung mit der Bewilligungsstelle abzustimmen. In diesem Zusammenhang wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass von Anliegern des Volzeler M\u00fchlenweges ein Antrag auf Einrichtung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gestellt wurde. Bei Abgabe des Antrages wurde bereits darauf hingewiesen, dass evtl. ein Neuausbau geplant. Nach Auskunft der Bewilligungsstelle w\u00fcrde eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h dazu f\u00fchren, dass die Ma\u00dfnahme nicht f\u00f6rderf\u00e4hig ist, so dass diesem Antrag nicht entsprochen werden sollte. Zur Ausbauma\u00dfnahme: Bez\u00fcglich der Frage, im Bereich des Radweges eine Asphaltdecke einzubringen, ist festzustellen, dass wir uns mit der Ausbaustrecke von der Einm\u00fcndung der Stra\u00dfen Grasriete/Ostpreu\u00dfenstra\u00dfe bis zur Berliner Stra\u00dfe im Innerortsbereich befinden, wo s\u00e4mtliche Versorgungsleitungen, einschlie\u00dflich Nahw\u00e4rmeleitung, vorhanden sind. Hierdurch besteht immer das Risiko bzw. die Notwendigkeit im Schadensfall oder bez\u00fcglich der Herstellung/Ver\u00e4nderung von Anschl\u00fcssen, die Oberfl\u00e4che aufnehmen zu m\u00fcssen. Bei einer Asphaltdecke bedeutet dieses immer, dass dauerhalte Flickstellen verbleiben, die aufgrund der N\u00e4hte auf Dauer einen h\u00f6heren Unterhaltungsaufwand nach sich ziehen. Daher sollte in derartigen Bereichen auf eine Asphaltdecke verzichtet werden. Um eine m\u00f6glichst glatte Oberfl\u00e4che zu erreichen gibt es f\u00fcr derartige Fl\u00e4chen die M\u00f6glichkeit Betonpflastersteine mit einer Mikrofase einzusetzen. Diese Steine werden f\u00fcr den kombinierten Rad- und Gehweg vorgeschlagen. Bez\u00fcglich der vorhandenen B\u00e4ume ist festzustellen, dass diese grunds\u00e4tzlich erhalten bleiben sollen. In dem heutigen beengten Radwegeabschnitt ist es z.B. vorgesehen, den Rad- und Fu\u00dfweg vor der Baumreihe anzulegen, den vorh. Gehweg, der hinter den B\u00e4umen liegt, aufzuheben und zur Erreichung der ausreichenden Breite die Fahrbahn im Zusammenhang mit dem Neuausbau geringf\u00fcgig zu verschieben. Im Bereich zwischen der Zufahrt zum Haus Soteria und der Einm\u00fcndung der Stra\u00dfe \u201eSwant\u00f6nskamp\u201c wird der neue Rad-/Gehweg verschwenkt um hierdurch die B\u00e4ume zu schonen. Insgesamt gesehen wird erwartet, dass durch diese Ma\u00dfnahmen alle B\u00e4ume erhalten werden k\u00f6nnen. Dieses Ziel wird bei der Detailplanung und bei der Bauausf\u00fchrung beachtet. Der Rad-/Gehweg soll durchg\u00e4ngig eine Breite von 3,00 m erhalten und mit roten Betonsteinen, mit Mikrofase, befestigt werden. Die Fahrbahn wird in einer Gesamtbreite von 5,50 m mit grauen Betonpflastersteinen, normale Fase, befestigt. Sie erh\u00e4lt beidseitig eine Rinne. Entlang der neuen Fahrbahn ist auf der Seite des kombinierten Rad-/Gehweges ein Flachbord und auf der gegen\u00fcberlegenden Seite ist ein Tiefbord vorgesehen. Hierdurch besteht in dem n\u00f6rdlichen Abschnitt die M\u00f6glichkeit, den dort vorhandenen und verbleibenden Gr\u00fcnstreifen f\u00fcr das Abstellen von PKW zu nutzen, auch weil der vorhandene Parkstreifen im Bereich zwischen der Einm\u00fcndung der Amselstra\u00dfe und der Berliner Stra\u00dfe in diesem Zusammenhang entf\u00e4llt. Die verbleibenden Gr\u00fcnfl\u00e4chen werden anges\u00e4t bzw., wie teilweise bisher, mit niedrigen Anpflanzungen versehen. Der Ausbauplan wird dem Bau-und Grundst\u00fccksausschuss w\u00e4hrend der Sitzung n\u00e4her erl\u00e4utert. Es ist beabsichtigt, m\u00f6glichst umgehend die erforderliche \u00f6ffentliche Ausschreibung durchzuf\u00fchren, um m\u00f6glichst ein gutes Ausschreibungsergebnis zu erreichen. Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2015 einstimmig beschlossen, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, in dem Stra\u00dfenabschnitt des Volzeler M\u00fchlenweges von den Einm\u00fcndungen Grasriete/Ostpreu\u00dfenstra\u00dfe bis zur Berliner Stra\u00dfe entsprechend dem vorliegenden Ausbauplan einen kombinierten Rad-/Gehweg auszubauen, die verdr\u00e4ngte Stra\u00dfe neu herzustellen und einen Regenwasserkanal zu verlegen. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss schl\u00e4gt dem Verwaltungsausschuss mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig vor, in dem Stra\u00dfenabschnitt des Volzeler M\u00fchlenweges von den Einm\u00fcndungen Grasriete/Ostpreu\u00dfenstra\u00dfe bis zur Berliner Stra\u00dfe entsprechend dem vorliegenden Ausbauplan einen kombinierten Rad-/Gehweg auszubauen, die verdr\u00e4ngte Stra\u00dfe neu herzustellen und einen Regenwasserkanal zu verlegen. Der Verwaltungsausschuss mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig beschlie\u00dft, in dem Stra\u00dfenabschnitt des Volzeler M\u00fchlenweges von den Einm\u00fcndungen Grasriete/Ostpreu\u00dfenstra\u00dfe bis zur Berliner Stra\u00dfe entsprechend dem vorliegenden Ausbauplan einen kombinierten Rad-/Gehweg auszubauen, die verdr\u00e4ngte Stra\u00dfe neu herzustellen und einen Regenwasserkanal zu verlegen.Neuausbau Fu\u00df- und Radweg Volzeler M\u00fchlenweg zwischen Grasriete und Berliner Stra\u00dfe; Detailplanung2015/027%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=152001100025&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=152001100025&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4010","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-BGA-19%7C152001100025%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-BGA-19","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/152001100026","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Anliegerantrag auf Verkehrsberuhigung/Geschwindigkeitsreduzierung f\u00fcr einen Teilbereich der Stra\u00dfe Westerhook","reference":"2015/028","date":"2015-01-20","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/152001100026","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/028","fileName":"152001100026","mimeType":"application/pdf","size":85601,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 2 Verfasser(in) Prenger, Holger \u00f6ffentlich Datum 20.01.2015 Aktenzeichen BGA/15-01-29 2015/028 TOP 4 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 29.01.2015 Anliegerantrag auf Verkehrsberuhigung/Geschwindigkeitsreduzierung f\u00fcr einen Teilbereich der Stra\u00dfe Westerhook Sach- und Rechtslage: Anwohner des Baugebietes \u201eDeterskamp\u201c haben mit einem Schreiben, das am 06.10.2014 bei der Samtgemeinde Emlichheim einging, auf die aus ihrer Sicht gef\u00e4hrliche Verkehrssituation am Westerhook hingewiesen. Anliegen der Anwohner ist die Verkehrssicherheit in den Punkten Vorfahrtsregelung, Geschwindigkeitsreduzierung sowie Stra\u00dfenquerung zu verbessern. Das Schreiben mit Unterschriftenliste ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigef\u00fcgt. Aufgrund der schriftlichen Eingabe wurden durch den Bauhof in der Zeit vom 01. bis 05.12.2014 Geschwindigkeits- und Verkehrsmengenmessungen am Westerhook in H\u00f6he des Hausgrundst\u00fccks Westerhook 19 (befindet sich in der N\u00e4he zur Einm\u00fcndung Westerhook/Krokusstra\u00dfe) durchgef\u00fchrt. Auf die ebenfalls als Anlage aufgef\u00fchrten Messergebnisse wird an dieser Stelle verwiesen. Die Aussage der Anlieger, dass nur wenige Autofahrer die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h einhalten, kann aufgrund der durchgef\u00fchrten Messergebnisse nicht best\u00e4tigt werden. So betr\u00e4gt die durchschnittliche Geschwindigkeit aller gemessenen Verkehrsteilnehmer 38 km/h. Die f\u00fcr Verkehrsbeh\u00f6rden relevante Kennziffer V85 kommt zu dem Ergebnis, dass 85 % aller gemessenen Verkehrsteilnehmer nicht schneller als 48 km/h gefahren sind. Die t\u00e4gliche Verkehrsmenge f\u00fcr den angesprochenen Bereich des Westerhooks liegt bei etwa 700 Pkw pro Tag. Am 20.01.2015 wurde mit den Ansprechpartnern der Unterschriftenliste ihr Anliegen im Rahmen einer Verkehrsschau er\u00f6rtert. Neben Vertretern der Samtgemeinde Emlichheim waren hier die Verantwortlichen der Verkehrskommission Herr Wegb\u00fcnder (Stra\u00dfenverkehrsabteilung des Landkreises Grafschaft Bentheim), Herr Johannigmeier (Polizeikommissariat Emsland/Grafschaft Bentheim) sowie Frau Schneider-Peuyn (Polizeiabschnitt Grafschaft Bentheim) anwesend. Die Teilnehmer der Verkehrskommission stimmen den Anwohnern des Baugebietes \u201eDeterskamp\u201c in dem Punkt zu, dass man aufgrund des gro\u00dfz\u00fcgigen Ausbaus der Stra\u00dfe Westerhook als Verkehrsteilnehmer nicht automatisch davon ausgeht, dass im Bereich der Einm\u00fcndung \u201eKrokusstra\u00dfe/Westerhook\u201c rechts vor links gilt. Allerdings f\u00fchrt diese Verkehrsregelung eher zu einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Stra\u00dfe Westerhook und sollte aus diesem Grunde auch nicht ver\u00e4ndert werden. Im Verlauf der Stra\u00dfe Westerhook gilt im Bereich zwischen der Hauptstra\u00dfe und dem Volzeler M\u00fchlenweg f\u00fcr alle einm\u00fcndenden Stra\u00dfen die Regelung \u201erechts vor links\u201c. Eine durchgehende Vorfahrtregelung zugunsten der Stra\u00dfe Westerhook w\u00fcrde tendenziell eher zu einer Zunahme der durchschnittlichen Geschwindigkeit der Fahrzeuge f\u00fchren. Aufgrund des gro\u00dfz\u00fcgigen Ausbaus der Stra\u00dfe Westerhook (Fahrbahnbreite, Fu\u00df- und Radweg, ausreichende Sichtachsen, guter Fahrbahnzustand) spricht sich die Verkehrskommission deutlich gegen eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus, da die Verkehrsteilnehmer erfahrungsgem\u00e4\u00df aus den genannten Gr\u00fcnden dieses Tempolimit nicht einhalten w\u00fcrden. Auch ist hier darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Stra\u00dfe \u201eWesterhook\u201c um eine verkehrswichtige inner\u00f6rtliche Stra\u00dfe handelt. F\u00fcr den Ausbau wurden der Gemeinde seinerzeit Landeszusch\u00fcsse gew\u00e4hrt, so dass der Ausbau nach den entsprechenden Richtlinien erfolgen musste. Eine Geschwindigkeitsreduzierung wiederspr\u00e4che einer zweckentsprechenden Verwendung der F\u00f6rdermittel. Hinsichtlich des Wunsches nach einer Querungshilfe im Bereich der Einm\u00fcndung zur Krokusstra\u00dfe scheidet nach Aussage der Verkehrskommission ein Zebrastreifen aufgrund der hierf\u00fcr rechtlich erforderlichen Mindestquerungen (> 50 Querungen/h) in diesem Bereich aus. Auch die Installation einer Dunkelampel sieht die Verkehrskommission aufgrund der der hohen Kosten (etwa 30.000,00 \u20ac) im Verh\u00e4ltnis zu der geringen Anzahl an Stra\u00dfenquerungen als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig an. Die Verkehrskommission bezweifelt zudem, ob eine Dunkelampel im Bereich der Krokusstra\u00dfe auch von allen Verkehrsteilnehmern des Baugebietes \u201eDeterskamp\u201c benutzt werden w\u00fcrde, da bereits jetzt in Verl\u00e4ngerung der Dahlienstra\u00dfe eine Querung des Westerhooks \u00fcber eine Fu\u00df- und Radwegeverbindung m\u00f6glich ist. Seitens der Verkehrskommission wurde hinsichtlich der Verbesserung der Querung des Westerhooks im Bereich der Einm\u00fcndung zur Krokusstra\u00dfe die M\u00f6glichkeit eines Einbaus einer zus\u00e4tzlichen Verkehrsinsel (Fahrbahnteilers) in Erw\u00e4gung gezogen. Allerdings w\u00e4re auch diese Bauma\u00dfnahme nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Asphaltdecke mit erheblichen Kosten verbunden. Da die Stra\u00dfe Westerhook seinerzeit mit F\u00f6rdermitteln (GVFG-Mittel) umgebaut wurde, sind gewisse Mindestanforderungen an die Stra\u00dfe zwingend einzuhalten. Die Herstellung eines Fahrbahnteilers (Aufstellfl\u00e4che f\u00fcr Fahrr\u00e4der) als Querungshilfe ist unter Umst\u00e4nden zul\u00e4ssig, allerdings m\u00fcssten hier die Mindestbreite des Fahrbahnteilers beachtet werden. Dies d\u00fcrfte nach einer ersten Einsch\u00e4tzung aus Platzgr\u00fcnden kaum realisierbar sein, au\u00dferdem d\u00fcrften sich die Ausbaukosten in einer unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Gr\u00f6\u00dfenordnung darstellen. Als kosteng\u00fcnstigste und verkehrlich sicherste Ma\u00dfnahme sieht die Verkehrskommission die Einrichtung eines \u201eSch\u00fclerlotsendienstes\u201c durch Eltern an. Ein Sch\u00fclerlotsendienst wird beispielsweise in der Samtgemeinde Uelsen bereits \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum mit sehr gutem Erfolg praktiziert. Die Verkehrskommission weist in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf die Aufsichts- und Erziehungspflichten der Eltern hin. Zusammenfassend l\u00e4sst sich festhalten, dass das Anliegen der Anwohner aus dem Baugebiet \u201eDeterskamp\u201c durchaus nachvollziehbar ist. Bei der Diskussion ist jedoch zu ber\u00fccksichtigen, dass die Stra\u00dfe Westerhook im Verkehrskonzept der Gemeinde Emlichheim als wichtige inner\u00f6rtliche Entlastungsstra\u00dfe eingestuft wurde und von daher auch gewisse Verkehrsmengen aufzunehmen hat. Die zuletzt gemessenen Verkehrsmengen und Geschwindigkeiten bewegen sich auch unter diesem Hintergrund sicherlich noch in einem vertr\u00e4glichen Rahmen. In Bezug auf Vorfahrtsregelung und Geschwindigkeitsreduzierung gibt es auch nach Auffassung der Verkehrskommission derzeit keinen Handlungsbedarf. Zu \u00fcberlegen ist, ob die Querung des Westerhooks verbessert werden kann. Durch bauliche Ma\u00dfnahmen auf der Stra\u00dfe \u201eWesterhook\u201c k\u00f6nnte m\u00f6glicherweise eine Verbesserung erzielt werden, allerdings m\u00fcsste vorab sichergestellt werden, dass die gew\u00e4hrte F\u00f6rderung f\u00fcr den Ausbau der Stra\u00dfe Westerhook hierdurch nicht in Frage gestellt wird. Zudem d\u00fcrften die hierdurch verursachten Kosten sehr hoch sein. Die Verwaltung empfiehlt, in den n\u00e4chsten Jahren regelm\u00e4\u00dfig Verkehrsmessungen auf dem Westerhook durchzuf\u00fchren. Zun\u00e4chst sollte die Verwaltung mit den Anwohnern Gespr\u00e4che hinsichtlich der m\u00f6glichen Einrichtung eines sogenannten \u201eSch\u00fclerlotsendienstes\u201c durch die Eltern f\u00fchren, um eine kurzfristige Verbesserung der Situation zu erreichen. In der n\u00e4chsten Sitzung des Bau- und Grundst\u00fccksausschusses k\u00f6nnte die Ergebnisse dieser Gespr\u00e4che berichtet werden. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fcck beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, die Verwaltung damit zu beauftragen, in den n\u00e4chsten Jahren regelm\u00e4\u00dfig Verkehrsmessungen auf der Stra\u00dfe \u201eWesterhook\u201c durchzuf\u00fchren. Weiterhin soll die Verwaltung mit den Anwohnern Gespr\u00e4che hinsichtlich der Einrichtung eines sogenannten \u201eSch\u00fclerlotsendienstes\u201c durch die Eltern f\u00fchren. Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss wird \u00fcber das Ergebnis dieser Gespr\u00e4che informiert.Anliegerantrag auf Verkehrsberuhigung/Geschwindigkeitsreduzierung f\u00fcr einen Teilbereich der Stra\u00dfe Westerhook2015/028%anl%;Schreiben der Anlieger bzgl. Verkehrssituation am WesterhookGeschwindigkeitsmessungen ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=152001100026&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=152001100026&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C152001100026%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20150121141724.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"2db1267c8f74ba710c57b8b9dd909eb4c5c87d70","size":3947545,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=152001100026%7C20150121141724.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=152001100026%7C20150121141724.pdf%7C","text":"Schreiben der Anlieger bzgl. 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Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 29.01.2015 Anliegerantrag zur Verbesserung der Verkehrssituation f\u00fcr Radfahrer/Fu\u00dfg\u00e4nger an der Ecke Am Bahnhof/Grasriete/Swant\u00f6nskamp Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 29.07.2014 haben Anlieger aus dem Bereich der Stra\u00dfen \u201eAm Bahnhof/Grasriete/Swant\u00f6nskamp\u201c einen Antrag zur Verkehrsberuhigung f\u00fcr ihren Bereich gestellt. Die Unterzeichnenden beantragen die Umwandlung der genannten Stra\u00dfenbereiche in einen verkehrsberuhigten Bereich bzw. in eine \u201eTempo-30-Zone\u201c. Auf das Schreiben mit Unterschriftenliste wird an dieser Stelle verwiesen. In H\u00f6he des Einm\u00fcndungsbereiches \u201eGrasriete/Swant\u00f6nskamp/H\u00e4ndelstra\u00dfe\u201c wurden am 12./13.01.2015 Geschwindigkeits- und Verkehrsmengenmessungen durchgef\u00fchrt. Die Auswertungen hierzu sind ebenfalls als Anlage beigef\u00fcgt. Bei den Verkehrsmessungen betrug die durchschnittliche Geschwindigkeit aller gemessener Verkehrsteilnehmer 31 km/h. Die f\u00fcr Verkehrsuntersuchungen relevante Kennziffer V85 kommt zu dem Ergebnis, dass bei 85 % aller Verkehrsteilnehmer keine h\u00f6here Geschwindigkeit als 48 km/h gemessen wurde. Die t\u00e4gliche Verkehrsmenge lag an diesem Tage bei etwa 390. Am 20.01.2015 hat die Verkehrskommission des Landkreises Grafschaft im Beisein von Anliegern der Stra\u00dfen \u201eAm Bahnhof/Grasriete/Swant\u00f6nskamp\u201c sich vor Ort ein Bild der bestehenden Verkehrssituation verschafft. Insgesamt ist der Bereich aufgrund des Kurvenverlaufs der Stra\u00dfe \u201eAm Bahnhof\u201c bzw. \u201eGrasriete\u201c, der Einm\u00fcndungen der Stra\u00dfen \u201eNachtigallenweg\u201c, \u201eSwant\u00f6nskamp\u201c und \u201eH\u00e4ndelstra\u00dfe\u201c sowie des sich dort ebenfalls befindenden Glascontainerstandortes un\u00fcbersichtlich. Dieses f\u00fchrt dazu, dass die Geschwindigkeiten der Pkw auf der Stra\u00dfe \u201eAm Bahnhof\u201c bzw. \u201eGrasriete\u201c, wie auch bei den Messungen festgestellt wurden, nicht sonderlich hoch sind. Gleichzeitig ist aufgrund des vergleichsweise hohen Anteils an Fu\u00dfg\u00e4ngern und Radfahrer dieser Bereich nicht unproblematisch. Wie in dem Schreiben der Anlieger formuliert, ist der Bereich f\u00fcr diese Verkehrsteilnehmer aufgrund der verschiedenen Einm\u00fcndungsbereiche, der unterschiedlichen Festsetzungen als Fu\u00df- und Radwege sowie als ausschlie\u00dflicher Fu\u00dfweg, welches einen Wechsel auf die andere Stra\u00dfenseite erfordert, nicht ungef\u00e4hrlich. Die bereits vor Jahrzehnten festgesetzten Einm\u00fcndungsbereiche sowie die Fu\u00df- und Radwege sind insgesamt nicht auf einander abgestimmt. Dieser Umstand lie\u00dfe sich aus heutiger Sicht nur \u00e4ndern, wenn der gesamte Bereich komplett (Fu\u00df/Radwege und Fahrbahn neu ausgebaut w\u00fcrde. Dieses w\u00fcrde jedoch erhebliche Kosten (mindestens im 6-stelligen Bereich) verursachen. Die Verkehrskommission r\u00e4t von einer Geschwindigkeitsfestsetzung auf 30 km/h ab, da erfahrungsgem\u00e4\u00df Verkehrsteilnehmer nur aufgrund einer \u201eNeubeschilderung\u201c dauerhaft ihre Geschwindigkeit nicht reduzieren. Auch seien die gemessenen und tats\u00e4chlichen Geschwindigkeiten nicht so hoch, dass man hier zwingend handeln m\u00fcsse. Zur Erh\u00f6hung der Verkehrssicherheit insbesondere der Fu\u00dfg\u00e4nger und Radfahrer wurde seitens der Verkehrskommission der Einbau von Fahrbahnschwellen empfohlen. In der Praxis h\u00e4tten sich die auch in der beigef\u00fcgten Grafik dargestellten \u201eBerliner Kissen\u201c bew\u00e4hrt. Nach Ansicht der Verkehrskommission w\u00e4ren sowohl auf der Stra\u00dfe \u201eAm Bahnhof\u201c (mittig zwischen den Einm\u00fcndungen \u201eNachtigallenweg\u201c und \u201eSwant\u00f6nskamp\u201c) sowie m\u00f6glicherweise auf der Stra\u00dfe \u201eGrasriete\u201c \u201eBerliner Kissen\u201c denkbar. Die Kosten f\u00fcr diese Form der Fahrbahnschwellen seien \u00fcberschaubar. Die exakten Standorte m\u00fcssten von der Gemeinde festgesetzt werden. Eine weitere M\u00f6glichkeit zur Verbesserung der Gesamtsituation lie\u00dfe sich nach Auffassung der Verkehrskommission durch ein Absenken des Hochbordes entlang der Stra\u00dfe \u201eAm Bahnhof\u201c erzielen. Hier sollten jedoch nur gezielte Bereiche gew\u00e4hlt werden, an denen ein gefahrenloser Wechsel der Stra\u00dfenseiten f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger und Radfahrer erm\u00f6glicht werden soll. Die von der Verkehrskommission vorgeschlagenen L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten m\u00fcssten seitens der Verwaltung auf ihre Durchf\u00fchrbarkeit und Zweckm\u00e4\u00dfigkeit noch n\u00e4her gepr\u00fcft werden. Ferner sollten m\u00fcssten die Beschaffungs-, Montage- und Unterhaltungskosten ermittelt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015 nicht vorgesehen. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, f\u00fcr den Bereich \u201eAm Bahnhog/Grasriete/Swant\u00f6nskamp\u201c von einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h abzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt zu pr\u00fcfen, ob f\u00fcr den Bereich der Stra\u00dfen \u201eAm Bahnhof sowie m\u00f6glicherweise f\u00fcr den Bereich der Stra\u00dfe \u201eGrasriete\u201c Fahrbahnschwellen (Berliner Kissen) eingebaut werden k\u00f6nnen. Weiterhin soll die M\u00f6glichkeit zur Absenkung der Hochborde im Bereich der Stra\u00dfe \u201eAm Bahnhof\u201c gepr\u00fcft und ggf. durchgef\u00fchrt werden.Anliegerantrag zur Verbesserung der Verkehrssituation f\u00fcr Radfahrer/Fu\u00dfg\u00e4nger an der EckeAm Bahnhof/Grasriete/Swant\u00f6nskamp2015/029%anl%;Antrag der Anlieger auf VerkehrsberuhigungGeschwindigkeitsmessungenGrafik Berliner Kissen ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=152001100027&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=152001100027&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C152001100027%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20150122121058.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"3e4955bee51c918de1888224d3af612f1e80914a","size":4666005,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=152001100027%7C20150122121058.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=152001100027%7C20150122121058.pdf%7C","text":"Antrag der Anlieger auf Verkehrsberuhigung","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/152001100027","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C152001100027%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20150122121109.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"f03639ecc7d2078131bea086c7b71cf4be216548","size":72028,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=152001100027%7C20150122121109.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=152001100027%7C20150122121109.pdf%7C","text":"Geschwindigkeitsmessungen","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/152001100027","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C152001100027%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20150122122045.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"5e58c4c071a5f57a4a1ca0b5ec41524aab209801","size":66483,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=152001100027%7C20150122122045.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=152001100027%7C20150122122045.pdf%7C","text":"Grafik Berliner Kissen","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/152001100027","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4012","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-BGA-19%7C152001100027%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-BGA-19","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/152001100028","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Vorstellung Entwurf st\u00e4dtebauliches Ortskernentwicklungskonzept Emlichheim","reference":"2015/030","date":"2015-01-20","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/152001100028","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/030","fileName":"152001100028","mimeType":"application/pdf","size":15787,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 2 Verfasser(in) Helweg, Gerbert \u00f6ffentlich Datum 20.01.2015 Aktenzeichen BGA/15-01-29 2015/030 TOP 6 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (beschlie\u00dfend) 29.01.2015 Vorstellung Entwurf st\u00e4dtebauliches Ortskernentwicklungskonzept Emlichheim Sach- und Rechtslage: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.09.2013 beschlossen, dem Planungsb\u00fcro Roelofs, Niederlande, den Auftrag f\u00fcr die Erarbeitung eines st\u00e4dtebaulichen Ortskernentwicklungskonzeptes f\u00fcr die Gemeinde Emlichheim zu erteilen. Auf die Vorlage 2013/179 wird verwiesen. Ziel des Ortskernentwicklungskonzeptes ist es, Grundlagen f\u00fcr die langfristige Weiterentwicklung des Ortskerns zu erarbeiten. Hierbei sollen nicht nur m\u00f6gliche Strukturver\u00e4nderungen nach einer Realisierung der Ortsumgehung bzw. nach der Realisierung von Entlastungsstra\u00dfen, sondern auch M\u00f6glichkeiten zur Steigerung der Attraktivit\u00e4t einzelner Bereiche des Ortskerns aufgezeigt werden. Das Ortskernentwicklungskonzept ist kein formeller Plan, der rechtliche Festsetzungen trifft, sondern ein informeller Plan, der der Gemeinde f\u00fcr k\u00fcnftige Entwicklungsplanungen als Leitlinie dienen soll. Der Gemeinde Emlichheim und dem Planungsb\u00fcro war es wichtig, alle wesentlichen Interessengruppen bei der Erstellung eines Konzeptes f\u00fcr die Ortskernentwicklung zu beteiligen. In Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss wurde deshalb neben dem Projektteam (Herr Adema und Herr Dijkstra vom Planungsb\u00fcro Roelofs sowie Daniela K\u00f6sters, Ansgar Duling, Friedrich Baarlink und Gerbert Helweg seitens der Gemeinde) eine Arbeitsgruppe mit folgenden Beteiligten gebildet: Bau- und Grundst\u00fccksausschuss 1 Person Werbegemeinschaft 2 Personen Heimatverein 1 Person VVV 1 Person Seniorenbeirat 1 Person Fraktionen im Gemeinderat 4 Personen Projektteam 6 Personen Auf der Grundlage verschiedener vorhandener Informationsquellen (historisches Kartenmaterial, Verkehrskonzept, Dorferneuerungsplan u.a.) sowie Ortsbesichtigungen hat das Planungsb\u00fcro in Zusammenarbeit mit dem Projektteam zun\u00e4chst eine Bestandserfassung vorgenommen und diese analysiert. In einem ersten Workshop der Arbeitsgruppe wurde zun\u00e4chst die Analyse vorgestellt. Anschlie\u00dfend haben sich einzelne Arbeitsgruppen im Workshop sehr intensiv mit verschiedenen Themen und hierzu vorbereiteten Fragen auseinandergesetzt und weitere Hinweise, Bewertungen und Verbesserungs- bzw. Entwicklungsvorschl\u00e4ge eingebracht. Aus den gesammelten Informationen hat das Planungsb\u00fcro zun\u00e4chst drei Modelle entwickelt, die jeweils v\u00f6llig unterschiedliche Schwerpunkte und Ziele hatten. Nach einem weiteren Workshop der Arbeitsgruppe wurde hieraus schlie\u00dflich ein Modell f\u00fcr ein Ortskernentwicklungskonzept erarbeitet. In diesem Modell wurden die nach Auffassung der Teilnehmer des Workshops f\u00fcr die Ortskernentwicklung wichtigsten Themen und Zielsetzungen aus den 3 vorgestellten Modellen zusammengefasst. Der Entwurf des Ortskernentwicklungskonzeptes wird in der Sitzung den Mitgliedern des Bau- und Grundst\u00fccksausschusses sowie den Mitgliedern der Arbeitsgruppe in \u00f6ffentlicher Sitzung vorgestellt. Herr Adema und Herr Dijkstra werden anhand einer Pr\u00e4sentation die einzelnen Arbeitsschritte, die Ergebnisse der Workshops und den Entwurf n\u00e4her erl\u00e4utern und f\u00fcr Fragen und Diskussionen zur Verf\u00fcgung stehen. Seitens der Verwaltung wird dem Bau- und Grundst\u00fccksausschuss empfohlen, dem Verwaltungsausschuss bzw. dem Gemeinderat nach entsprechender Beratung vorzuschlagen, das Ortskernentwicklungskonzept als informelle st\u00e4dtebauliche Planungsgrundlage der Gemeinde Emlichheim zu beschlie\u00dfen. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss schl\u00e4gt dem Verwaltungsausschuss bzw. dem Gemeinderat mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig vor, den in der heutigen Sitzung vorgelegten Entwurf des Ortskernentwicklungskonzeptes als informelle st\u00e4dtebauliche Planungsgrundlage der Gemeinde Emlichheim zu beschlie\u00dfen.Vorstellung Entwurf st\u00e4dtebauliches Ortskernentwicklungskonzept Emlichheim2015/030%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=152001100028&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=152001100028&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4013","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-BGA-19%7C152001100028%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-BGA-19","authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/152511100277","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Benennung der Erschlie\u00dfungsstra\u00dfe des Baugebietes 'Berliner Stra\u00dfe II'","reference":"2015/261","date":"2015-11-25","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/152511100277","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/261","fileName":"152511100277","mimeType":"application/pdf","size":72834,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 2 Verfasser(in) Dipl.Ing. Baarlink, Friedrich \u00f6ffentlich Datum 25.11.2015 Aktenzeichen VA/15-12-08 2015/261 TOP Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Verwaltungsausschuss (beschlie\u00dfend) 08.12.2015 Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 24.02.2016 Benennung der Erschlie\u00dfungsstra\u00dfe des Baugebietes Berliner Stra\u00dfe II Sach- und Rechtslage: Die Vorbereitungen f\u00fcr die Erschlie\u00dfung des Baugebietes \u201eBerliner Stra\u00dfe II\u201c laufen derzeit. Um im Hinblick auf die anstehenden Grundst\u00fccksvergaben ger\u00fcstet zu sein, ist es erforderlich, eine Benennung f\u00fcr die neue Stichstra\u00dfe vorzunehmen. Das neue Baugebiet wird im Wesentlichen \u00fcber die Stichstra\u00dfe, die an die Stra\u00dfe \u201eKasinoweg\u201c anbindet, erschlossen. Der Kasinoweg geh\u00f6rt zu dem Gebiet \u201eM\u00fchlh\u00e4user\u201c, wo die vorhandenen Stra\u00dfen nach Baumnamen bezeichnet sind. Es bietet sich daher an, f\u00fcr die neue Stichstra\u00dfe ebenfalls eine Bezeichnung mit einer Baumart zu w\u00e4hlen. In dem anliegenden \u00dcbersichtsplan sind die bestehenden Stra\u00dfenbenennungen in dem dortigen, zusammenh\u00e4ngenden Gebiet aufgef\u00fchrt. Ebenfalls ist eine Liste mit Stra\u00dfennamen nach Baumarten aufgef\u00fchrt, die dort noch nicht benannt sind. F\u00fcr die neue Stichstra\u00dfe wird die Benennung als \u201eAhornstra\u00dfe\u201c vorgeschlagen. Anzumerken ist hierbei, dass in dem neuen Baugebiet die Pflanzung von Hochstammb\u00e4umen vorgesehen ist und dass hier vorzugsweise Ahornb\u00e4ume gepflanzt werden sollen. Beschlussvorschlag Verwaltungsausschuss: Der Verwaltungsausschuss schl\u00e4gt dem Gemeinderat mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig vor, die Stichstra\u00dfe im neuen Baugebiet \u201eBerliner Stra\u00dfe II\u201c als \u201eAhornstra\u00dfe\u201c zu benennen. Beschlussvorschlag Gemeinderat: Der Rat der Gemeinde Emlichheim beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, die Stichstra\u00dfe im neuen Baugebiet \u201eBerliner Stra\u00dfe II\u201c als \u201eAhornstra\u00dfe\u201c zu benennen.Benennung der Erschlie\u00dfungsstra\u00dfe des BaugebietesBerliner Stra\u00dfe II2015/261%anl%;Stra\u00dfenbezeichnung BaugebietBerliner Stra\u00dfe II ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=152511100277&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=152511100277&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C152511100277%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20151125102346.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"d2b04ebe0243ce9fd4de09689aa97d33efe912b1","size":2007150,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=152511100277%7C20151125102346.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=152511100277%7C20151125102346.pdf%7C","text":"Stra\u00dfenbezeichnung Baugebiet 'Berliner Stra\u00dfe II'","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/152511100277","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4279","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-GR-EML-34%7C152511100277%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2016-GR-EML-34","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/152901100032","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Benennung von Mitgliedern der Gremien des Gemeinderates","reference":"2015/034","date":"2015-01-29","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/152901100032","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2015/034","fileName":"152901100032","mimeType":"application/pdf","size":12742,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) Hans, Andrea \u00f6ffentlich Datum 29.01.2015 Aktenzeichen GRE/2015-03-05 2015/034 TOP 6 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 05.03.2015 Benennung von Mitgliedern der Gremien des Gemeinderates Sach- und Rechtslage: Da Herr Klompmaker auf seinen Sitz im Gemeinderat verzichtet hat, ist durch die CDU-Fraktion eine Nachbenennung bzw. Neubenennung von Mitgliedern f\u00fcr die Gremien der Gemeinde Emlichheim vorzunehmen. Herr Klompmaker war - Mitglied im Verwaltungsausschuss - Mitglied im Finanzausschuss - Vorsitzender im Sport- und Kulturausschuss sowie - stellvertretendes Mitglied im Bau- und Grundst\u00fccksausschuss Ferner war Herr Klompmaker Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion. Von der CDU-Fraktion sind die entsprechenden Personen f\u00fcr die Ratsaussch\u00fcsse zu benennen. Danach ist durch den Gemeinderat festzustellen, dass die Neubesetzung der Gremien ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgte. Die CDU-Fraktion teilte nunmehr folgende Ver\u00e4nderung der Besetzung der Gremien der Gemeinde Emlichheim mit: Verwaltungsausschuss Mitglied: Gerold Helweg Vertreterin: Anita Thien Finanzausschuss Mitglied: Rudolf Ribbert Vertreter: Dirk Wortelen Sport- und Kulturausschuss Vorsitzender: Heinz-J\u00fcrgen Helweg Vertreter: Rudolf Ribbert stv. Vorsitzende: Anita Thien Vertreter: Gerold Helweg Mitglied: Dirk Wortelen Vertreter: Hindrik Beuker Bau- und Grundst\u00fccksausschuss Vorsitzender: Johannes Schoemaker Vertreter: Dirk Wortelen Fraktionssprecher: Rudolf Ribbert Vertreter: Gerold Helweg Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stellt mit \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Stimmen bei \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Gegenstimmen und \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Enthaltungen/einstimmig fest, dass die Neubesetzung der Gremien der Gemeinde Emlichheim erfolgt ist.Benennung von Mitgliedern der Gremien des Gemeinderates2015/034%anl%; ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=152901100032&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=152901100032&id=69"},"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4020","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-GR-EML-32%7C152901100032%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2015-GR-EML-32","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/160202100037","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2016","reference":"2016/010.1","date":"2016-02-02","paperType":"Beschlussvorlage","superordinatedPaper":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/160801100009"],"mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/160202100037","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2016/010.1","fileName":"160202100037","mimeType":"application/pdf","size":80312,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) Duling, Ansgar \u00f6ffentlich Datum 02.02.2016 Aktenzeichen FIN-GEM/16-01-21 2016/010.1 TOP Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Verwaltungsausschuss (vorberatend) 09.02.2016 Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 24.02.2016 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2016 Sach- und Rechtslage: Der Gemeinderat wurde im Rahmen der Informationsveranstaltung am 07.01.2016 \u00fcber den Haushaltsentwurf f\u00fcr das Jahr 2016 informiert. Vorgestellt wurden der Ergebnishaushalt (Gesamt), der Finanzhaushalt (Gesamt) und der Investitionsplan gegliedert nach Produkten mit Einzelerl\u00e4uterungen zu Ma\u00dfnahmen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 \u20ac. Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.01.2016 mit dem Haushalt 2016 befasst (Vorlage 2016/010). Dem Finanzausschuss wurden folgende Unterlagen im Entwurf vorgelegt: Haushaltssatzung 2016 Ergebnishaushalt 2016 Finanzhaushalt 2016 Produkthaushalt 2016 Teilinvestitionsplan 2016 Im Vorfeld zu der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 09.02.2016 wurde allen Ratsmitgliedern der Haushalt 2016 einschlie\u00dflich der Haushaltssatzung in Papierform \u00fcbersandt. Zus\u00e4tzlich ist der Haushalt 2016 einschlie\u00dflich Haushaltssatzung dieser Vorlage als Anlage beigef\u00fcgt. Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat, die am 24.02.2016 vorgesehen ist, wird der vollst\u00e4ndige Haushalt auf der Internetseite www.emlichheim.de dauerhaft ver\u00f6ffentlicht. Der nunmehr vorliegende Haushaltsplan und die Haushaltssatzung f\u00fcr das Jahr 2016 sind unver\u00e4ndert gegen\u00fcber der Beratung im Finanzausschuss. Erg\u00e4nzt wurden die weiterhin erforderlichen Angaben und Erl\u00e4uterungen, von denen besonders auf den Vorbericht hinzuweisen ist. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist der Ergebnishaushalt sowohl im ordentlichen als auch im au\u00dferordentlichen Bereich ausgeglichen. Die Hochrechnung der mittelfristigen Ergebnisplanung ergibt auch f\u00fcr die Jahre 2017 bis 2019 ausgeglichene Haushalte. Die Gemeinde profitiert einerseits von den zurzeit sprudelnden Steuereinnahmen auf Landes- und Bundesebene und andererseits vom samtgemeindeinternen Finanzausgleich, der entsprechend der zurzeit erkennbaren Steuerkraft auch f\u00fcr die Jahre 2017 bis 2019 hochgerechnet wurde. Bekannterma\u00dfen ergeben sich im Finanzausgleich von Jahr zu Jahr immer wieder starke Schwankungen, vor allem ausgel\u00f6st durch erhebliche Schwankungen bei den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Emlichheim, aber auch bei den \u00fcbrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Emlichheim. Haushalt 2016 und mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2019 enthalten zwei gro\u00dfe Investitionsprojekte der Gemeinde Emlichheim: Neubau einer Kindertagesst\u00e4tte (incl. Grund und Boden) 1,9 Mio. \u20ac Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt 6,4 Mio. \u20ac Auch wenn f\u00fcr beide Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 8,3 Mio. \u20ac F\u00f6rdermittel von verschiedener Seite erwartet werden, f\u00fchrt dies dazu, dass sich weitere Kreditaufnahmen in den n\u00e4chsten Jahren nicht vermeiden lassen. Nach der Finanzplanung w\u00fcrde sich der Schuldenstand der Gemeinde Emlichheim bis Ende 2019 um ca. 2,8 Mio. \u20ac erh\u00f6hen. Der Saldo aus laufender Verwaltungst\u00e4tigkeit von durchschnittlich weniger als 400.000 \u20ac reicht nicht aus, um die ambitionierten Investitionsvorhaben der Gemeinde zu finanzieren. Wesentliche Finanzierungsquelle der Gemeinde ist daneben nach wie vor die Ver\u00e4u\u00dferung von Bau- und Gewerbegrundst\u00fccken, deren Erl\u00f6se regelm\u00e4\u00dfig h\u00f6her sind als der Saldo aus laufender Verwaltungst\u00e4tigkeit. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 in der in dieser Sitzung vorliegenden Fassung zu beschlie\u00dfen. Der Finanzausschuss hat am 21.01.2016 einstimmig beschlossen, den weiteren Gremien zu empfehlen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 in der in dieser Sitzung vorliegenden Fassung zu beschlie\u00dfen. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 in der in dieser Sitzung vorliegenden Fassung zu beschlie\u00dfen. Der Gemeinderat beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 in der in dieser Sitzung vorliegenden Fassung.Haushaltsplan und Haushaltssatzung 20162016/010.1%anl%;Haushalt 2016 Gemeinde Emlichheim ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=160202100037&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=160202100037&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C160202100037%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20160202114145.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"a816e2b86999276f5c3bb9be751842de5ac264b7","size":4478226,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=160202100037%7C20160202114145.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=160202100037%7C20160202114145.pdf%7C","text":"Haushalt 2016 Gemeinde Emlichheim","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/160202100037","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4352","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-GR-EML-34%7C160202100037%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2016-GR-EML-34","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/160510100215","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Benennung einer Stra\u00dfe zwischen Berliner Stra\u00dfe und dem Flurbereich 'St\u00f6ffers Kamp'","reference":"2016/210","date":"2016-10-05","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/160510100215","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2016/210","fileName":"160510100215","mimeType":"application/pdf","size":72191,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 1 Verfasser(in) Lindschulte, Dieter \u00f6ffentlich Datum 05.10.2016 Aktenzeichen GR-16-10-19 2016/210 TOP 6 Bezug-Nr. 2016/126 Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 19.10.2016 Benennung einer Stra\u00dfe zwischen Berliner Stra\u00dfe und dem Flurbereich St\u00f6ffers Kamp Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Emlichheim erwirbt in dem Bereich zwischen der Grundschule, Berliner Stra\u00dfe, Kurzer Weg und St\u00f6ffers Kamp weitere Fl\u00e4chen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 09.08.2016 wurde der Grunderwerb beschlossen. Der erworbene Fl\u00e4chenbestand soll demn\u00e4chst als Wohnbaugebiet \u00fcberplant werden. Unter anderem ist f\u00fcr dieses Baugebiet eine Erschlie\u00dfungs- bzw. Zubringerstra\u00dfe vorgesehen, die zwischen den H\u00e4usern Nr. 22 und 28 in die Berliner Stra\u00dfe einm\u00fcndet. Diese neue Stra\u00dfe verbindet das neue Baugebiet mit der Berliner Stra\u00dfe. Der Stra\u00dfenabschnitt zwischen der Berliner Stra\u00dfe und der ehemaligen Hofstelle St\u00f6ffer (siehe beigef\u00fcgte Kartenskizze) soll nach dem Namen fr\u00fcherer Hofeigent\u00fcmer benannt werden und k\u00fcnftig \u201eDerk-St\u00f6ffer-Weg\u201c hei\u00dfen. Das weitere Erschlie\u00dfungskonzept f\u00fcr dieses Baugebiet wird noch in einem durchzuf\u00fchrenden Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit entsprechender Beteiligung der zust\u00e4ndigen Gremien erarbeitet. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Emlichheim beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, die zu bauende Stra\u00dfe zwischen der ehemaligen Hofstelle St\u00f6ffer und der Berliner Stra\u00dfe (hier: Einm\u00fcndungsbereich zwischen den H\u00e4usern 22 und 28) mit dem Namen \u201eDerk-St\u00f6ffer-Weg\u201c zu benennen.Benennung einer Stra\u00dfe zwischen Berliner Stra\u00dfe und dem FlurbereichSt\u00f6ffers Kamp2016/210%anl%;Skizze Stra\u00dfennameDerk-St\u00f6ffer-WegSkizze Stra\u00dfe Derk-St\u00f6ffer-Weg ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=160510100215&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=160510100215&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C160510100215%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20161005151324.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-10-05","sha1Checksum":"bc2a593233368567126f5b10304c30e307a0c743","size":2968877,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=160510100215%7C20161005151324.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=160510100215%7C20161005151324.pdf%7C","text":"Skizze Stra\u00dfenname 'Derk-St\u00f6ffer-Weg'","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/160510100215","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/180"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4554","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-GR-EML-36%7C160510100215%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2016-GR-EML-36","organization":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/organization/GR-EML"]},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/paper/160601100007","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"7. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 5a 'Bessemsland' gem. \u00a7 13a BauGB\r\na) Stellungnahmen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange\r\nb) Satzungsbeschluss","reference":"2016/008","date":"2016-01-07","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/160601100007","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2016/008","fileName":"160601100007","mimeType":"application/pdf","size":76400,"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Beschlussvorlage Verantwortlich Fachbereich 2 Verfasser(in) M\u00fcller, Inga \u00f6ffentlich Datum 07.01.2016 Aktenzeichen VA/16-02-09 2016/008 TOP Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Verwaltungsausschuss (vorberatend) 09.02.2016 Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 24.02.2016 7. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 5a Bessemsland gem. \u00a7 13a BauGB a) Stellungnahmen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss Sach- und Rechtslage: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss f\u00fcr die 7.\u00a0\u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr.\u00a05a \u201eBessemsland\u201c gefasst (Vorlage Nr. 2015/270). Der Entwurf der 7.\u00a0\u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr.\u00a05a \u201eBessemsland\u201c liegt zusammen mit der Begr\u00fcndung vom 04.01.2016 bis zum 04.02.2016\u00a0(einschlie\u00dflich) \u00f6ffentlich aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung vom 24.12.2015 hingewiesen. Bisher liegen keine Anregungen aus der Bev\u00f6lkerung vor. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass auch bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 04.02.2016 keine Anregungen mehr eingehen werden. Die Beteiligung der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 23.12.2015. \u00dcber die fristgerecht eingegangen Stellungnahmen der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange ist in jedem Einzelfall abzuw\u00e4gen und zu entscheiden. Die relevanten Stellungnahmen sind der anliegenden Abw\u00e4gungsvorlage (Anlage\u00a01) zu entnehmen. Dem Rat wird empfohlen, sich den Abw\u00e4gungsvorschl\u00e4gen anzuschlie\u00dfen. Dem Verwaltungsausschuss bzw. dem Rat der Gemeinde Emlichheim wird empfohlen, den in der heutigen Sitzung vorliegenden Entwurf der 7.\u00a0\u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr.\u00a05a \u201eBessemsland\u201c als Satzung zu beschlie\u00dfen und der vorliegenden Begr\u00fcndung sowie den dazugeh\u00f6rigen Fachgutachten (Anlagen\u00a03-5) zuzustimmen. Beschlussvorschlag Verwaltungsausschuss: Stellungnahmen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belang Der Verwaltungsausschuss schl\u00e4gt dem Rat der Gemeinde Emlichheim mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig vor, sich Empfehlungen der Abw\u00e4gungsvorlage (Anlage\u00a01) zur 7.\u00a0\u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr.\u00a05a \u201eBessemsland\u201c anzuschlie\u00dfen. Satzungsbeschluss Der Verwaltungsausschuss schl\u00e4gt dem Rat der Gemeinde mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig vor, den in der heutigen Sitzung vorliegenden Entwurf der 7.\u00a0\u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr.\u00a05a \u201eBessemsland\u201c (Anlage\u00a02) als Satzung zu beschlie\u00dfen und der vorliegenden Begr\u00fcndung sowie den dazugeh\u00f6rigen Fachgutachten (Anlagen\u00a03-5) zuzustimmen. Beschlussvorschlag Rat der Gemeinde Emlichheim: Stellungnahmen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belang Der Rat der Gemeinde Emlichheim beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, sich Empfehlungen der Abw\u00e4gungsvorlage (Anlage\u00a01) zur 7.\u00a0\u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr.\u00a05a \u201eBessemsland\u201c anzuschlie\u00dfen. Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Emlichheim beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, den in der heutigen Sitzung vorliegenden Entwurf der 7.\u00a0\u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr.\u00a05a \u201eBessemsland\u201c (Anlage\u00a02) als Satzung. Der vorliegenden Begr\u00fcndung sowie den dazugeh\u00f6rigen Fachgutachten (Anlagen\u00a03-5) wird zugestimmt.7. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 5aBessemslandgem. \u00a7 13a BauGB a) Stellungnahmen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss2016/008%anl%;Stellungnahmen der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (Abw\u00e4gungsvorlage)Bebauungsplan 7. \u00c4nd. B-Plan Nr. 5aBessemsland Begr\u00fcndung 7. \u00c4nd. B-Plan Nr. 5aBessemsland Allg. Vorpr\u00fcfung des Einzelfalls gem. \u00a7 3c UVPGSchalltechnische Beurteilung ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=160601100007&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=160601100007&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C160601100007%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20160203163909.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"32fb89781de16b32d5d92c603d0c82094dc341a6","size":531353,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=160601100007%7C20160203163909.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=160601100007%7C20160203163909.pdf%7C","text":"Stellungnahmen der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (Abw\u00e4gungsvorlage)","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/160601100007","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C160601100007%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20160203163937.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"0fd1627d787f2af066b0b336c9c86110aa76c989","size":1477746,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=160601100007%7C20160203163937.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=160601100007%7C20160203163937.pdf%7C","text":"Bebauungsplan 7. \u00c4nd. 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Beratungsfolge Gremium Termin Finanzausschuss Gem. (vorberatend) 21.01.2016 Verwaltungsausschuss (vorberatend) 09.02.2016 Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 24.02.2016 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2016 Sach- und Rechtslage: Der Gemeinderat wurde im Rahmen der Informationsveranstaltung am 07.01.2016 \u00fcber den Haushaltsentwurf f\u00fcr das Jahr 2016 informiert. Vorgestellt wurden der Ergebnishaushalt (Gesamt), der Finanzhaushalt (Gesamt) und der Investitionsplan gegliedert nach Produkten mit Einzelerl\u00e4uterungen zu Ma\u00dfnahmen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 \u20ac. Dieser Vorlage sind folgende Unterlagen im Entwurf beigef\u00fcgt: Haushaltssatzung 2016 Ergebnishaushalt 2016 Finanzhaushalt 2016 Produkthaushalt 2016 Teilinvestitionsplan 2016 Im Vergleich zum Stand des Entwurfs bei der Informationsveranstaltung haben sich folgende Ver\u00e4nderungen ergeben, die sich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt auswirken: Personalaufwand Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.01.2016 wird in diesem Jahr nur eine Saisonkraft eingestellt. Im Haushaltsplanentwurf waren aber bisher zwei Stellen veranschlagt worden. Dies wurde nunmehr angepasst. Durch die \u00c4nderung haben sich die Aufwendungen f\u00fcr aktives Personal (Position 13 Ergebnishaushalt) um 15.800 \u20ac auf nunmehr 104.600 \u20ac vermindert. Ertr\u00e4ge und Aufwendungen Vechtespektakel Nach der Informationsveranstaltung wurde ein Planungsfehler bei den Ertr\u00e4gen und Aufwendungen f\u00fcr das Vechtespektakel festgestellt. Dies wurde berichtigt. Folgende Ver\u00e4nderungen ergeben sich dadurch gegen\u00fcber dem Stand bei der Informationsveranstaltung: Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Pos. 2 des Ergebnishaushaltes) 3147000 Zuweisungen \u2026 von privaten Unternehmen - 3.400 \u20ac 3148000 Zuweisungen \u2026 von \u00fcbrigen Bereichen - 200 \u20ac Ver\u00e4nderung um - 3.600 \u20ac Summe Zuwendungen und allg. Umlagen nunmehr 1.113.200 \u20ac (vorher: 1.116.800 \u20ac) Privatrechtliche Entgelte (Pos. 6 der Ergebnishaushaltes) 3461000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte - 200 \u20ac Summe privatrechtliche Entgelte nunmehr 199.600 \u20ac (vorher: 199.800 \u20ac) Aufw. f\u00fcr Sach- und Dienstleistungen (Pos. 15 der Ergebnishaushaltes) 4271000 Besondere Betriebs- und Verwaltungsaufw. - 5.500 \u20ac Summe Aufw. f\u00fcr Sach- und Dienstleistungen nunmehr 389.400 \u20ac (vorher: 394.900 \u20ac) Ergebnisver\u00e4nderungen gesamt Verminderung Personalaufwendungen 15.800 \u20ac Saldo Ver\u00e4nderungen Vechtespektakel 1.700 \u20ac Erh\u00f6hung des ordentlichen Ergebnisses um 17.500 \u20ac auf nunmehr 190.700 \u20ac (vorher: 173.200 \u20ac) In der Folge hat sich in der Finanzrechnung der Saldo aus laufender Verwaltungst\u00e4tigkeit ebenfalls von 468.200 \u20ac um 17.500 \u20ac auf nunmehr 485.700 \u20ac erh\u00f6ht. Im \u00dcbrigen ist der Haushaltsentwurf unver\u00e4ndert. Die dem Finanzausschuss vorgelegten Unterlagen enthalten nunmehr auch die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung f\u00fcr die Jahre 2017 bis 2019. Au\u00dferdem wurde der Produkthaushalt beigef\u00fcgt. F\u00fcr jedes Produkt sind (Teil-)Ergebnishaushalt, (Teil-)Finanzhaushalt und (Teil-) Investitionshaushalt dargestellt. Im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses wird auf wesentliche Produkthaushalte seitens der Verwaltung n\u00e4her eingegangen. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist der Ergebnishaushalt sowohl im ordentlichen als auch im au\u00dferordentlichen Bereich ausgeglichen. Die Hochrechnung ergibt auch f\u00fcr die Jahre 2017 bis 2019 ausgeglichene Haushalte. Die Gemeinde profitiert einerseits von den zurzeit sprudelnden Steuereinnahmen auf Landes- und Bundesebene und andererseits vom samtgemeindeinternen Finanzausgleich, der entsprechend der zurzeit erkennbaren Steuerkraft auch f\u00fcr die Jahre 2017 bis 2019 hochgerechnet wurde. Bekannterma\u00dfen ergeben sich im Finanzausgleich von Jahr zu Jahr immer wieder starke Schwankungen, vor allem ausgel\u00f6st durch erhebliche Schwankungen bei den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Emlichheim, aber auch bei den \u00fcbrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Emlichheim. Haushalt 2016 und mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2019 enthalten zwei gro\u00dfe Investitionsprojekte der Gemeinde Emlichheim: Neubau einer Kindertagesst\u00e4tte (incl. Grund und Boden) 1,9 Mio. \u20ac Verl\u00e4ngerung der Entlastungsstra\u00dfe Obenholt 6,4 Mio. \u20ac Auch wenn f\u00fcr beide Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 8,3 Mio. \u20ac F\u00f6rdermittel von verschiedener Seite erwartet werden, f\u00fchrt dies dazu, dass sich weitere Kreditaufnahmen in den n\u00e4chsten Jahren nicht vermeiden lassen. Nach der Finanzplanung w\u00fcrde sich der Schuldenstand der Gemeinde Emlichheim bis Ende 2019 um ca. 2,8 Mio. \u20ac erh\u00f6hen. Der Saldo aus laufender Verwaltungst\u00e4tigkeit von durchschnittlich weniger als 400.000 \u20ac reicht nicht aus, um die ambitionierten Investitionsvorhaben der Gemeinde zu finanzieren. Wesentliche Finanzierungsquelle der Gemeinde ist daneben nach wie vor die Ver\u00e4u\u00dferung von Bau- und Gewerbegrundst\u00fccken, deren Erl\u00f6se regelm\u00e4\u00dfig h\u00f6her sind als der Saldo aus laufender Verwaltungst\u00e4tigkeit. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den weiteren Gremien zu empfehlen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 in der in dieser Sitzung vorliegenden Fassung zu beschlie\u00dfen. Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu empfehlen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 in der in dieser Sitzung vorliegenden Fassung zu beschlie\u00dfen. Der Verwaltungsausschuss beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, dem Gemeinderat zu empfehlen, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 in der in dieser Sitzung vorliegenden Fassung zu beschlie\u00dfen. Der Gemeinderat beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 in der in dieser Sitzung vorliegenden Fassung.Haushaltsplan und Haushaltssatzung 20162016/010%anl%;Ergebnishaushalt Emlichheim 2016Finanzhaushalt Emlichheim 2016Produkthaushalt Emlichheim 2016Teilinvestitionsplan 2016 Gemeinde Emlichheim inkl. 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Beratungsfolge Gremium Termin Gemeinderat Emlichheim (beschlie\u00dfend) 15.06.2016 \u00dcbernahme einer B\u00fcrgschaft zugunsten des TC Blau-Weiss Emlichheim e.V. Sach- und Rechtslage: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2015 beschlossen, eine Vereinbarung \u00fcber die Grundst\u00fccksnutzung, den Bau, Betrieb und die Finanzierung einer Tennishalle mit dem TC Blau-Weiss Emlichheim e.V. abzuschlie\u00dfen (Vorlage 2015/223). Bestandteil der inzwischen unterzeichneten Vereinbarung ist die \u00dcbernahme einer Ausfallb\u00fcrgschaft durch die Gemeinde Emlichheim in H\u00f6he von 85% der zur Finanzierung erforderlichen Darlehenssumme bei einer verbindlichen Obergrenze der Baukosten in H\u00f6he von 1.400.000 \u20ac. Bei Erreichen dieser Baukosten bedeutet dies nach dem zu Grunde gelegten Finanzierungsplan bei einer Darlehensaufnahme von 1.110.000 \u20ac eine h\u00f6chstm\u00f6gliche B\u00fcrgschaft in H\u00f6he von 943.500 \u20ac. Von der Grafschafter Volksbank eG wurde die beigef\u00fcgte B\u00fcrgschaftsurkunde \u00fcber 880.000 \u20ac, h\u00f6chstens 80 % des festgestellten Ausfalls, vorgelegt (Darlehensaufnahme: 1.100.000 \u20ac). Mit Blick auf beihilferechtliche Fragestellungen (Einhaltung der sog. De-minimis-Verordnung) hat die Grafschafter Volksbank eG die B\u00fcrgschaft auf 80% reduziert. Die \u00dcbernahme von B\u00fcrgschaften ist vom Gemeinderat zu beschlie\u00dfen (\u00a7 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG). Gem\u00e4\u00df \u00a7 121 Abs. 2 S. 2 NKomVG bedarf die \u00dcbernahme der B\u00fcrgschaft der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbeh\u00f6rde. Bereits im Zusammenhang mit dem Abschluss der o.g. Vereinbarung im letzten Jahr wurde verwaltungsseitig Kontakt mit der Kommunalaufsicht aufgenommen. Die grunds\u00e4tzliche Genehmigungsf\u00e4higkeit wurde von der Kommunalaufsicht signalisiert. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, die als Anlage beigef\u00fcgte B\u00fcrgschaftserkl\u00e4rung gegen\u00fcber der Grafschafter Volksbank eG \u00fcber 880.000 \u20ac abzugeben. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, die als Anlage beigef\u00fcgte B\u00fcrgschaftserkl\u00e4rung gegen\u00fcber der Grafschafter Volksbank eG \u00fcber 880.000 \u20ac abzugeben.\u00dcbernahme einer B\u00fcrgschaft zugunsten des TC Blau-Weiss Emlichheim e.V.2016/067.1%anl%;B\u00fcrgschaft TC Blau-Weiss Emlichheim e.V. 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Beratungsfolge Gremium Termin Bau- und Grundst\u00fccksausschuss (vorberatend) 05.04.2016 Verwaltungsausschuss (beschlie\u00dfend) 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 17 a Dorfstra\u00dfe (gem. \u00a7 13 a BauGB) Sach- und Rechtslage: Die Firma B\u00fcter, Ringe, m\u00f6chte im hinteren derzeit noch unbebauten Bereich des Grundst\u00fcckes Bahnhofstra\u00dfe 11 ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 10 Wohneinheiten errichten. Im vorderen Bereich ist das Grundst\u00fcck Bahnhofstra\u00dfe mit einer Gesch\u00e4ftsbebauung (Nutzung VGH und andere) bebaut. Die vorhandene Bebauung wurde 2015 umfassend saniert. Das Grundst\u00fcck hat insgesamt eine Gr\u00f6\u00dfe von 2.795 m\u00b2. Es ist vorgesehen, dieses Grundst\u00fcck zu teilen. Der hintere, noch unbebaute Grundst\u00fccksteil, soll eine Gr\u00f6\u00dfe von ca. 1.450 m\u00b2 erhalten. Die Erschlie\u00dfung des hinteren Grundst\u00fccks soll \u00fcber ein im Grundbuch einzutragendes Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht gesichert werden und von der Bahnhofstra\u00dfe aus erfolgen. Die Verwirklichung des Bauvorhabens ist mit den derzeit g\u00fcltigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17a \u201eDorfstra\u00dfe\u201c nicht m\u00f6glich. Als Anlage 1 ist dieser Vorlage ein Auszug aus dem bestehenden Bebauungsplan beigef\u00fcgt, auf die verwiesen wird. Die Firma B\u00fcter hat mit Schreiben vom 18.12.2015 eine \u00c4nderung des Bebauungsplanes beantragt. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens und gleichzeitig zur Absicherung der Bestandsbebauung werden folgende \u00c4nderungen beantragt: Erweiterung des \u00fcberbaubaren Bereiches in westlicher Richtung (die Baugrenze soll hier bis auf 3 m an die Grundst\u00fccksgrenze heranr\u00fccken) siehe Skizze Anlage 2 Erh\u00f6hung der Grundfl\u00e4chenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,6 Erh\u00f6hung der Geschossfl\u00e4chenzahl (GFZ von 0,8 auf 1,0) Der Antragsteller hat mit dem Antrag erkl\u00e4rt, dass er s\u00e4mtliche entstehende Planungskosten \u00fcbernehmen w\u00fcrde. Es ist ein Geb\u00e4ude mit 2 Vollgeschossen und einem sogenannten Staffelgeschoss geplant, es handelt sich planungsrechtlich um eine zweigeschossige Bebauung, die nach dem Bebauungsplan in diesem Bereich grunds\u00e4tzlich auch zul\u00e4ssig ist. Die Erh\u00f6hung sowohl der Grundfl\u00e4chenzahl als auch der Geschossfl\u00e4chenzahl w\u00e4re zur Verwirklichung der vorgesehenen verdichteten Bebauung und somit einer erh\u00f6hten Grundst\u00fccksausnutzung erforderlich. Der Grundriss des geplanten Geb\u00e4udes kann der Anlage 3 (Lageplan) entnommen werden. Seitens der Verwaltung wird die geplante Bebauung positiv beurteilt. Das Vorhaben tr\u00e4gt zu der vom Gesetzgeber geforderten vorrangingen Innenentwicklung bei. Nach \u00a7 1a Baugesetzbuch (BauGB) soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden, dabei sind zur Verringerung der zus\u00e4tzlichen Inanspruchnahme von Fl\u00e4chen f\u00fcr bauliche Nutzungen die M\u00f6glichkeiten der Entwicklung der Gemeinde durch Wiedernutzbarmachung von Fl\u00e4chen, Nachverdichtung und andere Ma\u00dfnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Ma\u00df zu begrenzen. Auch aus st\u00e4dtebaulicher Sicht ist eine Nachverdichtung in diesem Ortskernbereich durchaus zu begr\u00fc\u00dfen, dieser Bereich k\u00f6nnte durch die Verwirklichung des Vorhabens aufgewertet werden. Die Umsetzung des Bauvorhabens steht auch mit den Zielen des Ortskernentwicklungskonzeptes der Gemeinde Emlichheim im Einklang. Nach dem Ortskernentwicklungskonzept w\u00e4re es w\u00fcnschenswert, dass sich zwischen dem Bereich Burhook und dem Bereich Bahnhof/K+K Markt eine Nord-S\u00fcdachse entwickelt, die westlich des Grundst\u00fcckes entstehen k\u00f6nnte. Diese m\u00f6gliche Entwicklung w\u00fcrde durch dieses Vorhaben nicht beeintr\u00e4chtigt. F\u00fcr den s\u00fcdlichen Bereich des Grundst\u00fcckes Bahnhofstra\u00dfe 11 ist im Bebauungsplan ein Fu\u00df-und Radweg festgesetzt. Diese Festsetzung soll auf jeden Fall bestehen bleiben, so dass bei Bedarf eine Verbindung zwischen der Nord-S\u00fcdachse und der Bahnhofstra\u00dfe hergestellt werden kann. Zu Gunsten der Gemeinde Emlichheim ist ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen, so dass diese Planung im Bedarfsfall auch umgesetzt werden kann. Nach dem vorliegenden Bebauungsentwurf sind f\u00fcr 10 Wohneinheiten insgesamt nur 10 Einstellpl\u00e4tze vorgesehen. Dies d\u00fcrfte den heutigen Anforderungen nicht entsprechen. Mit dem Antragsteller w\u00e4ren hierzu noch n\u00e4here Abstimmungen vorzunehmen. Die \u00c4nderung des Bebauungsplanes kann gem. \u00a7 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgef\u00fchrt werden. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach \u00a7 13 Abs. 2 BauGB wonach auf einen Umweltbericht verzichtet werden kann. Eine Kompensation des nicht vermeidbaren Eingriffs (zus\u00e4tzliche Fl\u00e4chenversiegelung) ist dann nicht erforderlich. Ebenfalls kann auf eine fr\u00fchzeitige \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Im Rahmen der \u00f6ffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen wird die \u00d6ffentlichkeit beteiligt. Mit dem \u00c4nderungsantrag hat sich der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 12.01.2016 befasst (Vorlage 2016/003). Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, f\u00fcr das Grundst\u00fcck Bahnhofstra\u00dfe 11 das Verfahren zur 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 17a \u201eDorfstra\u00dfe\u201c einzuleiten. Das Verfahren soll nach \u00a7 13a als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren durchgef\u00fchrt werden. Der Verwaltungsausschuss hat die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf f\u00fcr die Bebauungsplan\u00e4nderung sowie eine Entwurfsbegr\u00fcndung zu erstellen und diese Unterlagen dem Bau- und Grundst\u00fccksausschuss zur Beratung vorzulegen (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss). Aus organisatorischen Gr\u00fcnden konnten die Entwurfsunterlagen zur Sitzung des Bau- und Grundst\u00fccksausschusses nicht erstellt werden. Die Grundz\u00fcge und Inhalte der geplanten Bebauungsplan\u00e4nderung wurden in dieser Vorlage dargelegt und k\u00f6nnen somit ausreichend im Bau- Grundst\u00fccksausschuss beraten werden. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Grundst\u00fccksausschuss beschlie\u00dft mit Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen/einstimmig, den vorgeschlagenen Inhalten der 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 17a \u201eDorfstra\u00dfe\u201c zuzustimmen. Mit der 2. \u00c4nderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine Realisierung der geplanten verdichteten Bebauung im hinteren Bereich des Grundst\u00fcckes Bahnhofstra\u00dfe 11 geschaffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller eine vertretbare Regelung bzgl. der erforderlichen Einstellpl\u00e4tze zu treffen. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss f\u00fcr die Bebauungsplan\u00e4nderung soll durch den Verwaltungsausschuss gefasst werden.2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 17 aDorfstra\u00dfe(gem. \u00a7 13 a BauGB)2016/074%anl%;Geltungsbereich der 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 17 a Dorfstra\u00dfeSkizze \u00c4nderung Baugrenze Bahnhofstra\u00dfe 11Lageplan Bebauungsentwurf Vorhaben Bahnhofstra\u00dfe 11 ","accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=162103100074&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=162103100074&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C162103100074%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20160330193232.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"2c24808db81943960ee7399952bc6c4f1ac7976b","size":179263,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=162103100074%7C20160330193232.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=162103100074%7C20160330193232.pdf%7C","text":"Geltungsbereich der 2. \u00c4nderung des Bebauungsplanes Nr. 17 a Dorfstra\u00dfe","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/162103100074","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C162103100074%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 2","fileName":"20160330193730.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"27e67f9f34545fdc1551614dc8f0d1a999b5c6e1","size":1322724,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=162103100074%7C20160330193730.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=162103100074%7C20160330193730.pdf%7C","text":"Skizze \u00c4nderung Baugrenze Bahnhofstra\u00dfe 11","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/162103100074","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"},{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/vla%7C162103100074%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20160330193829.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","sha1Checksum":"9af824f2fcaf43e1c175f034ddd8ae88a50119f6","size":698149,"accessUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=162103100074%7C20160330193829.pdf%7C","downloadUrl":"https://emlichheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=162103100074%7C20160330193829.pdf%7C","text":"Lageplan Bebauungsentwurf Vorhaben Bahnhofstra\u00dfe 11","masterFile":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/file/162103100074","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://emlichheim.gremien.info/oparl/person/31"],"consultation":[{"id":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/consultation/4392","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-BGA-20%7C162103100074%7C1","meeting":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/meeting/2016-BGA-20","authoritative":false,"role":"vorberatend"}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false}],"pagination":{"totalElements":499,"elementsPerPage":100,"currentPage":1,"totalPages":5},"links":{"first":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/body/EML/paper/page/1","self":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/body/EML/paper/page/1","next":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/body/EML/paper/page/2","last":"https://emlichheim.gremien.info/oparl/body/EML/paper/page/5"}}